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AN/2089/2022

Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet Griechenmarktviertel, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 17.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 01.12.2022, TOP 5.2.7

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht Juni 2023

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3006 Zeichen

B90/Grüne  
CDU 
SPD  
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2089/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
 
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet 
Griechenmarktviertel 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Innenstadt am 1.Dezember 2022 aufzunehmen:  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung 
einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absa tz 1 Satz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) für das Gebiet Griechenmarktviertel. Eine entsprechende Vor-
lage ist den entsprechenden politischen Gremien bis spätestens zum 4. Quar-
tal 2023 vorzulegen. 
 
 
 
Begründung :  
 
Das Griechenmarktviertel ist ein beliebter und att raktiver Wohnstandort -  zent-
ral gelegen und bietet eine gute Anbindung und Infrastruktur. Das Vier-

- 2 - 
 
tel verfügt über eine gut gemischte Sozialstruktur und ein vielfältiges Angebot 
an Wohnungen. Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsa-
mer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu 
schützen, soll auch für das Griechenmarktviertel eine Soziale Erhaltungssat-
zung, gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch, gelten.  
 
Für Verdrängungsprozesse in innenstädtischen Vierteln gibt es deutliche Hin-
weise, wie einschlägige soziologische Untersuchungen belegen. Diese Unter-
suchungsergebnisse decken sich mit der Wahrnehmung der Menschen, die in 
diesen betroffenen Vierteln leben. Menschen, die aufgrund angekündigter Sa-
nierungen ihre W ohnungen verlassen müssen, wo ihnen möglicherweise so-
gar Abstandszahlungen angeboten werden, um die Wohnungen aufwendig 
zu sanieren und dann als teure Eigentumswohnungen zu verkaufen.  
Damit aus städtebaulichen Gründen eine gewünschte Wohnbevölkerung in 
einem bestimmten Gebiet erhalten bleibt und  um negative Folgen zu verhin-
dern, soll hier die Verwaltung mit der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungs-
satzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beginnen.   
 
Bereits am 11.07.2013 hatte die BV Innens tadt einstimmig die Verwaltung 
aufgefordert, darzulegen, wie Erhaltungssatzungen etwa für das Eigelstein -, 
Rathenau-, Mauritius -, Griechenmarkt- und Georgsviertel realisiert werden 
können (AN/0858/2013). 
 
Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes der So zialen Erhaltungssatzung 
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll dazu Sorge tra-
gen, dass in diesen Quartieren die negativen Verdrängungsprozesse nicht 
weiter fortschreiten. 
 
 
B90/Grüne     CDU   SPD         Die Linke 
Julie Cazier    Günter Leitner Tim Cremer  Michael Scheffer
   
 
KlimaFreunde    Die Partei 
Emanuel Florakis    Sabine Kader

Sachstandsbericht Juni 2023

1934 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2089/2022
Stand: 14.06.2023 
Sachstandsbericht  
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet 
Griechenmarktviertel, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die 
ParteiBeschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufst ellung 
einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) für das Gebiet Griechenmarktviertel. Eine entsprechende Vor-
lage ist den entsprechenden politischen Gremien bis spätestens zum 4. Quartal 
2023 vorzulegen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 
(3443/2013) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale 
Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die 
Aufstellung bzw. den Beschluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politi-
schen Gremien eingebracht: 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel 
(2017, 2019), siehe dazu Dritter Sachstands-, Erfahrungsbericht (0598/2023) 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (2020, 
2022), siehe dazu Erster Sachstands-, Erfahrungsbericht (1131/2023) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2021) und Vorlage 
zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (0541/2023) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Ehrenfeld Ost (4463/2021) 
 
Nächste Schritte: 
Die von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Gebiete zur Aufstellung einer Sozialen Er-
haltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), wie beispielsweise 
das Griechenmarktviertel, werden derzeit von der Verwaltung geprüft. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Mitte 2024

2

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2089/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
17.11.2022
Erstellt
17.11.2022 10:48