2375/2019
Amt für Integration und Vielfalt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4640 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 08.07.2019 2375/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 Amt für Integration und Vielfalt - Beantwortung der Sachstandsnachfrage zu TOP 3.2.1 Neues Amt für Integration und Vielfalt aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 10.09.2018 Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben zu TOP 3.2.1 Neues Amt für Integration und Vielfalt der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 10.09.2018 vier Nachfragen, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden: 1. Welche Änderungen haben sich mit Umsetzung und Arbeitsaufnahme des neuen Amts im Vergleich zur oben erwähnten Präsentation ergeben? Das neue Amt für Integration und Vielfalt hat die Arbeit gemäß organisatorischer Festlegung des Schaubildes in der Mitteilung 2753/2018 (Stand 15.08.2019) aufgenommen. 2. Welche Auswirkungen hat die Bildung des neuen Amts für Integration und Vielfalt konkret auf den Bereich Diversity und insbesondere auf das Büro des Behinderten- beauftragten bzw. die dort angesiedelte Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik? Mit der Bildung des neuen Amtes ist das Büro des Behindertenbeauftragten nun im Dezernat der Oberbürgermeisterin angesiedelt. Zugleich ist die Oberbürgermeisterin Vorsitzende der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geworden. Dies bringt die besondere Bedeutung zum Ausdruck, die die Stadtverwaltung den Belangen von Menschen mit Behinderung bei- misst. Der Behindertenbeauftragte und damit die Belange von Menschen mit Behinderungen profi- tieren von der gesteigerten Aufmerksamkeit und den verbesserten Durchsetzungsmöglichkei- ten, die sich durch das Amt und die Ansiedlung im Dezernat der Oberbürgermeisterin erge- ben. 3. Was ist aus dem Bereich „strategische Projektsteuerung“ geworden und welche Aufgaben und Ziele werden dort verfolgt? Für das neue Amt sind Leitlinien und strategische Ziele für die Themenbereiche „Vielfalt“ und „Integration“ geplant. Diese sollen gemeinsam im Amt von allen Abteilungen und Fachberei- chen erarbeitet werden. Der Bereich Strategische Projektsteuerung steuert diesen Erarbeitungsprozess innerhalb des 2 Amtes. Die bereits vorhandenen Konzepte (z. B. Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, Diversity Konzept 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt) werden bei der Erarbeitung der Leitlinien und strategischen Ziele berücksichtigt. Nach der Abstimmung innerhalb des neuen Amtes werden die städtischen Dezernate und Ämter beteiligt. Die Leitlinien und strategischen Ziele sollen Leitplanken sein, an denen sich die Arbeit der Stadtverwaltung aber auch die bei Dritten mit städtischen Mitteln geförderten Projekte und Maßnahmen ausrichten. Durch ein noch zu entwickelndes Integrationsmonitoring sollen die Wirkungen der städti- schen und städtisch geförderten Maßnahmen bewertet werden. 4. In 2020 stehen Kommunalwahlen an. Die stimmberechtigten Vertreter*innen für die- ses Gremium und die sachkundigen Einwohner*innen inklusive der jeweiligen Stell- vertreter*innen sind danach neu zu benennen. Die neuen Mitglieder müssen in die Gremienarbeit eingearbeitet und ausgebildet werden. Das ist in der Vergangenheit wesentlich von der Geschäftsführung der Stadt AG getragen worden. Die Verwaltung hat wiederholt dargelegt, dass die Kapazitäten des Büros des Be- hindertenbeauftragten mit den aktuellen Aufgaben bereits ausgeschöpft sind. Ist si- chergestellt, dass diese Aufgabe trotz gegenüber der letzten Kommunalwahl insge- samt reduzierter Personalbasis erfüllt werden kann? Im Vergleich zu dem Zeitpunkt der Kommunalwahl 2014 hat sich die Anzahl des im Büro des Behindertenbeauftragten beschäftigten Personals erhöht: Im Jahr 2014 waren im Büro des Behindertenbeauftragten neben dem Behindertenbeauf- tragten drei weitere Mitarbeiter*innen beschäftigt (mit insgesamt 127,5 Wochenstunden). Aktuell sind im Büro des Behindertenbeauftragten – nach einer in diesem Jahr vorge- nommenen Aufstockung - neben dem Behindertenbeauftragten vier weitere Mitarbei- ter*innen beschäftigt (mit insgesamt 156,75 Wochenstunden). Das Büro des Behindertenbeauftragten wird durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung und Arbeitsorganisation die Einarbeitung der neuen Vertreter*innen in den Gremien sicher- stellen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2375/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.07.2019
- Erstellt
- 02.07.2019 10:47