2409/2024
Autofreier Eigelstein – Führungsform und Teileinziehung sowie Beantwortung einer Bürgereingabe nach § 24 GO NRW
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Anlage 2 Lageplan Teileinziehungen
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Lageplan Teileinziehungen Eigelstein Mittelpunkt: 356486, 5646077 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.05.2024Seite 1 / 1
Anlage 4 Geänderter Beschlussvorschlag zur Vorlage 2409
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Anlage 4 Geänderter Beschlussvorschlag zur Vorlage 2409/2024 Die Verwaltung hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 05.09.2024 die o. g. Beschlussvorlage eingebracht. In dieser Sitzung wurde beschlossen, die Eingabe zu vertagen und zunächst ein Fachgespräch durchzuführen. Es ist jedoch absehbar, dass dieses Fachgespräch erst nach der folgenden Sitzung (07.11.2024) stattfinden kann. Die Beschlussvorlage hat vier Beschlusspunkte. Beim Fachgespräch wird es vorrangig um die Beschlusspunkte 2 bis 4 gehen. Gleichzeitig ist der Beschlusspunkt 1 zur Einleitung des straßenrechtlichen Teileinziehungsverfahrens jener, der aufgrund rechtlich vorgegebener Fristen und Abläufe die meiste Zeit in Anspruch nimmt und zudem Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusspunktes 2 ist. Schließlich ist das Teileinziehungsverfahren zur rechtlichen Absicherung der Herausnahme des Kfz-Verkehrs aus der Straße notwendig. Dabei ist es für das Teileinziehungsverfahren unerheblich, ob die autofreien Bereiche als Fahrradstraße verbleiben oder zu einer Fußgängerzone (mit Zusatz Radfahrer frei) geändert werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Beschlusspunkt 1 aus der Vorlage herauszulösen und in der Sitzung vom 07.11.2024 zum Beschluss vorzulegen. Für die anderen Beschlusspunkte wird die Verwaltung die Vorlage neu einbringen. Damit ergibt sich für diese Beschlussvorlage ein geänderter Beschlussvorschlag: Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, für die autofreien Bereiche der Straße Eigelstein ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren einzuleiten.
Anlage 3 Vorschlag Bürger_in
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Anlage 3 Vorschlag Bürger*in zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' am 27.08.2024 11:40:41 an Sie geschickt Zuständiges Gremium: Bezirksvertretung Innenstadt Thema/Name der Vorlage: Autofreier Eigelstein Nummer der Vorlage: 2409/2024 Ich bin selbst betroffen: Ich wohne (mit meiner Familie) in der Nähe. Weitere Informationen / Begründung zur Anregung (eingegangen 30.08.2024) Ich möchte nochmals mein Befremden äußern, dass ich die Forderung auf Wahrnehmung eines Bürgerrechtes, nämlich die Öffentlichkeitbeteiligung, begründen muss. Ich bin kein Verwaltungsjurist. Es geht in meinem Text über die Strecke zwischen Bahnunterführung im Süden und Eigensteintorburg im Norden. Der Eigelstein ist die Hauptverkehrsstecke (Radvorrangroute) für Radfahrer in Nord-Süd- Richtung, vergleichbar mit der Neusser Straße, der Hohe Pforte oder der Severinstraße. Eine Sperrung der Straße für den Radverkehr, und das bedeutet „Schrittgeschwindigkeit“ in Wirklichkeit, ist in keiner Weise hinnehmbar und verhältnismäßig. Das zeigt ja u.a. die in der Vorlage angeführte Unfallstatistik. Schrittgeschwindigkeit bedeutet Radfahrverbot. Sie ist maximal kontraproduktiv für die angestrebte Förderung des Radverkehrs in der Innenstadt. Wie die Verwaltung selbst schreibt, steht sie damit im Gegensatz zum Radverkehrskonzept Innenstadt und wird deshalb auf nicht kontrollierbare Nichtakzeptanz treffen. Alternativen für diese Strecke stehen - wie die Verwaltung selbst schreibt – nicht zur Verfügung. Der Hinweis des Bürgervereins auf die Nord-Süd-Fahrt ist zwar offensichtlich