3314/2021
Archäologische Landesausstellung "Roms fließende Grenzen"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4512 Vorlagen-Nummer 3314/2021 Freigabedatum 20.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Archäologische Landesausstellung "Roms fließende Grenzen" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Ausschuss Kunst und Kultur stimmt der Mittelverwendung in Höhe von insgesamt 261.000 € aus dem Sonderausstellungsetat 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2022 – für die Archäologische Landesausstellung „Roms fließende Grenzen“ zu. Hierfür stehen entsprechende Mittel im Teilergebnisplan 0401 Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl.-Entwurf 2022 zur Verfügung. Nach Beschlussfassung werden vorab 36.000 € in den Teilergebnisplan 0403 – Römisch- Germanisches Museum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 225.000 € verbleiben im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat als Risikoabdeckung. 2.) Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung, im Falle eines eintretenden Rück- zahlungsanspruches über die Landesmittel (bis zu maximal 225.000 € = 50%) diesen vorrangig aus dem Teilergebnisplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum zu finanzieren. Zur De- ckung eines darüber hinausgehenden Differenzbetrages wird auf die im Sonderausstellungsetat 2022 reservierten Mittel zur Risikoabdeckung im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat zu- rückgegriffen. 3.) Die Verwaltung wird nach Abschluss der Sonderausstellung einen Erfahrungsbericht in Form einer Mitteilung vorlegen. Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 261.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In den Jahren 2021 und 2022 soll dezentral an insgesamt fünf Standorten in NRW (Detmold, Xanten, Bonn, Haltern und Köln) eine archäologische Landesausstellung stattfinden. Im Rahmen des Denk- malförderprogrammes des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Lan- des NRW wurden für die Durchführung der Archäologischen Landesausstellung „Roms fließende Grenzen“ Landesmittel zur Verfügung gestellt. Die Ausstellungsstation in Köln, die den Titel „Rom am Rhein“ trägt, wird seitens des Landes NRW mit 450.000 Euro gefördert. Die Landesausstellung wird in der Zeit von April bis Oktober 2022 im Kul- turzentrum am Neumarkt präsentiert. Für die Ausstellung in Köln wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgeschlossen. Der Kooperationsvertrag sieht einen Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 56.000 € vor. Hiervon wurden bereits Mittel in Höhe von 20.000 € aus dem Sonderausstellungsetat 2020 vorab zur Verfü- gung gestellt (Vorlagen-Nr. 0310/2020). Es besteht noch eine Deckungslücke in Höhe von 36.000 €. Da der Sonderausstellungsetat 2021 bereits verteilt ist, werden Mittel aus dem Sonderausstellungs- etat 2022 bereitgestellt. 3 Sollte die Landesausstellung am Kölner Standort nicht oder nicht zeitnah stattfinden können und deswegen eine Rückzahlung der bereits verbrauchten Landesförderung in Höhe von 450.000 € zum Beispiel wegen nicht mehr zweckentsprechender Mittelverwendung, vom Zuwendungsempfänger verlangt werden, so tragen gemäß Kooperationsvertrag die Parteien diese Kosten je zur Hälfte. Das bedeutet für die Stadt Köln, dass gegebenenfalls ein Betrag von maximal bis zu 225.000 € zurückzu- zahlen ist. Um das Ausfallrisiko abzudecken, werden zusätzlich zu den Eigenmitteln 225.000 € im Sonderaus- stellungsetat reserviert und verbleiben dort. Werden diese nicht benötigt, werden sie zur zweckent- sprechenden Verwendung wieder freigegeben. In Konsequenz bedeutet es, dass rund ein Viertel des Sonderausstellungsetats zum jetzigen Zeitpunkt nicht bzw. noch nicht für weitere Sonderausstellun- gen eingesetzt werden können. Die Verwaltung wird sich jedoch bemühen, für die Bürgerinnen und Bürger ein hochrangiges Sonderausstellungsprogramm in 2022 bereitzuhalten, ggfs. unter Heranzie- hung der Kulturförderabgabe. Darüber hinaus entstehen dem Römisch-Germanischen Museum eigene Kosten zur Realisierung der Landesausstellung am Standort Köln. Der auf den Ausstellungsstandort Köln entfallende Anteil be- läuft sich auf 197.180 €. Die Kalkulation der voraussichtlichen Erträge beläuft sich auf 320.000 €. Damit würde ein Überschuss von rund 123.000 € erzielt, ohne Berücksichtigung eines Ausfallrisikos. Übersicht Kosten und Erlöse des Römisch-Germanischen Museums: Aufwendungen Römisch-Germanisches Museum 197.180 € Erlöse Römisch-Germanisches Museum 320.000 € voraussichtlicher Überschuss 122.820 € Finanzierung: Die noch offenen Eigenmittel der Stadt Köln in Höhe von 36.000 € stehen vorbehaltlich der Genehmi- gung des Haushaltes 2022 im Teilergebnisplan 0401 - Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl.-Entwurf 2022 zur Verfügung. Nach Beschlussfassung werden diese in den Teilergebnisplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, umgeschichtet. Die zur Risikoabdeckung reservierten Mittel in Höhe von 225.000 € verbleiben im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat. Im Falle eines eintretenden Rückzahlungsanspruches der Landesmittel (bis zu maximal 225.000 € = 50%) wird dieser vorrangig aus dem Teilergebnisplan 0403 – Römisch- Germanisches Museum finanziert. Zur Deckung eines Differenzbetrages wird auf die im Sonderausstellungsetat 2022 reservierten Mittel zur Risikoabdeckung im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat zurückgegriffen. Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit: Eine frühere Einbringung in den aktuellen Gremienlauf war aufgrund umfangreicher verwaltungsinter- ner Abstimmung nicht möglich. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland sieht die Bereitstellung eines Eigenanteils der Stadt Köln, hier: Römisch-Germanisches Museum, in Höhe von 56.000 € vor. Da die ersten konkreten Aufträge zur Vorbereitung der Landesausstellung am Ausstellungsort in Köln nunmehr vergeben werden müssen, ist die Genehmigung des Ausschusses Kunst und Kultur zur Mit- telverwendung für die Sonderausstellung notwendig. Eine Behandlung im nächsten Sitzungslauf kä- me zu spät.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3314/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 15.09.2021 14:35