AN/0182/2019
Änderungsantrag zu TOP 2.3.2 – Ausbauplanung der Schulsozialarbeit
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.02.2019 AN/0182/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Änderungsantrag zu TOP 2.3.2 – Ausbauplanung der Schulsozialarbeit Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.3.2 – „Ausbauplanung der Schulso- zialarbeit (4042/2019)“ in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 05. Februar 2019 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgendermaßen geändert bzw. ergänzt: 1. Die Ausschüsse beschließen vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Haus- haltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 die Schulso- zialarbeit durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 auszuweiten. Die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen werden gemäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. Die Stellen setzen sich aus 5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 Stellen an Grundschulen in freier Träger- schaft zusammen. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen soll weiterhin von erfahre- nen Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingesetzt werden 2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1.095.500 (konsumtiver Anteil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 2020ff. er- folgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mitteln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Finanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604 Kinder – und Jugendarbeit veran- schlagten Mittel in Höhe von insgesamt 1.050.000€ p.a. 3. Das vorgelegte Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug - 2 - des Schulsozialindexes wird dahingehend geändert, dass unter lit. D) die Verortung des Fachbereichs Schulsozialarbeit beim Amt für Kinder, Jugend und Familie erfol- gen soll. 4. Lit. B (Einsatz von Trägern der freien Wohlfahrtspflege): Der erste Spiegelstrich wird gestrichen, das bisherige Interessensbekundungsverfah- ren wird beibehalten. Begründung: Schulsozialarbeit ist ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, welches im Rahmen des § 13 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) verankert ist. Schulsozialarbeit versteht sich als präventive Jugendhilfe vor Ort. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen sowohl die Vermeidung erfolgloser Schulkarrieren mit ihren Folgeerscheinungen als auch das frühzeitige Eingreifen in negative Entwicklungsprozesse. Die im Lebens- und Lernort Schule ansetzende Schulso- zialarbeit ermöglicht eine niederschwellige und frühzeitige Neuorientierung und Unterstüt- zung bei schulischen sowie persönlichen Krisen. Das Zusammenwirken von Sozial –und Schulpädagogik an einem Ort bewirkt eine ganzheit- liche Wahrnehmung und eine aufeinander abgestimmte Förderung von Kindern und Jugend- lichen im Bezugssystem Schule. Ein besonderes Merkmal der Schulsozialarbeit stellt dar- über hinaus ihre Bindegliedfunktion zwischen Schule und außerschulischen Diensten dar, von den vielfältigen Beratungsangeboten bis hin zur Freizeitgestaltung. Mit dem Erfordernis, die Schulsozialarbeit zu präzisieren und konzeptionell fortzuschreiben, halten wir es aus folgenden Gründen für zielführend, die Schulsozialarbeit in Köln – wie vom Gesetzgeber gewollt und in der weitaus überwiegenden Zahl aller Kommunen praktiziert – wieder organisatorisch im Amt für Kinder, Jugend und Familien anzubinden: - Schulsozialarbeit als Teil der Jugendhilfe, arbeitet in einem Spannungsfeld mit vielen Parteien. Schulsozialarbeit muss aber immer parteiisch für Kinder und Jugendliche sein, aus diesem Grund ist es wichtig hier auch organisatorisch eine Trennung vor- zunehmen zwischen den Aufgaben von Schule und Jugendhilfe. - Schulsozialarbeit arbeitet immer in Schule und mit Schule, aber nicht für Schule. Grundlage einer Schulsozialarbeit vor Ort muss immer eine Einigung sein zwischen Schule, Schulträger, Schulaufsicht und Jugendamt. Die Vereinbarungen zum Kinder- schutz, Inklusion und Schulverweigerung zeigen diesen guten Weg der Kooperation auf Augenhöhe. - In einem komplexen Hilfesystem ist es nötig, gute Anlaufstellen der Jugendhilfe in Schulen zu haben, die zielgerichtet in ein Hilfesystem der Jugendhilfe lotsen können. Dies ist einfacher als Teil eines Systems, so können frühzeitiger Hilfebedarfe gese- hen und bearbeitet werden und systemisch angegangen werden, um so letztendlich eine bessere Hilfe zu gewähren und Kosten zu sparen. Das bisherige Interessensbekundungsverfahren hat sich langjährig bewährt und soll in dieser Form beibehalten werden. - Im Rahmen des zunehmenden Fachkräftemangel in sozialpädagogischen berufen ist es wichtig Arbeitsfelder zu bieten, die berufliche Weiterentwicklung, Fortbildungen und vernetztes Handeln ermöglichen, dies ist in der Jugendhilfe besser gegeben als in der Schulverwaltung. - Schulsozialarbeit wird zu großen Teilen von freien Trägern geleistet. Subsidiarität ist das Grundprinzip der Jugendhilfe und kann hier besser gelebt werden. Dies wird - 3 - schon deutlich an der Grundstruktur des Jugendhilfeausschusses. - Im Gesamtsystem der Jugendhilfe wird es leichtere Möglichkeiten der Einbindung der Schulsozialarbeit in die bestehenden Gremienstruktur wie AK § 80 und AG §78 ge- ben. - Das Land bringt neue Formen von Unterstützung in die Schulen ein, wie Einstiegsbe- gleiter, multiprofessionelle Teams etc. Dies ist richtig und sinnvoll. Es wird in Zukunft wichtig sein, hier auch Rollenklarheiten zu schaffen und zu erhalten, dies geschieht durch eine klare Verortung der Schulsozialarbeit bei der Jugendhilfe deutlich besser. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0182/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 05.02.2019
- Erstellt
- 05.02.2019 11:00