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2967/2021

Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 6.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5812 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  25.08.2021 
 2967/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße 
hier: Anfrage der Fraktion die Linke in der BV I Session Nr. AN/1319/2021 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Frage 1: 
Ist seitens der Verwaltung eine Evaluation des Projektverlaufs geplant und wenn ja, wann ist die-
se zu erwarten. 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Maßnahmenevaluation ist im ISGG NRW oder im öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht vorge-
sehen. Die Verwaltung hat den politischen Gremien zur Halbzeit über den Stand der Umsetzung 
der Maßnahmen berichtet (Drs. Nr. 2331/2019). Eine Mitteilung zum Abschluss der Maßnahmen 
wurde der BV Innenstadt, dem Stadtentwicklungs- sowie dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt 
(Drs. Nr. 1345/2021). 
Der Verein hat des Weiteren regelmäßig Informationen über die Projektstände für die Grundei-
gentümer*innen, Erbbauberechtigten und die sonstige interessierte Öffentlichkeit auf seiner In-
ternetseite eingestellt und zum Abschluss eine Broschüre mit einem Rückblick auf die durchge-
führten Maßnahmen an die Abgabepflichtigen übersandt.  
 
Frage 2: 
Der zwischen der Stadt Köln und der ISG geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag verpflichtet 
die ISG dazu, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Erbbauberechtigte, Gewerbetrei-
bende, freiberuflich Tätige und Dritte jährlich über die geplanten Maßnahmen und deren Kosten 
im Detail zu unterrichten. Dies ist nicht geschehen. Wurden Maßnahmen seitens der Verwaltung 
getroffen, hier Abhilfe zu schaffen? Wenn Maßnahmen getroffen wurden, warum haben sie nicht 
gefruchtet? 
Antwort der Verwaltung: 
Der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. hat der Verwaltung jeweils seine 
Konkretisierung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes für das darauffolgende Wirt-
schaftsjahr vorgelegt. 
Gem. § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrags kann die Information der Grundeigentümer*innen 
und Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Grundstücke schriftlich oder über eine Inter-
netadresse erfolgen. Die Information erfolgte auch auf der jährlichen Jahreshauptversammlung 
des Vereins. Unterlagen sind auf der Website des Vereins veröffentlicht.

2 
 
Frage 3:  
Der genannte Vertrag verpflichtet die ISG darüber hinaus zu einem genauen Nachweis der Mit-
telverwendung und die Stadt Köln wiederum zu dessen Kontrolle. Bestätigt die Verwaltung, dass 
die Eigenmittel des Vereins getrennt von den treuhänderisch zu verwaltenden Zuwendungen ge-
führt wurden und dass die Zuwendungen ordnungsgemäß verausgabt wurden? Gab es einen 
Überschuss und wurde dieser an die Umlageverpflichteten zurückerstattet? 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verein ist seinen Verpflichtungen nach § 7 des öffentlich-rechtlichen Vertrags nachgekom-
men und hat die Mittelverwendung in den Jahren 2018 – 2020 regelmäßig nachgewiesen. 
Die Prüfung der Mittelverwendung ist derzeit noch anhängig. Nach deren Abschluss wäre grund-
sätzlich eine Erstattung überschüssiger Abgaben an die Abgabenpflichtigen möglich. 
Derzeit wird jedoch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-
Westfalen in Münster (OVG Münster) angestrebt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte der Klage 
eines Abgabenpflichtigen stattgegeben und den Abgabenbescheid auf Grundlage der Abgaben-
satzung aufgehoben (8 K 3904/18). Die Stadt Köln hat Antrag auf Zulassung der Berufung beim 
OVG Münster eingereicht.  
Die abschließende Entscheidung vor dem OVG Münster ist Voraussetzung für das weitere Ver-
fahren. 
 
Frage 4:  
Leider ist es so, dass Vermieter*innen die Kosten der Umlage auf ihre Mieter*innen umgelegt ha-
ben. Vollkommen unklar bleibt nach wie vor, in welchem Umfang die Mieter*innen einen Beitrag 
zur Imagepflege des Vereins tatsächlich geleistet haben. Verfügt die Verwaltung über gesicherte 
Daten zu diesem Thema? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Abgabe ist sowohl auf Wohnungs- als auch Gewerbemieten umlagefähig, wenn der individu-
elle Mietvertrag dies vorsieht. Inwiefern die Vermieter*innen von der Möglichkeit zur Umlage Ge-
brauch gemacht haben, ist der Verwaltung nicht bekannt. 
Es liegen bei der Verwaltung keine Informationen vor, wie viele Mieter*innen aus dem Satzungs-
gebiet freiwillige Fördermitglieder des ISG e. V. sind. 
 
Frage 5: 
Von der Weihnachtsbeleuchtung bis zum Bouleplatz war jede Maßnahme der ISG strittig. Für die 
Mitglieder der Bezirksvertretung erscheint es besonders ärgerlich, wenn Maßnahmen der ISG, 
die in den Zuständigkeitsbereich der BV fallen, von der Verwaltung genehmigt werden und dann 
die BV den Protest dagegen zu spüren bekommt. Wer hat in diesem Zusammenhang die Aufstel-
lung der „Pollerbänke“ und der (temporären) Einrichtung des Bouleplatzes am Karl-Berbuer-Platz 
genehmigt? 
Antwort der Verwaltung: 
Sowohl die Weihnachtsbeleuchtung als auch die Boulebahn wurden nach Anregungen aus der 
Bewohnerschaft vom ISG e. V. und in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statis-
tik umgesetzt. Gleiches gilt für die Pollerbänke. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Be-
wohner*innen sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, während des Besuchs auf der Straße 
eine Pause machen zu können, ohne unbedingt eine Gastronomie aufsuchen zu müssen. Der 
Verein hat daher eigens ein auf die besonderen Poller in der Severinstraße abgestimmtes Modell 
entwickeln lassen, das in Farbe und Form dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln entspricht 
und im schmalen Straßenquerschnitt integrierbar ist. 
Die Pollerbänke wurden vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, die Boulebahn vom Amt 
für öffentliche Ordnung jeweils unter Auflagen genehmigt. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Severinstraße
  • Karl-Berbuer-Platz

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Details

Aktenzeichen
2967/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.08.2021
Erstellt
18.08.2021 11:27