V/0373/2005
Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von Gievenbeck
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Analge 1 Seite 1
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Pu A-W/ #/20c5 C Anlage 1 Seite 1 DU Fraktion in der | | Bezirksvertretung Münster-West Münster, 05.01.2005 An die Bezirksvorsteherin STADT MÜNSTER des Stadtbezirkes Münster - West 20. JAN, ans “us « Amt Bezirks fü Alias venheitgt . verwautungeAff, Z ei Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gievenbeck Die Bezirksvertretung West möge beschliessen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation in der Ortsmitte von Gievenbeck insbesondere zwischen Eingang Michaelweg/von-Esmarch-Strasse, Beginn Baustelle Lidl am Amheimweg und Mündung des Rüschhausweges in den Enschedeweg unter Berücksichtigung der sicheren Erreichbarkeit der Michaelschule, sowie einer Vielzahl kultureller und kirchlicher Einrichtungen, zu beruhigen Begründung: Die Verkehrsberuhigung des Ortszentrums wurde bereits in Form eines prämierten Realisierungswettbewerbes für die Umgestaltung des Zentrums festgelegt. Die Bezuschussung dieser Sanierungsmassnahme durch Landesmittel ist allerdings in naher Zukunft nicht zu erwarten, so dass die vorgenannte Verkehrsberuhigung dringend vorgezogen werden sollte. Die Überquerung der Von — Esmarch - Strasse / des Enschedeweges in diesem Abschnitt ist von besonders hoher Frequenz, da sich auf der dem Zentrum gegenüberliegenden Seite die Stadtteilbücherei, die Kirche, der Kindergarten, das Pfarrheim, die Michaeischule und das Postamt befinden. Trotz der beiden Fussgängerampein kommt es immer häufiger zu fussläufigen Überquerungen, da die Anwohner den Umweg über die Ampelanlagen vermeiden. Ebenso stark frequentiert ist der obere Bereich des Amheimweges, besonders im Hinblick auf den Lidi - Markt , der sicherlich viele Kunden anziehen wird Eine Verkehrsberuhigung des Zentrums als Zone 30 würde dieses Gefahrenpotential deutlich entspannen und der Zäsur durch die stark befahrenen Strassen Amheimweg und Enschedeweg / Von - Esmarch - Strasse entgegenwirken. Gez. Christine Mühlan Elisabeth Westrup
Anlage 1 Seite 2
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Anlage 1 Seite 2 Bezirksverwaltung Münster-West 21.04.2005 0 25 34/97 12.01 Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-West am 14.04.2005 Punkt 5.2 der Tagesordnung Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gie- A-W/0004/2005 venbeck Antrag der CDU-Fraktion vom 05.01.2005 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 03.03.2008 Herr Kornblum teilte mit, dass die SPD-Fraktion beabsichtige, ihren Ergänzungsantrag auf das Kinder- und Jugendzentrum Fachwerk Gievenbeck" zu beschränken. Auf Antrag von Herrn Ediger wurde die Sitzung um 17.45 Uhr unterbrochen, Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung gegen 17.47 Uhr stellte Herr Rösmann für die SPD- Fraktion den den nachfolgenden modifizierten Ergänzungsantrag: Die Bezirksvertretung wolle beschließen: Die Verwaltung wird in Erweiterung des Antrags A-W/0004/2005 beauftragt, den Verkehr über die Länge des Kinder- und Jugendzentrums „Fachwerk Gievenbeck" zu beruhigen. Frau Mühlan erklärte hierzu, dass die CDU-Fraktion an ihrem Antrag festhalte. Sollten nach Eröffnung des Lidl-Marktes weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erforderlich werden, könne hierüber zu gegebener Zeit entschieden werden. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde sodann mit 10 Stimmen (CDU, FDP) bei 9 Für-Stimmen (SPD, Grüne/GAL, UWG-MS) abgelehnt. Im Anschluss beschloss die Bezirksvertretung einstimmig nachfolgenden CDU-Antrag; "Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation in der Ortsmitte von Gievenbeck ins- besondere zwischen Eingang Michaelweg/von-Esmarch-Straße, Beginn Baustelle Lid! am Armheimweg, und Mündung des Rüschhausweges in den Enschedeweg unter Berücksichti- gung der sicheren Erreichbarkeit der Michaelschule sowie einer Vielzahl kultureller und kirch- licher Einrichtungen zu beruhigen." gez Alois Weihermann Schriftführung Verteiler 33.4 61.3
