V/0677/2011
Nutzwertanalyse "Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze"
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Anlage 1_zur Vorlage 0677_2011_Nutzwertanalyse
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Anlage 1 1 3 45 6 7 8 910 1115 16 17 18 19 22 23 24 26 29 30 31 32 33 36 37 38 39 4056 AB C E F G M Mussziele 1 Liquidität des Vereins muss gegeben sein. 2 Sanierungsnotwendigkeit gegeben (Zustand mind. 4) 3 Mindestens "X" von 501 Punkten bzw. "X" % erreicht. K Kannziele Gewicht (=100) K1 Kenngrößen Verein 40,00 1 Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) 20,00 2 Anzahl der Mannschaften (Fußball) im Spielbetrieb 10,00 3 Mitgliederentwicklung (Sparte Fußball) der platznutzenden Vereine 10,00 K2 Systemziele 10,00 1 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (der Jahre 2009 - 2020, vgl. V/ 0707/2010) ) im Stadtbezirk/ Einzugsgebiet 10,00 K3 Wirtschaftliche Ziele 40,00 1 Derzeitige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport 15,00 2 Künftige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport 15,00 3 Kooperationen 10,00 K4 Platz- und Umfeldsituation 10,00 1 Art, Anzahl der Plätze 7,00 2 Zustand der jeweiligen Plätze bzw. des umzuwandelnden Platzes 2,00 3 Strukturelle Gegebenheiten 1,00 Nutzwertanalyse zur Umwandlung Tenne in Kunstrasen Rangfolge Aus diesem Klassifizierungsbereich ist der jeweils erhobene/ mitgeteilte Werte der Spalten I, L, O, R; U, X zu vergleichen und der entsprechende Punktwert in Spalte J, M, P, S, V, Y einzutragen. erreichte Punkte von Punkten (%) Klassen: Anzahl Fußballspielende 1 Punkt: 100 - 200 2 Punkte: 201 - 300 3 Punkte: 301 - 400 4 Punkte: 401 - 500 5 Punkte: über 500 Klassen: Anzahl Mannschaften 1 Punkt: über 5 bis 10 2 Punkte: 11 bis 15 3 Punkte: 16 bis 20 4 Punkte: 21 bis 25 5 Punkte: über 25 Klassen: Nutzungsintensität 1 Punkt: 1.000 – 1.500 Jahresstunden 2 Punkte: 1.501 – 2.000 Jahresstunden 3 Punkte: 2.001 – 2.500 Jahresstunden 4 Punkte: 2.501 – 3.000 Jahresstunden 5 Punkte: 3.001 – 3.500 Jahresstunden 6 Punkte: über 3.500 Jahresstunden Klassen: Kooperationen 0 Punkte: nein 1 Punkt: eingeschränkt möglich 2 Punkte: möglich 3 Punkte: gut möglich Klassen: Strukturelle Gegebenheiten 1 Punkt: nicht erfüllt 2 Punkte: teilweise erfüllt 3 Punkte: erfüllt Klassen: Bevölkerungsentwicklung 0 Punkte: abnehmende Bevölkerung (> -1 %) 1 Punkt: gleichbleibende Bevölkerung (+/- <= 1 %) 2 Punkte: leicht steigende Bevölkerung (>1 bis 4,9 %) 3 Punkte: steigende Bevölkerung (5 bis 10 %) 4 Punkte: stark steigende Bevölkerung (ab 10 %) Klassen: Mitgliederentwicklung in den letzten 5 Jahren 0 Punkte: stagnierende bzw. rückläufige Mitgliederentwicklung 1 Punkt: Mitgliederwachstum bis zu 3 % 2 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 3 bis 6 % 3 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 6 % Klassen: Zustand der Plätze 1 Punkt: sehr gut 2 Punkte: gut 3 Punkte: befriedigend 4 Punkte: ausreichend 5 Punkte: mangelhaft 6 Punkte: ungenügend Klassen: Vorhandene Plätze 2 Rasenplatz und 1 KR-Platz und 1 Ballwiese oder 4 Rasen- und 2 Tennenplätze 1 Punkte 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz und 1 KR-Platz 2 Rasen.- und 2 Tennenplätze oder 3 Rasen.- und 1 KR-Platz 3 Punkte 2 KR-Plätze 1 Rasenplatz und 2 Tennenplätze oder 2 Rasenplätze und 1 KR-Platz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz und 1 Ballwiese oder 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz oder 1 Kunstrasenplatz oder 2 Rasenplätze 7 Punkte 1 Tennenplatz 8 Punkte 1 Rasenplatz 6 Punkte 4 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 2 Punkte Klassen: Anzahl Fußballspielende 1 Punkt: 100 - 200 2 Punkte: 201 - 300 3 Punkte: 301 - 400 4 Punkte: 401 - 500 5 Punkte: über 500 Klassen: Anzahl Mannschaften 1 Punkt: über 5 bis 10 2 Punkte: 11 bis 15 3 Punkte: 16 bis 20 4 Punkte: 21 bis 25 5 Punkte: über 25 Klassen: Nutzungsintensität 1 Punkt: 1.000 – 1.500 Jahresstunden 2 Punkte: 1.501 – 2.000 Jahresstunden 3 Punkte: 2.001 – 2.500 Jahresstunden 4 Punkte: 2.501 – 3.000 Jahresstunden 5 Punkte: 3.001 – 3.500 Jahresstunden 6 Punkte: über 3.500 Jahresstunden Klassen: Kooperationen 0 Punkte: nein 1 Punkt: eingeschränkt möglich 2 Punkte: möglich 3 Punkte: gut möglich Klassen: Strukturelle Gegebenheiten 1 Punkt: nicht erfüllt 2 Punkte: teilweise erfüllt 3 Punkte: erfüllt Klassen: Bevölkerungsentwicklung 0 Punkte: abnehmende Bevölkerung (> -1 %) 1 Punkt: gleichbleibende Bevölkerung (+/- <= 1 %) 2 Punkte: leicht steigende Bevölkerung (>1 bis 4,9 %) 3 Punkte: steigende Bevölkerung (5 bis 10 %) 4 Punkte: stark steigende Bevölkerung (ab 10 %) Klassen: Mitgliederentwicklung in den letzten 5 Jahren 0 Punkte: stagnierende bzw. rückläufige Mitgliederentwicklung 1 Punkt: Mitgliederwachstum bis zu 3 % 2 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 3 bis 6 % 3 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 6 % Klassen: Zustand der Plätze 1 Punkt: sehr gut 2 Punkte: gut 3 Punkte: befriedigend 4 Punkte: ausreichend 5 Punkte: mangelhaft 6 Punkte: ungenügend Klassen: Vorhandene Plätze 2 Rasenplatz und 1 KR-Platz und 1 Ballwiese oder 4 Rasen- und 2 Tennenplätze 1 Punkte 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz und 1 KR-Platz 2 Rasen.- und 2 Tennenplätze oder 3 Rasen.- und 1 KR-Platz 3 Punkte 2 KR-Plätze 1 Rasenplatz und 2 Tennenplätze oder 2 Rasenplätze und 1 KR-Platz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz und 1 Ballwiese oder 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz oder 1 Kunstrasenplatz oder 2 Rasenplätze 7 Punkte 1 Tennenplatz 8 Punkte 1 Rasenplatz 6 Punkte 4 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 2 Punkte 1 von 1 Stand: 22.09.2011, 16:25 Uhr
