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AN/0659/2022

Neubau einer Kita in Merkenich

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 30.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.04.2022, TOP 8.2.4

Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV6)

2355 Zeichen

CDU-Fraktion, SPD -Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke  
und Lilo Heinrich, FDP Herr Schlimgen 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0659/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 
Neubau einer Kita in Merkenich 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt die Überlegung der Stadt den Mangel an Kita-Plätzen 
im Stadtteil Merkenich ausschließlich durch eine Großtagespflege auszugleichen ab. Wir 
fordern die Verwaltung auf vorrangig zu prüfen, ob das städtische Grundstück an der Straße  
“Auf dem Alten Weerth“ geeignet ist, dort eine Kita zu errichten.  
Bei einem positiven Ergebnis soll dann umgehend die Planung aufgenommen werden. Bei 
negativem Ergebnis müssen alternative Bauplätze gefunden werden. 
 
Begründung: 
Während in Köln für jedes zweite Kind unter 3 Jahren ein Kita-Platz zur Verfügung steht, 
haben wir im Bezirk Chorweiler nur für jedes dritte Kind einen Platz. Die Vorhaben zur 
Errichtung von Kitas in Langel und Rheinkassel sind geplatzt. Der Bedarf nimmt aber nicht 
ab, sondern wächst mit jedem weiteren Bauvorhaben ohne neue Kita.  
Im Rahmen des Bauprojektes in der Causemannstraße soll der Investor dazu verpflichtet 
werden den bestehenden Spielplatz „Auf dem alten Weerth“ in Köln-Merkenich nach 
Vorgaben der Stadt Köln mit einem neuen Spielangebot auf eigene Kosten aufzuwerten. Das 
darf nicht dazu führen, dass dort durch eine Vergrößerung zu wenig Platz für eine neue Kita 
ist. Es ist unumstritten, dass der Besuch einer Kita für die Entwicklung der Jüngsten meist 
vorteilhafter ist als eine Großtagespflege.  
Es muss endlich anerkannt werden, dass unsere Kinder genauso viel wert sind, wie die aus 
anderen Stadtbezirken. 
 
Für die CDU-Fraktion          Für die SPD-Fraktion       Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Norbert Schott            Inan Gökpinar           Wolfgang Kleinjans  
(Fraktionsvorsitzender)            (Fraktionsvorsitzender)         ( Fraktionsvorsitzender) 
 
Für die Fraktion Die Linke         FDP-Einzelmandatsträger 
 
Klaus Roth    Joshua Schlimgen 
(Fraktionsvorsitzender)

Sachstandsbericht BV

4666 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0659/2022
Stand: 01.08.2024 
Sachstandsbericht  
Neubau einer Kita in Merkenich 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion: 
 
Bei negativem Ergebnis müssen alternative Bauplätze gefunden werden, die der Bezirksver-
tretung in einem durch die Bezirksvertretung zu bestimmenden Verfahren – um jede Verzöge-
rung auszuschließen – vorgestellt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion 
 
 
 
 
II. Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt die Überlegung der Stadt den Mangel an Kita-Plätzen 
im Stadtteil Merkenich ausschließlich durch eine Großtagespflege auszugleichen ab. Wir for-
dern die Verwaltung auf vorrangig zu prüfen, ob das städtische Grundstück an der Straße  
“Auf dem Alten Weerth“ geeignet ist, dort eine Kita zu errichten.  
Bei einem positiven Ergebnis soll dann umgehend die Planung aufgenommen werden. Bei ne-
gativem Ergebnis müssen alternative Bauplätze gefunden werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Busch (AfD) 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: zum 01.08.2024 
Für den Stadtteil Merkenich besteht laut integrierter Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung ein aktueller Kitaausbaubedarf von 5 Betreuungsgruppen.

2 
 
1. Für das städtische Grundstück „Auf dem Alten Weerth“ existiert ein Bebauungsplan, in 
welchem die mögliche Kitabaufläche seinerzeit als Straßenverkehrsfläche festgesetzt 
worden ist. 
 