absurd, ich möchte aber auf die tatsächliche Nutzung der Fahrstreifens hinweisen, die im homoöpathischen Bereich liegt. Es gibt zudem mildere Mittel für eine bessere Steuerung der Verkehrsströme. Zu nennen sind eine Markierung auf der Straße, die die Wege für Radfahrer und Fußgänger deutlich macht eine deutliche Beschilderung eine Zurückdrängung der kommerziellen Nutzungen der öffentlichen Straßenbereiche. Fußgänger betreten an vielen Stellen nur deshalb die Straße, weil die Gehwege in immer größerem Maße zu kommerziellen Zwecken in Beschlag genommen werden. Dies wäre auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Insgesamt ist der Eingriff so groß, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend nötig ist. Warum die Verwaltung eine solche Beteiligung mit Verweis auf frühere Verfahren ablehnt, ist nicht nachvollziehbar. Dort wurden ganz andere Dinge behandelt und abgewogen. In der Begründung des Teileinziehungsverfahren schreibt die Verwaltung von einer „Stärkung des Radverkehrs“ durch die Maßnahmen. Es ist sehr offensichtlich, dass dies nicht der Fall sein wird. Die Straße wird für den Radverkehr de facto gesperrt. Gründe des öffentlichen Wohls liegen nicht vor. Falls die Bezirksvertretung eine Öffentlichkeitsbeteiligung ablehnt und das Teilentziehungsverfahren weiter vorangetrieben wird, behalte ich mir vor, die Maßnahme ähnlich wie in Deutz einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen und ggf. rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Zuletzt möchte ich den Hinweis geben, das Bürgerverein Eigelstein nicht dazu legitimiert ist, in Namen der Bewohner der Viertel zu sprechen. Hier sollte die Verwaltung und Bezirksvertretung bei der Rezeption von Bürgereingaben mal über den Begriff „false balance“ nachdenken.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Zu der Fragestellung der autofreien Bereiche gab es bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2020. Die Fragestellung der Anordnung einer Fahrradstraße oder einer Fußgängerzone ist zu geringfügig für eine Beteiligung. Die Vor- und Nachteile beider Führungsformen (Beschlusspunkt 1) bzw. der Herausnahme des Radverkehrs (Beschlusspunkt 2) sind in dieser und vergangenen Vorlagen umfassend dargelegt. Im Rahmen der Teileinziehung erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 2409/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Autofreier Eigelstein – Führungsform und Teileinziehung sowie Beantwortung einer Bürgereingabe nach § 24 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Ver- waltung, 1. für die autofreien Bereiche ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren einzulei- ten, 2. anschließend die autofreien Bereiche der Fahrradstraße Eigelstein zwischen Grees- bergstraße/Lübecker Straße und Machabäerstraße als Fußgängerzone mit dem Zu- satz „Radfahrer frei“ sowie „Lieferverkehr werktags 6 bis 11 Uhr frei“ auszuweisen, 3. im Abschnitt der Straße Eigelstein zwischen Ebertplatz und Eigelsteintorburg den Zu- satz „Radfahrer frei“ beizubehalten, 4. in Abstimmung mit dem Bürgerverein zu prüfen, ob die Absperrung der Straße mit her- ausnehmbaren Pollern weiterhin erforderlich ist und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Anordnung zu treffen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Beschlussvorlage behandelt vier Themen (vgl. Beschlusspunkte) rund um das Projekt „Fahrradstraße Eigelstein“. Gleichzeitig wird mit den Beschlusspunkten auch eine Bürgerein- gabe nach § 24 GO NRW behandelt, in der die Umwandlung der Fahrradstraße in eine Fuß- gängerzone gefordert wird (Vorlage Nr. 0706/2023). Außerdem wird ein Zwischenstand zum Beschluss zur Installation von versenkbaren Pollern (Vorlage Nr. AN/1857/2023) gegeben. Inhalt: Projektverlauf Fragestellung Fahrradstraße