Anlage 3_Endfassung_zur Vorlage 0677_Sanierungsübersicht_A3 far
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Sanierungsübersicht Anlage 3 Platz/ Anlage Anschrift Bezirk überlassen/ nicht überlassen überlassen an Platzbe- schaffenheit: R=Rasen /T=Tenne /KR=Kunstrasen Zustand/ Note (s. Anlage 4) Strukt. Gegeben- heiten Erstellt im Jahr Sanierungs- vorschlag Rang im Jahr Reihen- folge Platz/ Anlage Sportanlage Gelmer (Pl.2) Zur Eckernheide 39 Ost überlassen DJK Grün-Weiß Gelmer T 2 erfüllt (3) 1972 2016 - 1. Priorität 21 Sportanlage Gelmer (Pl.2) Sportanlage Gelmer (Pl.1) Zur Eckernheide 39 Ost überlassen DJK Grün-Weiß Gelmer R 3 erfüllt (3) 1972 2022 - 3. Priorität 44 Sportanlage Gelmer (Pl.1) Sportanlage Wacker (Pl.2) Egelshove 1 West überlassen DJK Wacker Mecklenbeck T 2 erfüllt (3) 1990 2017 - 1. Priorität 25 Sportanlage Wacker (Pl.2) Sportanlage Wacker (Pl.4) Egelshove 1 West überlassen DJK Wacker Mecklenbeck KR 2 erfüllt (3) 2007 2020 - 1. Priorität 36 Sportanlage Wacker (Pl.4) Sportanlage Wacker (Pl.1) Egelshove 1 West überlassen DJK Wacker Mecklenbeck R 2 erfüllt (3) 1990 2027 - 1. Priorität 65 Sportanlage Wacker (Pl.1) Sportanlage Wacker (Pl.3) Egelshove 1 West überlassen DJK Wacker Mecklenbeck R 2 erfüllt (3) 1990 2027 - 4. Priorität 68 Sportanlage Wacker (Pl.3) Sportanlage Boruss.Mstr.(Pl.2) Grevingstr. 32 Mitte überlassen DJK SV Borussia T 4 erfüllt (3) 1999 2015 - 1. Priorität 17 Sportanlage Boruss.Mstr.(Pl.2) Sportanlage Boruss.Mstr.(Pl.1) Grevingstr. 32 Mitte überlassen DJK SV Borussia R 3 erfüllt (3) 1960 2022 - 2. Priorität 43 Sportanlage Boruss.Mstr.(Pl.1) Sportanlage Handorf (Pl.2) Heriburgstr. 17 Ost überlassen TSV Handorf T 2 erfüllt (3) 2001 2017 - 3. Priorität 27 Sportanlage Handorf (Pl.2) Sportanlage Handorf (Pl.3) Heriburgstr. 17 Ost überlassen TSV Handorf T 2 erfüllt (3) 2001 2018 - 1. Priorität 29 Sportanlage Handorf (Pl.3) Sportanlage Handorf (Pl.1) Heriburgstr. 17 Ost überlassen TSV Handorf R 2 erfüllt (3) 1972 2025 - 4. Priorität 59 Sportanlage Handorf (Pl.1) Sportanlage Hensenstr. (Pl. 2) Hensenstr. 100 West überlassen 1. FC Gievenbeck KR 6 erfüllt (3) 1995 2012 - 2. Priorität 2 Sportanlage Hensenstr. (Pl. 2) Sportanlage Hensenstr. (Pl. 1) Hensenstr. 100 West überlassen 1. FC Gievenbeck R 2 erfüllt (3) 1990 2026 - 4. Priorität 64 Sportanlage Hensenstr. (Pl. 1) Sportanlage Hensenstr. (Pl. 3) Hensenstr. 100 West überlassen 1. FC Gievenbeck R 2 erfüllt (3) 1990 2027 - 3. Priorität 67 Sportanlage Hensenstr. (Pl. 3) Sportanlage Hensenstr. (Pl. 4) Hensenstr. 100 West überlassen 1. FC Gievenbeck R 2 erfüllt (3) 1990 2027 - 2. Priorität 66 Sportanlage Hensenstr. (Pl. 4) Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.3) Osttor 85 Hiltrup überlassen TuS Hiltrup KR 2 erfüllt (3) 2009 2023 - 3. Priorität 50 Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.3) Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.1) Osttor 85 Hiltrup überlassen TuS Hiltrup R 3 erfüllt (3) 1960 2022 - 1. Priorität 42 Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.1) Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.2) Osttor 85 Hiltrup überlassen TuS Hiltrup KR 2 erfüllt (3) 2009 2023 - 2. Priorität 49 Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.2) Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.4) Osttor 85 Hiltrup überlassen TuS Hiltrup R 3 erfüllt (3) 2000 2023 - 4. Priorität 51 Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.4) Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.5) Osttor 85 Hiltrup überlassen TuS Hiltrup R (Ballwiese) 3 erfüllt (3) 2000 2023 - 5. Priorität 52 Sportanlage Hiltrup-Ost (Pl.5) Sportanlage Sprakel (Pl.2) Im Draum 34a Nord überlassen SC Sprakel T 2 erfüllt (3) 2000 2017 - 2. Priorität 26 Sportanlage Sprakel (Pl.2) Sportanlage Sprakel (Pl.1) Im Draum 34a Nord überlassen SC Sprakel R 2 erfüllt (3) 1972 2025 - 3. Priorität 58 Sportanlage Sprakel (Pl.1) Sportanlage Maikottenheide Maikottenweg 188 Ost überlassen DJK Germania Mauritz T 6 nicht erfüllt (1) 1972 Sportanlage Maikottenheide Sportanlage Pleistermühle Pleistermühlenweg 119 Ost überlassen Eintracht Münster T 2 erfüllt (3) 1972 2016 - 2. Priorität 22 Sportanlage Pleistermühle Sportanlage Pleistermühle (TRPlatz) Pleistermühlenweg 119 Ost überlassen Eintracht Münster R 3 erfüllt (3) 2009 2023 - 6. Priorität 53 Sportanlage Pleistermühle (TRPlatz) Sportanlage Schwarzer Kamp Schwarzer Kamp 21 West überlassen FC Mecklenbeck R 4 erfüllt (3) 1960 Sportanlage Schwarzer Kamp Sportanlage Westfalia (Pl.2) Wangeroogeweg 18 Nord überlassen SC Westf. Kinderhaus T 2 erfüllt (3) 1972 2016 - 4. Priorität 24 Sportanlage Westfalia (Pl.2) Sportanlage Westfalia (Pl.1) Wangeroogeweg 18 Nord überlassen SC Westf. Kinderhaus R 2 erfüllt (3) 1972 2025 - 5. Priorität 60 Sportanlage Westfalia (Pl.1) Sportanlage Amelsbüren (Pl.2) Zum Häpper 24 Hiltrup überlassen DJK Grün-Weiß Amelsbüren T 2 erfüllt (3) 2001 2018 - 2. Priorität 30 Sportanlage Amelsbüren (Pl.2) Sportanlage Amelsbüren (Pl.1) Zum Häpper 24 Hiltrup überlassen DJK Grün-Weiß Amelsbüren R 2 erfüllt (3) 2003 2028 - 1. Priorität 69 Sportanlage Amelsbüren (Pl.1) Sportanlage Amelsbüren (Pl.3) Zum Häpper 24 Hiltrup überlassen DJK Grün-Weiß Amelsbüren R (Ballwiese) 2 erfüllt (3) 2006 2029 - 2. Priorität 74 Sportanlage Amelsbüren (Pl.3) Sportanlage Nienberge (Pl.2) Feldstiege 45 West überlassen DJK SC Nienberge T 2 erfüllt (3) 2000 2017 - 4. Priorität 28 Sportanlage Nienberge (Pl.2) Sportanlage Nienberge (Pl.1) Feldstiege 45 West überlassen DJK SC Nienberge R 2 erfüllt (3) 1972 2025 - 2. Priorität 57 Sportanlage Nienberge (Pl.1) Sportanlage Nienberge (Pl.3) Feldstiege 45 West überlassen DJK SC Nienberge R 2 erfüllt (3) 2007 2031 - 2. Priorität 76 Sportanlage Nienberge (Pl.3) Sportanlage SC Mstr.08 (Pl.2) Manfred-von-Richthofen-STr. 56 Mitte überlassen SC Münster 08 T 3 erfüllt (3) 2007 2015 - 3. Priorität 19 Sportanlage SC Mstr.08 (Pl.2) Sportanlage SC Mstr.08 (Pl.1) Manfred-von-Richthofen-STr. 56 Mitte überlassen SC Münster 08 R 2 erfüllt (3) 2007 2029 - 1. Priorität 73 Sportanlage SC Mstr.08 (Pl.1) Sportanlage Ost Mauritz-Lindenweg 93 Mitte überlassen SC Münster 08 KR 2 erfüllt (3) 2001 2021 - 2. Priorität 39 Sportanlage Ost Sportanlage Hohes Ufer (Pl.2) Am Hohen Ufer 111 Südost überlassen SC Gremmendorf T 3 erfüllt (3) 1972 2015 - 4. Priorität 20 Sportanlage Hohes Ufer (Pl.2) Sportanlage Hohes Ufer (Pl.1) Am Hohen Ufer 111 Südost überlassen SC Gremmendorf R 3 erfüllt (3) 1972 2022 - 6. Priorität 47 Sportanlage Hohes Ufer (Pl.1) Sportanlage Anton-Knubel-Weg Anton-Knubel-Weg 24 Südost überlassen SC Gremmendorf KR 1 erfüllt (3) 2011 2024 - 2. Priorität 55 Sportanlage Anton-Knubel-Weg Sportanlage Saxonia (Pl.2) August-Schepers-Straße 20 Ost überlassen TuS Saxonia T 6 erfüllt (3) 1972 2012 - 1. Priorität 1 Sportanlage Saxonia (Pl.2) Sportanlage Saxonia (Pl.1) August-Schepers-Straße 20 Ost überlassen TuS Saxonia R 3 erfüllt (3) 1970 2022 - 5. Priorität 46 Sportanlage Saxonia (Pl.1) 1 von 2 Stand: 04.10.2011, 15:13 Uhr Sanierungsübersicht Anlage 3 Platz/ Anlage Anschrift Bezirk überlassen/ nicht überlassen überlassen an Platzbe- schaffenheit: R=Rasen /T=Tenne /KR=Kunstrasen Zustand/ Note (s. Anlage 4) Strukt. Gegeben- heiten Erstellt im Jahr Sanierungs- vorschlag Rang im Jahr Reihen- folge Platz/ Anlage Sportanlage Coerde (Pl.3) Coerheide 47 Nord überlassen SV Teutonia Münster R 5 erfüllt (3) 1975 2013 - 2. Priorität 6 Sportanlage Coerde (Pl.3) Sportanlage Coerde (Pl.2) Coerheide 47 Nord überlassen SV Teutonia Münster T 2 erfüllt (3) 2010 2019 - 3. Priorität 35 Sportanlage Coerde (Pl.2) Sportanlage Coerde (Pl.1) Coerheide 47 Nord überlassen SV Teutonia Münster R 3 erfüllt (3) 1972 2022 - 4. Priorität 45 Sportanlage Coerde (Pl.1) Sportanlage Albachten (Pl.2) Hohe Geist 7 West überlassen SV Concordia Albachten T 3 erfüllt (3) 1972 2015 - 2. Priorität 18 Sportanlage Albachten (Pl.2) Sportanlage Albachten (Pl.1) Hohe Geist 7 West überlassen SV Concordia Albachten R 2 erfüllt (3) 1980 2026 - 1. Priorität 61 Sportanlage Albachten (Pl.1) Sportanlage Coppenrathsweg (Pl. 1) Coppenrathsweg 19 Ost überlassen DJK Germania Mauritz R 4 erfüllt (3) 1965 2014 - 3. Priorität 10 Sportanlage Coppenrathsweg (Pl. 1) Sportanlage Coppenrathsweg (Pl. 2) Coppenrathsweg 19 Ost überlassen DJK Germania Mauritz T 2 erfüllt (3) 2006 2019 - 1. Priorität 33 Sportanlage Coppenrathsweg (Pl. 2) Sportanlage Preußen (Pl.2) Hammer Str. 302 Hiltrup überlassen SC Preussen Münster T 5 erfüllt (3) 1980 2013 - 1. Priorität 5 Sportanlage Preußen (Pl.2) Sportanlage Preußen (Pl.1) Hammer Str. 302 Hiltrup überlassen SC Preussen Münster R 4 erfüllt (3) 1950 2014 - 1. Priorität 8 Sportanlage Preußen (Pl.1) Sportanlage Preußen (Pl.3) Hammer Str. 302 Hiltrup überlassen SC Preussen Münster KR 1 erfüllt (3) 2011 2024 - 1. Priorität 54 Sportanlage Preußen (Pl.3) Sportanlage Preußen (Pl.4) Hammer Str. 302 Hiltrup überlassen SC Preussen Münster R 2 erfüllt (3) 1970 2025 - 1. Priorität 56 Sportanlage Preußen (Pl.4) Sportanlage Aaseestadt (Pl.1) Bonhoefferstraße 54 Mitte überlassen SV Blau- Weiß Aasee e.V. KR 2 erfüllt (3) 2008 2021 - 4. Priorität 41 Sportanlage Aaseestadt (Pl.1) Sportanlage Aaseestadt (Pl. 2) Bonhoefferstraße 54 Mitte überlassen SV Blau- Weiß Aasee e.V. KR 2 erfüllt (3) 2008 2020 - 2. Priorität 37 Sportanlage Aaseestadt (Pl. 2) Sportanlage ESV,Siemensstr.(Pl.1) Siemensstr. Hiltrup überlassen ESV R 6 erfüllt (3) 1960 2012 - 3. Priorität 3 Sportanlage ESV,Siemensstr.(Pl.1) Sportanlage ESV,Siemensstr.(Pl.2) Siemensstr. Hiltrup überlassen ESV R 6 erfüllt (3) 1960 2012 - 4. Priorität 4 Sportanlage ESV,Siemensstr.(Pl.2) Sportanlage Arnheimweg Arnheimweg 40 West nicht überlassen KR 2 erfüllt (3) 2006 2021 - 1. Priorität 38 Sportanlage Arnheimweg Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.5) Carl-Diem-Weg 1 West nicht überlassen R 4 erfüllt (3) 2004 2014 - 6. Priorität 14 Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.5) Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.6) Carl-Diem-Weg 1 West nicht überlassen R 5 erfüllt (3) 2004 2014 - 7. Priorität 15 Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.6) Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.2) Carl-Diem-Weg 1 West nicht überlassen T 2 erfüllt (3) 2004 2018 - 3. Priorität 31 Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.2) Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.3) Carl-Diem-Weg 1 West nicht überlassen T 2 erfüllt (3) 2004 2018 - 4. Priorität 32 Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.3) Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.1) Carl-Diem-Weg 1 West nicht überlassen R 2 erfüllt (3) 2004 2028 - 3. Priorität 71 Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.1) Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.4) Carl-Diem-Weg 1 West nicht überlassen R 3 erfüllt (3) 2004 2028 - 2. Priorität 70 Sportanlage Sentr.Höhe (Pl.4) Sportanlage Roxel (Pl.3) Tilbecker Strasse 34 West nicht überlassen R 4 erfüllt (3) 1990 2014 - 8. Priorität 16 Sportanlage Roxel (Pl.3) Sportanlage Roxel (Pl.1) Tilbecker Strasse 34 West nicht überlassen R 3 erfüllt (3) 1980 2021 - 3. Priorität 40 Sportanlage Roxel (Pl.1) Sportanlage Roxel (Pl.2) Tilbecker Strasse 34 West nicht überlassen KR 2 erfüllt (3) 2009 2023 - 1. Priorität 