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0269/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung von Sperrflächen in Köln-Junkersdorf (Az.: 02-1600-130/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 12.03.2018, TOP 5.1

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

6679 Zeichen

An die

Fr. Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker
Bezirksrathaus Lindenthal

Aachener Str. 220

50931 Köln

per Mail an buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de
helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de

Bürgereingabe gem. $ 24 GO (zur Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal am 18.09.2017 mit Rederecht)

Antrag auf Einrichtung von 2 Sperrflächen als
Fahrbahnmarkierung in Köln — Junkersdorf zur Verhinderung
von Verkehsunfällen

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,

hiermit beantrage ich, als Bürgereingabe gem, $ 24 GO, durch Sie die baldige Einrichtung
von 2 Sperrflächen / schraffierte Flächen (Verkehrszeichen (Vz.) 298 StVO) auf dem
Vogelsanger Weg in 50858 Köln-Junkersdorf durch oder im Auftrag der Stadt Köln.

Ich würde Sie bitten, mich zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am
18.09.2017 einzuladen und mir ein Rederecht zu dieser Eingabe zu gestatten.

Diese beiden Sperrflächen sollten im Bereich des Vogelsanger Weges auf Höhe der
Einmündungen zum Feldblumenweg und der Blumenallee als Fahrbahnmarkierung errichtet
werden und sollten jeweils eine Länge von ca.10 m haben (entspricht ca.2 Fahrzeuglängen).

Begründung dieses Antrages :

Beim Einmünden vom Feldblumenweg oder von der Blumenallee auf den Vogelsanger Weg
ist es regelmäßig durch Sichtbehinderungen durch sog. „Falschparker“ als abbiegerider PKW-
oder Zweiradfahrer mitunter unmöglich gefahrlos auf den Vogelsanger Weg einfahren zu
können.

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Dadurch kam es bereits beim Antragsteller, sowie weiteren Anwohnern des dortigen
„Blumenviertel“ zu unmittelbaren gefährlichen Gefahrensituationen und bevorstehenden
Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern. .
Begründung :
Das Abbiegen vom Feldblumenweg und von der Blumenallee in den Vogelsanger
Weg wird dadurch erschwert, dass parkende Autos die Sicht versperren, die
nutzbare Fahrbahn verengen und die Fahrer zwingen, ohne möglichen Sichtkontakt

auf den fließenden Verkehr abzubiegen.
Zur Durchsetzung des ohnehin bestehenden Freihaltegebots (Vz. 283) und Verbot

Parken im Einmündungsbereich ( mind. 5 m vom Scheitelpunkt.), dient diese wenig
kostenintensive Maßnahme der erheblichen Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Derzeitige Situation :

zwischen Blumenallee und Feldblumenweg in Fahrtrichtung
hrbahnrand von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern als
Parkstreifen genutzt. Derzeit sind-die beiden Einmündungsbereiche Vogelsanger Weg -
Feldblumenweg und Vogelsanger Weg - Blumenallee auf dem Vogelsanger Weg jeweils mit
dem Vz. 283 / absolutes Haltverbot ausgestattet.

dass diese Vz. offensichtlich ignoriert werden und
diese o.a. Einmündungsbereiche hinein

Der Vogelsanger Weg wird
Aachener Str. am rechten Fa

Leider kommt es immer häufiger vor,
Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge trotzdem in
gefährlich sichtbehindernd abparken.

Dies erfolgt in der Regel täglich durch Pkw
ortsfremden Besuchern des nahegelegenen

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"s von Anwohner / Anlieferer / Besucher und
DORINT - Hotels (Aachener Str./Vogelsanger

Weg) oder auch durch deren abgestellte Reisebusse. Dem Management des o.a. DORINT -
Hotels ist die Situation bekannt. Diese unterstützen den Antrag, zumal in der hauseigenen
Tiefgarage (kostenpflichtig) ausreichend Parkraum für Gäste-Pkw’s zur Verfügung stehen
würde.

