0269/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung von Sperrflächen in Köln-Junkersdorf (Az.: 02-1600-130/17)
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Anlage 1 Eingabe
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An die Fr. Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Bezirksrathaus Lindenthal Aachener Str. 220 50931 Köln per Mail an buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de Bürgereingabe gem. $ 24 GO (zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 18.09.2017 mit Rederecht) Antrag auf Einrichtung von 2 Sperrflächen als Fahrbahnmarkierung in Köln — Junkersdorf zur Verhinderung von Verkehsunfällen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, hiermit beantrage ich, als Bürgereingabe gem, $ 24 GO, durch Sie die baldige Einrichtung von 2 Sperrflächen / schraffierte Flächen (Verkehrszeichen (Vz.) 298 StVO) auf dem Vogelsanger Weg in 50858 Köln-Junkersdorf durch oder im Auftrag der Stadt Köln. Ich würde Sie bitten, mich zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 18.09.2017 einzuladen und mir ein Rederecht zu dieser Eingabe zu gestatten. Diese beiden Sperrflächen sollten im Bereich des Vogelsanger Weges auf Höhe der Einmündungen zum Feldblumenweg und der Blumenallee als Fahrbahnmarkierung errichtet werden und sollten jeweils eine Länge von ca.10 m haben (entspricht ca.2 Fahrzeuglängen). Begründung dieses Antrages : Beim Einmünden vom Feldblumenweg oder von der Blumenallee auf den Vogelsanger Weg ist es regelmäßig durch Sichtbehinderungen durch sog. „Falschparker“ als abbiegerider PKW- oder Zweiradfahrer mitunter unmöglich gefahrlos auf den Vogelsanger Weg einfahren zu können. ENGIE Deutschland £ Vogelsanger Ä 5 Platz [e) Am klostergarten € E23 ; : re 8 . © . ächener SU... Gargyenien] Aucnener Su Aachener Sır. E 5 [2] Aachener Str. Aachener Sit. 2 Dorint. Hotel en, 2 DIKK classic JET-Tankstelle Köln Junkersdorf ® 2 ; Feldblumenvseg nS.3zny Feldblumenweg „od! a iz 5 £ a ® z 5 % % } & & B B & € s E %, m 8 2 ER = 5 = 2 s E z ö = Ss = 9. 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Derzeitige Situation : zwischen Blumenallee und Feldblumenweg in Fahrtrichtung hrbahnrand von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern als Parkstreifen genutzt. Derzeit sind-die beiden Einmündungsbereiche Vogelsanger Weg - Feldblumenweg und Vogelsanger Weg - Blumenallee auf dem Vogelsanger Weg jeweils mit dem Vz. 283 / absolutes Haltverbot ausgestattet. dass diese Vz. offensichtlich ignoriert werden und diese o.a. Einmündungsbereiche hinein Der Vogelsanger Weg wird Aachener Str. am rechten Fa Leider kommt es immer häufiger vor, Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge trotzdem in gefährlich sichtbehindernd abparken. Dies erfolgt in der Regel täglich durch Pkw ortsfremden Besuchern des nahegelegenen er "s von Anwohner / Anlieferer / Besucher und DORINT - Hotels (Aachener Str./Vogelsanger Weg) oder auch durch deren abgestellte Reisebusse. Dem Management des o.a. DORINT - Hotels ist die Situation bekannt. Diese unterstützen den Antrag, zumal in der hauseigenen Tiefgarage (kostenpflichtig) ausreichend Parkraum für Gäste-Pkw’s zur Verfügung stehen würde. Zusätzlich fallen bei Besuchern von Veranstaltungen im Rhein-Energie-Stadion offensichtlich regelmäßig jegliche Hemmschwellen, diese Haltverbotsbereiche trotzdem als Parkraum zu nutzen. Der benachrichtigte Ordnungs- und Verkehrsdient der Stadt Köln ahndet die Verstöße vor Ort regelmäßig als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld (sogenanntes Parkknöllchen / schriftliche