48 Sportanlage Roxel (Pl.2) Sportanlage Kinderhaus (Pl.3) Große Wiese 14 Nord nicht überlassen T 4 erfüllt (3) 1980 2014 - 5. Priorität 12 Sportanlage Kinderhaus (Pl.3) Sportanlage Kinderhaus (Pl.4) Große Wiese 14 Nord nicht überlassen T 4 erfüllt (3) 1980 2014 - 4. Priorität 11 Sportanlage Kinderhaus (Pl.4) Sportanlage Kinderhaus (Pl.1) Große Wiese 14 Nord nicht überlassen R 2 erfüllt (3) 1980 2026 - 3. Priorität 63 Sportanlage Kinderhaus (Pl.1) Sportanlage Kinderhaus (Pl.2) Große Wiese 14 Nord nicht überlassen R 2 erfüllt (3) 1980 2026 - 2. Priorität 62 Sportanlage Kinderhaus (Pl.2) Sportanlage Angelmodde-West Eichendorffstrasse 38 Südost nicht überlassen T 2 erfüllt (3) 1972 2016 - 3. Priorität 23 Sportanlage Angelmodde-West Sportanlage Wolbeck (Pl.1) Brandhoveweg 97 Südost nicht überlassen R 4 erfüllt (3) 1972 2014 - 2. Priorität 9 Sportanlage Wolbeck (Pl.1) Sportanlage Wolbeck (Pl.2) Brandhoveweg 97 Südost nicht überlassen T 2 erfüllt (3) 2006 2019 - 2. Priorität 34 Sportanlage Wolbeck (Pl.2) Sportanlage Wolbeck (Pl.3) Brandhoveweg 97 Südost nicht überlassen R (Ballwiese) 1 erfüllt (3) 2011 2041 - 1. Priorität 77 Sportanlage Wolbeck (Pl.3) Sportanlage Hiltrup-Süd Westfalenstrasse 240 Hiltrup nicht überlassen KR 5 erfüllt (3) 2001 2013 - 3. Priorität 7 Sportanlage Hiltrup-Süd Sportanlage Wienburgstr. Wienburgstr. 141 Nord nicht überlassen R 2 nicht erfüllt (1) 2009 2031 - 1. Priorität 75 Sportanlage Wienburgstr. Sportanlage Gievenb. Reihe (Grüner Finger) Gievenbecker Reihe West nicht überlassen R 2 nicht erfüllt (1) 2005 2028 - 4. Priorität 72 Sportanlage Gievenb. Reihe (Grüner Finger) 2 von 2 Stand: 04.10.2011, 15:13 Uhr
Beschlussvorlage
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V/0677/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Nutzwertanalyse "Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze" Beratungsfolge 15.09.2011 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt den definierten Kriterien der Nutzwertanalyse „Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ gemäß Anlage 1 und Anlage 2 mit ihren Gewich- tungen und mit ihren Klassifizierungen zu. 2. Der Bearbeitung von zukünftigen Anträgen zur Umwandlung werden grundsätzlich die Kri- terien gemäß Beschlusspunkt 1 zugrunde gelegt. 3. Der Sportausschuss beschließt, wie hoch der Mindestpunktwert bzw. Prozentwert des 3. Mussziels gemäß Anlage 1 und 2 für eine Umwandlung in einen Kunstrasenplatz sein muss. 4. Der Sportausschuss nimmt die Sanierungsübersicht gemäß Anlage 3 und die Sanierungs- kriterien gemäß Anlage 4 zur Kenntnis. Diese Übersichten werden grundsätzlich zur lang- fristigen Planung der zukünftig anstehenden Sanierungen verwendet. II. Finanzielle Auswirkungen: - keine - Ausgangslage: Basierend auf den bisherigen Entscheidungsgrundlagen zur Umwandlung städtischer Rotgrant- spielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze entsprechend der Vorlagen Vorlagen-Nr.: V/0677/2011 Auskunft erteilt: Herr Schmitz Frau Schwienheer Ruf: 492-5223 492-5215 E-Mail: Schmitz@stadt-muenster.de SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 20.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0677/2011 - V/0718/2008 Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze, - V/0984/2008 Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze hier: Sportanlage Hiltrup-Ost , - V/0996/2008 Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze hier: Sportzentrum Roxel, und aufgrund der aktuellen Antragslage zur Umwandlung - bei gleichzeitig beschränkten finanziel- len Möglichkeiten - war es nötig, eine Priorisierung der Anträge von/ vom DJK Borussia Münster 07 e. V. 05.06.2008 TuS Saxonia Münster 1883 e. V. 22.09.2009 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. 20.03.2011 Eisenbahner Sportverein Münster 1927 e. V. Feb. 2011 DJK Germania Mauritz 1906 e. V. Münster 28.03.2011 VfL Wolbeck 1910 e. V 28.03.2011 vorzunehmen, um eine bedarfsorientierte, finanzier- und langfristig auch umsetzbare Lösungs- möglichkeit in einem möglichst konsensualen Verfahren zu finden. Hinweis: Die Sportvereine DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. und VfL Wolbeck 1910 e. V. beantragten keine Umwandlung, sondern vielmehr ein weiteres Großspielfeld (VfL Wolbeck) bzw. einen Teil der Ball- wiese (GW Amelsbüren) mit Kunstrasenbelag. Vor diesem Hintergrund wurde in der Klausurtagung des Sportausschusses am 08.04.2011 ein Arbeitsgespräch der sportpolitischen Sprecher, des Stadtsportbundes und der Verwaltung für Donnerstag, 12.05.2011, in der kommunalen Sportanlage Hiltrup-Ost, terminiert. Neben einer Be- gehung der 2009 erstellten Kunstrasenplätze auf der Sportanlage Hiltrup-Ost, wurde ein verwal- tungsseitiger Vorschlag zur Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zur Priorisierung der Um- wandlung von Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze in der Stadt Münster (Nutzwertanalyse) dis- kutiert, modifiziert und konkretisiert. Sowohl in der Klausurtagung als auch in den Arbeitsgesprächen bestand grundsätzliche Überein- stimmung, bei Erfüllung der in der NWA definierten Musskriterien künftig sanierungsbedürftige Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze umzuwandeln. In der Sportausschusssitzung am 07.07.2011 wurde über den Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen berichtet. