2145/2018
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2018 auf den Haushalt der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 26.06.2018 2145/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.07.2018 Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2018 auf den Haushalt der Stadt Köln Vom 07.- 09. Mai 2018 fand die Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung in Mainz statt. Zwischenzeitlich wurden die Ergebnisse vom Städtetag übermittelt, eine regionalisierte Steu- erschätzung wird seitens der Landesregierung nicht mehr erstellt. Unter Berücksichtigung der Aufkommenserwartung bei der Gewerbesteuer für das laufende Jahr und einer prognostizierten Steigerungsrate für 2019 von 4,3 % wird für das kommende Haushaltsjahr ein Aufkommen von rd. 1.411,0 Mio. Euro veranschlagt. Gegenüber dem Planwert aus der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bedeutet dies eine Bruttoverbesserung von rd. 96 Mio. Euro. Für die Folgejahre ab 2020 wurden Steigerungsraten von 3,3 %; 3,9 % und 3,1 % prognostiziert. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gewerbesteuer- vorauszahlungen und -nachforderungen werden die o. a. Steigerungsraten nur auf die Vorauszahlungen angewendet. Bei den Nachforderungen wird ein Mittelwert der letzten Jah- re zugrunde gelegt. Im Ergebnis steigt das Brutto-Gewerbesteueraufkommen bis zum Jahr 2022 auf rd. 1.544,9 Mio. Euro. Im Gegenzug müssen Anpassungen bei den Gewerbesteuerumlagen vorgenom- men werden. Die Verwaltung wird die Aufkommensentwicklung kritisch beobachten und ggf. im Rahmen eines Veränderungsnachweises bis zur Hpl.-Einbringung Anpassungen vornehmen. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist zu erwarten, dass der Hpl.-Ansatz des Jahres 2018 i. H. v. 575,4 Mio. Euro erreicht wird. Auf dieser Basis und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Steuerschätzung sind für 2019 Mehrerträge von rd. 7,7 Mio. Euro gegen- über der mittelfristigen Finanzplanung aus 2018 zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2021 steigen die Mehrerträge auf rd. 18,7 Mio. Euro gegenüber den Vergleichswerten. Auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird für 2018 ein Erreichen des Ansatzes i. H. v. 152,7 Mio. Euro erwartet. In den Folgejahren steigt das Aufkommen gegenüber den Vergleichswerten aus dem Vorjahr um 1,5 – 2,0 Mio. Euro p. a. 2 Per Saldo sind aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung saldiert folgende Mehrer- träge gegenüber der Mittelfristplanung 2018 erwarten: 2019: rd. 91 Mio. Euro 2020: rd. 118 Mio. Euro 2021: rd. 144 Mio. Euro Für das Jahr 2022 liegen keine Vergleichswerte aus der letztjährigen Mittelfristplanung vor. gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2145/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.06.2018
- Erstellt
- 22.06.2018 10:43