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2702/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Bordsteinabsenkung, Einrichtung Zebrastreifen, durchgehende Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h und Geschwindigkeitskontrollen im Heckweg, Köln-Longerich", Aktenzeichen 71/23 B

Mitteilung BV 22.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.5

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

5863 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau…, Zimmer …  
T: 0221 221-…, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 71/23 16.08.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Bordsteinabsenkung, Einrichtung Zebrastreifen, 
durchgehende Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h und Geschwindigkeitskon- 
trollen im Heckweg, Köln-Longerich, Aktenzeichen 71/23 B 
Sehr geehrte Frau, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.04.2023. 
Ihr Anliegen habe ich an das Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für öffentli- 
che Ordnung zur Prüfung weitergeleitet. Die Stellungnahmen liegen mir nun vor:  
„Im Bereich der Kurve ist die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer 
wegen des Gefahrenmoments erfolgt, diese bezieht sich nur auf diesen Bereich da 
eine Ausweitung nach den rechtlichen Vorgaben nicht möglich ist. 
Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stun- 
denkilometer vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es 
sich um eine Hauptverkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die 
anliegenden Quartiere handelt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine stre- 
ckenweise Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer sehen die ge- 
setzlichen Vorgaben nicht vor, da keine Eingänge zu schützenswerten Einrichtungen 
wie beispielsweise Schulen, Kitas oder Seniorenwohnheime unmittelbar an der Straße 
gelegen sind. 
 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 
50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität 
zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als 
auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative 
“Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten- eine neue kommunale 
Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur 
Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu

- 2 - 
/ 3 
schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts in be- 
stimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Mehr Informatio- 
nen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist die Verwaltung 
allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen 
einzuhalten. 
Bei der Anlage von Fußgängerüberwegen sind wiederum rechtliche Vorgaben zu be- 
rücksichtigen. So wäre zum einen ein gebündelter Fußgängerstrom hier vorauszuset- 
zen und des Weiteren wäre ein weiterführende Gehwegverbindung zur Anlage eines 
Fußgängerüberweges erforderlich. In dem Bereich befindet sich nördlich lediglich der 
Zugang zum Friedhof und einige Parkplätze, eine weiterführende Gehwegverbindung 
ist an der Örtlichkeit nicht vorhanden.  
Passanten und Personen aus der Katholiken Siedlung können im Vorfeld die Que- 
rungshilfe im Bereich der Contzensstr. Nutzen, um den Heckweg zu überqueren.  
Eine Querung des Heckweg im Bereich des Seiteneingangs zum Friedhof ist aus Er- 
wägungen der Verkehrssicherheit nicht zu forcieren.  
Zur Verdeutlichung der Verkehrssituation sind nachfolgend Luftbilder und Panora- 
mabilder zur Örtlichkeit beigestellt.  
 
Das Amt für öffentliche Ordnung teilt mit, dass „zunächst in dem von Ihnen genannten 
Bereich auf dem Heckweg in Höhe des Seiteneingangs Friedhof eine kontaktlose Sei- 
tenradarmessung (SDR Messung) vorgenommen wird. Diese zeichnet den Durchfluss 
und die Geschwindigkeit des durchfahrenden Verkehrs auf, ohne jedoch das Kennzei- 
chen zu erfassen. Nach Auswertung der Verkehrsdaten wird geprüft, ob in dem be- 
sagten Straßenabschnitt eine Messstelle eingerichtet wird. Sollte es der Fall sein, wer- 
den wir diese Messstelle mit verstärkter Berücksichtigung in die nächstmögliche Ein- 
satzplanung mit aufnehmen.  
Die vorhandene Beschilderung mit Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bezieht sich 
ausschließlich durch ein Zusatzschild auf den Kurvenbereich. In solchen Kurven ist es 
uns aus technischen sowie rechtlichen Gründen nicht möglich, eine gültige Geschwin- 
digkeitsmessung durchzuführen. 
Die Alternative Möglichkeit einer Geschwindigkeitsmessung im Kurvenbereich mittels 
Laserpistole und dem direkten Eingreifen in den fließenden Verkehr obliegt aus- 
schließlich der Polizei.