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die Ergebnisse möglichst früh- zeitig, zumindest aber vor den Etatberatungen, vorliegen sollen. In einem weiteren Gespräch des Arbeitskreises am 08.09.2011 wurden die Ergebnisse und Aufträ- ge aus dem 1. Arbeitsgespräch nochmals thematisiert und offene Fragen abschließend geklärt. Die Ergebnisse, Grundlagen und Definitionen der Kriterien dieses Entscheidungsinstrumentes sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Als notwendige Ergänzung wurde neben der grundsätzlichen Fragestellung zur Reihenfolge der Umwandlung von Tennenspielfeder in Kunstrasenplätze auch vereinbart, eine Sanierungsübersicht aller Spielfelder auf städtischen Anlagen zu erstellen, um mittel- bis langfristig eine priorisierte und verlässliche Arbeits- und Planungsgrundlage zu bekommen. Durch Begehung der kommunalen Sportanlagen und Sichtung der Aktenlage wurden alle Spielfelder – belagsunabhängig – hinsicht- lich des Platzzustandes, aber auch der vorhandenen Infrastruktur (vgl. Kriterien zur Platz- und Um- feldsituation) von der Verwaltung bewertet. Diese Übersicht ist als Anlage 3 beigefügt. - 3 - V/0677/2011 Zu Ziffer 1 und 2 In der (grundsätzlichen) Vorlage V/0718/2008 - Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Ten- ne) in Kunstrasenplätze -, waren unter Hinweis auf die von Herrn Prof. Dr. Hübner in 2008 durch- geführte Nachfrage nach Großspielfeldern für den wettkampf- und den freizeitorientierten Fuß- ballsport (Sportentwicklungsplanung) bereits element are Kriterien; wie „…insbesondere sind hier- bei Faktoren wie die Vereinsentwicklung , die Anzahl der am Spielbetrieb teilnehmenden Mann- schaften, der hohe Auslastungsgrad der Sportanlage, die Gewährleistung der Mitnutzung durch andere Vereine sowie die Liquidität des jeweiligen Vereins zu berücksichtigen…“. Neben diesen bzw. in Ergänzung und Vertiefung dieser Kriterien hat die Arbeitsgruppe weitere Aspekte bzw. Unterkriterien als Entscheidungsparameter gewählt und in sogenannte Mussziele (= aufgrund derer ein Antrag zur Umwandlung zugelassen wird): Liquidität des Vereins muss gegeben sein Sanierungsnotwendigkeit des umzuwandelnden Platzes muss gegeben sein Mindestens „X“ von 501 Punkten bzw. „X“ % müssen erreicht werden und sogenannte Kannziele (die über die Reihenfolge entscheiden, wenn alle Mussziele erfüllt sind): Kenngrößen Verein, Systemziele (Demografische Aspekte), wirtschaftliche Ziele, Platz- und Umfeldsituationen kategorisiert und u. a. die Faktoren zu Vereinsentwicklung in die Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball), Anzahl Mannschaften (Fußball – im Spielbetrieb) sowie Mitgliederentwicklung der letzten 5 Jahre weiter detailliert. Die übrigen Kriterien sind der Anlage 1, Spalte B, zu entnehmen. Die Mussziele 1 und 2 müssen erfüllt sein, damit eine weitere Prüfung des Antrages überhaupt stattfindet. Die Kannziele geben Auskunft über die Entwicklung des Vereins in seinem Umfeld und damit Antwort auf die Frage, ob es unter Aspekten der Nachhaltigkeit und Zukunftsentwicklung vertretbar ist, eine kostspielige Umwandlung in Kunstrasenplätze vorzunehmen. Es ist nun eine politische Entscheidung, wie hoch diese beiden Aspekte bewertet werden sollen, auch angesichts der Haushaltssituation der Stadt Münster und des zur Verfügung stehenden Sportetats. Wird diese durch den Sportausschuss festgelegte Summe der Mindestpunkte bzw. des Prozent- wertes unterschritten, wird auch das 3. Mussziel nicht erfüllt und der Antrag auf Umwandlung damit abgelehnt. - 4 - V/0677/2011 Zu den benannten und definierten Kriterien wurden die Datenquellen bestimmt, Daten abgefragt oder eigenständig ermittelt. Zur Gewichtung dieser Kriterien (vgl. oben: Wie wichtig ist dieses Krite- rium zur Erreichung des Ziels?) wurden die dargestellten Prozentwerte in den Arbeitsgruppensit- zungen am 12.05. und 08.09.2011 eingehend besprochen und wie dargestellt festgelegt. Zur Defi- nition, Herleitung und Begründung der Kriterien vgl. Anlage 2. Die Klassifizierung (= für welchen vorliegenden Wert gibt es wie viele Punkte) wurde anhand aller zur Verfügung stehenden Daten von/ über Sportvereinen, -plätzen und sonstig relevanten Quellen vorgenommen, um perspektivisch die Möglichkeit einer kontinuierlichen und vergleichbaren Ent- scheidungsgrundlage zu er- bzw. behalten. Die Pflege und damit auch Fortführung dieser Daten- grundlagen wird demnach kontinuierliche Fachaufgabe werden. Zu Ziffer 3: Zur mittel- bis langfristigen Arbeits- und Planungsgrundlage über anstehende und notwendige Sa- nierungen von Spielfeldern wurde im Rahmen von Begehungen und Sichtung der Aktenlage eine umfangreiche Übersicht u. a. mit den Angaben zum Baujahr, zur Normgröße, Belagsart, Lage, Überlassung – ja/ nein, vorhandene Beregungsanlage erstellt. Unter Annahme der jeweiligen Nutzungsdauern (Tenne – 12 Jahre, Naturrasen – 30 Jahre und Kunstrasen 13 Jahre) und ausgehend von dem Bau-/ Erstellungsjahr war das mögliche Sanie- rungsjahr je Platz berechenbar. Allerdings gibt es schon jetzt einen erkennbaren Sanierungsstau (obschon in den vergangenen Jahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel regelmäßig Sanierungen durchgeführt wurden) den es abzubauen gilt. Gleichzeitig gibt es aber auch noch recht „junge“ Plätze, die rechnerisch erst später zur Sanierung anstünden, aber bereits jetzt – in 2011 – einen schlechten Zustand haben und den Sanierungsstau verstärken (siehe auch Anlage 4 Sanierungskriterien). Vor diesem Hintergrund hat die Sportverwaltung im 2. Arbeitsgespräch diverse Szenarien vorge- stellt, um einerseits die kontinuierliche Bespielbarkeit und damit den Spielbetrieb auf vorhandenen Plätzen sowie die finanzielle Machbarkeit zu sichern und andererseits eine realitätsnahe Sanie- rungsnotwendigkeit und –Reihenfolge zu berechnen. Vereinfacht dargestellt wurde bei den mit schlechterem Zustand als 4 bewerteten Plätzen die höchste Priorität angenommen. Sofern sich dabei je Jahr mehr als finanziell mögliche