AN/2089/2022
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet Griechenmarktviertel, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
3006 Zeichen
B90/Grüne CDU SPD Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2089/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet Griechenmarktviertel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Innenstadt am 1.Dezember 2022 aufzunehmen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absa tz 1 Satz 1 Baugesetz- buch (BauGB) für das Gebiet Griechenmarktviertel. Eine entsprechende Vor- lage ist den entsprechenden politischen Gremien bis spätestens zum 4. Quar- tal 2023 vorzulegen. Begründung : Das Griechenmarktviertel ist ein beliebter und att raktiver Wohnstandort - zent- ral gelegen und bietet eine gute Anbindung und Infrastruktur. Das Vier- - 2 - tel verfügt über eine gut gemischte Sozialstruktur und ein vielfältiges Angebot an Wohnungen. Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsa- mer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, soll auch für das Griechenmarktviertel eine Soziale Erhaltungssat- zung, gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch, gelten. Für Verdrängungsprozesse in innenstädtischen Vierteln gibt es deutliche Hin- weise, wie einschlägige soziologische Untersuchungen belegen. Diese Unter- suchungsergebnisse decken sich mit der Wahrnehmung der Menschen, die in diesen betroffenen Vierteln leben. Menschen, die aufgrund angekündigter Sa- nierungen ihre W ohnungen verlassen müssen, wo ihnen möglicherweise so- gar Abstandszahlungen angeboten werden, um die Wohnungen aufwendig zu sanieren und dann als teure Eigentumswohnungen zu verkaufen. Damit aus städtebaulichen Gründen eine gewünschte Wohnbevölkerung in einem bestimmten Gebiet erhalten bleibt und um negative Folgen zu verhin- dern, soll hier die Verwaltung mit der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungs- satzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beginnen. Bereits am 11.07.2013 hatte die BV Innens tadt einstimmig die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, wie Erhaltungssatzungen etwa für das Eigelstein -, Rathenau-, Mauritius -, Griechenmarkt- und Georgsviertel realisiert werden können (AN/0858/2013). Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes der So zialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll dazu Sorge tra- gen, dass in diesen Quartieren die negativen Verdrängungsprozesse nicht weiter fortschreiten. B90/Grüne CDU SPD Die Linke Julie Cazier Günter Leitner Tim Cremer Michael Scheffer KlimaFreunde Die Partei Emanuel Florakis Sabine Kader
Sachstandsbericht Juni 2023
1934 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15
Vorlagen-Nummer
AN/2089/2022
Stand: 14.06.2023
Sachstandsbericht
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet
Griechenmarktviertel, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die
ParteiBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufst ellung
einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) für das Gebiet Griechenmarktviertel. Eine entsprechende Vor-
lage ist den entsprechenden politischen Gremien bis spätestens zum 4. Quartal
2023 vorzulegen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014
(3443/2013) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale
Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die
Aufstellung bzw. den Beschluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politi-
schen Gremien eingebracht:
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel
(2017, 2019), siehe dazu Dritter Sachstands-, Erfahrungsbericht (0598/2023)
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (2020,
2022), siehe dazu Erster Sachstands-, Erfahrungsbericht (1131/2023)
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2021) und Vorlage
zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (0541/2023)
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Ehrenfeld Ost (4463/2021)
Nächste Schritte:
Die von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Gebiete zur Aufstellung einer Sozialen Er-
haltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), wie beispielsweise
das Griechenmarktviertel, werden derzeit von der Verwaltung geprüft.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mitte 2024
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2089/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 17.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 10:48