V/0281/2006
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494 Wolbeck - Gewerbegebiet
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Beschlussvorlage
3429 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494 Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp Beratungsfolge 02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro nts / Münster aufgestellten Entwurf für die Kanalerschließung zu. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des Durchführungsvertrages mit der Vorha- benträgerin Sabine Lass / Münster sowie vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes Nr. 494. Kosten/Folgekosten Die Baumaßnahme für das Vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet wird von der Vorhabenträ- gerin Sabine Lass / Münster auf Grundlage des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages durchgeführt und finanziert. Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Zuwen- dungsmaßnahme. Begründung: Allgemeines: Das Bebauungsplangebiet Nr. 494 liegt südlich angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet Wolbecker Windmühle. Es hat eine Plangebietsgröße von insgesamt 1,4 ha. Für die innere verkehrstechnische Erschließung wurde im Bebauungsplan eine private Verkehrs- fläche ausgewiesen. Vorlagen-Nr.: V/0281/2006 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 11.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasserkanalisation: Zur Schmutzwasserableitung wird in der privaten Stichstraße ein 103 m langer Schmutzwasserka- nal verlegt und an den vorhandenen städt. Kanal Goldbrink / Wolbecker Windmühle angeschlos- sen. Der Kanal geht in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Münster über. Das Abwasser gelangt weitergeleitet in das Mischsystem Wolbecker Windmühle und wird in der Kläranlage „Am Loddenbach“ behandelt. Regenwasserentwässerung: Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. Die Baugrundverhältnisse im Bereich Wolbe- cker Windmühle lassen aufgrund des gering versickerungsfähigen Bodens und der hohen Grund- wasserstände eine Versickerung nicht zu. Entlang der privaten Stichstraße verläuft das verrohrte Fließgewässer Nr. 3289900.1. Die Gewäs- serstrecke wird von der Vorhabenträgerin offen gelegt bzw. innerhalb der Verkehrsflächen mit Gewässerdurchlässen DN 800 neu hergestellt. Das zugehörige Plangenehmigungsverfahren gem. § 31 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz steht kurz vor dem Abschluss. Das Niederschlagswasser von den lt. Bebauungsplan privat ausgewiesenen Verkehrsflächen wird direkt in das Fließgewässer abgeleitet. Die Niederschlagsabflüsse von den befestigten Flächen der gewerblich genutzten Grundstücke werden über private Rückhalteanlagen (z. B. Mulden, Teiche) und private Leitungen in das Fließgewässer entwässert. Die Betreiber der Grundstücksentwässe- rungen stellen dazu jeweils einen Antrag auf Erlaubnis der Einleitung gem. § 7 Wasserhaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde. Die Vorhabenträgerin strebt die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen ab dem 2. Quartal 2006 an. I. V. gez. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
- Wolbecker Windmühle
- Goldbrink
- Hofkamp
Bebauungsplan Nr. 494
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0281/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37