AN/0356/2023
Wasserwerkstraße / Heidestraße
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Anfrage zur Wasserwerk Straße AfD
2244 Zeichen
Köln27.2.2023 An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln An den Bezirksbürgermeister der BV Mülheim Herrn Norbert Fuchs Bürgeramt Mülheim Wiener Platz2 5L065 Köln Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AfD in der BV Mülheim Ralph Hengstenberg ldsidor - Caro Str. 1 51061 Köln ralph. hengsten berg@stadt- koeln.de Gremium Datum der Sitzuno Bezirksvertretunq Köln Mülheim Wassenrverk Str. I Heide Str. L3.3.2023 Die Sichtmöglichkeiten für Autofahrende, die von Westen über die Wasserwerk Straße fahren, mit Fahrtabsicht in Richtung Heidestraße, ist durch eine Hecke entlang der Fahrbahn stark eingeschränkt. Der Verkehr aus der Wasserwerk Straße von Süden kommend, ist in keinster Weise einsehbar. Die Wasserwerkstraße verläuft in einem Kniebogen der weniger als 90" umschließt. Aus Westen über die Wasserwerkstraße kommend, mit Fahrtrichtung Heidestraße, muß erst vorsichtig vorgetastet werden, um annähernden Verkehr einsehen zu können, dadurch steht ein Fahrzeug bereits zum Teil im Kurvenbereich. Für Lieferantenverkehr, in Richtung des Gewerbegebietes ( MoorsledeStr. / Paul- Henri- Spaak Str. ) ist je nach Fahrzeugtyp, der Verkehr überhaupt nicht einsehbar. Mein Antrag vom 12.1.2023 zur Sitzung vom 30.1.2023 wurde mit einer Begründung von bereits laufenden Planungen und Änderungen abgelehnt. So ergibt sich für mich die Notwendigkeit einige Fragen zu der Thematik zu stellen. lst die Stadt hier gefordert der Verkehrs- Sicherungs- Pflicht nachzukommen ? 1. Die Hecke steht auf dem Gelände eines ausgewiesenen Wasserschutz- Geländes. lst die Fläche des Wasserschutzgebietes in städtischem Besitz ? 2. Die Hecke verläuft nicht durchgängig und wurde an manchen Stellen bereits verändert. Welchem Zweck dient diese Bepflanzung ? 3. Es verhält sich so, daß die Bepflanzung dichte Blätter ausbildet, die eine Durchsicht verhindert, wäre es möglich Teil- Bereiche zu lichten oder zu roden, um eine Verbesserung der f insicht in die Straße zu erreichen ? 4. Welche Kosten wäre für die Veränderung, ( Rückschnitt ) anzusetzen und wäre diese Maßnahme kurzfristig umsetzbar ? 5. Welche laufenden Planungen und Eingriffe in das Straßenkonzept, stehen hier noch zur Durch- führung an, die eine zeitnahe Verbeserung der Situation blockieren ?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0356/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 28.02.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 10:21