oder Fußgängerzone Radverkehr zwischen Ebertplatz und Eigelsteintorburg Auswertung der Unfalldaten Herausnehmbare/versenkbare Poller Parkplatzzufahrt Dagobertstraße Teileinziehungsverfahren Projektverlauf Der Bürgerverein Eigelstein hat im Jahr 2019 einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW gestellt mit dem Ziel, die Straße Eigelstein mit diversen verkehrlichen Maßnahmen sowie Begrünung zu attraktivieren. Die Verwaltung hat daraufhin vier Varianten für ein Verkehrskonzept erstellt, die u. a. auch Abschnitte von Fußgängerzonen in der Straße vorgeschlagen haben. Die Be- zirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 30.01.2020 beschlossen, auf Grundlage derjenigen Variante weiter zu planen, welche die meisten autofreien Abschnitte enthielt (Vor- lage Nr. 4202/2019). Die detaillierte Planung wurde der Bezirksvertretung Innenstadt schließ- lich in der Sitzung vom 08.12.2020 vorgestellt (Vorlage Nr. 3336/2020). Noch im selben Monat wurde die Planung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und die Bürger*innen hatten Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und Fragen zu stellen. Die Anmerkungen aus der Bürgerinformationsveranstaltung flossen dann schließlich in den Umsetzungsbeschluss vom 11.03.2021 ein (Vorlage Nr. 0243/2021/1). Entgegen des Beschlusses war jedoch die Auswei- sung von Tempo 20 in einer Fahrradstraße, in der Tempo 30 gilt, straßenverkehrsrechtlich nicht möglich (Vorlage Nr. 1238/2021). Die Maßnahme wurde schließlich ab September 2021 umgesetzt (Vorlage Nr. 3442/2021). Fragestellung Fahrradstraße oder Fußgängerzone Im Vorfeld zum Umsetzungsbeschluss wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung sowie unter Politik, Verbänden und Verwaltung diskutiert, ob eine „echte“ Fahrradstraße (ohne die sonst häufig übliche Freigabe für den Kfz-Verkehr) oder eine Fußgängerzone die geeignetere Führungsform für die autofreien Bereiche war. Die Entscheidung fiel zugunsten der Fahr- radstraße, da man sich von einer Trennung der Verkehrsfläche für den Radverkehr (auf der Fahrbahn) und den Fußverkehr (auf den Nebenanlagen) geringere Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen versprochen hat. Mit der Fahrradstraße wurde auch der Rolle der 3 Straße Eigelstein als Teil einer Radvorrangroute (Grünes Netz im Radverkehrskonzept Innen- stadt) Rechnung getragen. Dagegen würde eine Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ bedeuten, dass Fußgänger*innen die gesamte Breite des Straßenraums nutzen dürfen und dort Vorrang haben. Radfahrende dürfen in einer Fußgängerzone mit dem Zusatz „Rad- verkehr frei“ nur Schrittgeschwindigkeit fahren und auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht nehmen. Die Verwaltung hat die Situation im Hinblick auf diese Fragestellung bei Ortsterminen und mit- tels systematischer Auswertung von Verkehrsbeobachtungen analysiert. Für die Verkehrsbe- obachtung wurden vor und nach Umsetzung des Verkehrskonzepts an zwei repräsentativen Beobachtungsstellen datenschutzkonform Aufnahmen mit Verkehrserhebungskameras er- stellt. Die Beobachtungen haben gezeigt, dass zu Fuß Gehende seit der Herausnahme des Kfz-Ver- kehrs deutlich häufiger die Fahrbahn mitnutzen. Dies ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Personen entgegenkommen. Da die Seitenräume aufgrund des geringen Querschnitts der Straße schmal sind, ist oft nicht genug Platz dafür, aneinander vorbeizugehen. Parkende Autos sind nicht mehr vorhanden, sodass zu Fuß Gehende einfach auf die Fahrbahn auswei- chen können. Insbesondere ist bei größeren Gruppen zu beobachten, dass diese vorzugs- weise die Fahrbahn nutzen, weil der autofreie Raum dazu einlädt, auch zu dritt oder viert ne- beneinander zu gehen. Damit einhergehend kommt es zu vermehrten Begegnungen