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V/0281/2006

Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494 Wolbeck - Gewerbegebiet

Vorlage 11.04.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3429 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494 Wolbeck - Gewerbegebiet 
südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro nts / Münster 
aufgestellten Entwurf für die Kanalerschließung zu. 
 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des Durchführungsvertrages mit der Vorha-
benträgerin Sabine Lass / Münster sowie vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes Nr. 494.
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baumaßnahme für das Vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet wird von der Vorhabenträ-
gerin Sabine Lass / Münster auf Grundlage des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages 
durchgeführt und finanziert.  
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Zuwen-
dungsmaßnahme. 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines:
 
 
Das Bebauungsplangebiet Nr. 494 liegt südlich angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet 
Wolbecker Windmühle. Es hat eine Plangebietsgröße von insgesamt 1,4 ha. 
 
Für die innere verkehrstechnische Erschließung wurde im Bebauungsplan eine private Verkehrs-
fläche ausgewiesen.   
Vorlagen-Nr.: 
V/0281/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem. 
 
Schmutzwasserkanalisation:
 
 
Zur Schmutzwasserableitung wird in der privaten Stichstraße ein 103 m langer Schmutzwasserka-
nal verlegt und an den vorhandenen städt. Kanal Goldbrink / Wolbecker Windmühle angeschlos-
sen. Der Kanal geht in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Münster über. Das Abwasser 
gelangt weitergeleitet in das Mischsystem Wolbecker Windmühle und wird in der Kläranlage „Am 
Loddenbach“ behandelt.   
 
Regenwasserentwässerung:
 
 
Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten Flächen 
zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. Die Baugrundverhältnisse im Bereich Wolbe-
cker Windmühle lassen aufgrund des gering versickerungsfähigen Bodens und der hohen Grund-
wasserstände eine Versickerung nicht zu.    
Entlang der privaten Stichstraße verläuft das verrohrte Fließgewässer Nr. 3289900.1. Die Gewäs-
serstrecke wird von der Vorhabenträgerin offen gelegt bzw. innerhalb der Verkehrsflächen mit  
Gewässerdurchlässen DN 800 neu hergestellt. Das zugehörige Plangenehmigungsverfahren gem. 
§ 31 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz steht kurz vor dem Abschluss.    
Das Niederschlagswasser von den lt. Bebauungsplan privat ausgewiesenen Verkehrsflächen wird 
direkt in das Fließgewässer abgeleitet. Die Niederschlagsabflüsse von den befestigten Flächen der 
gewerblich genutzten Grundstücke werden über private Rückhalteanlagen (z. B. Mulden, Teiche) 
und private Leitungen in das Fließgewässer entwässert. Die Betreiber der Grundstücksentwässe-
rungen stellen dazu jeweils einen Antrag auf Erlaubnis der Einleitung gem. § 7 Wasserhaltsgesetz 
bei der Unteren Wasserbehörde.     
 
Die Vorhabenträgerin strebt die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen ab dem 2. Quartal 
2006 an. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Windmühle
  • Goldbrink
  • Hofkamp

Bebauungsplan Nr. 494

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0281/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37