Verwarnung), ohne jedoch die bestehende Sichtbehinderung / Gefahr unmittelbar durch ein Versetzen / Sicherstellen der behindernden Fahrzeuge zu beseitigen. Ein gefahrloses, nicht sichtbehinderndes Abbiegen auf den Vogelsanger Weg muss aber regelmäßig möglich sein, um einen Verkehrsunfall verhindern zu können. Die derzeitige Ahndung der Regelverstöße führt ( wie o.a. ) nicht zur Beseitigung der unmittelbaren Gefahren. Dadurch ist eine weitere Kenntlichmachung des Haltverbotsbereiches durch die beantragten Fahrbahnmarkierung-Vz. 298 StVO Sperrfläche / schraffierte Fläche unabdingbar, um diese Gefahren wirksam entgegenwirken zu können. ( siehe Skizze im Anhang „Skizze Bürgereingabe Vogelsanger Weg derzeitige Situation.png“ ) Prognose nach der Einrichtung der Sperrflächen laut diesem Antrag : Es bestehen keine Sichtbehinderungen und ein gefahrloseres Abbiegen auf den Vogelsanger Weg ist für PKW und Zweiradfahrer, aus dem Feldblumenweg oder der Blumenallee kommend, möglich. Es kommt nicht zu gefährlichen Verkehrssituationen durch Abbiegen auf den Vogelsanger Weg. Durch. die eingerichteten Sperrflächen an den o.a. Einmündungen ist die Bedeutung des Vz. 283 / absolutes Haltverbot verstärkt deutlich gemacht. Die Verkehrsteilnehmer empfinden . eine erhöhte Hemmschwelle ihr Fahrzeug auf einer solchen Sperrfläche abzustellen und nutzen anderen vorhandenen Parkraum. Auch ortsfremde Besucher der Hotels / des Stadions erkennen diese Flächen und nutzen diesen Bereich nicht als Parkraum. ( siehe Skizze im Anhang „Skizze Bürgereingabe Vogelsanger Weg nach Einrichtung Sperrfläche.png" ) = 4 = = = Der Kreuzungs-Einmündungsbereich Blumenweg / Vogelsanger Weg ist auch für Radfahrer / Fußgänger übersichtlicher ( Schulweg ) und für deren Verkehrswahrnehmung erfassbarer. Hiermit bitten die Anwohner des Blumenviertel und ich um die wohlwollende Unterstützung zum Umsetzung dieses Antrages und um das baldige Einrichten der o.a. Sperrflächen. Köln, den 26.07.2017 Bam- wun wunjgpl®J asjjeu E87 "ZA a 0 EI KOIE EOIMOT = sbnsziyeg Spıedaß i sönszıyeg spIedah Pluspulysgzysis sönszua epyrudeb piuspuyaggyals Bunzyolızayeg | Gam aßuesjeboä y>seduepı ( gejsyen auyo BunuysıszjoqwAS ) : vonenys Sßbıyazıap Boam- ungpl®J asıjeu Fa [7 III DI DZ 862 "ZA sonsu s6nsziyej spjledaß 862 "ZA sonsu u 0} ne. 2. m Bunyyauızaye ham ıaßuesjaßoA y>saduspı ( gejsge auyo Bunuysıozjoqwäs ) : uoypdeljliods op usyJysLiulg y9eu uolyen]
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/33 Vorlagen-Nummer 0269/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung von Sperrflächen in Köln-Junkersdorf (Az.: 02- 1600-130/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Anregung, beschließt aber dennoch den Antrag abzulehnen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung von zwei Sperrflächen auf dem Vogelsanger Weg (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 16.10.2017, TOP 8.1.5 wurde aufgrund eines An- trages der SPD-Fraktion (AN/1456/2017) schon ein Beschluss über dieses Thema gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses ist in der Örtlichkeit bereits ein absolutes Haltverbot beschildert. Dop- pelregelungen durch Beschilderung oder Markierung sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor. Eine Unfallauffälligkeit ist an den beiden Kreuzungen nicht gegeben. Verstöße gegen das absolute Haltverbot werden durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung geahndet. Anlage Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0269/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.02.2018
- Erstellt
- 19.01.2018 12:47