1545/2023
Umbau am Bahnhof-Süd
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3872 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/691 Vorlagen-Nummer 12.05.2023 1545/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.05.2023 Umbau am Bahnhof-Süd hier: Beantwortung der Anfrage AN/0643/2023 der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2023 betreffend „Immer noch kein Umbau am Bahnhof Süd“ Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Fragen zum geplanten Umbau am Bahnhof-Süd: Fragen: 1. Wie ist der Sachstand? 2. Inwieweit hat die Verwaltung ihre Planungen zum Anschluss des Zugangs an die Mo- sel-straße in den zwei Jahren seit der letzten Antwort vorangetrieben? 3. Inwieweit teilt die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion, dass diese Planungen anlässlich der Gefahren durch illegale Gleisquerungen mit Priorität behandelt werden müssten? 4. Wann werden die Stadt Köln und die DB Station & Service AG ihre Planungen für bei- de Verfahren miteinander verbinden, sodass zunächst der Zugang von der Moselstra- ße aus – inklusive des barrierefreien Ausbaus mit Aufzügen – und später möglicher- weise auch noch ein Zugang auf der Westseite realisiert wird? 5. Inwieweit teilt die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion, dass durch diese Planun- gen Druck auf den Grundstückseigentümer ausgeübt werden könnte, weil er Angst haben müsse, dass die Bahn sein Grundstück später nicht mehr haben will? Antworten der Verwaltung: Zu 1: Der Bahnhof-Süd wird von der DB Station & Service (DB S&S) barrierefrei ausgebaut. Hierzu gehören ein Tunnelzugang sowie Treppen- und Aufzuganlagen zu den Gleisen. Gemäß Ratsbeschluss vom 14.02.2017 (Vorlage-Nr.: 2743/2016) soll ergänzend zu der Maßnahme der DB S&S der sogenannte Tunneldurchstich zur Moselstraße herge- stellt werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der DB S&S lag 2020 vor und im November desselben Jahres war der Baubeginn vorgesehen. Ein Grund- stück, dass für die Maßnahme erforderlich ist, musste noch aufgekauft werden, jedoch legte der Eigentümer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss ein. 2022 wies das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage ab, so dass nunmehr das uneingeschränk- te Baurecht vorliegt. Nach aktuellem Sachstand plant die DB Netz AG die Erneuerung der Eisenbahnbrü- cke über die Luxemburger Straße im Jahr 2028. Für diese Brückenerneuerung müs- 2 sen temporär alle Gleise außer Betrieb genommen werden, so dass sich hierbei auch die Chance bietet im Schatten dieser Maßnahme den Tunneldurchstich Moselstraße in Gänze mit auszuführen. Die DB S&S hat der Stadt Köln das Angebot unterbreitet, den gesamten Tunneldurch- stich, also auch den städtischen Teil, zu planen und im Rahmen ihrer Maßnahme 2028 umzusetzen. In einem ersten Schritt soll daher eine Planungs- und Baudurchführungs- vereinbarung zwischen der DB S&S und der Stadt Köln abgeschlossen werden. Die Gesamtmaßnahme wird von go.Rheinland gefördert. Zu 2: Die Verwaltung hat die Vorgänge rund um die Klage gegen den Planfeststellungsbe- schluss verfolgt und stand im regelmäßigen Austausch mit der DB S&S. Aufgrund feh- lender Personalressourcen und anderer Prioritäten wurde die Planung des Tunnel- durchstichs bisher nicht aufgenommen. Zu 3: Das widerrechtliche Betreten der Bahnanlagen ist nicht zu rechtfertigen. Ob der neue Bahnsteigzugang mit seiner Lage, rund 50 m näher zur Luxemburger Straße, das wi- derrechtliche Betreten der Bahnanlage verhindert, ist allenfalls zu hoffen. Im Wesentli- chen geht es bei dem Projekt um die barrierefreie Anbindung der Haltestellen. Zu 4: Die Frage zur gemeinsamen Planung wurde im Zusammenhang mit der Sachverhalts- schilderung beantwortet. Zu 5: Die Frage zur Bereitstellung des Grundstücks wurde mit der Sachverhaltsschilderung beantwortet. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1545/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 08:08