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AnO/0019/2023

Verkehrssicherheit an der Kanalpromenade von Gelmer bis zur Königsberger Straße

Anregung in der BV Ost 25.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.09.2026, TOP 8.2

AnO-0019-2023 Stellungnahme

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Originalanregung

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AnO-0019-2023 Stellungnahme

1339 Zeichen

Herr Groot-Körmelink 26.05.2026
66.54.0011

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratssarvice
Bezirksverwahtung Ost

Bezirksverwaltung Münster-Ost . ;
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 22. Juni 206

Anregungen

An0/0019/2023 der CDU-Fraktion aus der BV Münster-Ost
AnO/0013/2024 der SPD-Fraktion aus der BV Münster-Ost
AnO/0026/2025 der CDU-Fraktion aus der BV Münster-Ost

„Verkehrssicherheit an der Kanalpromenade von Gelmer bis zur Königsberger Straße“

Die Verwaltung hat die oben genannten Anregungen geprüft und bewertet.

Mit der Vorlage V/0393/2025 hat die Verwaltung die unterschiedlichen Anregungen zur
Kanalpromenade aufgegriffen und dem Hauptausschuss folgenden Beschlussvorschlag zur
Entscheidung vorgelegt: „Der Hauptausschuss beschließt die Einschaltzeiten der
Kanalpromenade in Abwägung der Naturschutzaspekte und des Radverkehrs ganzjährig von 5
Uhr bis Sonnenaufgang sowie von Sonnenuntergang bis 24 Uhr. Zwischen 24 Uhr und 5 Uhr ist
die Beleuchtung ganzjährig ausgeschaltet.“

Die o.g. Anregungen stehen im inhaltlichen Zusammenhang mit der Beratung und dem
Beschlusspunkt der Vorlage V/0393/2025. Der Hauptausschuss hat diesen Beschlussvorschlag
in seiner Sitzung am 11.02.2026 nicht beschlossen.

Vor diesem Hintergrund sind mit dem Beschluss des Hauptausschusses die o.g. Anregungen
erledigt.

gez.
Gerd Rüller
Amtsleiter

Originalanregung

2019 Zeichen

AnO0/0019/2023

® CDU ...

CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost

Anregung

Verkehrssicherheit an der Kanalpromenade von Gelmer bis zur Königsberger Straße
(Abschnitt 1; adaptive Beleuchtung)

Begründung:

Die dunklen Monate stehen kurz bevor und die Situation an der Kanalpromenade von
Gelmer in Fahrtrichtung Schleuse hat sich nicht geändert.

Zwar liegt das Gutachten über das Flugverhalten der Fledermäuse jetzt vor, ist aber
nach Meinung von Experten nicht aussagekräftig genug um die endgültige
Entscheidung über die Einschaltzeiten der Beleuchtung zu treffen.

Deshalb wird ein zweites Gutachten angeregt, was wiederum eine enorme
Verzögerung bedeutet.

Es ist absolut unverständlich dass diese Begutachtung in den Abschnitten 5 und 6
erfolgen soll und nicht im Abschnitt 1, der von der Abschaltung der Beleuchtung
betroffen ist.

Wer die Örtlichkeiten kennt und regelmäßig nutzt, weiß, dass die Binnenschiffer
unter voller Beleuchtung inclusive der Uferabschnitte den Kanal befahren.

Die Westfalen AG hat ihr Betriebsgelände hell erleuchtet, was aber niemanden zu
stören scheint.

Die adaptive Beleuchtung, die im Ruhezustand nur 10 % der Leuchtkraft leistet und
nur bei Annäherung auf volle Leistung geht, um danach wieder in den Ruhemodus
zurückkehren, ist bei weitem nicht so störend wie die oben beschriebenen
Lichtquellen.

Amtliche Zählungen haben in den letzten Monaten ergeben, dass 30 % mehr
Fahrradfahrer die Kanalpromenade benutzen.

Hier hat die Stadt Münster eine Verkehrssicherungspflicht.

Daher fordern wir die Stadt Münster auf die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und
die Beleuchtung einzuschalten.

Es darf nicht heißen Tierwohl geht vor Menschenwohl.

Für die Fraktion Münster, 20.08.2023
GT
104 gr '
WEG

CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Vorsitzender: Hendrik Grau

Beratungsverlauf (1)

03.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.2 Anregung
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  • Königsberger Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Kanalpromenade

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Details

Aktenzeichen
AnO/0019/2023
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
25.08.2023
Erstellt
25.08.2023 15:05