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V/0373/2005

Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von Gievenbeck

Vorlage 04.05.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 16.06.2005, TOP 7.3

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Beschlussvorlage

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Analge 1 Seite 1

1947 Zeichen

Pu A-W/ #/20c5

C Anlage 1 Seite 1
DU Fraktion in der
| | Bezirksvertretung Münster-West

Münster, 05.01.2005

An die Bezirksvorsteherin STADT MÜNSTER
des Stadtbezirkes Münster - West 20. JAN, ans

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Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gievenbeck

Die Bezirksvertretung West möge beschliessen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation in der Ortsmitte von Gievenbeck
insbesondere zwischen Eingang Michaelweg/von-Esmarch-Strasse, Beginn Baustelle Lidl
am Amheimweg und Mündung des Rüschhausweges in den Enschedeweg unter
Berücksichtigung der sicheren Erreichbarkeit der Michaelschule, sowie einer Vielzahl
kultureller und kirchlicher Einrichtungen, zu beruhigen

Begründung:

Die Verkehrsberuhigung des Ortszentrums wurde bereits in Form eines prämierten
Realisierungswettbewerbes für die Umgestaltung des Zentrums festgelegt. Die
Bezuschussung dieser Sanierungsmassnahme durch Landesmittel ist allerdings in naher
Zukunft nicht zu erwarten, so dass die vorgenannte Verkehrsberuhigung dringend
vorgezogen werden sollte.

Die Überquerung der Von — Esmarch - Strasse / des Enschedeweges in diesem Abschnitt ist
von besonders hoher Frequenz, da sich auf der dem Zentrum gegenüberliegenden Seite die
Stadtteilbücherei, die Kirche, der Kindergarten, das Pfarrheim, die Michaeischule und das
Postamt befinden.

Trotz der beiden Fussgängerampein kommt es immer häufiger zu fussläufigen
Überquerungen, da die Anwohner den Umweg über die Ampelanlagen vermeiden.

Ebenso stark frequentiert ist der obere Bereich des Amheimweges, besonders im Hinblick
auf den Lidi - Markt , der sicherlich viele Kunden anziehen wird

Eine Verkehrsberuhigung des Zentrums als Zone 30 würde dieses Gefahrenpotential
deutlich entspannen und der Zäsur durch die stark befahrenen Strassen Amheimweg und
Enschedeweg / Von - Esmarch - Strasse entgegenwirken.

Gez. Christine Mühlan
Elisabeth Westrup

Anlage 1 Seite 2

1866 Zeichen

Anlage 1 Seite 2

Bezirksverwaltung Münster-West 21.04.2005
0 25 34/97 12.01

Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der
Bezirksvertretung Münster-West am 14.04.2005

Punkt 5.2 der Tagesordnung Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gie-
A-W/0004/2005 venbeck
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.01.2005
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom
03.03.2008

Herr Kornblum teilte mit, dass die SPD-Fraktion beabsichtige, ihren Ergänzungsantrag auf
das Kinder- und Jugendzentrum Fachwerk Gievenbeck" zu beschränken.

Auf Antrag von Herrn Ediger wurde die Sitzung um 17.45 Uhr unterbrochen,

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung gegen 17.47 Uhr stellte Herr Rösmann für die SPD-
Fraktion den den nachfolgenden modifizierten Ergänzungsantrag:

Die Bezirksvertretung wolle beschließen:

Die Verwaltung wird in Erweiterung des Antrags A-W/0004/2005 beauftragt, den Verkehr
über die Länge des Kinder- und Jugendzentrums „Fachwerk Gievenbeck" zu beruhigen.

Frau Mühlan erklärte hierzu, dass die CDU-Fraktion an ihrem Antrag festhalte. Sollten nach
Eröffnung des Lidl-Marktes weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erforderlich werden,
könne hierüber zu gegebener Zeit entschieden werden.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde sodann mit 10 Stimmen (CDU, FDP) bei 9 Für-Stimmen
(SPD, Grüne/GAL, UWG-MS) abgelehnt.

