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Top 7.2.2 – DSNR 1081/2020 Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-setzes (GVFG)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0623/2020 vom 18.05.2020

Stand: Am 26.05.2020 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.05.2020 AN/0623/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 26.05.2020 Top 7.2.2 – DSNR 1081/2020 Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge- setzes (GVFG) Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unter Tagesordnungspunkt 7.2.2 der heutigen Sitzung teilt die Verwaltung mit, dass „das dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) am 12.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg- de/themen/klimaschutz/gvfg-1688836) ist. Die Änderungen haben erhebliche positive Auswirkungen auf die Förderung von Großprojekten im Nahverkehr.“ Aufgrund dieser sehr erfreulichen Nachricht bitten wir die Verwaltung um die Beant- wortung der folgenden Fragen: 1. Welche der im aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan enthaltenen, die von NVR und Regionalrat zur Fortschreibung des ÖPNV Bedarfsplans angemeldeten Maß- nahmen und neuen Stadtbahnvorhaben, sind aufgrund der neuen GVFG- Regelungen im sog. Bundesprogramm förderfähig und bis 2030 umsetzbar? a) Welche der Vorhaben sind über das Landesprogramm und b) welche Sanierungsmaßnahmen im Stadtbahnnetz sind grund- sätzlich förderfähig? 2. Welche der Maßnahmen sind mit dem NVR bereits priorisiert? - 2 - 3. Welche Auswirkungen hat das GVFG generell sowohl finanziell als auch zeit- lich auf die Projekte, die in der Kölner „Road Map“ bzw. dem „Kölner Nahver- kehrsplan“ -einschließlich eines Wasserbussystems- zur Planung oder Umset- zung anstehen? 4. Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für in der Bürgerschaft bereits dis- kutierte neue Bus- oder Schienenstrecken auch ohne besonders abgegrenz- ten eigenen Bahnkörper, z.B. auf der Inneren Kanalstraße sowie für eine Straßenbahnanbindung des Deutzer Hafens an den Bahnhof Deutz? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Geschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 26.05.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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