zwischen zu Fuß Gehenden, E-Scooterfahrende und Radfahrenden auf der Fahrbahn. E-Scooter- und Radfahrende sind dann dazu gezwungen abzubremsen oder auszuweichen. Umgekehrt wer- den Vorbeifahrten von Rad- und E-Scooterfahrenden als unangenehm bzw. von zu Fuß Ge- henden gefährdend wahrgenommen. Durch schnelle Vorbeifahrten dicht an Fußgänger*innen vorbei kann es hier auch zu Gefahrensituationen kommen. Die Verwaltung führt dieses Verhalten auch auf die bauliche Gestaltung der Straße Eigelstein zurück. Durch den niveaugleichen Ausbau hat die Straße eher den Anschein einer Fußgän- gerzone, die unterschiedlichen Pflasterungen für Fahrbahn, Gehweg und (ehemalige) Park- stände fallen optisch nicht stark ins Gewicht. Dagegen war beispielsweise in der Deutzer Frei- heit mit ähnlich schmalen Seitenräumen trotz Anordnung einer Fußgängerzone die Nutzung der baulich klar erkennbaren Fahrbahn durch Fußgänger*innen geringer ausgeprägt. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung, in den autofreien Bereichen der Straße Eigelstein die Fahrradstraße durch eine Fußgängerzone zu ersetzen. Damit werden die geltenden Verkehrs- regeln auf der Straße auf die tatsächliche Nutzung angepasst. Den zu Fuß Gehenden wird Vorrang eingeräumt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Geschäftsstraße häufig gequert wird und viele Fußgänger*innen die Fahrbahn entlanglaufen. Durch die vorge- schriebene geringere Geschwindigkeit für den Radverkehr werden der Komfort und die Si- cherheit für die Fußgänger*innen erhöht. Die Verwaltung wird im Vorfeld der Einrichtung der Fußgängerzone Maßnahmen entwickeln, mit denen der Radverkehr zu einer angemessenen Geschwindigkeit (vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit) bewegt werden kann und diese ggf. im Eigelstein erproben. Das Begehren, die Fahrradstraße in eine Fußgängerzone umzuwandeln, ist auch Gegenstand einer Bürgereingabe nach § 24 GO NRW (Vorlage Nr. 0706/2023), die mit dieser Beschluss- vorlage ebenfalls erledigt ist. Radverkehr zwischen Ebertplatz und Eigelsteintorburg Unabhängig von den autofreien Bereichen südlich der Eigelsteintorburg ist der kurze Abschnitt nördlich der Torburg bis zum Ebertplatz, der schon seit deutlich längerer Zeit Fußgängerzone ist, ein Schwerpunkt von Beschwerden bzgl. Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr. Auf- grund der Außengastronomie beträgt die verbliebene Breite für Fuß- und Radverkehr in der Mitte des Straßenraums nur etwa vier Meter. Gleichzeitig ist dieser Raum von beiden Ver- kehrsarten stark frequentiert. Dadurch kommt es regelmäßig zu Konflikten und zu der Forde- rung, den Radverkehr in dem Bereich zu verbieten. 4 Die Verwaltung hat die Radverkehrsbeziehungen, die über diesen Abschnitt verlaufen, ge- prüft. Auch dieser Abschnitt ist für die Radverkehrsbeziehung zwischen Altstadt/Hauptbahnhof und der Neusser Straße und den nördlichen Quartieren relevant. Die Radfahrstreifen entlang der Turiner Straße stellen zwar eine Alternative in Richtung Riehler Straße dar, jedoch ist die Verbindung in Richtung Neusser Straße zu umwegig. Insbesondere Richtung Norden müsste zweimal über die Turiner Straße links abgebogen werden. Geprüft wurde ebenfalls, ob eine kleinräumige Umleitung südlich an der Torburg vorbei über die Lübecker Straße und den Hansaring möglich ist. Richtung Norden verlängert sich der Weg von der Torburg zum Ebertplatz dabei von ca. 100 auf ca. 300 Meter und führt über zwei zu- sätzliche Lichtsignalanlagen und somit zu signifikantem Zeitverlust. Von Norden nach Süden stellt sich die Schwierigkeit dar, dass ein Linksabbiegen vom Hansaring in die Lübecker Straße für den Radverkehr nicht möglich ist. Auch hier stellt die Querung auf der Westseite des Ebertplatzes im Übergang zum Hansaring den direkten