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ANORD/0003/2016

Fußgängerüberweg Westhoffstraße Höhe Zentrumserweiterung (A-N/0010/2016)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 20.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.10.2023, TOP 8.1

Originalantrag

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A-N-0010-2016_Zwischennachricht-2016-12-13-Zebrastreifen zur Querung der Westhoffstraße - Zentrumserweiterung

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A-N-0010-2016_Zebrastreifen zur Querung der Westhoffstraße - Zentrumserweiterung

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Originalantrag

1274 Zeichen

A-N/0010/2016 
 
 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
 
Münster, 22.4. 2016 
 
Anlage eines Zebrastreifens  
zur Querung der Westhoffstraße auf der Höhe des  
neugeschaffenen Parkplatz der Zentrumserweiterung 
 in Münster-Kinderhaus   
 
Antrag  
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
Die am neugeschaffenen Parkplatz der Zentrumserweit erung in Münster-
Kinderhaus auf der Westhoffstraße  bestehende Verke hrsinsel reicht als eine 
sichere Querungshilfe für Fußgänger nicht aus.  
An dieser Stelle besteht eine hohe Frequentierung d urch Fußgänger und 
Radfahrer, insbesondere vieler Kinder und Jugendlicher, die sowohl den Weg vom 
Wohngebiet Brüningheide in die Geschäfte der Zentru mserweiterung und zurück 
nehmen, als auch durch die Straße wechselnde Nutzer  der beiden dort 
bestehenden Bushaltestellen. Hinzu kommt auch noch die „neue Eisdiele“.  
Gleichzeitig hat der Autoverkehr auf diesem Abschnitt der Westhoffstraße mit der 
Einrichtung der Einzelhandelsgeschäfte deutlich zugenommen.  
Die Verwaltung prüft daher, ob und mit welchem Aufw and die Verkehrssicherheit 
an dieser Stelle durch die Einrichtung eines Zebras treifens verbessert werden 
kann. 
 
Begründung: 
Ggf. zusätzlich mündlich 
 
gez. Frese und Fraktion     gez. Rosenau und Frakti on

A-N-0010-2016_Zwischennachricht-2016-12-13-Zebrastreifen zur Querung der Westhoffstraße - Zentrumserweiterung

1793 Zeichen

Sehr geehrte Frau Remmers, |
sehr geehrter Herr Gunsthövel! N

Sie baten um Mitteilung über den Stand des Antrags. Lo 000000
Dieser befindet sich in laufender Bearbeitung. Zur abschließenden Beantwortung ist die Erhebung des werktäglichen
Fußgängeraufkommens erforderlich.

Die dem Antrag unterstellte unzureichende Querungshilfe für Fußgänger auf Höhe der Einmündung Langebusch
wird von hier aus nicht geteilt.

Insbesondere für die Wegebeziehung zwischen Wohngebiet Brüningheide und Zentrumserweiterung stehen die
Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Kristiansandstraße in unmittelbarer Nähe als gesichertere Querung für
Fußgänger zur Verfügung. Diese Querung dient insbesondere auch den Nutzern der beiden gegenläufigen
Bushaltestellen, um die Straßenseite sicher wechseln zu können.

Das bereits ermittelte Kfz-Aufkommen der neuen Westhoffstraße entspricht den prognostizierten Werten.

Die Prüfung zur Errichtung eines Fußgängerüberweges an beantragter Stelle wird gemäß den Empfehlungen für
Fußgängerverkehrsanlagen erfolgen, die in Abhängigkeit des Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommens ermittelt
wird. Die bestehende freie Querungsmöglichkeit mit Mittelinsel entspricht bereits den Voraussetzungen zur
sicheren Querung einer zweispurigen Hauptverkehrsstraße. Sie ermöglicht eine sichere Querung von Fußgängern
und Radfahrern unter Beachtung der Querverkehre mit Verweilmöglichkeit auf der Mittelinsel.

