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1493/2020

Unterbringung Geflüchtete: Basisversorgung Internetanbindung

Mitteilung Ausschuss 18.09.2020

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 25.09.2020, TOP 8.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9693 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 20.05.2020 
 1493/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 26.05.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 
 
Unterbringung Geflüchtete: Basisversorgung Internetanbindung 
Im Zeitalter der Digitalisierung ist ein Zugang zum Internet von unbestrittener Bedeutung als Informa-
tionsquelle für alle Menschen, als Basis der freien Meinungsbildung und -äußerung sowie auch ganz 
praktisch als Werkzeug in allen Lebens- und Wissensbereichen. Internetzugang bedeutet Teilhabe 
und Lebensqualität. 
 
Im Juli 2016 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Internet zu einem Menschen-
recht erklärt. Diese UNHCR-Resolution stellt keine Rechtsnorm dar, ist nicht bindend und kann nicht 
mit Sanktionen durchgesetzt werden. Sie etabliert lediglich einen weltweit überwiegend akzeptierten 
Standard und übt damit moralischen Druck auf Regierung aus, eben jene Rechte auch in nationale 
Gesetzgebung zu überführen. 
Den Anspruch des Einzelnen auf einen eigenen Internetzugang begründet dieses Menschenrecht 
jedoch nicht. 
 
Um auch prekär gestellten Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Internet zu eröffnen, ist in 
Deutschland die Finanzierung eines Telefon- bzw. Internetanschlusses Bestandteil des sozialleis-
tungsrelevanten Regelbedarfs. Dabei gibt es keine Differenzierung hinsichtlich der Unterbringungs- 
und Wohnsituation. Es besteht daraus resultierend aber auch kein Anspruch auf Bereitstellung eines 
Internetzugangs in Unterbringungsobjekten. 
 
Dennoch hat die Verwaltung im Bewusstsein der Wichtigkeit des Zugangs zum Internet bereits im 
Jahr 2015 der Politik Lösungsvarianten zu Zugangsmöglichkeiten in Unterkünften für Geflüchtete dar-
gestellt (2300/2015) und wurde u.a. beauftragt, bei der Errichtung von neuen Unterbringungsobjekten 
die Verfügbarkeit von Internetanbindungen mit zu planen. 
 
Diesen Beschluss hat die Verwaltung nicht nur für Neubauprojekte umgesetzt, sondern auch alle an-
gemietet Objekte sowie Beherbergungsbetriebe betrachtet. An allen Standorten ist grundsätzlich eine 
Internetanbindung verfügbar. Eine Basisversorgung ist also sichergestellt. 
 
Nachdem zuletzt der Fokus der Arbeit des Amtes für Wohnungswesen darauf gerichtet war, die räum-
lichen Ressourcen auszubauen und zu verbessern (Unterbringung von 75 % in abgeschlossenen 
Einheiten), sind nun personelle und zeitliche Kapazitäten vorhanden, um das Ressourcenmanage-
ment um zusätzliche qualitative Aspekte zu erweitern und z.B. die Daten zur Internetversorgung auf 
Verbesserungspotenzial hin zu analysieren. 
Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden rasant steigenden Bedarfe auf Internetnutzung z.B. 
durch Homeschooling führten zu einer deutlich höheren Priorisierung dieser Analyse.

2 
 
Das Amt für Wohnungswesen verfolgt eine dezentrale Unterbringungsstrategie, was auch dazu führt, 
dass eine Vielzahl von Akteuren (z.B. Beherbergungsbetreiber, Eigentümer von Mietobjekten, Tele-
kommunikationsanbieter, etc.) an der Internetversorgung beteiligt ist und die örtlichen und rechtlichen 
Gegebenheiten sich teils stark unterscheiden.  
 
Grundsätzlich gilt, dass die verfügbare Bandbreite von den Leitungsgegebenheiten der Telekommu-
nikationsgesellschaften abhängt. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend mit einem Glasfasernetz 
versorgt, insbesondere nicht in den Randbereichen. Gerade die neuerrichteten und größeren Einrich-
tungen liegen häufig im sogenannten Außenbereich, wo diese Netzanbindung fehlt. 
 