Die Realisierung eines Kitaneubaus auf diesem Grundstück würde eine B-Plan-Ände-
rung voraussetzen. Zudem müsste der bestehende Spielplatz umgestaltet/verlegt wer-
den, da der bachliegende Geländeteil hinter dem heutigen Spielplatz nur sehr schlecht 
für einen Kitabetrieb erschlossen werden kann. Das Gelände wird durch einen Bahn-
damm sowie bestehender Wohnbebauung umgrenzt durch die jedoch kein öffentliches 
Straßenland führt. Aufgrund der Bedingungen ist mit einer zeitnahen Umsetzung eines 
Kitaneubaus an dieser Stelle nicht zu rechnen. 
 
2. Das Grundstück „Causemannstr. 58-64“ befindet sich in städtischem Eigentum. Auf 
dem Gelände befinden sich zwei teilbewohnte Wohnhäuser. Beide Gebäude befinden 
sich in einem baulich maroden Zustand, wobei eine Sanierung der Bauten als nicht 
mehr wirtschaftlich angesehen wird. Wohnraumersatz für die Bestandsmieter zu finden 
erweist sich auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund deren besonderer persönlicher 
Situation als ausgesprochen schwierig. 
Aus planungsrechtlicher Sicht ist auf dem Gelände eine 4-6 gruppige Einrichtung reali-
sierbar. Ein möglicher Investor hat zwischenzeitlich jedoch sein Interesse an der Um-
setzung eines kombinierten Kita-/Wohngebäudes zurückgezogen, das sich einerseits 
das Grundstück im Nahumfeld von Störfallbetrieben befindet, was wiederum zusätzli-
che spezielle Gutachten für eine Bauantragsstellung erforderlich macht und den Auf-
wand organisatorisch, aber auch kostentechnisch, in einem erheblichen Umfang stei-
gern würde. Andererseits würden die bestehenden Mietverhältnisse von einem mögli-
chen Investor zunächst übernommen werden müssen, wobei die Stadt Köln lediglich 
den Abschluss eines Erbpachtvertrages für das Grundstück anbieten würde. Beides 
schmälert aus Investorensicht jedoch in erheblichen Maße die Attraktivität an diesem 
Standort Investitionen zu tätigen. 
 
3. Die Kölner Wohnungsbaugenossenschaft besitzt ein Grundstück am „Am Höfenweg“ 
und möchte die sich darauf befindlichen Wohnhäuser erneuern. Um dies realisieren zu 
können bedarf es einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Ein entspre-
chendes Verfahren wurde seitens der Stadt Köln aktuell in Gang gesetzt, wobei die 
Wohnungsbaugenossenschaft sich im Zuge des gesamten Neubauprojektes bereit er-
klärt hat eine 5-gruppigen Kitaneubau auf ihrem Gelände zu realisieren. Erste Planun-
gen weisen entsprechend einen Kitasolitärbau aus. Die Umsetzung eines Kitaneubaus 
an diesem Standort gilt aufgrund der Rahmenbedingungen als realistischste und zeit-
lich am schnellsten umsetzbare Baulösung im Hinblick auf alle sonstigen derzeitigen 
Optionen innerhalb Merkenichs. 
 
Nächste Schritte: 
Prioritäre Verfolgung des Verfahrens hinsichtlich einer B-Plan-Änderung für den Bereich „Am 
Höfenweg“. Zeitgleich wird die Stadt Köln für das Grundstück „Causemannstraße“ Unterstüt-
zungsmöglichkeiten im Hinblick auf die zusätzlich erforderlichen Gutachten prüfen und die Su-
che nach einem Investor für diesen Standort weiter fortsetzen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Causemannstraße 58
  • Auf dem Alten Weerth
  • Am Höfenweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0659/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
30.03.2022
Erstellt
23.03.2022 12:22