AN/0659/2022
Neubau einer Kita in Merkenich
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV6)
2355 Zeichen
CDU-Fraktion, SPD -Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich, FDP Herr Schlimgen Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0659/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 Neubau einer Kita in Merkenich Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt die Überlegung der Stadt den Mangel an Kita-Plätzen im Stadtteil Merkenich ausschließlich durch eine Großtagespflege auszugleichen ab. Wir fordern die Verwaltung auf vorrangig zu prüfen, ob das städtische Grundstück an der Straße “Auf dem Alten Weerth“ geeignet ist, dort eine Kita zu errichten. Bei einem positiven Ergebnis soll dann umgehend die Planung aufgenommen werden. Bei negativem Ergebnis müssen alternative Bauplätze gefunden werden. Begründung: Während in Köln für jedes zweite Kind unter 3 Jahren ein Kita-Platz zur Verfügung steht, haben wir im Bezirk Chorweiler nur für jedes dritte Kind einen Platz. Die Vorhaben zur Errichtung von Kitas in Langel und Rheinkassel sind geplatzt. Der Bedarf nimmt aber nicht ab, sondern wächst mit jedem weiteren Bauvorhaben ohne neue Kita. Im Rahmen des Bauprojektes in der Causemannstraße soll der Investor dazu verpflichtet werden den bestehenden Spielplatz „Auf dem alten Weerth“ in Köln-Merkenich nach Vorgaben der Stadt Köln mit einem neuen Spielangebot auf eigene Kosten aufzuwerten. Das darf nicht dazu führen, dass dort durch eine Vergrößerung zu wenig Platz für eine neue Kita ist. Es ist unumstritten, dass der Besuch einer Kita für die Entwicklung der Jüngsten meist vorteilhafter ist als eine Großtagespflege. Es muss endlich anerkannt werden, dass unsere Kinder genauso viel wert sind, wie die aus anderen Stadtbezirken. Für die CDU-Fraktion Für die SPD-Fraktion Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Norbert Schott Inan Gökpinar Wolfgang Kleinjans (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) ( Fraktionsvorsitzender) Für die Fraktion Die Linke FDP-Einzelmandatsträger Klaus Roth Joshua Schlimgen (Fraktionsvorsitzender)
Sachstandsbericht BV
4666 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/0659/2022
Stand: 01.08.2024
Sachstandsbericht
Neubau einer Kita in Merkenich
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion:
Bei negativem Ergebnis müssen alternative Bauplätze gefunden werden, die der Bezirksver-
tretung in einem durch die Bezirksvertretung zu bestimmenden Verfahren – um jede Verzöge-
rung auszuschließen – vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
II. Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt die Überlegung der Stadt den Mangel an Kita-Plätzen
im Stadtteil Merkenich ausschließlich durch eine Großtagespflege auszugleichen ab. Wir for-
dern die Verwaltung auf vorrangig zu prüfen, ob das städtische Grundstück an der Straße
“Auf dem Alten Weerth“ geeignet ist, dort eine Kita zu errichten.
Bei einem positiven Ergebnis soll dann umgehend die Planung aufgenommen werden. Bei ne-
gativem Ergebnis müssen alternative Bauplätze gefunden werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Busch (AfD)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: zum 01.08.2024
Für den Stadtteil Merkenich besteht laut integrierter Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung ein aktueller Kitaausbaubedarf von 5 Betreuungsgruppen.
2
1. Für das städtische Grundstück „Auf dem Alten Weerth“ existiert ein Bebauungsplan, in
welchem die mögliche Kitabaufläche seinerzeit als Straßenverkehrsfläche festgesetzt
worden ist.
Die Realisierung eines Kitaneubaus auf diesem Grundstück würde eine B-Plan-Ände-
rung voraussetzen. Zudem müsste der bestehende Spielplatz umgestaltet/verlegt wer-
den, da der bachliegende Geländeteil hinter dem heutigen Spielplatz nur sehr schlecht
für einen Kitabetrieb erschlossen werden kann. Das Gelände wird durch einen Bahn-
damm sowie bestehender Wohnbebauung umgrenzt durch die jedoch kein öffentliches
Straßenland führt. Aufgrund der Bedingungen ist mit einer zeitnahen Umsetzung eines
Kitaneubaus an dieser Stelle nicht zu rechnen.
2. Das Grundstück „Causemannstr. 58-64“ befindet sich in städtischem Eigentum. Auf
dem Gelände befinden sich zwei teilbewohnte Wohnhäuser. Beide Gebäude befinden
sich in einem baulich maroden Zustand, wobei eine Sanierung der Bauten als nicht
mehr wirtschaftlich angesehen wird. Wohnraumersatz für die Bestandsmieter zu finden
erweist sich auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund deren besonderer persönlicher
Situation als ausgesprochen schwierig.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist auf dem Gelände eine 4-6 gruppige Einrichtung reali-
sierbar. Ein möglicher Investor hat zwischenzeitlich jedoch sein Interesse an der Um-
setzung eines kombinierten Kita-/Wohngebäudes zurückgezogen, das sich einerseits
das Grundstück im Nahumfeld von Störfallbetrieben befindet, was wiederum zusätzli-
che spezielle Gutachten für eine Bauantragsstellung erforderlich macht und den Auf-
wand organisatorisch, aber auch kostentechnisch, in einem erheblichen Umfang stei-
gern würde. Andererseits würden die bestehenden Mietverhältnisse von einem mögli-
chen Investor zunächst übernommen werden müssen, wobei die Stadt Köln lediglich
den Abschluss eines Erbpachtvertrages für das Grundstück anbieten würde. Beides
schmälert aus Investorensicht jedoch in erheblichen Maße die Attraktivität an diesem
Standort Investitionen zu tätigen.
3. Die Kölner Wohnungsbaugenossenschaft besitzt ein Grundstück am „Am Höfenweg“
und möchte die sich darauf befindlichen Wohnhäuser erneuern. Um dies realisieren zu
können bedarf es einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Ein entspre-
chendes Verfahren wurde seitens der Stadt Köln aktuell in Gang gesetzt, wobei die
Wohnungsbaugenossenschaft sich im Zuge des gesamten Neubauprojektes bereit er-
klärt hat eine 5-gruppigen Kitaneubau auf ihrem Gelände zu realisieren. Erste Planun-
gen weisen entsprechend einen Kitasolitärbau aus. Die Umsetzung eines Kitaneubaus
an diesem Standort gilt aufgrund der Rahmenbedingungen als realistischste und zeit-
lich am schnellsten umsetzbare Baulösung im Hinblick auf alle sonstigen derzeitigen
Optionen innerhalb Merkenichs.
Nächste Schritte:
Prioritäre Verfolgung des Verfahrens hinsichtlich einer B-Plan-Änderung für den Bereich „Am
Höfenweg“. Zeitgleich wird die Stadt Köln für das Grundstück „Causemannstraße“ Unterstüt-
zungsmöglichkeiten im Hinblick auf die zusätzlich erforderlichen Gutachten prüfen und die Su-
che nach einem Investor für diesen Standort weiter fortsetzen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Causemannstraße 58
- Auf dem Alten Weerth
- Am Höfenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0659/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
- Datum
- 30.03.2022
- Erstellt
- 23.03.2022 12:22