Sanierungen ergaben, wurden die jeweiligen Herstel- lungsjahre zu weiteren Differenzierung der Rangfolge herangezogen. Teilweise waren Verschie- bungen um mehr als 2 Jahre nötig. Insbesondere in den Jahren 2012 (Sanierungsstau), aber auch in 2019 - 15 Tennenspielfelder stehen zur Sanierung an -, bzw. 2020 - 7 Kunstrasenplätze stehen zur Sanierung an -, war eine Streckung unumgänglich. Sofern die jeweiligen Plätze einen Zustandswert von besser als 4 aufwiesen, wurde unter Nutzung eines Abnutzungsfaktors je Belagsart berechnet, in welchem Jahr der jeweilige Platz den rechneri- schen Zustand „schlecht“ (Note 4) erreichen würde und damit die Sanierung frühestens anstehen könnte. Danach hat sich die als Anlage 3 beigefügte Sanierungsübersicht - mit Angaben zu den Plätzen, - der Angabe des vorgesehenen Sanierungsjahres, - der Priorität in dem jeweiligen Jahr als gemeinsames Ergebnis herausgestellt. - 5 - V/0677/2011 Weiteres Vorgehen: Im Anschluss und fußend auf dieser Entscheidung über die grundlegende Verfahrensweise wer- den die o. g. Anträge auf Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasenplätze für die nächste Sportausschusssitzung am 30.11.2011 per Beschlussvorlage entscheidungsreif vorbereitet. Die sich danach ggf. konkret ergebenden Umwandlungsvorhaben werden jeweils mit einer separaten Beschlussvorlage den Gremien zu Entscheidung vorgelegt. Die Sanierungsübersicht gem. Anlage 3 könnte im Zuge der Haushaltsplanberatungen – insbe- sondere 2-Mio.-Topf - als Planungsgrundlage dienen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1 Ziele/Kriterien und deren Gewichtung (Nutzwertanalyse) Anlage 2 Erläuterung zur Nutzwertanalyse Anlage 3 Sanierungsübersicht Anlage 4 Sanierungskriterien
Anlage 2_zur Vorlage 0677_2011_Erläuterungen zur Nutzwertanalys
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Anlage 2
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Erläuterungen zur Nutzwertanalyse
M) Mussziele
Es gibt drei Mussziele:
- Liquidität des Vereins
- Sanierungsnotwendigkeit des umzuwandelndes Platze s
- Mindestens „X“ von 501 Punkten bzw. „X“ % erreich t.
Die Mussziele müssen – jedes für sich betrachtet – erfüllt sein, damit die weitere Prüfung der Nutz-
wertanalyse – Kannziele – durchgeführt wird. Sofern ein Mussziel nicht erfüllt wird, ist die Prüfung
und damit die Nutzwertanalyse abgeschlossen.
M1. Liquidität des Vereins
In der öffentlichen Berichtsvorlage V/0718/2008 „Um wandlung städtischer Rotgrantspielfelder
(Tenne) in Kunstrasenplätze werden verschiedene mögliche Finanzierungsmodelle erläutert. Diese
wurden in der Sportausschusssitzung am 11.09.2008 e ingehend erörtert. Der Sportausschuss fa-
vorisierte die Regelung 70:30: d. h. die Stadt zahlt 70 % (des Differenzbetrages Tenne zu Kunstra-
sen) der tatsächlich ermittelten Herstellungskosten . Der Verein übernimmt die restlichen 30 % der
Kosten. Durch öffentliche Beschlussvorlagen V/0996/ 2008 und V/0984/2008 entschieden die Be-
zirksvertretungen Münster-Hiltrup (04.12.2008) und Münster-West (04.12.2008) in ihren Sitzungen
basierend auf dem v. g. Finanzierungsmodell die Umw andlung der städtischen Rotgrantspielfelder
(Tenne) in Kunstrasenplätze in der Sportanlage Hiltrup-Ost und im Sportzentrum Roxel.
Unter zu grunde Legung dieses Finanzierungsmodells wurde die Liquidität der Vereine bewertet.
Die Vereine haben aus ihrer Sicht mögliche Finanzie rungsmodelle dargelegt und die Finanzierung
der 30 % durch den Verein zugesichert. Als Kosten-O rientierungsgröße dienen die Vergleichswer-
te der beiden oben genannten durchgeführten Umwandl ungen bzw. von den Vereinen eingeholte
erste Kostenschätzungen / Kostenvoranschläge von Fachfirmen.
M2. Sanierungsnotwendigkeit
Die Sanierungsnotwendigkeit (Sanierungskriterium 4) des umzuwandelnden Platzes muss gege-
ben sein. Das Sportamt überprüft in regelmäßigen Ab ständen im Rahmen der regelmäßig wieder-
kehrenden Sanierungsmaßnahmen nach Prioritätenliste die Sanierungsbedürftigkeit der Sportplät-
ze. Sofern ein Platz nach Prioritätenliste zur Sani erung ansteht, wird im Einzelfall die konkrete Sa-
nierungsbedürftigkeit durch interne und gegebenenfalls externe Fachkräft e (Erstellung eines Bo-
dengutachtens) überprüft. Dies gilt auch für den Fall, dass der Platz nach Prioritätenliste noch nicht
sanierungsbedürftig ist, der Verein jedoch die Notw endigkeit einer Sanierung wünscht bzw. einen
Antrag auf Umwandlung des Rotgrantspielfeldes (Tenne) in ein Kunstrasenspielfeld gestellt hat.
M3. Mindestpunktzahl
Die Sportvereine müssen einen bestimmten Mindestpun ktwert von den maximal zu erreichenden
Punkten (=501) bzw. Prozentwert erreichen (Abstimmu ng aus der letzten Arbeitskreissitzung am
08.09.2011). Dieses Mussziel ist insbesondere unter dem Blickwinkel der nur begrenzt zur Verfü-
gung stehenden Finanzmittel im Rahmen des „2 Mio.-Topfes“ zu sehen.
K) Kannziele
K1) Kenngrößen Verein
1. Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball)
Die Anzahl wurde direkt bei den platznutzenden Vere inen abgefragt. Die von den Vereinen ange-
gebenen Zahlen wurden übernommen.
Ein Vergleich mit den statistischen Daten des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen e. V.
ist nur eingeschränkt möglich. Der Verband erhebt d ie statistischen Zahlen nach den einzelnen
Anlage 2
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Spielklassen. Im Mädchen- bzw. Damenbereich fängt die Spielklasse Damen bei 17 Jahren an und
endet bei 30 Jahren, die Juniorinnen enden mit 16 J ahren. Außerdem ergeben sich gerade im Ju-
gendbereich innerhalb einer Saison oftmals größere nennenswerte Zu- oder Abgänge, so dass der
Vergleich auch stichtagsabhängig wäre.