Zusätzlich fallen bei Besuchern von Veranstaltungen im Rhein-Energie-Stadion offensichtlich
regelmäßig jegliche Hemmschwellen, diese Haltverbotsbereiche trotzdem als Parkraum zu
nutzen.

Der benachrichtigte Ordnungs- und Verkehrsdient der Stadt Köln ahndet die Verstöße vor Ort
regelmäßig als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld (sogenanntes Parkknöllchen /
schriftliche Verwarnung), ohne jedoch die bestehende Sichtbehinderung / Gefahr unmittelbar
durch ein Versetzen / Sicherstellen der behindernden Fahrzeuge zu beseitigen.

Ein gefahrloses, nicht sichtbehinderndes Abbiegen auf den Vogelsanger Weg muss aber
regelmäßig möglich sein, um einen Verkehrsunfall verhindern zu können.

Die derzeitige Ahndung der Regelverstöße führt ( wie o.a. ) nicht zur Beseitigung der
unmittelbaren Gefahren. Dadurch ist eine weitere Kenntlichmachung des
Haltverbotsbereiches durch die beantragten Fahrbahnmarkierung-Vz. 298 StVO Sperrfläche /
schraffierte Fläche unabdingbar, um diese Gefahren wirksam entgegenwirken zu können.

( siehe Skizze im Anhang „Skizze Bürgereingabe Vogelsanger Weg derzeitige Situation.png“ )

Prognose nach der Einrichtung der Sperrflächen laut diesem Antrag :

Es bestehen keine Sichtbehinderungen und ein gefahrloseres Abbiegen auf den Vogelsanger
Weg ist für PKW und Zweiradfahrer, aus dem Feldblumenweg oder der Blumenallee
kommend, möglich.

Es kommt nicht zu gefährlichen Verkehrssituationen durch Abbiegen auf den Vogelsanger
Weg.

Durch. die eingerichteten Sperrflächen an den o.a. Einmündungen ist die Bedeutung des Vz.
283 / absolutes Haltverbot verstärkt deutlich gemacht. Die Verkehrsteilnehmer empfinden

. eine erhöhte Hemmschwelle ihr Fahrzeug auf einer solchen Sperrfläche abzustellen und
nutzen anderen vorhandenen Parkraum.

Auch ortsfremde Besucher der Hotels / des Stadions erkennen diese Flächen und nutzen
diesen Bereich nicht als Parkraum.

( siehe Skizze im Anhang „Skizze Bürgereingabe Vogelsanger Weg nach Einrichtung
Sperrfläche.png" )

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= =

Der Kreuzungs-Einmündungsbereich Blumenweg / Vogelsanger Weg ist auch für Radfahrer /
Fußgänger übersichtlicher ( Schulweg ) und für deren Verkehrswahrnehmung erfassbarer.

Hiermit bitten die Anwohner des Blumenviertel und ich um die wohlwollende Unterstützung
zum Umsetzung dieses Antrages und um das baldige Einrichten der o.a. Sperrflächen.

Köln, den 26.07.2017

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1294 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 0269/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichtung von Sperrflächen in Köln-Junkersdorf (Az.: 02-
1600-130/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Anregung, beschließt aber dennoch 
den Antrag abzulehnen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Einrichtung von zwei Sperrflächen auf dem Vogelsanger Weg (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 16.10.2017, TOP 8.1.5 wurde aufgrund eines An-
trages der SPD-Fraktion (AN/1456/2017) schon ein Beschluss über dieses Thema gefasst.  
Aufgrund dieses Beschlusses ist in der Örtlichkeit bereits ein absolutes Haltverbot beschildert. Dop-
pelregelungen durch Beschilderung oder Markierung sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht 
vor. 
Eine Unfallauffälligkeit ist an den beiden Kreuzungen nicht gegeben.  
Verstöße gegen das absolute Haltverbot werden durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst des Amtes 
für öffentliche Ordnung geahndet. 
 
Anlage 
Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0269/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.02.2018
Erstellt
19.01.2018 12:47