Anlage 2
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Anlage 2 Herr Wittkamp 16.02.2005 61.3.222 61 60 Amt für Bürgerangelegenheiten Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West über Herrn Stadtdirektor Schultheiß Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 05.01.2005 (Ifd. Nr. A-W/004/2005) Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von Gievenbeck Das Verkehrsaufkommen in der Ortsmitte von Gievenbeck wird maßgeblich bestimmt durch die Wegebeziehung Von-Esmarch-Straße — Enschedeweg/Rüschhausweg. Hierbei handelt es sich sowohl um Durchgangsverkehr als auch um gebietseigenen Quell-, Ziel- und Binnenverkehr. Die jeweiligen Verkehrsbelastungen liegen gegen- wärtig bei ca. 9.800 Kfz/Tag für die Von-Esmarch-Straße, bei ca. 5.200 Kfz/Tag für den Enschedeweg und bei ca. 3.700 Kfz/Tag für den Rüschhausweg. Der Arnheim- weg, als eine weitere die Ortsmitte Gievenbeck erschließende Verkehrsader, weist mit ca. 2.600 Kfz/Tag das geringste Verkehrsaufkommen auf. Ungeachtet der im Antrag formulierten Forderungen nach einem höheren Maß an Verkehrsberuhigung in der Ortsmitte von Gievenbeck, können diese Verkehrsmen- gen im vorhandenen Straßennetz mit den vorhandenen Ausbaustandards wie Fahr- bahnbreiten, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie von zwei Fußgänger- Lichtzeichenanlagen (FG-LSA) mit einer ausreichenden Verkehrsqualität und Ver- kehrssicherheit abgewickelt werden. Will man dem Fußgänger oder auch dem Rad- fahrer ein höheres Maß an Verkehrsqualität entsprechend den Zielvorstellungen des prämierten städtebaulichen Entwurfes zugestehen, so ist eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens unabdingbare Voraussetzung hierfür. Perspektivisch wird das Verkehrsaufkommen in der Ortsmitte Gievenbeck unter Be- rücksichtigung der geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen abnehmen. Hierzu gehören insbesondere die Fertigstellung des Straßenringsystems mit dem Gieven- becker Weg, der Busso-Peus-Straße und der Diekmannstraße sowie die geplanten baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung In der Ortsmitte Gievenbeck. Diese Maßnahmen müssen als gesamtheitliche Lösung verstanden werden. Durch die bau- liche Umgestaltung der Ortsmitte Gievenbeck, beispielsweise zu einem „Verkehrsbe- ruhigten Geschäftsbereich“, werden Fahrwiderstände erzeugt, die in Kombination mit einem leistungsfähigen Gievenbecker Ring eine deutliche Reduzierung des „Motori- sierten Individualverkehrs" (MIV) in diesem Bereich erwarten lassen und somit die Verträglichkeit aller Nutzungsansprüche garantieren dürften. Diese Aussage bezieht sich sowohl auf den Durchgangsverkehr als auch auf den Quell- und Zielverkehr im Nahbereich des Ortszentrums Gievenbeck. Aus heutiger Sicht muss dem Sachverhalt Rechnung getragen werden, dass die Wegeverbindung Von-Esmarch-Straße/Enschedeweg Teil des Vorbehaltsnetzes ist. Sie übernimmt noch immer die Funktion einer Gemeindestraße mit überbezirklicher Bedeutung, wenngleich der Gievenbecker Ring bereits fertiggestellt ist. Spürbare Entlastungseffekte für die Ortsmitte von Gievenbeck sind jedoch, wie zuvor bereits erwähnt, frühestens mit Realisierung der geplanten Umgestaltung der Ortsmitte Gie- venbeck zu erwarten. Punktuelle verkehrsberuhigende Maßnahmen werden dem- nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürwortet, da sie sich eher als Verkehrs- hindernis denn als Verkehrsberuhigung darstellen. Dieses gilt gleichermaßen für den Vorschlag, die Ortsmitte als Tempo-30-Zone auszuweisen bzw. auch Fahrbahnein- engungen - z. B. durch Freiburger KegeliLeitbaken - zur Verkehrsberuhigung vorzu- sehen. Die im Antrag formulierten Wegebeziehungen zu den schulischen, kirchlichen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen sind unbestritten. Unverständlich erscheint je- doch der Hinweis, dass immer häufiger Passanten die Von-Esmarch-Straße unter Umgehung der FG-LSA queren und deshalb verkehrsberuhigende Maßnahmen vor- zusehen sind. Die FG-LSA wurden realisiert, um den schwächeren Verkehrsteilneh- mem