Über die technischen Gegebenheiten (z.B. Bandbreite) hinaus spielt das Nutzerverhalten für die Sta-
bilität und Qualität der Internetversorgung eine Rolle.  
Unstrittig ist jedoch, dass mit Social Distancing und der aktuell bewusst gewollten Kontaktreduzierung 
die Internetnutzung sprunghaft angestiegen ist (Homeoffice, Homeschooling etc.) und es faktisch zu 
einer starken allgemeinen Netzauslastung kommt. Dies ist eine besondere Situation für alle Men-
schen, womit die gesamte Kölner Stadtgesellschaft einen Umgang finden muss. 
 
Einer Ausweitung der Basisversorgung stehen teils erhebliche Kosten entgegen. Es muss abgewo-
gen werden, ob diese Kosten im Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. Dies betrifft etwa Standorte, 
die in mobiler Containerbauweise errichtet wurden, insbesondere wenn die Container angemietet 
sind. Die Metallwände dürfen nicht durchbohrt werden, um dort Kabel zu verlegen, weshalb hier auf 
die Lösung mit Hotspots zurückgegriffen wird. 
Dort, wo die Abdeckung nicht bis in jede Wohneinheit hinein reicht, müssen teilweise für die Nutzung 
Gemeinschaftsbereiche aufgesucht werden. 
 
Für Beherbergungsbetriebe bestehen mit den Betreibern Belegungsvereinbarungen, die eine Min-
destbelegung garantiert. Die Verantwortung für das Objekt und den Betrieb verbleiben in Gänze beim 
Betreiber. Damit obliegt es der Betreiberverantwortung, ob und in welchem Rahmen eine Internetzu-
gangsmöglichkeit im Objekt geschaffen wird. 
Das Amt für Wohnungswesen hat zu allen Beherbergungsbetrieben Kontakt aufgenommen, um für 
die aktuelle Bedeutsamkeit eines Internetzugangs zu sensibilisieren. Nahezu vollständig ist eine Zu-
gangsmöglichkeit gegeben. Teilweise versorgen sich die Untergebrachten zusätzlich selbst. 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat verschiedene Standorte, an denen die zur Unterbringung genutzten 
Wohneinheiten zuvor reguläre Wohnungen waren. Dort sind oftmals bereits Anschlüsse im Gebäude 
vorhanden (Hausanschluss), sodass die Bewohnerparteien für die ihnen zugewiesenen Unterkunfts-
einheiten eigene Internetverträge mit Unternehmen ihrer Wahl abschließen können. Dies erfolgt nach 
Absprache mit dem Sozialen Dienst, der im Rahmen seiner betreuenden Funktion auch diesen integ-
rativen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben begleitet.  
 
Das Amt für Wohnungswesen hat bereits folgende Analyseschritte unternommen: 
 
Nr. Schritte Sachstand 
1 Erfassen Ist-Zustand aller belegten und in Planung befindlichen Unter-
künfte 
erledigt 
2 Erfassen Ist-Zustand aller belegten Beherbergungsbetriebe erledigt 
3 Analyse der Daten und Spezifikation bestimmter Problemlagen an 
Standorten 
erledigt 
4 Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße, Bele-
gungsstruktur, telekommunikationstechnische, bauliche und rechtliche 
Rahmenbedingungen etc. 
erledigt 
5 Priorisierung Standorte erledigt 
6 operative Umsetzung gem. Priorisierung angestoßen 
7 Aufbau und fortlaufendes Controlling zur Überwachung, Steuerung 
und Nachhaltigkeitsprüfung 
fortlaufend 
 
Analyseergebnis (Schritte 1 – 3): erfasst wurden 133 Objekte:

3 
 
 108 belegte Standorte 
 20 belegte Beherbergungsbetriebe 
 2 Quarantänestandorte 
 3 Neubauobjekte 
 
Nach der Bestimmung der Kriterien (Schritt 4) ergeben sich gem. Schritt 5 folgende konkrete Priori-
sierung: 
 
Prio 0: für 14 Standorte besteht kein Handlungsbedarf      erledigt 
 8 Standorte werden bis Mitte / Ende 2020 aufgegeben 
 2 Standorte: Lösung geschaffen  
Rothenburger Straße: beim Umbau wurde die Installation eines Hausanschlusses mit 
geplant, so dass sich die Bewohnerparteien mit einen privatem Internetanschluss ver-
sorgen können. 
 
