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2145/2018

Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2018 auf den Haushalt der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 26.06.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.07.2018, TOP 3.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2620 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2018 
 2145/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 02.07.2018 
 
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2018 auf den Haushalt der Stadt Köln 
Vom 07.- 09. Mai 2018 fand die Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung in Mainz statt.  
 
Zwischenzeitlich wurden die Ergebnisse vom Städtetag übermittelt, eine regionalisierte Steu-
erschätzung wird seitens der Landesregierung nicht mehr erstellt. 
 
Unter Berücksichtigung der Aufkommenserwartung bei der Gewerbesteuer für das laufende 
Jahr und einer prognostizierten Steigerungsrate für 2019 von 4,3 % wird für das kommende 
Haushaltsjahr ein Aufkommen von rd. 1.411,0 Mio. Euro veranschlagt. Gegenüber dem 
Planwert aus der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bedeutet dies eine Bruttoverbesserung 
von rd. 96 Mio. Euro. Für die Folgejahre ab 2020 wurden Steigerungsraten von 3,3 %; 3,9 % 
und 3,1 % prognostiziert.  
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gewerbesteuer-
vorauszahlungen und -nachforderungen werden die o. a. Steigerungsraten nur auf die  
Vorauszahlungen angewendet. Bei den Nachforderungen wird ein Mittelwert der letzten Jah-
re zugrunde gelegt. 
Im Ergebnis steigt das Brutto-Gewerbesteueraufkommen bis zum Jahr 2022 auf rd. 1.544,9 
Mio. Euro. Im Gegenzug müssen Anpassungen bei den Gewerbesteuerumlagen vorgenom-
men werden. 
Die Verwaltung wird die Aufkommensentwicklung kritisch beobachten und ggf. im Rahmen 
eines Veränderungsnachweises bis zur Hpl.-Einbringung Anpassungen vornehmen.  
 
 
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist zu erwarten, dass der Hpl.-Ansatz des 
Jahres 2018 i. H. v. 575,4 Mio. Euro erreicht wird. Auf dieser Basis und unter Einbeziehung 
der Ergebnisse der Steuerschätzung sind für 2019 Mehrerträge von rd. 7,7 Mio. Euro gegen-
über der mittelfristigen Finanzplanung aus 2018 zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2021 steigen 
die Mehrerträge auf rd. 18,7 Mio. Euro gegenüber den Vergleichswerten. 
 
 
Auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird für 2018 ein Erreichen des Ansatzes 
i. H. v. 152,7 Mio. Euro erwartet. In den Folgejahren steigt das Aufkommen gegenüber den 
Vergleichswerten aus dem Vorjahr um 1,5 – 2,0 Mio. Euro p. a.

2 
 
Per Saldo sind aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung saldiert folgende Mehrer-
träge gegenüber der Mittelfristplanung 2018 erwarten: 
 
2019:  rd.   91 Mio. Euro  
2020:  rd. 118 Mio. Euro  
2021:  rd. 144 Mio. Euro  
 
Für das Jahr 2022 liegen keine Vergleichswerte aus der letztjährigen Mittelfristplanung vor. 
 
gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 3.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2145/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.06.2018
Erstellt
22.06.2018 10:43