ANORD/0003/2016
Fußgängerüberweg Westhoffstraße Höhe Zentrumserweiterung (A-N/0010/2016)
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Originalantrag
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A-N/0010/2016 SPD Fraktion in der BV Nord Münster, 22.4. 2016 Anlage eines Zebrastreifens zur Querung der Westhoffstraße auf der Höhe des neugeschaffenen Parkplatz der Zentrumserweiterung in Münster-Kinderhaus Antrag Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: Die am neugeschaffenen Parkplatz der Zentrumserweit erung in Münster- Kinderhaus auf der Westhoffstraße bestehende Verke hrsinsel reicht als eine sichere Querungshilfe für Fußgänger nicht aus. An dieser Stelle besteht eine hohe Frequentierung d urch Fußgänger und Radfahrer, insbesondere vieler Kinder und Jugendlicher, die sowohl den Weg vom Wohngebiet Brüningheide in die Geschäfte der Zentru mserweiterung und zurück nehmen, als auch durch die Straße wechselnde Nutzer der beiden dort bestehenden Bushaltestellen. Hinzu kommt auch noch die „neue Eisdiele“. Gleichzeitig hat der Autoverkehr auf diesem Abschnitt der Westhoffstraße mit der Einrichtung der Einzelhandelsgeschäfte deutlich zugenommen. Die Verwaltung prüft daher, ob und mit welchem Aufw and die Verkehrssicherheit an dieser Stelle durch die Einrichtung eines Zebras treifens verbessert werden kann. Begründung: Ggf. zusätzlich mündlich gez. Frese und Fraktion gez. Rosenau und Frakti on
A-N-0010-2016_Zwischennachricht-2016-12-13-Zebrastreifen zur Querung der Westhoffstraße - Zentrumserweiterung
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Sehr geehrte Frau Remmers, | sehr geehrter Herr Gunsthövel! N Sie baten um Mitteilung über den Stand des Antrags. Lo 000000 Dieser befindet sich in laufender Bearbeitung. Zur abschließenden Beantwortung ist die Erhebung des werktäglichen Fußgängeraufkommens erforderlich. Die dem Antrag unterstellte unzureichende Querungshilfe für Fußgänger auf Höhe der Einmündung Langebusch wird von hier aus nicht geteilt. Insbesondere für die Wegebeziehung zwischen Wohngebiet Brüningheide und Zentrumserweiterung stehen die Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Kristiansandstraße in unmittelbarer Nähe als gesichertere Querung für Fußgänger zur Verfügung. Diese Querung dient insbesondere auch den Nutzern der beiden gegenläufigen Bushaltestellen, um die Straßenseite sicher wechseln zu können. Das bereits ermittelte Kfz-Aufkommen der neuen Westhoffstraße entspricht den prognostizierten Werten. Die Prüfung zur Errichtung eines Fußgängerüberweges an beantragter Stelle wird gemäß den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen erfolgen, die in Abhängigkeit des Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommens ermittelt wird. Die bestehende freie Querungsmöglichkeit mit Mittelinsel entspricht bereits den Voraussetzungen zur sicheren Querung einer zweispurigen Hauptverkehrsstraße. Sie ermöglicht eine sichere Querung von Fußgängern und Radfahrern unter Beachtung der Querverkehre mit Verweilmöglichkeit auf der Mittelinsel. Ich bitte die genannten Rahmenbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und verbleibe mit freundlichem Gruß Im Auftrag Oliver Drubel OLIVER DRUBEL Dipl.-Ing. Städtebau/Stadtplanung (TU), Verkehrsentwicklungsplaner STADT MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (0251)492-6158 - E-Mail: Drubel@stadt-muenster.de Internet: http://www.stadt-muenster.de/stadtplanung
A-N-0010-2016_Zebrastreifen zur Querung der Westhoffstraße - Zentrumserweiterung
