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2917/2022

Korrektur der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021, hier: Ergänzung zur Vorlage 1226/2022

Mitteilung Hauptausschuss 16.09.2022

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Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Chorweiler - Korrektur der Niederschrift

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Mitteilung Hauptausschuss

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Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Chorweiler - Korrektur der Niederschrift

10848 Zeichen

Anlage 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon:  (0221) 221 96313  
Fax       :  (0221) 221 96400 
E-Mail:  christian.schulz1@stadt -koeln.de 
Datum: 01.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 18.08.2022  
öffentlich 
9.1.1 Korrektur der Niederschrift zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorwei-
ler am 04.11.2021 
2397/2022 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stellt fest, dass in der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung vom 04.11.2021 die Behandlung eines nach Sitzungsbeginn auf-
genommenen Tagesordnungspunktes nicht richtig wiedergegeben ist.  
 
Anders als auf Seite 21 der Niederschrift dargestellt (zweiter Absatz, letzter Satz vor 
TOP 9.2.2), wurde der mündliche eingebrachte Dringlichkeitsantrag zum Thema 
Kreuzfeld wie folgt nach TOP 9.2.4 behandelt:  
 
Mündlich eingebrachter Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke und 
Lilo Heinrich 
 
Herr Stuhlweißenburg (CDU-Fraktion) begrüßt die Aufnahme und Beratung 
des Dringlichkeitsantrages und stellt die Position der CDU-Fraktion zur vorlie-
genden Resolution dar. 
Er weist noch einmal darauf hin, dass der Bereich Bildung und Bildungscam-
pus sowie diverse Wohnformen nicht aufgenommen wurden. Die Verkehrsan-
bindung an den ÖPNV ist noch mangelhaft.  
Herr Kleinjans (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) fragt nach der Anbindung an 
die BAB 57. Eine mögliche Verbindung mit den anderen Stadtteilen über Tun-
nel sei nicht zielführend, da es sich um Angsträume handelt. Wichtig ist es, 
dass die BV noch einmal auf die Problemstellungen hinweist und ggf. im Rah-
men der Beteiligung eine Möglichkeit hat, auf die Planungen einzuwirken und 
Verbesserungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

Herr Schlimgen stellt die Auffassung der FDP-Fraktion dar. Herr Roth stellt die 
Position der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich dar.  
 
Herr Bezirksbürgermeister Zöllner führt aus, warum es aufgrund des vorlie-
genden Zeitplans wichtig sei, dass die Bezirksvertretung sich zu diesem Zeit-
punkt äußere. Durch die Bezirksvertretung erkannte Defizite könnten somit in 
das weitere Verfahren einfließen. 
 
Herr Bezirksbürgermeister Zöllner lässt über den Dringlichkeitsantrag abstim-
men.  
 
Beschluss:  
 
Kreuzfeld ein „Neuer Stadtteil“ im Kölner Norden 
 
Die Bezirksvertretung möchte mit dieser Resolution den bisherigen Prozess, 
den Verlauf des Verfahrens und die bisher bekannten Planungen konstruktiv 
und kritisch begleiten. Als Bemühen Fehlplanungen entgegen zu wirken sollte 
die Meinungsäußerung der Bezirksvertretung Chorweiler verstanden werden.   
 
Vorab stellt die Bezirksvertretung Chorweiler fest, dass sie nicht gegen Woh-
nungsbau im Kölner Norden ist. Den Menschen in Köln und auch den Men-
schen, die nach Köln ziehen möchten, sollte ein Angebot gemacht werden um 
ausreichenden Wohnraum zu erhalten. Feststellen möchten wir aber auch, 
dass ein „Neuer Stadtteil“ die Bedürfnisse der Menschen erfüllen muss die be-
reits hier leben und der Menschen, die neu nach Köln kommen werden. Ein 
„Neuer Stadtteil“ muss die Lebensqualität aller Menschen verbessern. 
 
Kreuzfeld schlummert seit Jahrzehnten durch Ideen und Planungen im Kölner 
Norden. Seit einigen Jahren wird die Idee des „Neuen Stadtteils“ wieder 
enorm forciert. Die Planungen der neunziger Jahre wurden komplett verworfen 
und mit vielen Erklärungen und Hoffnungen wurde eine neue bürgergerechte 
Entwicklung und Planung in Aussicht gestellt.  
In einem aufwendigen Verfahren - dass leider schon mit einer sehr geringen 
Einbindung der Bürger erfolgte - wurde ein Leitbild für den „Neuen Stadtteil“ 
erarbeitet. Dieses Leitbild sollte ein grundlegender Baustein werden. In mehre-
ren Expertenrunden wurden Ideen und Wünsche diskutiert. Diese wurden 
dann den Bürgern des Kölner Nordens in einer Veranstaltung vorgestellt und 
die Bürger hatten dann 3 Stunden Zeit sich den Ideen zu nähern und Ihre Mei-
nung, Wünsche und Kritik zu äußern. So endete die Bürgerbeteiligung für den 
Leitbildprozess. 
 