- 3 - 
 
Aufgrund des großen Arbeitsaufkommens zurzeit kann Ihnen kein genaues Datum 
mitgeteilt werden, wann diese Maßnahmen durchgeführt werden.“ 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsma- 
nagement, Frau… unter Rufnummer 0221/221-… oder per  E-Mail: verkehrsmanage- 
ment@stadt-koeln.de  oder an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau … un ter Rufnum- 
mer 0221/221-… oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-k oeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Nippes zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wün- 
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de  
mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2603 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet:  Mittwoch, 26. April 2023 08:46 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 26.04.2023 
08:45:55 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Ich wohne mit meiner Familie in Köln-Longerich im Pater-Schulte-Weg, der an den Heckweg 
angrenzt. Im Heckweg ist eine unterschiedliche Geschwindigkeit für Autofahrer vorgesehen. 
Aus dem Kreisverkehr kommend (Robert-Perthel-Str.) gilt 50. Kurz vor der uneinsichtigen 
Kurve unter der Unterführung des Bahndamms, ist glücklicherweise seit einiger Zeit 30 die 
vorgeschriebene Geschwindigkeit. Leider hält sich nahezu kein Autofahrer an diese 
Geschwindigkeit. Ich fahre oft mit dem E-Lastenrad an dieser Stelle (bergab) 30 km/h und 
werde immer wieder von Autofahrer*innenn bedrängt oder gar in der Kurve überholt. Eben 
wurde ich als "Scheiß-Frau" beschimpft, weil ich in der Mitte der Fahrbahn gefahren bin (mit 
meinen Kindern!!), damit ich eben nicht in der Kurve überholt werde. An den 1,5 m Abstand 
hält sich auch niemand.  
Es ist dringend notwendig, dass an diese Stelle häufiger die Geschwindigkeit kontrolliert 
wird, da die 30-Schilder scheinbar nicht registriert werden.  
 
Gegenüber des Seiteneingangs des Friedhofs Longerich gibt es einen Basketball- und 
Bolzplatz, der sehr viel von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Es kommen auch viele 
Kinder über den Friedhof aus der Katholikentags-Siedlung, um dort zu spielen. Leider ist es 
oft unmöglich die Straße zu queren, da die Autofahrer sich eben nicht an die vorgegebene 
Geschwindigkeit halten und die Kinder so gut wie nie die Straße passieren lassen. 
An dieser Stelle ist auch nicht möglich für Rollstuhlfahrer*innen auf den Friedhof zu 
gelangen, da die Bordsteine sehr hoch sind. Vor ein paar Jahren mit dem Kinderwagen, 
stand ich teilweise mehr als 5 Minuten, bevor ich die Straße überqueren konnte (aufgrund 
des Bordsteins und weil die Autofahrer um die Kurve rasen). 
Ich möchte mich für eine Bordsteinabsenkung und einen Zebrastreifen an dieser Stelle 
aussprechen. Außerdem ist es wünschenswert, dass im Heckweg überall die Geschwindkeit 
30 gilt und dies per Geschwindigkeitskontrolle überprüft wird, damit es für die 
Anwohner*innen und besonders die Kinder sicherer wird.  
Mit freundlichen Grüßen,

Mitteilung BV

998 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2702/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Bordsteinabsenkung, Einrichtung 
Zebrastreifen, durchgehende Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h und 
Geschwindigkeitskontrollen im Heckweg, Köln-Longerich", Aktenzeichen 71/23 B 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
  
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Robert-Perthel-Straße
  • Heckweg
  • Pater-Schulte-Weg

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Details

Aktenzeichen
2702/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.08.2023
Erstellt
22.08.2023 10:22