AnO/0019/2023
Verkehrssicherheit an der Kanalpromenade von Gelmer bis zur Königsberger Straße
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AnO-0019-2023 Stellungnahme
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Herr Groot-Körmelink 26.05.2026 66.54.0011 Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratssarvice Bezirksverwahtung Ost Bezirksverwaltung Münster-Ost . ; über Herrn Stadtbaurat Denstorff 22. Juni 206 Anregungen An0/0019/2023 der CDU-Fraktion aus der BV Münster-Ost AnO/0013/2024 der SPD-Fraktion aus der BV Münster-Ost AnO/0026/2025 der CDU-Fraktion aus der BV Münster-Ost „Verkehrssicherheit an der Kanalpromenade von Gelmer bis zur Königsberger Straße“ Die Verwaltung hat die oben genannten Anregungen geprüft und bewertet. Mit der Vorlage V/0393/2025 hat die Verwaltung die unterschiedlichen Anregungen zur Kanalpromenade aufgegriffen und dem Hauptausschuss folgenden Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt: „Der Hauptausschuss beschließt die Einschaltzeiten der Kanalpromenade in Abwägung der Naturschutzaspekte und des Radverkehrs ganzjährig von 5 Uhr bis Sonnenaufgang sowie von Sonnenuntergang bis 24 Uhr. Zwischen 24 Uhr und 5 Uhr ist die Beleuchtung ganzjährig ausgeschaltet.“ Die o.g. Anregungen stehen im inhaltlichen Zusammenhang mit der Beratung und dem Beschlusspunkt der Vorlage V/0393/2025. Der Hauptausschuss hat diesen Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 11.02.2026 nicht beschlossen. Vor diesem Hintergrund sind mit dem Beschluss des Hauptausschusses die o.g. Anregungen erledigt. gez. Gerd Rüller Amtsleiter
Originalanregung
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AnO0/0019/2023 ® CDU ... CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost Anregung Verkehrssicherheit an der Kanalpromenade von Gelmer bis zur Königsberger Straße (Abschnitt 1; adaptive Beleuchtung) Begründung: Die dunklen Monate stehen kurz bevor und die Situation an der Kanalpromenade von Gelmer in Fahrtrichtung Schleuse hat sich nicht geändert. Zwar liegt das Gutachten über das Flugverhalten der Fledermäuse jetzt vor, ist aber nach Meinung von Experten nicht aussagekräftig genug um die endgültige Entscheidung über die Einschaltzeiten der Beleuchtung zu treffen. Deshalb wird ein zweites Gutachten angeregt, was wiederum eine enorme Verzögerung bedeutet. Es ist absolut unverständlich dass diese Begutachtung in den Abschnitten 5 und 6 erfolgen soll und nicht im Abschnitt 1, der von der Abschaltung der Beleuchtung betroffen ist. Wer die Örtlichkeiten kennt und regelmäßig nutzt, weiß, dass die Binnenschiffer unter voller Beleuchtung inclusive der Uferabschnitte den Kanal befahren. Die Westfalen AG hat ihr Betriebsgelände hell erleuchtet, was aber niemanden zu stören scheint. Die adaptive Beleuchtung, die im Ruhezustand nur 10 % der Leuchtkraft leistet und nur bei Annäherung auf volle Leistung geht, um danach wieder in den Ruhemodus zurückkehren, ist bei weitem nicht so störend wie die oben beschriebenen Lichtquellen. Amtliche Zählungen haben in den letzten Monaten ergeben, dass 30 % mehr Fahrradfahrer die Kanalpromenade benutzen. Hier hat die Stadt Münster eine Verkehrssicherungspflicht. Daher fordern wir die Stadt Münster auf die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Beleuchtung einzuschalten. Es darf nicht heißen Tierwohl geht vor Menschenwohl. Für die Fraktion Münster, 20.08.2023 GT 104 gr ' WEG CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 « Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de * www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DES6 4005 0150 0000 1313 18 « BIC: WELADED1MST + Sparkasse Münsterland Ost Vorsitzender: Hendrik Grau
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Königsberger Straße
- Mauritzstraße 4
- Kanalpromenade
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Details
- Aktenzeichen
- AnO/0019/2023
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 25.08.2023
- Erstellt
- 25.08.2023 15:05