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Änderungsantrag zu TOP 3.1 (AN/1152/2022) Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/1236/2022 vom 13.06.2022

Stand: Am 13.06.2022 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2022 AN/1236/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 13.06.2022 Änderungsantrag zu TOP 3.1 (AN/1152/2022) Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Finanz- ausschusses am 13.06.2022 zu setzen: Beschluss: Der Beschlusstenor des Ursprungsantrags (AN/1152/2022) wird nach dem vierten Spiegel- strich mit den folgen Spiegelstrichen ergänzt: - Für Investitionen vor allem von Privatpersonen in den Fonds soll ein Konzept entwickelt werden, es zu einem wirklichen Bürger*innenfonds zu machen, in den möglichst alle Bürger*innen auch mit kleinen Geldbeträgen einzahlen kön- nen. Es soll ein fairer Zinssatz angeboten werden, der das Instrument auch für Kleinanleger*innen attraktiv macht, es aber nicht zum Spekulationsobjekt von Großanlegern macht. - Bei der Konzipierung des Finanzierungsinstruments soll auch ein Förderme- chanismus mitentwickelt werden, der es Bürger*innen, Hausgemeinschaften, Vereinen und Initiativen ermöglicht, auf möglichst unbürokratische Art Gelder zu beantragen und zu erhalten. Dabei soll das Modellprojekt InnovationCity Bottrop als Blaupause gelten, bei dem auf der Grundlage des Kostenvoran- schlags und der errechneten CO2-Reduktion der Förderbetrag der berechneten CO2-Einsparung bis max. 25% der Kosten entspricht. - 2 - - Für den Beleg der CO2 Reduktion soll ein geeigneter und glaubwürdiger Nach- weis entwickelt werden. Atmosfair mit ausschließlicher Projektförderung in Entwicklungsländern ist hier kein geeignetes Beispiel. Begründung: Für die wichtige Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz benötigt die Stadt Köln zusätzliche Fi- nanzierungsoptionen über den städtischen Haushalt hinaus, um das Ziel der klimaneutralen Kommune Köln zu erreichen. Sie braucht aber auch eine möglichst breite Unterstützung der gesamten Stadtgesellschaft und auch solcher Bürger*innen, die Klimaschutz vordringlich als mögliche Gefahr für ihren Arbeitsplatz oder als Kostentreiber sehen. Daher sollen alle Bür- ger*innen die Chance haben, von mehr Klimaschutz auch finanziell zu profitieren. Und auch die Projektförderung darf sich nicht nur an Menschen wenden, die Erfahrung mit Förderanträgen und Evaluationen haben. Dazu bedarf es vor allem auch unbürokratischer Förderinstrumente, die auch von Privatpersonen und Vereinen einfach beantragt werden können. Bei der Kompensation über Atmosfair müssen alle Projekte nach dem CDM (Clean Develo- pment Mechanism) des Kyoto Protokolls und des Pariser Klimaschutzabkommens und dem Gold Standard registriert und durchgeführt werden. Dieser Mechanismus gilt nur für Projekte in Entwicklungsländern und kann auf Projekte in Köln nicht angewendet werden. Auch ande- re Instrumente wie die des Joint Implementation treffen hier nicht zu. Es könnten höchstens europäische Emissionszertifikate gekauft und aus dem Handel genommen werden. Die Prei- se liegen aktuell bei gut 80€ pro Tonne CO2. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Finanzausschuss

    TOP 3.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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