Im Anschluss beschloss die Bezirksvertretung einstimmig nachfolgenden CDU-Antrag;

"Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation in der Ortsmitte von Gievenbeck ins-
besondere zwischen Eingang Michaelweg/von-Esmarch-Straße, Beginn Baustelle Lid! am
Armheimweg, und Mündung des Rüschhausweges in den Enschedeweg unter Berücksichti-
gung der sicheren Erreichbarkeit der Michaelschule sowie einer Vielzahl kultureller und kirch-
licher Einrichtungen zu beruhigen."

gez
Alois Weihermann
Schriftführung

Verteiler 33.4 61.3

Anlage 2

4874 Zeichen

Anlage 2

Herr Wittkamp 16.02.2005
61.3.222 61 60

Amt für Bürgerangelegenheiten
Bezirksvertretung Münster-West
Bezirksverwaltung West

über Herrn Stadtdirektor Schultheiß

Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
05.01.2005 (Ifd. Nr. A-W/004/2005)

Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von Gievenbeck

Das Verkehrsaufkommen in der Ortsmitte von Gievenbeck wird maßgeblich bestimmt
durch die Wegebeziehung Von-Esmarch-Straße — Enschedeweg/Rüschhausweg.
Hierbei handelt es sich sowohl um Durchgangsverkehr als auch um gebietseigenen
Quell-, Ziel- und Binnenverkehr. Die jeweiligen Verkehrsbelastungen liegen gegen-
wärtig bei ca. 9.800 Kfz/Tag für die Von-Esmarch-Straße, bei ca. 5.200 Kfz/Tag für
den Enschedeweg und bei ca. 3.700 Kfz/Tag für den Rüschhausweg. Der Arnheim-
weg, als eine weitere die Ortsmitte Gievenbeck erschließende Verkehrsader, weist
mit ca. 2.600 Kfz/Tag das geringste Verkehrsaufkommen auf.

Ungeachtet der im Antrag formulierten Forderungen nach einem höheren Maß an
Verkehrsberuhigung in der Ortsmitte von Gievenbeck, können diese Verkehrsmen-
gen im vorhandenen Straßennetz mit den vorhandenen Ausbaustandards wie Fahr-
bahnbreiten, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie von zwei Fußgänger-
Lichtzeichenanlagen (FG-LSA) mit einer ausreichenden Verkehrsqualität und Ver-
kehrssicherheit abgewickelt werden. Will man dem Fußgänger oder auch dem Rad-
fahrer ein höheres Maß an Verkehrsqualität entsprechend den Zielvorstellungen des
prämierten städtebaulichen Entwurfes zugestehen, so ist eine deutliche Reduzierung
des Verkehrsaufkommens unabdingbare Voraussetzung hierfür.

Perspektivisch wird das Verkehrsaufkommen in der Ortsmitte Gievenbeck unter Be-
rücksichtigung der geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen abnehmen. Hierzu
gehören insbesondere die Fertigstellung des Straßenringsystems mit dem Gieven-
becker Weg, der Busso-Peus-Straße und der Diekmannstraße sowie die geplanten
baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung In der Ortsmitte Gievenbeck. Diese
Maßnahmen müssen als gesamtheitliche Lösung verstanden werden. Durch die bau-
liche Umgestaltung der Ortsmitte Gievenbeck, beispielsweise zu einem „Verkehrsbe-
ruhigten Geschäftsbereich“, werden Fahrwiderstände erzeugt, die in Kombination mit
einem leistungsfähigen Gievenbecker Ring eine deutliche Reduzierung des „Motori-
sierten Individualverkehrs" (MIV) in diesem Bereich erwarten lassen und somit die
Verträglichkeit aller Nutzungsansprüche garantieren dürften. Diese Aussage bezieht
sich sowohl auf den Durchgangsverkehr als auch auf den Quell- und Zielverkehr im
Nahbereich des Ortszentrums Gievenbeck.

Aus heutiger Sicht muss dem Sachverhalt Rechnung getragen werden, dass die
Wegeverbindung Von-Esmarch-Straße/Enschedeweg Teil des Vorbehaltsnetzes ist.
Sie übernimmt noch immer die Funktion einer Gemeindestraße mit überbezirklicher
Bedeutung, wenngleich der Gievenbecker Ring bereits fertiggestellt ist. Spürbare
Entlastungseffekte für die Ortsmitte von Gievenbeck sind jedoch, wie zuvor bereits
erwähnt, frühestens mit Realisierung der geplanten Umgestaltung der Ortsmitte Gie-
venbeck zu erwarten. Punktuelle verkehrsberuhigende Maßnahmen werden dem-
nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürwortet, da sie sich eher als Verkehrs-
hindernis denn als Verkehrsberuhigung darstellen. Dieses gilt gleichermaßen für den
Vorschlag, die Ortsmitte als Tempo-30-Zone auszuweisen bzw. auch Fahrbahnein-
engungen - z. B. durch Freiburger KegeliLeitbaken - zur Verkehrsberuhigung vorzu-
sehen.

