AN/1310/2017
Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Bernd Petelkau Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2017 AN/1310/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Petelkau, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen: Das Interkulturelle Maßnahmenkonzept sieht verschiedene Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung vor. Dabei ist die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten eine Schlüsselfähigkeit, die es zu fördern bzw. herzustellen gilt. Der AVR hat am 26.1.2015 den Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird aufgefordert, interkulturelle Kompetenz als Kriterium beim Stellenbesetzungsverfahren für Tätigkeiten mit erhöhten Bürgerkontakten einzuführen, soweit dies rechtlich möglich ist.“ In der Mitteilung 2740/2016 kündigte die Verwaltung an, bei allen Dienststellen auf die Aufnahme des Kriteriums „Interkulturelle Kompetenz“ als Sollkriterium für die Besetzung von Stellen hinzuwirken, wenn es für die Aufgabenerfüllung maßgebend ist, alternativ soll es als Kann-Kriterium aufgenommen werden. Am Stichtag 2.8.2017 wurden aber nur bei 2 von 5 Stellenausschreibungen im sozialen, erzieherischen und medizinischen Bereich interkulturelle Kompetenz erwartet, obwohl sie z. B. im Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst unbestritten notwendig ist. Am 13.9. waren vier Stellen für Sachbearbeiter/innen für Ausländerangelegenheiten intern ausgeschrieben. Nur bei einer Stelle war interkulturelle Kompetenz ein Soll-Kriterium. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Wie ist der Sachstand bei der Aufnahme der interkulturellen Kompetenz als Kriterium bei Stellenbesetzungsverfahren mit Bürgerkontakten? 2. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen in interkultureller Kompetenz haben seit Verabschiedung des letzten Haushaltes stattgefunden und wie viele Mitarbeiter haben daran teilgenommen? 3. Gibt es Gruppen, für die eine Fortbildung in interkultureller Kompetenz verpflichtend ist, etwa die der Mitarbeiter*innen mit Kundenkontakt oder Führungskräften? 4. Wie viel Geld ist im laufenden Doppelhaushalt für Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz ausgegeben worden und reicht das zur Verfügung stehende Fortbildungsbudget nach Meinung der Verwaltung für die bestehende Nachfrage aus? 5. Wie groß müsste das Budget für Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz sein, wenn sie verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt wäre? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1310/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.09.2017
- Erstellt
- 13.09.2017 11:21