2. Anzahl der Mannschaften (Fußball) im Spielbetrieb
Die Anzahl der Mannschaften im Spielbetrieb wurde b ei den platznutzenden Vereinen abgefragt.
Die Daten wurden mit den statistischen Daten des Fu ßball- und Leichtathletikverbandes Westfalen
e. V. abgeglichen. Abweichungen wurden mit den Vere inen abgeklärt, so dass die tatsächliche
Anzahl gemeldeter Mannschaften (Stand: Ende der Sai son 2010/2011) zu Grunde gelegt werden
kann.
3. Mitgliederentwicklung (Sparte Fußball) der platznutzenden Vereine
Hier wurde die Anzahl der aktiven Mitglieder der Sp arte Fußball der letzten 5 Jahre (2007 – 2011)
bei den platznutzenden Vereinen erhoben. Da die pas siven Mitglieder reine Zählmitglieder sind,
die die Sportanlage / den Sportplatz nicht tatsächl ich nutzen, bleiben diese unberücksichtigt. Die
Daten wurden ebenfalls mit den statistischen Daten des Fußball- und Leichtathletikverbandes
Westfalen e. V. abgeglichen.
Ermittelt wurde die durchschnittliche Entwicklung d er einzelnen Jahre (von 2008 zu 2007, 2009 zu
2008, 2010 zu 2009, 2011 zu 2010) in Prozent.
Beispielsrechnung:
Jahr Anzahl Mitglieder Anstieg (+/-)
2007 422
2008 432 10
2009 442 10
2010 446 4
2011 454 8
durchschnittl. Mitgliederwachs-
tum 2007-2011
8 8
in % 1,82 %
K2) Systemziele
1. prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (der Jah re 2009 – 2020, vgl. V/0707/2010) im Ein-
zugsgebiet
Die öffentliche Berichtsvorlage Nr. V/0707/2010 vom 01.10.2010 – Kleinräumige Bevölkerungs-
prognose 2009 bis 2020 der Stadt Münster – wurde al s Datenquelle zu Grunde gelegt. Betrachtet
wurde vorrangig der statistische Bezirk in dem sich die Sportanlage räumlich befindet. Der Pro-
zentwert der Bevölkerungsveränderung in diesem stat istischen Bezirk wurde aus der Vorlage Nr.
V/0707/2010 übernommen.
In begründeten Fällen wird neben dem Prozentwert de s statistischen Bezirks, in dem sich die
Sportanlage räumlich befindet, auch der Prozentwert des/der statistischen Bezirks/e, die ebenfalls
maßgebend zum Einzugsgebiet des platznutzenden Vere ins gehören, betrachtet. Sofern sich dies
auf die Bewertung / Einstufung bei der NWA auswirkt , wurde ein Durchschnittswert der jeweiligen
Prozentwerte ermittelt und zu Grunde gelegt.
K3) Wirtschaftliche Ziele
Als Richtwert der durchschnittlichen Jahresnutzungs stunden eines Spielfeldes orientiert an der
Belastbarkeit des jeweiligen Bodenbelages werden di e - in der Literatur häufig vertretenen - ermit-
telten Jahres-Nutzungsstunden des Landschaftsarchit ekten AKNW Alfred Ulenberg & Partner zu
Grunde gelegt. Für Tennenflächen beträgt der Wert 1 .500 Nutzungsstunden pro Jahr, für Rasen-
plätze 800 Nutzungsstunden pro Jahr und für Kunstra senplätze 2.000 Nutzungsstunden pro Jahr.
Anlage 2
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Bei den Sportanlagen, die über einen Rasen- und einen Tennenplatz verfügen ergibt sich somit ein
Wert von 800 + 1.500 = 2.300 Jahresnutzungsstunden.
Bei der Berechnung der Nutzungsintensität (K3, Nr. 1 und 2) wurden die Jahresnutzungsstunden
aller Spielfelder der gesamten Sportanlage ermittel t. Die Summe der Nutzungsstunden der einzel-
nen Spielfelder wurde als Jahresnutzungsstundenzahl in die Nutzwertanalyse übernommen. Eine
alleinige Betrachtung der Nutzungsstunden nur eines Platzes – 4 Vereine beantragten die Um-
wandlung eines Spielfeldes (Tenne) in Kunstrasen - ist nicht ausreichend, da die Vereine in der
Praxis die grundsätzliche Belegung der einzelnen Sp ielfelder nach der Beschaffenheit der Plätze
(Wetterlage) ändern und variieren. Dies gilt sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für den Meis-
terschaftsbetrieb an den Wochenenden. Sinnvoll ist daher die Zugrundelegung der Nutzungsstun-
den aller Spielfelder.
Zur Ermittlung der Jahresnutzungsstunden wurden 40 Wochen pro Jahr zu Grunde gelegt, da Fe-
rienzeiten, Feiertage und spielfreie Zeiten als nutzungsfreie Zeiten zu berücksichtigen sind.
Dem Grunde nach wird außerdem davon ausgegangen, da ss ein Spielfeld für Trainingszwecke
von zwei Mannschaften sowie bei der Schulnutzung vo n zwei Schulklassen gleichzeitig
genutzt
werden kann (Doppelbelegung), d. h. 2 Mannschaften trainieren zeitgleich auf einem Spielfeld,
Trainingseinheit à 1,5 Stunden = Nutzungszeit 1,5 Stunden.
1. Derzeitige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport
1.1. Die Nutzung der einzelnen Sportplätze ist in d en Sommermonaten anders gelagert als in den
Wintermonaten. Die tatsächliche Nutzung ist sehr stark witterungsabhängig, da die Wetterlage sich
maßgebend auf die Bespielbarkeit der Plätze auswirk t. Außerdem verfügt bei vielen Sportanlagen
nur der Tennenplatz über eine Flutlichtanlage und k ann in den dunklen Nachmittags- und Abend-
stunden genutzt werden. Eine vorgeschriebene Regelu ng z. B. des Fußball- und Leichtathletikver-
bandes Westfalen e. V. zur Unterteilung von Winter- und Sommersaison gibt es nicht. Je nach
Witterung und vereinsinterner Regelung kann die Unterteilung Winter- zu Sommersaison und somit
die variierende Nutzung von Jahr zu Jahr und von Verein zu Verein unterschiedlich sein.
Um eine Vergleichbarkeit der einzelnen Berechnungse rgebnisse zu gewährleisten, wurde bei der
Berechnung der jährlichen Nutzungsstunden eine hälf tige Aufteilung des Nutzungsjahres vorge-
nommen. Dies bedeutet: 6 Monate Sommersaison (z. b. April bis September) und 6 Monate Win-
tersaison (z. B. Oktober bis März).
1.2 Die Jugendmannschaften der unteren Altersklasse n trainieren in den Wintermonaten nicht auf
der Sportanlage, sondern in der Sporthalle.
Bei der Vergabe der Hallenzeiten durch das Sportamt wird darauf geachtet, dass die Vereine nur
für die Jugendmannschaften bis einschließlich zur D -Jugend Hallenzeiten zugewiesen bekommen.