sichere Querungshilfen. anbieten zu können. Wer dieses Angebot nicht nutzt, ist offensichtlich so verkehrssicher, dass es für den Querenden keiner zusätzlichen Hilfe bedarf. Kurze Umwege und geringe Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen sind als zumutbar anzusehen. Hieraus kann für einzelne Verkehrsteilnehmer kein An- spruch erwachsen, individuelle Lösungen für sich zu reklamieren. Gleiches gilt für den Arnheimweg. Die Verkehrsverhältnisse werden als verkehrssicher eingestuft, so dass hier gegenwärtig kein Handlungsbedarf gesehen wird. Gestützt wird die ableh- nende Haltung, den Arnheimweg nicht als Tempo-30-Zone auszuweisen, durch den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-West vom 24.10.1996 - Vorlagen-Nr. 920/96 Bau. Inwieweit sich nach der Eröffnung des Lidl-Supermarktes und auch nach einer ge- wissen Normalisierungsphase die Verkehrsverhällnisse als kritisch darstellen, muss zum gegebenen Zeitpunkt überprüft werden. Dr.-IAd” Karlicze
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von Gievenbeck Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 05.01.2005, lfd. Nr. A- W/0004/2005 Wiederholungsantrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 14.04.2005 Beratungsfolge 24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. In der Ortsmitte von Gievenbeck werden im Zuge der Wegeverbindung Von-Esmarch- Straße/Enschedeweg weder eine Tempo 30-Zonenregelung noch punktuelle Verkehrsberuhi- gungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürwortet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Arnheimweg zu unterbreiten, nachdem der Lidl-Markt seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat und sich die Verkehrsverhältnisse nach einer Normalisierungsphase sachgerecht analysieren las- sen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass weder Kosten noch Folgekosten entstehen. Begründung: Die Verwaltung hat den Sachverhalt mit ihrer Stellungnahme vom 16.02.2005 (s. Anlage 2) an die Bezirksvertretung Münster-West dargelegt. Ergänzend zu dieser Stellungnahme ist folgendes anzumerken: Vorlagen-Nr.: V/0373/2005 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der Gemeinde vorzunehmen, wenn die Vor- aussetzungen und Merkmale der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vorliegen oder mit der Anordnung geschaffen werden können, indem vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und Einrichtungen entfernt wer- den. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung – VwV-StVO – sind Zonen- Geschwindigkeitsbeschränkungen u. a. nur dort in Betracht zu ziehen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist (VwV-StVO; zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, XI. Tempo 30-Zonen). Dieses trifft zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Hauptverkehrsachse Von- Esmarch-Straße/Enschedeweg mit einem Durchgangsverkehrsaufkommen von mehr als 50 % nicht zu, so dass die rechtliche Grundlage zur Anordnung einer Tempo 30-Zone und somit auch für bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen fehlt. Hinweis Die Von-Esmarch-Straß e und der Arnheimweg sind gemäß Beschlussvorlage Nr. 70/91 Bau Teil des erweiterten „Vorbehaltsnetzes“, so dass die Entscheidungszuständigkeit hinsichtlich verkehrs- beruhigender Maßnahmen beim Planungsausschuss liegt, insbesondere auch hinsichtlich der Bus- linienführung auf der ÖPNV-Achse Von-Esmarch-Straße/Enschedeweg. Die Bezirksvertretungen sind vorher anzuhören. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 Seite 1: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 05.01.2005, lfd. Nr. A-W/0004/2005 Anlage 1 Seite 2: Wiederholungsantrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 14.04.2005 Anlage 2: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag lfd. Nr. A-W/0004/2005
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Von-Esmarch-Straße
- Busso-Peus-Straße
- Enschedeweg
- Arnheimweg
- Rüschhausweg
- Michaelweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0373/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37