1493/2020
Unterbringung Geflüchtete: Basisversorgung Internetanbindung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 1493/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 26.05.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 Unterbringung Geflüchtete: Basisversorgung Internetanbindung Im Zeitalter der Digitalisierung ist ein Zugang zum Internet von unbestrittener Bedeutung als Informa- tionsquelle für alle Menschen, als Basis der freien Meinungsbildung und -äußerung sowie auch ganz praktisch als Werkzeug in allen Lebens- und Wissensbereichen. Internetzugang bedeutet Teilhabe und Lebensqualität. Im Juli 2016 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Internet zu einem Menschen- recht erklärt. Diese UNHCR-Resolution stellt keine Rechtsnorm dar, ist nicht bindend und kann nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden. Sie etabliert lediglich einen weltweit überwiegend akzeptierten Standard und übt damit moralischen Druck auf Regierung aus, eben jene Rechte auch in nationale Gesetzgebung zu überführen. Den Anspruch des Einzelnen auf einen eigenen Internetzugang begründet dieses Menschenrecht jedoch nicht. Um auch prekär gestellten Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Internet zu eröffnen, ist in Deutschland die Finanzierung eines Telefon- bzw. Internetanschlusses Bestandteil des sozialleis- tungsrelevanten Regelbedarfs. Dabei gibt es keine Differenzierung hinsichtlich der Unterbringungs- und Wohnsituation. Es besteht daraus resultierend aber auch kein Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs in Unterbringungsobjekten. Dennoch hat die Verwaltung im Bewusstsein der Wichtigkeit des Zugangs zum Internet bereits im Jahr 2015 der Politik Lösungsvarianten zu Zugangsmöglichkeiten in Unterkünften für Geflüchtete dar- gestellt (2300/2015) und wurde u.a. beauftragt, bei der Errichtung von neuen Unterbringungsobjekten die Verfügbarkeit von Internetanbindungen mit zu planen. Diesen Beschluss hat die Verwaltung nicht nur für Neubauprojekte umgesetzt, sondern auch alle an- gemietet Objekte sowie Beherbergungsbetriebe betrachtet. An allen Standorten ist grundsätzlich eine Internetanbindung verfügbar. Eine Basisversorgung ist also sichergestellt. Nachdem zuletzt der Fokus der Arbeit des Amtes für Wohnungswesen darauf gerichtet war, die räum- lichen Ressourcen auszubauen und zu verbessern (Unterbringung von 75 % in abgeschlossenen Einheiten), sind nun personelle und zeitliche Kapazitäten vorhanden, um das Ressourcenmanage- ment um zusätzliche qualitative Aspekte zu erweitern und z.B. die Daten zur Internetversorgung auf Verbesserungspotenzial hin zu analysieren. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden rasant steigenden Bedarfe auf Internetnutzung z.B. durch Homeschooling führten zu einer deutlich höheren Priorisierung dieser Analyse. 2 Das Amt für Wohnungswesen verfolgt eine dezentrale Unterbringungsstrategie, was auch dazu führt, dass eine Vielzahl von Akteuren (z.B. Beherbergungsbetreiber, Eigentümer von Mietobjekten, Tele- kommunikationsanbieter, etc.) an der Internetversorgung beteiligt ist und die örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten sich teils stark unterscheiden. Grundsätzlich gilt, dass die verfügbare Bandbreite von den Leitungsgegebenheiten der Telekommu- nikationsgesellschaften abhängt. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend mit einem Glasfasernetz versorgt, insbesondere nicht in den Randbereichen. Gerade die neuerrichteten und größeren Einrich- tungen liegen häufig im sogenannten Außenbereich, wo diese Netzanbindung fehlt. Über die technischen Gegebenheiten (z.B. Bandbreite) hinaus spielt das Nutzerverhalten für die Sta- bilität und Qualität der Internetversorgung eine Rolle. Unstrittig ist jedoch, dass mit Social Distancing und der aktuell bewusst gewollten Kontaktreduzierung die Internetnutzung sprunghaft angestiegen ist (Homeoffice, Homeschooling etc.) und es faktisch zu einer starken allgemeinen Netzauslastung kommt. Dies ist eine besondere Situation für alle Men- schen, womit die gesamte Kölner Stadtgesellschaft einen Umgang finden muss. Einer Ausweitung der Basisversorgung stehen teils erhebliche Kosten entgegen. Es muss abgewo- gen werden, ob diese Kosten im Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. Dies betrifft etwa Standorte, die in mobiler Containerbauweise errichtet wurden, insbesondere wenn die Container angemietet sind. Die Metallwände dürfen nicht durchbohrt