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66.31.0111 Oliver Drubel 1·0.08.2023 6593 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Nord Bezirksverwaltung Nord über Herrn Stadtbaurat Denstorff STADT MÜNSTER- 2 1. AUG. 2023 Amt für Bürqer- u .. h,:,:;;service Bezirksverwaltung Nord Zebrastreifen auf Querung Westhoffstraße in Höhe südl. Langebusch / nördl. P-Einkaufszentrum hier: Antrag lfd. Nr. A-N/0010/~016 der SPD-Fraktion/ B90/Die Grünen Mit dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion / 890/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster Nord wurde die Verwaltung gebeten, die Errichtung eines Zebrastreifens auf der Westhoff straße in Höhe der bestehenden Mittelinsel zu prüfen. Diese befindet sich südlich der Ein mündung Langebusch und nördlich der Parkplatzzu- und ausfahrt des Einkaufszentrums. Auf dieser Grundlage hatte die Verwaltung den Sachverhalt bereits vor Jahren geprüft. Sie kommt zu folgendem Ergebnis, dessen Rahmenbedingungen unverändert existieren: • L , Auf Antrag der SV-Nord existiert seit mehreren Jahren auf dem betr. Abschnitt der West hoffstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen den beiden Kreis verkehren. Als Voraussetzungen für dieA nlaqe von Fußgängerüberwegen, umqanqssprachlich auch als Zebrastreifen bezeichnet, führt die verbindlich eingeführte Richtlinie (R-FGÜ 2001) un ter Nr. 2 Absatz 3 auf, das bei Tempo 30 die Anlage von FGÜ in der Regel entbehrlich ist. Das örtliche Verkehrsgeschehen wurde über Jahre überprüft und aufgrund der besonde ren Lage im leicht abknickenden Straßenverlauf und zwischen zwei Zu- und Ausfahrten als unverändert nicht auffällig beurteilt. Hintergrund ist die Tatsache, dass auf Höhe der Querung sämtliche Verkehrsteilnehmer erhöhte Vorsicht walten lassen (müssen), um. den Gesamtüberblick nicht zu verlieren. Diese erhöhte Aufmerksamkeit begründet maßgeblich die Unauffälligkeit der Querungshilfe. ganz im Sinne der Zielsetzung der .Stadt Münster für eine gesteigerte Verkehrssicherheit Sorge zu tragen. Die Errichtung eines FGÜ ist somit entbehrlich. Auf diesen Aspekt wurde die BV-Nord bereits mehrfach hingewiesen. Zuletzt persönlich im Ortstermin zum Langebusch am 25 .. 11.2021, als auch schriftlich in der Stellungnahme an die BV-Nord am 07.03.2022. Darin heißt es u.a.: ,,Für den Fuß- und Radverkehr stehen ebenfalls ausreichend gesicherte Verkehrsflächen zur Verfü gung. Sowohl die Zentrumserweiterung als auch die angr. Bushaltestellen sind entweder direkt oder indirekt über die existierende Querungshilfe verkehrssicher zu erreichen. Wie üblich.w urde die verkehrliche Erschließung im Zuge des Bauleitplanverfahrens umfassend ge prüft. Sowohl bei Errichtung der neuen Westhoffstraße als auch im Zuge der Neubebauung des ehema ligen Gärtnereibetriebes. Am 25.11.2021 hat auf Veranlassung der BV Nord ein Erörterungstermin zu den Bedenken der BV Mitglieder an der Einmündung Langebusch mit Vertretern der Stadt Münster stattgefunden. Den anwesenden BV-Mitgliedern aus der CDU-, der SPD- und B90/ Die Grünen-Fraktion, wurde die be stehende Verkehrssituation erläutert. Die Einmündung Langebusch wurde im Zuge der neugestalteten Westhoffstraße verkehrsgerecht aus gebaut. Die geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Im Gegenteil: Vor Ort konnte das konfliktfreie Verkehrsgeschehen während des fast 1-stündigen Ortstermins beobachtet werden. Insofern wurde der hier betreffende Antrag als erledigt betrachtet, da sowohl inhaltlich die Vertreter der BV persönlich, wie im Nachgang auch schriftlich unterrichtet wurden. gez. Jeff Marengwa· _,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Westhoffstraße
- Kristiansandstraße
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- ANORD/0003/2016
- Typ
- Anregung BV Nord an die Verwaltung
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 17:51