Danach übernahm das Stadtplanungsamt den Prozess zur weiteren Planung 
von Kreuzfeld. Mit dem Leitbild ausgestattet wurde ein neues Verfahren an 
den Start gebracht, um eine Moderation zwischen Bürgern, Politik, Verwal-
tung, Experten und Planern zu installieren. 
Es wurden sechs Planungsbüros beauftragt Ihre Ideen zu Kreuzfeld zu entwi-
ckeln, diesen wurde das Leitbild zur Verfügung gestellt, um die Wünsche und 
Bedürfnisse an den „Neuen Stadtteil“ zu verdeutlichen. Zusätzlich lieferte die 
Verwaltung einige weitere Rahmenbedingungen, die zu erfüllen waren. So 
ausgestattet legten die Planungsbüros los. In einem Kommunikationsprozess

mit der Verwaltung und dem Expertengremium, das am Ende entscheiden 
soll, welches der beste Vorschlag ist, entwickelten die Planungsbüros ihre 
Ideen. Um vorher noch ein paar Ideen der Bürger einzubinden wurde eine „Di-
gitale Safari“ ins Leben gerufen. Die daraus entstandenen Entwürfe wurden 
dann an einem Samstag auf dem Wochenmarkt in Chorweiler, der interessier-
ten Bevölkerung präsentiert. So endete die Bürgerbeteiligung für diesen Teil-
abschnitt. An dieser Stelle soll daran erinnert werden dass wir über einen 
komplett neuen Ort reden, nicht über die Erweiterung eines Neubaugebietes 
oder ähnliches, es geht um eine Entscheidung für die Zukunft und Ewigkeit. 
 
Wichtige Rahmenbedingungen, die auch durch die Bezirksvertretung immer 
wieder angemahnt wurden, werden eher nebenher behandelt. Hierbei ist der 
Ausbau und die Anbindung des Blumenbergwegs an die A57 zu nennen. Eine 
Maßnahme, die vor jeglicher Baumaßnahme erfolgen muss, denn wie soll 
sonst ein solches Großvorhaben umgesetzt werden. Von Aussagen und Stel-
lungnahmen der Verwaltung ist nur zu entnehmen, dass wahrscheinlich mit ei-
nem parallelen Ausbau des Blumenbergwegs, zur Erstellung des „Neuen 
Stadtteils“ zu rechnen ist. 
 
Ein weiterer Aspekt, der bei den Planungsvorschlägen nicht wirklich ersichtlich 
wird, ist die Situation um den S-Bahnhof Blumenberg. Zum einen bietet der 
Haltepunkt ein enormes Potential, aber eine wirkliche Idee, wie mit dem Bahn-
hof umgegangen werden soll findet sich leider nirgendwo wieder. Ist dies ge-
gebenenfalls mit einer fehlenden Kommunikation mit der Deutschen Bahn zu 
erklären, bzw. wie gewillt ist die Deutsch Bahn an einer Umgestaltung teilzu-
nehmen. Wir kritisieren, dass in den Planungsvorschlägen nicht zu erkennen 
ist, dass der Bahnhof als verbindendes Element zwischen Blumenberg und 
Kreuzfeld konzipiert wird. Hier geht die Verwunderung der Bezirksvertretung 
weiter, bei der Entwicklung des Leitbildes Kreuzfeld wurde das Planungsge-
biet erweitert, so dass es direkt an die bestehende Bebauung von Blumenberg 
anschließt. Die Idee dabei war, ein urbanes Zentrum zu schaffen mit Einzel-
handel, Gastronomie, Dienstleistungen und einer Begegnungsstätte. Keiner 
der Entwürfe greift das auf. Weiterhin ist die Mercatorstraße eine unüberwind-
bare Grenze, die die beiden Stadtteile trennt. Warum wird nicht über eine 
große verbindende Brücke nachgedacht die ein Zentrum schafft? 
 