werden, um dort Kabel zu verlegen, weshalb hier auf die Lösung mit Hotspots zurückgegriffen wird. Dort, wo die Abdeckung nicht bis in jede Wohneinheit hinein reicht, müssen teilweise für die Nutzung Gemeinschaftsbereiche aufgesucht werden. Für Beherbergungsbetriebe bestehen mit den Betreibern Belegungsvereinbarungen, die eine Min- destbelegung garantiert. Die Verantwortung für das Objekt und den Betrieb verbleiben in Gänze beim Betreiber. Damit obliegt es der Betreiberverantwortung, ob und in welchem Rahmen eine Internetzu- gangsmöglichkeit im Objekt geschaffen wird. Das Amt für Wohnungswesen hat zu allen Beherbergungsbetrieben Kontakt aufgenommen, um für die aktuelle Bedeutsamkeit eines Internetzugangs zu sensibilisieren. Nahezu vollständig ist eine Zu- gangsmöglichkeit gegeben. Teilweise versorgen sich die Untergebrachten zusätzlich selbst. Das Amt für Wohnungswesen hat verschiedene Standorte, an denen die zur Unterbringung genutzten Wohneinheiten zuvor reguläre Wohnungen waren. Dort sind oftmals bereits Anschlüsse im Gebäude vorhanden (Hausanschluss), sodass die Bewohnerparteien für die ihnen zugewiesenen Unterkunfts- einheiten eigene Internetverträge mit Unternehmen ihrer Wahl abschließen können. Dies erfolgt nach Absprache mit dem Sozialen Dienst, der im Rahmen seiner betreuenden Funktion auch diesen integ- rativen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben begleitet. Das Amt für Wohnungswesen hat bereits folgende Analyseschritte unternommen: Nr. Schritte Sachstand 1 Erfassen Ist-Zustand aller belegten und in Planung befindlichen Unter- künfte erledigt 2 Erfassen Ist-Zustand aller belegten Beherbergungsbetriebe erledigt 3 Analyse der Daten und Spezifikation bestimmter Problemlagen an Standorten erledigt 4 Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße, Bele- gungsstruktur, telekommunikationstechnische, bauliche und rechtliche Rahmenbedingungen etc. erledigt 5 Priorisierung Standorte erledigt 6 operative Umsetzung gem. Priorisierung angestoßen 7 Aufbau und fortlaufendes Controlling zur Überwachung, Steuerung und Nachhaltigkeitsprüfung fortlaufend Analyseergebnis (Schritte 1 – 3): erfasst wurden 133 Objekte: 3 108 belegte Standorte 20 belegte Beherbergungsbetriebe 2 Quarantänestandorte 3 Neubauobjekte Nach der Bestimmung der Kriterien (Schritt 4) ergeben sich gem. Schritt 5 folgende konkrete Priori- sierung: Prio 0: für 14 Standorte besteht kein Handlungsbedarf erledigt 8 Standorte werden bis Mitte / Ende 2020 aufgegeben 2 Standorte: Lösung geschaffen Rothenburger Straße: beim Umbau wurde die Installation eines Hausanschlusses mit geplant, so dass sich die Bewohnerparteien mit einen privatem Internetanschluss ver- sorgen können. Schlagbaumsweg: Die Internetanbindung wurde technisch gewartet und zusätzlich ei- ne Antenne (Hotspot) ausgetauscht mit dem Ergebnis einer guten Signalstärke. 4 Standorte: Alternative Privatanschluss (ggf. sozialarbeiterische Unterstützung) Prio 1a: für 5 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf identifiziert Anfang 06/2020 1 Standort: Angebotsbeiziehung für flächendeckende Lösung angefordert Urbacher Weg: Glasfaseranschluss durch Telekommunikationsunternehmen immer noch nicht umgesetzt, so dass Angebote zur alternativer Verbesserung angefordert wurden. 1 Standort: Prüfung Angebote für flächendeckende Lösung (drei Alternativen) Poller Holzweg: Angebote für drei Lösungsvarianten sind eingegangen und werden auf Machbarkeit sowie Kosten / Nutzen geprüft, danach wird eine Entscheidungsvorschlag vorbereitet. 3 Standorte: Kosten-/Nutzenanalyse sowie Entscheidungsvorschlag in Vorbereitung Prio 1b: für 12 Standorte wurde ein Handlungsbedarf identifiziert 12 Standorte: tiefergehende Analyse der bekannten Problemlage ggf. unter Beteiligung von Dritten Prio 2: für 24 Standorte wurde ein Recherchebedarf identifiziert 24 Standorte: Recherche, ob und welche Probleme bestehen Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt. Darüber hinaus wird bei der operativen Umsetzung (Schritt 6) verstärkt das Prinzip „Hilfe zur Selbst- hilfe“ in den Blick genommen und die Einrichtung von privaten Internetzugängen favorisiert. Bei Be- schwerdelagen wird genauer geprüft, ob es ein Standort ist, an dem die zur Unterbringung genutzten Wohneinheiten zuvor reguläre Wohnungen waren und die Realisierung eines privaten Internetzu- gangs baulich möglich ist. Vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wird dies beratend unterstützt. Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Datenlage hinsichtlich der Internetversorgung wurde ein Con- trolling implementiert. Dadurch wird gesichert, dass fortlaufend (Schritt 7) die identifizierten Entscheidungs- und Handlungsbedarfe (s.o.) hinsichtlich Fortgang über- wacht werden, neue Erkenntnisse zu Problemlagen erfasst, bewertet und priorisiert werden, eine Steuerungsmöglichkeit dauerhaft verfügbar ist und über Sachstände laufend berichtet werden kann. Das Thema Internetanbindung wird in den Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln als eigenes Kapi- tel aufgenommen. Der nächste Sachstand inkl. Ausblick wird zum 30.06.2020 mitgeteilt. Gez. Dr. Rau