Ich bitte die genannten Rahmenbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und verbleibe

mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Oliver Drubel

OLIVER DRUBEL
Dipl.-Ing. Städtebau/Stadtplanung (TU),
Verkehrsentwicklungsplaner

STADT MÜNSTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung

(0251)492-6158 - E-Mail: Drubel@stadt-muenster.de

Internet: http://www.stadt-muenster.de/stadtplanung

A-N-0010-2016_Zebrastreifen zur Querung der Westhoffstraße - Zentrumserweiterung

3564 Zeichen

66.31.0111 
Oliver Drubel 
1·0.08.2023 
6593 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
Bezirksverwaltung Nord 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
STADT MÜNSTER- 
2 1. AUG. 2023 
Amt für Bürqer- u .. h,:,:;;service 
Bezirksverwaltung Nord 
Zebrastreifen auf Querung Westhoffstraße 
in Höhe südl. Langebusch / nördl. P-Einkaufszentrum 
hier: Antrag lfd. Nr. A-N/0010/~016 der SPD-Fraktion/ B90/Die Grünen 
Mit dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion / 890/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster­ 
Nord wurde die Verwaltung gebeten, die Errichtung eines Zebrastreifens auf der Westhoff­ 
straße in Höhe der bestehenden Mittelinsel zu prüfen. Diese befindet sich südlich der Ein­ 
mündung Langebusch und nördlich der Parkplatzzu- und ausfahrt des Einkaufszentrums. 
Auf dieser Grundlage hatte die Verwaltung den Sachverhalt bereits vor Jahren geprüft. Sie 
kommt zu folgendem Ergebnis, dessen Rahmenbedingungen unverändert existieren: • L , 
Auf Antrag der SV-Nord existiert seit mehreren Jahren auf dem betr. Abschnitt der West­ 
hoffstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen den beiden Kreis­ 
verkehren. 
Als Voraussetzungen für dieA nlaqe von Fußgängerüberwegen, umqanqssprachlich auch 
als Zebrastreifen bezeichnet, führt die verbindlich eingeführte Richtlinie (R-FGÜ 2001) un­ 
ter Nr. 2 Absatz 3 auf, das bei Tempo 30 die Anlage von FGÜ in der Regel entbehrlich ist. 
Das örtliche Verkehrsgeschehen wurde über Jahre überprüft und aufgrund der besonde­ 
ren Lage im leicht abknickenden Straßenverlauf und zwischen zwei Zu- und Ausfahrten 
als unverändert nicht auffällig beurteilt. Hintergrund ist die Tatsache, dass auf Höhe der 
Querung sämtliche Verkehrsteilnehmer erhöhte Vorsicht walten lassen (müssen), um. den 
Gesamtüberblick nicht zu verlieren. Diese erhöhte Aufmerksamkeit begründet maßgeblich 
die Unauffälligkeit der Querungshilfe. ganz im Sinne der Zielsetzung der .Stadt Münster für 
eine gesteigerte Verkehrssicherheit Sorge zu tragen. Die Errichtung eines FGÜ ist somit 
entbehrlich. 
Auf diesen Aspekt wurde die BV-Nord bereits mehrfach hingewiesen. Zuletzt persönlich im 
Ortstermin zum Langebusch am 25 .. 11.2021, als auch schriftlich in der Stellungnahme an 
die BV-Nord am 07.03.2022. Darin heißt es u.a.: 
,,Für den Fuß- und Radverkehr stehen ebenfalls ausreichend gesicherte Verkehrsflächen zur Verfü­ 
gung. Sowohl die Zentrumserweiterung als auch die angr. Bushaltestellen sind entweder direkt oder 
indirekt über die existierende Querungshilfe verkehrssicher zu erreichen. 
Wie üblich.w urde die verkehrliche Erschließung im Zuge des Bauleitplanverfahrens umfassend ge­ 
prüft. Sowohl bei Errichtung der neuen Westhoffstraße als auch im Zuge der Neubebauung des ehema­ 
ligen Gärtnereibetriebes.

Am 25.11.2021 hat auf Veranlassung der BV Nord ein Erörterungstermin zu den Bedenken der BV­ 
Mitglieder an der Einmündung Langebusch mit Vertretern der Stadt Münster stattgefunden. 
Den anwesenden BV-Mitgliedern aus der CDU-, der SPD- und B90/ Die Grünen-Fraktion, wurde die be­ 
stehende Verkehrssituation erläutert. 
Die Einmündung Langebusch wurde im Zuge der neugestalteten Westhoffstraße verkehrsgerecht aus­ 
gebaut. Die geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Im Gegenteil: Vor Ort konnte das konfliktfreie 
Verkehrsgeschehen während des fast 1-stündigen Ortstermins beobachtet werden. 
Insofern wurde der hier betreffende Antrag als erledigt betrachtet, da sowohl inhaltlich die 
Vertreter der BV persönlich, wie im Nachgang auch schriftlich unterrichtet wurden. 
gez. 
Jeff Marengwa· 
_,

Beratungsverlauf (1)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Westhoffstraße
  • Kristiansandstraße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
ANORD/0003/2016
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
20.09.2023
Erstellt
20.09.2023 17:51