Weg dar. Überlegt wurde zudem eine zeitliche Einschränkung des Radverkehrs. Diese gibt es derzeit in Köln nur in der Hohe Straße und der Schildergasse. Im Gegensatz zu diesen längeren Stra- ßenzügen, die durch Einkaufsverkehr und stets hohe Fußgängerfrequenz geprägt sind, han- delt es sich bei dem diskutierten Abschnitt nur um einen 100 Meter langen Abschnitt, der ins- besondere durch Gastronomie geprägt ist. Die Höhe der Fußgängerfrequenzen und die Nut- zung der Außengastronomie variieren daher stärker, etwa in Abhängigkeit von Jahreszeit und Wetter sowie vom Freizeitverkehr. Die Beschränkung der Zeiten ohne Radverkehr auf Zeiten mit viel Fußverkehr wäre im Hinblick auf die Akzeptanz notwendig, fällt aufgrund der geschil- derten Rahmenbedingungen hier jedoch schwer. Im Ergebnis würde ein Verbot für Radfahrende in Konflikt mit dem Radverkehrskonzept Innen- stadt stehen und die Regeleinhaltung wäre im Hinblick auf die zu erwartende Nicht-Akzeptanz der Alternativen kaum durchsetzbar. Die Verwaltung empfiehlt daher, die bestehende Fußgängerzone für den Radverkehr auch in diesem Abschnitt der Straße Eigelstein weiter freigegeben zu lassen. Aus planerischer Sicht wird sich eine einheitliche Ausweisung als Fußgängerzone im Eigelstein mit Freigabe für Rad- fahrende positiv auf das Verhalten und das Nebeneinander der Verkehrsteilnehmer auswir- ken. Nach der Einrichtung der Fußgängerzone wird die Verwaltung die neue Situation noch einmal bewerten und bei Bedarf geeignete Mittel prüfen, um die Konflikte zu reduzieren. Ggf. werden die erarbeiteten Maßnahmen für eine Entschleunigung des Radverkehrs in diesem Abschnitt ebenfalls angewandt, sodass die Situation durch langsame, regelkonforme Geschwindigkeiten des Radverkehrs beruhigt werden kann. Unabhängig davon soll die Einhaltung der Flächen- grenzen der Außengastronomie nachgehalten werden. Auswertung der Unfalldaten Die Verwaltung hat bei der Polizei Unfalldaten von 2018 bis 2024 abgefragt. Die Daten wur- den für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 20.07.2024 zur Verfügung gestellt und umfass- ten damit sowohl den Zustand vor als auch nach Umsetzung der Maßnahme. Die Unfalldaten der Polizei umfassen die Kategorien Unfälle mit Getöteten, Schwerverletzten, Leichtverletzten und schwerwiegendem Sachschaden. Bei den ausgewerteten Daten auf dem Eigelstein, sind nur die Kategorien „Unfall mit Schwerverletzten“ und „Unfall mit Leichtverletzten“ aufgetreten. Innerhalb des Zeitraums wurden insgesamt 41 Unfälle aufgezeichnet. Üblicherweise traten in den Jahren 2018 bis 2024 durchschnittlich ca. sechs Unfälle pro Jahr auf. 2018 4 Unfälle 2019 10 Unfälle 2020 7 Unfälle 2021 6 Unfälle 2022 7 Unfälle 5 2023 2 Unfälle 2024 (bis 20.07.) 5 Unfälle Von diesen Unfällen ist bei rund der Hälfte (54 %) eine Gefährdung des Fuß- und Radver- kehrs durch den Kfz-Verkehr verzeichnet. Dabei handelt es sich zum einen um Kollisionen zwischen Kfz und anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Die Zahl der Kollisionen mit dem Kfz- Verkehr hat nach Einrichtung der neuen Verkehrsführung signifikant abgenommen. Unfälle zwischen dem Rad- und Fußverkehr machten rund 20 % der gesamten Unfälle aus. Auch hier gab es einen Rückgang seit der Herausnahme des Autoverkehrs auf Teilen der Straße. Unfälle zwischen E-Scooterfahrenden und zu Fuß Gehenden bzw. Radfahrenden sind selten und sind jeweils nur einem Fall vorhanden (je 2 %). 