Schlagbaumsweg: Die Internetanbindung wurde technisch gewartet und zusätzlich ei-
ne Antenne (Hotspot) ausgetauscht mit dem Ergebnis einer guten Signalstärke. 
 4 Standorte: Alternative Privatanschluss (ggf. sozialarbeiterische Unterstützung) 
 
Prio 1a: für 5 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf identifiziert  Anfang 06/2020 
 1 Standort: Angebotsbeiziehung für flächendeckende Lösung angefordert 
Urbacher Weg: Glasfaseranschluss durch Telekommunikationsunternehmen immer 
noch nicht umgesetzt, so dass Angebote zur alternativer Verbesserung angefordert 
wurden. 
 1 Standort: Prüfung Angebote für flächendeckende Lösung (drei Alternativen) 
Poller Holzweg: Angebote für drei Lösungsvarianten sind eingegangen und werden auf 
Machbarkeit sowie Kosten / Nutzen geprüft, danach wird eine Entscheidungsvorschlag 
vorbereitet. 
 3 Standorte: Kosten-/Nutzenanalyse sowie Entscheidungsvorschlag in Vorbereitung 
 
Prio 1b: für 12 Standorte wurde ein Handlungsbedarf identifiziert 
 12 Standorte: tiefergehende Analyse der bekannten Problemlage ggf. unter Beteiligung von 
Dritten 
 
Prio 2: für 24 Standorte wurde ein Recherchebedarf identifiziert 
 24 Standorte: Recherche, ob und welche Probleme bestehen 
Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt. 
 
Darüber hinaus wird bei der operativen Umsetzung (Schritt 6) verstärkt das Prinzip „Hilfe zur Selbst-
hilfe“ in den Blick genommen und die Einrichtung von privaten Internetzugängen favorisiert. Bei Be-
schwerdelagen wird genauer geprüft, ob es ein Standort ist, an dem die zur Unterbringung genutzten 
Wohneinheiten zuvor reguläre Wohnungen waren und die Realisierung eines privaten Internetzu-
gangs baulich möglich ist. Vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wird dies beratend 
unterstützt.  
 
Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Datenlage hinsichtlich der Internetversorgung wurde ein Con-
trolling implementiert. Dadurch wird gesichert, dass fortlaufend (Schritt 7)  
 die identifizierten Entscheidungs- und Handlungsbedarfe (s.o.) hinsichtlich Fortgang über-
wacht werden, 
 neue Erkenntnisse zu Problemlagen erfasst, bewertet und priorisiert werden, 
 eine Steuerungsmöglichkeit dauerhaft verfügbar ist und  
 über Sachstände laufend berichtet werden kann. 
 
Das Thema Internetanbindung wird in den Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln als eigenes Kapi-
tel aufgenommen. Der nächste Sachstand inkl. Ausblick wird zum 30.06.2020 mitgeteilt. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage_StandorteInternetanbindung-priorisiert

3285 Zeichen

Anlage 
Standorte Internetanbindung, priorisiert 
Objekt 
Stad 
tbezi 
rk Stadtteil Unterkunftsart 
Miete/Eigent 
um 
Ist- 
Belegung 
30.04. 
Datum 
Leerzug Prio 
Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Miete 2 8 30.06.2020 0
Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Mi ete 66 30.06.2020 0
Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 18 30.09 .2020 0
Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 114 0
Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 71 0
Rothenburger Straße 8 Vingst Wohnungen Eigentum 50 0
Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentu m 212 0
Schleswigstraße 9 Mülheim 
Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 48 31.08.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 39 31.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 15 31.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 51 31.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 9 31.07.2020 0
von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 125 0
Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 37 0
Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 153 1a 
Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 70 1a 
Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 177 1a 
Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 99 1a 
Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 163 1a 
Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigent um 25 1b 
Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 99 1b 
Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 44 1b 
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 238 1 b 
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wo hneinheiten Miete 68 1b 
Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Eigentum 37 1b 
Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 109 1b 
Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 84 1b 
Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 11 9 1b 
Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 92 1b 
Weißdornweg  2 Rondorf Systembauten Eigentum 55 1b 
Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 53 1b 
Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 137 2
Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 103 2
An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten M iete 155 2
Äußere Kanalstraße 4 Bickendorf Wohnungen Miete 60 2
Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 13 0 2
Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 73 2
Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 2
Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 23 2
Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 2
Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 50 2
Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 2
Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigen tum 122 2
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Miete 31 2
Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 2
Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 2
Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 53 2
Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 105 2
Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 5 2
Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 5 2
Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 110 2
Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 2
Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 11 2
Viersener Straße 5 Nippes 
Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 20 2
Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 4 2

Beratungsverlauf (3)

26.05.2020 Integrationsrat
TOP 5.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1493/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.09.2020
Erstellt
19.05.2020 09:02