Der nächste zu nennende Aspekt, der in den Entwürfen sehr fragwürdig bis 
gar nicht umgesetzt wird, ist der Bildungscampus. Mit einem gut konzipierten 
Bildungscampus wäre es möglich den Kölner Norden weiter zu entwickeln. 
Hierzu fehlen aber Ideen die Synergieeffekte aufgreifen und Bildung bündeln. 
Hier kann man mit einer Mensa für alle Schulen agieren und mit einer Bünde-
lung von Sporteinrichtungen die durch alle Schulen genutzt werden. Studenti-
sches Wohnen ist in keinem der Entwürfe wiederzufinden. Hier muss entspre-
chend nachgebessert werden. 
Im Bereich des Wohnens wird auch Abschied von Einfamilienhäusern, Rei-
henhäusern und Mehrgenerationenhäusern genommen, mit der Begründung 
diese Art des Bauens sei zu flächenintensiv. Aber gerade junge Familien su-
chen bewusst nach dieser Art der Bebauung. Aber nicht nur junge Familien 
suchen entsprechende Wohnformen, Mehrgenerationenwohnen ist auch in 
solchen Wohnformen gut umsetzbar. Entsprechende Konzepte müssen in 
eine Planung für Kreuzfeld aufgenommen werden. Über das Thema Generati-
onsübergreifend ist auch eine entsprechende Ärztliche Versorgung im „Neuen

Stadtbezirk“ abzubilden, auch ist dieses leider nicht Ansatzweise wiederzufin-
den, eine Platzierung eines Ärztezentrums oder einer Tagesklink sucht man 
vergebens. 
 
Eine weitere Problematik, die die Entwürfe mit sich bringen ist eine gelungene 
Idee zur Umsetzung des innerörtlichen Verkehrs mit Anbindung an den 
überörtlichen Verkehr. Radwege und die Idee alles mit dem Lastenrad zu erle-
digen sind großstädtische Ansätze, doch in ländlicher Struktur kann dieses 
schon zum Problem werden. Denn Entsprechende Versorgungseinrichtungen 
in direkter Umgebung finden sich leider nicht. Die Ideen der ÖPNV Umsetzung 
sind Utopisch, wenn man die Diskussionen mit der KVB kennt um Buslinien zu 
erweitern, bzw. auch das der On Demand Bus als Erprobungsprojekt nicht an-
nähernd im Stadtbezirk getestet wird. Natürlich kann man sagen, dass ist aber 
die Zukunft, aber wir konzipieren heute einen Ort, der Probleme von gestern 
lösen muss und in der Zukunft noch nicht angekommen ist.  
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler erwartet in diesen Punkten entsprechende 
Vorschläge und Ideen, die einen lebenswerten Stadtteil hervorbringen, der 
eine attraktive Ergänzung für den Kölner Norden darstellt, der Probleme, die 
der Stadtbezirk leider hat, löst und einen positiven Imagegewinn für Köln lie-
fert. Es gibt viele ungenutzte Möglichkeiten, sie müssen nur angedacht wer-
den. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Mehrheitlich zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Schlimgen (FDP) und der 
AfD-Fraktion. 
 
Herr Rummel erläutert im Anschluss in Bezug auf § 48 GO NRW, dass die Ta-
gesordnung auch in der Sitzung erweitert werden könne, wenn es sich um An-
gelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden und von äußerster Dring-
lichkeit seien. Dies erfolge durch Beschluss des Gremiums.  
 
Herr Busch (AfD-Fraktion) stellt noch einmal die gegenteilige Rechtsauffas-
sung seiner Fraktion dar. Eine entsprechende Abstimmung hätte vor Eintritt in 
die Tagesordnung erfolgen müssen. Er kündigt an, eine Prüfung durch das 
Amt der Oberbürgermeisterin zu veranlassen. 
 
Seitens Herrn Stuhlweißenburg (CDU-Fraktion) wird das Ende der Debatte be-
antragt.  
Da es hierzu aus der Bezirksvertretung keine Gegenrede gibt, beendet Herr 
Bezirksbürgermeister Zöllner die Debatte. 
 
