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AN/0809/2024

Anfrage zur Erteilung von Visa

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 28.05.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.10.2024

Anfrage zur Erteilung von Visa

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Anfrage zur Erteilung von Visa

2504 Zeichen

Facharbeitskreis  5         23.05.2024 
 
An den Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn T ayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 04.06.2024 
 
Anfrage zur Erteilung von Visa 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer 
Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer*innen grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon 
ausgenommen sind Unionsbürger, EWR1 Staatsangehörige sowie Staatsangehörige 
der Schweiz. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, 
der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie 
der Vereinigten Staaten von Amerika können einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch 
nach der Einreise einholen . Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum für 
einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der 
zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visaverfahren sind also für 
Angehörige zahlreicher Nationalitäten Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt. Für 
einen erheblichen Anteil in Deutschland lebender Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte bedeutet die Visumpflicht eine enorme Erschwerung des 
Familiennachzugs sowie weitere Einschränkungen in ihrer Leben sgestaltung. Die 
Visaverfahren bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen 
Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an 
dem der/die Zugewanderte ihren/seinen Wohnsitz nehmen wird. Die teils massive 
Überlastung der Ausländerbehörden in NRW sorgt für einen massiven 
Bearbeitungsstau. Neben der Ausländerbehörde sind oft noch weitere Behörden (wie 
die Bundesagentur für Arbeit) zu beteiligen, sodass das Verfahren noch länger dauern 
kann. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die 
Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die 
Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:  
 
 
1.) Wie viele Visaanträge und aus welchen Regionen wurden im Jahr 2023 
gestellt?  
 
2.) Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Ländern.  
 
3.) Welche waren im Jahr 2023 die häufigsten Begründungen für die Ablehnung 
von Visaanträgen?

4.) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Ahmet Edis, Vivian Berhane und Gönül T opuz

Beratungsverlauf (1)

08.10.2024 Integrationsrat
Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0809/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
28.05.2024
Erstellt
28.05.2024 12:24