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2375/2019

Amt für Integration und Vielfalt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.07.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 11.07.2019, TOP 3.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4640 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  08.07.2019 
 2375/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 
 
Amt für Integration und Vielfalt -  
Beantwortung der Sachstandsnachfrage zu TOP 3.2.1 Neues Amt für Integration und Vielfalt 
aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 10.09.2018 
Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben zu TOP 3.2.1 Neues Amt für Integration und 
Vielfalt der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 10.09.2018 vier 
Nachfragen, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden: 
 
1. Welche Änderungen haben sich mit Umsetzung und Arbeitsaufnahme des neuen 
Amts im Vergleich zur oben erwähnten Präsentation ergeben? 
Das neue Amt für Integration und Vielfalt hat die Arbeit gemäß organisatorischer Festlegung 
des Schaubildes in der Mitteilung 2753/2018 (Stand 15.08.2019) aufgenommen. 
 
2. Welche Auswirkungen hat die Bildung des neuen Amts für Integration und Vielfalt 
konkret auf den Bereich Diversity und insbesondere auf das Büro des Behinderten-
beauftragten bzw. die dort angesiedelte Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik? 
Mit der Bildung des neuen Amtes ist das Büro des Behindertenbeauftragten nun im Dezernat 
der Oberbürgermeisterin angesiedelt. Zugleich ist die Oberbürgermeisterin Vorsitzende der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geworden. Dies bringt die besondere Bedeutung 
zum Ausdruck, die die Stadtverwaltung den Belangen von Menschen mit Behinderung bei-
misst. 
Der Behindertenbeauftragte und damit die Belange von Menschen mit Behinderungen profi-
tieren von der gesteigerten Aufmerksamkeit und den verbesserten Durchsetzungsmöglichkei-
ten, die sich durch das Amt und die Ansiedlung im Dezernat der Oberbürgermeisterin erge-
ben. 
 
3. Was ist aus dem Bereich „strategische Projektsteuerung“ geworden und welche 
Aufgaben und Ziele werden dort verfolgt? 
Für das neue Amt sind Leitlinien und strategische Ziele für die Themenbereiche „Vielfalt“ und 
„Integration“ geplant. Diese sollen gemeinsam im Amt von allen Abteilungen und Fachberei-
chen erarbeitet werden.  
Der Bereich Strategische Projektsteuerung steuert diesen Erarbeitungsprozess innerhalb des

2 
 
Amtes.  
Die bereits vorhandenen Konzepte (z. B. Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 
Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, Diversity Konzept 2020: Köln l(i)ebt 
Vielfalt) werden bei der Erarbeitung der Leitlinien und strategischen Ziele berücksichtigt.  
Nach der Abstimmung innerhalb des neuen Amtes werden die städtischen Dezernate und 
Ämter beteiligt. Die Leitlinien und strategischen Ziele sollen Leitplanken sein, an denen sich 
die Arbeit der Stadtverwaltung aber auch die bei Dritten mit städtischen Mitteln geförderten 
Projekte und Maßnahmen ausrichten.  
Durch ein noch zu entwickelndes Integrationsmonitoring sollen die Wirkungen der städti-
schen und städtisch geförderten Maßnahmen bewertet werden. 
 
4. In 2020 stehen Kommunalwahlen an. Die stimmberechtigten Vertreter*innen für die-
ses Gremium und die sachkundigen Einwohner*innen inklusive der jeweiligen Stell-
vertreter*innen sind danach neu zu benennen. Die neuen Mitglieder müssen in die 
Gremienarbeit eingearbeitet und ausgebildet werden. Das ist in der Vergangenheit 
wesentlich von der Geschäftsführung der Stadt AG getragen worden. 
Die Verwaltung hat wiederholt dargelegt, dass die Kapazitäten des Büros des Be-
hindertenbeauftragten mit den aktuellen Aufgaben bereits ausgeschöpft sind. Ist si-
chergestellt, dass diese Aufgabe trotz gegenüber der letzten Kommunalwahl insge-
samt reduzierter Personalbasis erfüllt werden kann? 
Im Vergleich zu dem Zeitpunkt der Kommunalwahl 2014 hat sich die Anzahl des im Büro des 
Behindertenbeauftragten beschäftigten Personals erhöht:  
 Im Jahr 2014 waren im Büro des Behindertenbeauftragten neben dem Behindertenbeauf-
tragten drei weitere Mitarbeiter*innen beschäftigt  (mit insgesamt 127,5 Wochenstunden).  
 Aktuell sind im Büro des Behindertenbeauftragten – nach einer in diesem Jahr vorge-
nommenen Aufstockung - neben dem Behindertenbeauftragten vier weitere Mitarbei-
ter*innen beschäftigt (mit insgesamt 156,75 Wochenstunden). 
Das Büro des Behindertenbeauftragten wird durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung 
und Arbeitsorganisation die Einarbeitung der neuen Vertreter*innen in den Gremien sicher-
stellen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2375/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.07.2019
Erstellt
02.07.2019 10:47