Auf der Originalniederschrift der Sitzung vom 04.11.2021 ist ein entsprechender Hin-
weis auf den Korrekturbeschluss anzubringen. Dieser Korrekturbeschluss wird als 
Unterlage zur Sitzung 04.11.2021 eingestellt.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

Mitteilung Hauptausschuss

4732 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer  16.09.2022 
 2917/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 19.09.2022 
 
Korrektur der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021 
hier: Ergänzung zur Vorlage 1226/2022: Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 
der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Rechtsbrüche in der Bezirksvertretung 
Chorweiler" im Hauptausschuss am 21.03.2022 (AN/0638/2022) 
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.07.2022 hat die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Chorweiter unter TOP 6.1 („Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen; hier: Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend 
"Rechtsbrüche in der Bezirksvertretung Chorweiler", Vorlage 1226/2022) vorgetragen, die Nieder-
schrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021 gebe die Behandlung eines 
nach Sitzungsbeginn aufgenommenen Tagesordnungspunktes nicht korrekt wieder (Seite 20 f. der 
Niederschrift).  
Die Oberbürgermeisterin hat daraufhin entschieden, dass zunächst geprüft werden soll, ob die 
Tonaufnahme der entsprechenden Sitzung der Bezirksvertretung noch vorhanden ist. Auf dieser 
Grundlage solle der Punkt in der Bezirksvertretung Chorweiler geklärt werden.  
 
Die Tonbandaufnahme war noch vorhanden: Bei der Überprüfung der Aufzeichnung zu diesem Punkt 
wurde festgestellt, dass die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt fehlerhaft ist und korrigiert 
werden muss: Der nach TOP 9.2.1 in die Tagesordnung aufgenommene Dringlichkeitsantrag zum 
Thema Kreuzfeld wurde anders als in Niederschrift ausdrücklich dargestellt  („Der Antrag wird darauf-
hin in der Sitzung nicht behandelt.“) tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt in der Sitzung (nach 
TOP 9.2.4) erneut aufgerufen, beraten und zur Abstimmung gestellt. Damit wurde anders in der Nie-
derschrift dargestellt zu dem im Laufe der Sitzung zugesetzten Dringlichkeitsantrag ein Beschluss in 
der Sache gefasst.  
Die Verwaltung bedauert diesen Fehler in der Niederschrift außerordentlich. Der Sachverhalt wird 
verwaltungsintern umfassend geprüft, um die notwendigen Konsequenzen festzulegen.  
Korrektur der Niederschrift 
Zuständiges Gremium für die Korrektur der Niederschrift ist die Bezirksvertretung Chorweiler. Die 
Angelegenheit wurde daher Bezirksvertretung Chorweiler mit Vorlage 2397/2022 und einem Be-
schlussvorschlag zur Korrektur der Niederschrift vorgelegt.  
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat auf dieser Grundlage in ihrer Sitzung am 18.08.2022 einen Be-
schluss zur Korrektur der Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2021 gefasst. Ein entsprechender Aus-
zug auf dem Beschlussprotokoll ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. Er wurde auch im Ratsin-
formationssystem als Unterlage zur Sitzung der Bezirksvertretung vom 04.11.2021 eingestellt. Dar-
über hinaus wurde auf dem zu korrigierenden Teil der Niederschrift vom 04.11.2021 (Seite 21) ein 
Hinweis angebracht, in dem auf den Korrekturbeschluss verwiesen wird.

2 
 
Aufhebung des Beschlusses  
Da der Beschluss zu dem zugesetzten Tagesordnungspunkt unter Verstoß gegen Verfahrensvor-
schriften zustande gekommen ist, wird der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage zu seiner Aufhe-
bung vorgelegt.  
 
Inhaltlich handelte es sich beim Dringlichkeitsantrag um eine Resolution, d.h. eine Positionierung der 
Bezirksvertretung zum Thema Kreuzfeld. Da dieser nicht von der Verwaltung umzusetzen war, ist 
eine Rückabwicklung nicht notwendig. 
 
Information des Hauptausschusses  
Die auf der Grundlage der Niederschrift der Bezirksvertretung im Hauptausschuss bzw. in der Be-
schlussvorlage 1226/2022 gemachten Aussagen der Verwaltung werden hiermit ebenfalls richtigge-
stellt.  
Anders als in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.11.2021 unter TOP 4.1 von der Verwaltung 
ausgeführt und in der Vorlage 1226/2022 dargestellt, wurde zu dem im Laufe der Sitzung zugesetzten 
Tagesordnungspunkt eine Entscheidung in der Sache getroffen.  
In die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1226/2022 wurde daher ein Hinweis auf die erfolgte Korrektur 
der Niederschrift der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021 mit Verlinkung auf diese Mittei-
lung aufgenommen. Auch in die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.11.2021 
soll ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Dazu wird dem Hauptausschuss fristgerecht 
zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage vorgelegt.  
 
 
gez. Reker 
 
Anlage:  Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Chorweiler zur Korrektur der 
Niederschrift vom 04.11.2021

Beratungsverlauf (1)

19.09.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2917/2022
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
16.09.2022
Erstellt
02.09.2022 16:30