Anlage_StandorteInternetanbindung-priorisiert
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Anlage Standorte Internetanbindung, priorisiert Objekt Stad tbezi rk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigent um Ist- Belegung 30.04. Datum Leerzug Prio Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Miete 2 8 30.06.2020 0 Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Mi ete 66 30.06.2020 0 Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 18 30.09 .2020 0 Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 114 0 Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 71 0 Rothenburger Straße 8 Vingst Wohnungen Eigentum 50 0 Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentu m 212 0 Schleswigstraße 9 Mülheim Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 48 31.08.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 39 31.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 15 31.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 51 31.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 9 31.07.2020 0 von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 125 0 Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 37 0 Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 153 1a Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 70 1a Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 177 1a Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 99 1a Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 163 1a Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigent um 25 1b Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 99 1b Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 44 1b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 238 1 b Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wo hneinheiten Miete 68 1b Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Eigentum 37 1b Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 109 1b Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 84 1b Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 11 9 1b Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 92 1b Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 55 1b Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 53 1b Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 137 2 Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 103 2 An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten M iete 155 2 Äußere Kanalstraße 4 Bickendorf Wohnungen Miete 60 2 Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 13 0 2 Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 73 2 Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 2 Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 23 2 Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 2 Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 50 2 Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 2 Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigen tum 122 2 Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Miete 31 2 Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 2 Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 2 Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 53 2 Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 105 2 Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 5 2 Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 5 2 Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 110 2 Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 2 Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 11 2 Viersener Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 20 2 Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 4 2
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1493/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2020
- Erstellt
- 19.05.2020 09:02