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Anfrage zur Erteilung von Visa

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0809/2024 vom 28.05.2024

Stand: Am 08.10.2024 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Facharbeitskreis 5 23.05.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 04.06.2024 Anfrage zur Erteilung von Visa Sehr geehrter Herr Vorsitzender, für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer*innen grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR1 Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika können einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen . Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visaverfahren sind also für Angehörige zahlreicher Nationalitäten Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt. Für einen erheblichen Anteil in Deutschland lebender Menschen mit internationaler Familiengeschichte bedeutet die Visumpflicht eine enorme Erschwerung des Familiennachzugs sowie weitere Einschränkungen in ihrer Leben sgestaltung. Die Visaverfahren bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der/die Zugewanderte ihren/seinen Wohnsitz nehmen wird. Die teils massive Überlastung der Ausländerbehörden in NRW sorgt für einen massiven Bearbeitungsstau. Neben der Ausländerbehörde sind oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) zu beteiligen, sodass das Verfahren noch länger dauern kann. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wie viele Visaanträge und aus welchen Regionen wurden im Jahr 2023 gestellt? 2.) Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Ländern. 3.) Welche waren im Jahr 2023 die häufigsten Begründungen für die Ablehnung von Visaanträgen? 4.) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen? Mit freundlichen Grüßen, Ahmet Edis, Vivian Berhane und Gönül T opuz

Beratungsverlauf

  1. 08.10.2024

    Integrationsrat

    Antrag / Anfrage.

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