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AN/0623/2020

Top 7.2.2 – DSNR 1081/2020 Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-setzes (GVFG)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 18.05.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.05.2020, TOP 5.2.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2328 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den 
Vorsitzenden des  
Verkehrsausschusses  
Herrn Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.05.2020 
 
AN/0623/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
 
Top 7.2.2 – DSNR 1081/2020 Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-
setzes (GVFG) 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
unter Tagesordnungspunkt 7.2.2 der heutigen Sitzung teilt die Verwaltung mit, dass 
„das dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 
(GVFG) am 12.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und rückwirkend 
zum 01.01.2020 in Kraft getreten (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-
de/themen/klimaschutz/gvfg-1688836) ist. Die Änderungen haben erhebliche positive 
Auswirkungen auf die Förderung von Großprojekten im Nahverkehr.“ 
 
Aufgrund dieser sehr erfreulichen Nachricht bitten wir die Verwaltung um die Beant-
wortung der folgenden Fragen: 
   
1. Welche der im aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan enthaltenen, die von NVR und 
Regionalrat zur Fortschreibung des ÖPNV Bedarfsplans  angemeldeten Maß-
nahmen und neuen Stadtbahnvorhaben, sind aufgrund der neuen GVFG-
Regelungen im sog. Bundesprogramm förderfähig und bis 2030 umsetzbar? 
 
a) Welche der Vorhaben sind über das Landesprogramm  
und 
b) welche Sanierungsmaßnahmen im Stadtbahnnetz sind grund-
sätzlich förderfähig? 
 
2. Welche der Maßnahmen sind mit dem NVR bereits priorisiert?

- 2 - 
 
3. Welche Auswirkungen hat das GVFG generell sowohl finanziell als auch zeit-
lich auf die Projekte, die in der Kölner „Road Map“ bzw. dem „Kölner Nahver-
kehrsplan“ -einschließlich eines Wasserbussystems- zur Planung oder Umset-
zung anstehen?  
 
4. Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für in der Bürgerschaft bereits dis-
kutierte neue Bus- oder Schienenstrecken auch ohne besonders abgegrenz-
ten eigenen Bahnkörper, z.B. auf der Inneren Kanalstraße sowie für eine 
Straßenbahnanbindung des Deutzer Hafens an den Bahnhof Deutz? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  Geschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0623/2020
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
18.05.2020
Erstellt
18.05.2020 12:46