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AN/1310/2017

Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung

Die Linke. Anfrage nach § 4 13.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.11.2017, TOP 6.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3141 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2017 
AN/1310/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 18.09.2017 
 
Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Petelkau, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu 
setzen: 
Das Interkulturelle Maßnahmenkonzept sieht verschiedene Maßnahmen zur interkulturellen 
Öffnung der Stadtverwaltung vor. Dabei ist die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten eine 
Schlüsselfähigkeit, die es zu fördern bzw. herzustellen gilt. 
Der AVR hat am 26.1.2015 den Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird aufgefordert, 
interkulturelle Kompetenz als Kriterium beim Stellenbesetzungsverfahren für Tätigkeiten mit 
erhöhten Bürgerkontakten einzuführen, soweit dies rechtlich möglich ist.“ In der Mitteilung 
2740/2016 kündigte die Verwaltung an, bei allen Dienststellen auf die Aufnahme des Kriteriums 
„Interkulturelle Kompetenz“ als Sollkriterium für die Besetzung von Stellen hinzuwirken, wenn es 
für die Aufgabenerfüllung maßgebend ist, alternativ soll es als Kann-Kriterium aufgenommen 
werden.  
Am Stichtag 2.8.2017 wurden aber nur bei 2 von 5 Stellenausschreibungen im sozialen, 
erzieherischen und medizinischen Bereich interkulturelle Kompetenz erwartet, obwohl sie z. B. im 
Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst unbestritten notwendig ist. Am 13.9. waren vier Stellen für 
Sachbearbeiter/innen für Ausländerangelegenheiten intern ausgeschrieben. Nur bei einer Stelle 
war interkulturelle Kompetenz ein Soll-Kriterium.  
 Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen:

1. Wie ist der Sachstand bei der Aufnahme der interkulturellen Kompetenz als Kriterium bei 
Stellenbesetzungsverfahren mit Bürgerkontakten? 
2. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen in interkultureller Kompetenz haben seit 
Verabschiedung des letzten Haushaltes stattgefunden und wie viele Mitarbeiter haben 
daran teilgenommen? 
3. Gibt es Gruppen, für die eine Fortbildung in interkultureller Kompetenz verpflichtend ist, 
etwa die der Mitarbeiter*innen mit Kundenkontakt oder Führungskräften? 
4. Wie viel Geld ist im laufenden Doppelhaushalt für Fortbildungen zur interkulturellen 
Kompetenz ausgegeben worden und reicht das zur Verfügung stehende 
Fortbildungsbudget nach Meinung der Verwaltung für die bestehende Nachfrage aus? 
5. Wie groß müsste das Budget für Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz sein, wenn sie 
verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt wäre? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1310/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
13.09.2017
Erstellt
13.09.2017 11:21