7 % machten Unfälle unter Radfahrenden aus. Des Weiteren sind sechs Unfälle (14 %) von Rad- und E-Scooterfahrenden aufgezeichnet, die ohne Einwirkung anderer Verkehrsteilneh- mer aufgetreten sind. Die Unfallstandorte vor der Einführung des Verkehrsversuchs sind nahezu gleichmäßig über den Eigelstein verteilt. Eine erhöhte Unfallhäufigkeit war vor Einrichtung der Fahrradstraße an der Kreuzung Eigelstein / Eintrachstraße / Weidengasse / Unter Krahnenbäumen festzustel- len, allein dort traten elf der 27 Unfälle auf. Nach der Einführung der neuen Verkehrsführung sind in dem gerade genannten Bereich nur noch zwei Unfälle gemeldet. Ein anderer Bereich ist nach der Einführung jedoch vulnerabler geworden. Am südlichen Ende der Straße Eigel- stein (Felix-Rexhausen-Platz) waren vor dem Verkehrsversuch nur zwei Unfälle gemeldet. Nach der Einführung sind es bisher bereits sechs Unfälle. Im Zuge der Überplanung der Be- schilderung bei Umwandlung zur Fußgängerzone soll in diesem Bereich geprüft werden, ob die Vorfahrtsregelungen und die Übersichtlichkeit der Kreuzung optimiert werden können. Insgesamt trägt die Verkehrsberuhigung auf dem Eigelstein und die erhöhte Übersichtlichkeit der Straße dazu bei, die Zahl der Unfälle zu senken. Herausnehmbare/versenkbare Poller In der Anfangszeit wurde die Verkehrsregelung der autofreien Abschnitte ausschließlich durch Beschilderung umgesetzt. Es kam jedoch zu häufigen regelwidrigen Einfahrten durch Kraft- fahrzeugführer*innen auch nach Ende der Lieferzeiten. Gleiche Erfahrungen wurden auch in anderen Räumen gemacht. Um das Problem der regelwidrigen Einfahrten zu lösen, hat sich der Bürgerverein Eigelstein Ende 2021 bereiterklärt, den Öffnungs- und Schließdienst für herausnehmbare Poller an der Kreuzung Unter Krahnenbäumen zu übernehmen. Die Verwaltung hat die entsprechenden Poller installiert. Seitens des Bürgervereins war dies als Zwischenlösung gedacht. Der Einsatz von versenkbaren Pollern im öffentlichen Raum ist nach ersten, noch nicht abge- schlossenen Abstimmungen noch ungewiss. An der Fragestellung sind zahlreiche betriebliche und straßenbautechnische Fragen geknüpft. Darüber hinaus sind Bau, Betrieb und Wartung versenkbarer Poller kostenintensiv und müssen entsprechend ausgeschrieben werden. Daher ist eine zeitnahe Installation nicht abzusehen oder scheidet sogar gänzlich aus. Die Beauftragung eines Schließdienstes durch die KGAB kostet nach aktuellem Stand 13.283,52 € pro Zeitbereich (z. B. für die Öffnung um 6 Uhr) und Jahr, wobei sich der Betrag im Zuge von Tarifverhandlungen erhöhen kann. Sollte der Bürgerverein den Schließdienst nicht weiter zu übernehmen, sieht die Verwaltung vor zu überprüfen, ob die Sperrung der Straße durch herausnehmbare Poller noch notwendig ist, oder ob nach der Gewöhnung an die seit ca. zwei Jahren geltende Verkehrsregelung so- weit etabliert hat, dass es nicht mehr zu regelwidrigen Einfahrten kommt. Damit wird sicherge- stellt, ob die Ausgaben für den Schließdienst im Verhältnis zur Notwendigkeit stehen. Sollten regelwidrige Einfahrten weiterhin häufig auftreten, wird die Verwaltung geeignete Maßnahmen 6 zur Durchsetzung der autofreien Bereiche treffen. Parkplatzzufahrt Dagobertstraße Teil des Verkehrskonzepts war es, eine Zufahrt auf den Parkplatz auf der Dagobertstraße di- rekt von der angrenzenden Turiner Straße herzurichten. Über diesen verläuft auch die Anliefe- rung des REWE-Marktes. Aktuell verläuft die Zufahrt über die Straße Im Stavenhof, aus der Beschwerden über Mehrverkehr vorliegen. Damit die Zuwegung für Lkw-Verkehre ausreichend dimensioniert ist, muss der Knotenpunkt Turnier Straße/Dagobertstraße umgebaut werden. Die Lichtsignalanlagen in dem geplanten Bereich müssen angepasst werden. Die Planung sieht vor, den vorhandenen freilaufenden Rechtsabbieger aus der Dagobert- straße in Richtung Turnier Straße zurückzubauen. Dadurch kann der Ausrundungsradius an der Kreuzung verringert werden, sodass dem Seitenraum mehr Platz zugeführt wird. Die entsprechende Planung befindet sich parallel im Gremienlauf unter der Vorlagen-Nr. 2198/2024. Teileinziehungsverfahren Die Einrichtung einer Fußgängerzone macht die Durchführung eines straßenrechtlichen Tei- leinziehungsverfahrens gem. § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erfor- derlich. Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt. Die Absicht der Tei- leinziehung ist mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Für folgende zurzeit noch uneingeschränkt gewidmete Teilstücke der Straße Eigelstein soll das Teileinziehungsverfahren eingeleitet werden: Zwischen Ebertplatz und Dagobertstraße (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 615 und ein Teilstück von Flurstück 616 sowie Flur 26, ein Teilstück von Flur 651) Zwischen Im Stavenhof und Unter Krahnenbäumen (Gemarkung Köln, Flur 27, ein Teilstück von Flurstück 595 und ein Teilstück von Flurstück 616) Zwischen Unter Krahnenbäumen und Machabäerstraße (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 601 und ein Teilstück von Flurstück 616) Der Widmung soll auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den Anlieferverkehr werktags zwi- schen 6 und 11 Uhr beschränkt werden. Die betroffenen Flächen sind in dem beigefügten Plan in blau kenntlich gemacht. Die Straßenlandfläche zwischen Ebertplatz und Eigelsteintor- burg gelten historisch noch als ohne Benutzungsbeschränkung gewidmete öffentliche Ver- kehrsflächen, so dass die Teileinziehung jeweils für die gesamte nicht befahrbare Platzfläche erfolgt. Eine Teileinziehung kann gem. § 7 Abs. 3 StrWG NRW verfügt werden, wenn hierfür überwie- gende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Straße ist eine von Fuß- und Radver- kehr hochfrequentierte Geschäftsstraße. Sie ist nicht nur Zentrum des hochverdichteten Quar- tiers Eigelstein, sondern gemäß Bedeutungsplan der Stadt Köln eine stadtweit bedeutsame Achse. Gleichzeitig sind die Nutzungsansprüche aufgrund des geringen Straßenquerschnitts sehr hoch. Der Fuß- und Radverkehr wird gestärkt, die allgemeinen Parkflächen im öffentli- chen Raum werden reduziert und die Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge in der Altstadt wird gesenkt. Zudem werden die Wegebeziehungen für Fußgänger*innen wesentlich verbes- sert. Zum Schutz der Fußgänger*innen soll - wie in allen bestehenden Fußgängerzonen Kölns - keine Öffnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfolgen. An den Regelungen, dass Personen mit individuellen Ausnahmegenehmigungen das Befah- 7 ren von Fußgängerzonen möglich ist bzw. ermöglicht werden kann, ändert die Widmungsbe- schränkung nichts. Beispiele hierfür sind Inhaber*innen von Behindertenparkausweisen oder im Rahmen von Veranstaltungen ausgestellte Ausnahmegenehmigungen. Auch für zwei Lie- genschaften mit Stellplätzen auf privatem Grund sind Ausnahmen vorhanden und von der Widmungsbeschränkung unberührt. Die Absicht der Teileinziehung wird in Kürze öffentlich bekanntgemacht. Nach Durchführung des dreimonatigen Anhörungsverfahrens wird die Teileinziehung der Bezirksvertretung Innen- stadt zur Entscheidung vorgelegt. Die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung von einer Fahrradstraße in eine Fußgänger- zone kann erst erfolgen, wenn die straßenrechtliche Teileinziehung wirksam geworden ist. Eine vorzeitige Einrichtung einer Fußgängerzone wäre rechtlich stark risikobehaftet und würde Anlieger*innen die Möglichkeit eröffnen, erfolgreich gegen die Anordnung zu klagen, wie es in der Deutzer Freiheit geschehen ist. Die Konsequenz einer erfolgreichen Klage wäre, dass die Straße unverzüglich wieder für den Autoverkehr freigegeben werden müsste, bis das Teilein- ziehungsverfahren abgeschlossen ist. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan Teileinziehungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2409/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.08.2024
- Erstellt
- 06.08.2024 12:10