Die im Antrag formulierten Wegebeziehungen zu den schulischen, kirchlichen und
sonstigen öffentlichen Einrichtungen sind unbestritten. Unverständlich erscheint je-
doch der Hinweis, dass immer häufiger Passanten die Von-Esmarch-Straße unter
Umgehung der FG-LSA queren und deshalb verkehrsberuhigende Maßnahmen vor-
zusehen sind. Die FG-LSA wurden realisiert, um den schwächeren Verkehrsteilneh-
mem sichere Querungshilfen. anbieten zu können. Wer dieses Angebot nicht nutzt,
ist offensichtlich so verkehrssicher, dass es für den Querenden keiner zusätzlichen
Hilfe bedarf. Kurze Umwege und geringe Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen sind
als zumutbar anzusehen. Hieraus kann für einzelne Verkehrsteilnehmer kein An-
spruch erwachsen, individuelle Lösungen für sich zu reklamieren. Gleiches gilt für
den Arnheimweg. Die Verkehrsverhältnisse werden als verkehrssicher eingestuft, so
dass hier gegenwärtig kein Handlungsbedarf gesehen wird. Gestützt wird die ableh-
nende Haltung, den Arnheimweg nicht als Tempo-30-Zone auszuweisen, durch den
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-West vom 24.10.1996 - Vorlagen-Nr.
920/96 Bau.

Inwieweit sich nach der Eröffnung des Lidl-Supermarktes und auch nach einer ge-

wissen Normalisierungsphase die Verkehrsverhällnisse als kritisch darstellen, muss
zum gegebenen Zeitpunkt überprüft werden.

Dr.-IAd” Karlicze

Beschlussvorlage

3311 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von Gievenbeck 
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 05.01.2005, lfd. Nr. A-
W/0004/2005 
Wiederholungsantrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 14.04.2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. In der Ortsmitte von Gievenbeck werden im Zuge der Wegeverbindung Von-Esmarch-
Straße/Enschedeweg weder eine Tempo 30-Zonenregelung noch punktuelle Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürwortet. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation auf dem 
Arnheimweg zu unterbreiten, nachdem der Lidl-Markt seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat 
und sich die Verkehrsverhältnisse nach einer Normalisierungsphase sachgerecht analysieren las-
sen. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass weder Kosten noch Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat den Sachverhalt mit ihrer Stellungnahme vom 16.02.2005 (s. Anlage 2) an die 
Bezirksvertretung Münster-West dargelegt. 
 
Ergänzend zu dieser Stellungnahme ist folgendes anzumerken: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0373/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
WittG@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der Gemeinde vorzunehmen, wenn die Vor-
aussetzungen und Merkmale der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift 
zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vorliegen oder mit der Anordnung geschaffen werden 
können, indem vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und Einrichtungen entfernt wer-
den. 
 
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung – VwV-StVO – sind Zonen-
Geschwindigkeitsbeschränkungen u. a. nur dort in Betracht zu ziehen, wo der Durchgangsverkehr 
von geringer Bedeutung ist (VwV-StVO; zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, XI. 
Tempo 30-Zonen). Dieses trifft zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Hauptverkehrsachse Von-
Esmarch-Straße/Enschedeweg mit einem Durchgangsverkehrsaufkommen von mehr als 50 % 
nicht zu, so dass die rechtliche Grundlage zur Anordnung einer Tempo 30-Zone und somit auch für 
bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen fehlt. 
 
 
Hinweis 
 
Die Von-Esmarch-Straß
e und der Arnheimweg sind gemäß Beschlussvorlage Nr. 70/91 Bau Teil 
des erweiterten „Vorbehaltsnetzes“, so dass die Entscheidungszuständigkeit hinsichtlich verkehrs-
beruhigender Maßnahmen beim Planungsausschuss liegt, insbesondere auch hinsichtlich der Bus-
linienführung auf der ÖPNV-Achse Von-Esmarch-Straße/Enschedeweg. Die Bezirksvertretungen 
sind vorher anzuhören.  
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Seite 1:  Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West  
vom 05.01.2005, lfd. Nr. A-W/0004/2005 
Anlage 1 Seite 2:  Wiederholungsantrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung  
Münster-West vom 14.04.2005 
Anlage 2:   Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag lfd. Nr. A-W/0004/2005

Beratungsverlauf (2)

24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Enschedeweg
  • Arnheimweg
  • Rüschhausweg
  • Michaelweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0373/2005
Typ
Vorlage
Datum
04.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37