Alle Mannschaften ab der C-Jugend müssen auch im Wi nter auf dem Sportplatz trainieren. Abhän-
gig ist die Vergabe der Hallenzeiten allerdings auc h von den tatsächlich zur Verfügung stehenden
freien Hallenzeiten im Stadtbezirk des Sportvereins . Nicht immer kann der Bedarf des Vereins
komplett gedeckt werden. Viele Vereine organisieren die Belegung der Sporthalle daher innerhalb
der dem Verein zur Verfügung stehenden Hallenzeiten eigenständig.
Die Abfrage bei den Vereinen hat ergeben, dass im W inter überwiegend die Jugendmannschaften
U6 bis U 11 in der Halle ihr Training absolvieren.
Bei der Berechnung der Nutzungsintensität wurden di e Trainingszeiten der Jugendmannschaften
U 6 bis U 11 in der Wintersaison (6 Monate, siehe 1.1) auf Sportplätzen daher nicht berücksich-
tigt.
1.3 Nutzungszeiten der Schulen
Auf fast allen kommunalen Sportanlagen werden den u mliegenden Schulen im Vormittags- und
frühen Nachmittagsbereich Nutzungszeiten für den Sc hulsport zur Verfügung gestellt. In den Bele-
gungsplänen des Sportamtes werden diese Zeiten für die Schulen generell geblockt. Die tatsächli-
chen Nutzungszeiten der Schulen sind jedoch abhängi g von der Witterung und dem Sportkonzep-
ten der Schulen.
Durch Abfrage der tatsächlichen Nutzungszeiten bei den Vereinen und Schulen wurde versucht
eine möglichst realistische Stundenzahl zu ermittel n. Da davon auszugehen ist, dass die Schulen
Anlage 2
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die Außensportanlagen in der Wintersaison nicht nut zen, werden die Nutzungszeiten der Schu-
len bei der Berechnung der Nutzungsintensität aussc hließlich in der Sommersaison (6 Mo-
nate, siehe 1.1) berücksichtigt.
1.4 Nutzungszeiten am Wochenende (Samstag und Sonntag)
Am Wochenende nutzen die Vereine die Sportanlage (S pielfelder) für die Ausrichtung der Meister-
schaftsspiele, Freundschaftsspiele sowie für vom Ve rein ausgerichtete Turniere. Bei den Meister-
schaftsspielen ist zu berücksichtigen, dass Heimspi ele in der Regel nur 14-tägig stattfinden. Die
Ermittlung einer konkreten Stundenzahl ist nur mit sehr viel Zeitaufwand bzw. fast gar nicht mög-
lich, da die Spielklasse der Mannschaften, witterun gsbedingte Sperrungen der Spielfelder, Spiel-
verlegungen, Anzahl der Freundschaftsspiele und Tur niere u. ä. Einfluss auf die Jahresnutzungs-
stundenzahl haben. Eine konkret ermittelte Nutzungs stundenzahl würde sich außerdem von Jahr
zu Jahr verändern.
Sinnvoller erscheint es daher, einen Durchschnittsw ert zu ermitteln. Der Rechenweg der Durch-
schnittswertermittlung wird bei allen antragstellen den Vereinen angewendet, so dass die Ver-
gleichbarkeit und damit Gleichbehandlung gewährleis tet sind. Die Durchschnittswertermittlung ori-
entiert sich an der Anzahl der Mannschaften im Spie lbetrieb und berücksichtigt, dass sowohl der
Rotgrant- wie auch der Rasenplatz für die Spiele / Turniere am Wochenende genutzt werden.
Berechnungsbeispiel
:
20 Mannschaften im Spielbetrieb x 1,5 Std. pro Woch e = 30 Std. pro Woche / 2 (14-tägiges Heim-
spiel) = 15 Std. pro Woche / 2 (hälftige Aufteilung auf Rotgrant- und Rasenplatz) = 7 Std. 30 Min.
pro Woche
Bei durchschnittlich 40 Wochen pro Jahr beträgt die Jahresnutzungsstundenzahl an den Wochen-
enden: 40 Wochen x 7 Std. 30 Min = 300 Std. pro Jahr und Platz
1.5 Berücksichtigung von (jährlich variierenden) Sonderveranstaltungen
Auf einigen kommunalen Sportanlagen finden neben de r „normalen“ Vereinsnutzung sowie der
Schulnutzung (regulärer Schulsport) außerdem Sonder veranstaltungen statt, die von Jahr zu Jahr
variieren können, z. B. Fußballferiencamps, Fußball turniere der Schulen, Bundesjugendspiele /
Schulsportfeste, Wettkampfveranstaltungen / Turniere anderer Vereine etc.
Die Belegung einer Sportanlage mit diesen Sonderver anstaltungen ist abhängig von der Größe
und den strukturellen Gegebenheiten der jeweiligen Sportanlage.
Bei den nicht überlassenen Sportanlagen werden die Sonderveranstaltungen über den jeweiligen
Belegungsplan des Sportamtes nachgehalten.
Bei den überlassenen Sportanlagen obliegt die Beleg ung der Sportanlage, mit Ausnahme des
Schulsports, dem jeweiligen Verein, dem die Sportan lage überlassen ist. Die Vereine führen nicht
zwingend konkrete Belegungspläne, so dass es sich i n diesen Fällen häufig nur um vom Verein
„geschätzte“ Werte handelt.
Bei der Berechnung der Nutzungsintensität wurden di e Stunden zu Grunde gelegt, die der
jeweilige Verein angegeben hat oder
die aus einem vorhandenen Belegungsplan zu ent-
nehmen waren.
2. Künftige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport
Bei allen platznutzenden Vereinen wurde abgefragt, wie sich der Verein in der kommenden Saison
(2011/2012) bzw. in den nächsten Monaten / im nächsten Jahr entwickeln und verändern wird. Alle
Vereine haben vorausschauend angegeben, wie sich di e Anzahl der Mannschaften im Jugend-
und Seniorenbereich der einzelnen Spielklassen pers pektivisch entwickeln wird. Anhand der von
den Vereinen genannten Daten wurde die Jahresnutzun gsstundenzahl der einzelnen Spielfelder
für die Winter- und Sommersaison hochgerechnet.
Die Zahlen der Hochrechnung wurden für den Punkt „k ünftige Nutzungsintensität“ – wie unter den
vorstehend genannten Punkten erläutert - zu Grunde gelegt.
Anmerkung
:
Vier Vereine haben die Umwandlung des Rotgrantplatzes (Tenne) bzw. des Nebenplatzes in einen
Kunstrasenplatz beantragt. Dies sind:
- DJK Borussia Münster 07 e. V.
Anlage 2
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- TuS Saxonia Münster 1883 e. V.
- Eisenbahner Sportverein Münster 1927 e. V.
- DJK Germania Mauritz 1906 e. V.
Zwei Vereine haben die Erweiterung der Sportanlage um ein drittes Großspielfeld Kunstrasen
be-
antragt. Der Standort für das Kunstrasengroßspielfe ld soll in beiden Fällen der Standort des jetzi-
gen Trainingsspielfeldes sein. Die Vereine sind:
- VfL Wolbeck 1910 e. V. (siehe auch öffentliche Be richtsvorlage Nr. V/0583/2010 „Rahmenkon-
zept für die Entwicklung und Erweiterung der Bezirk ssportanlage Münster-Wolbeck, Brandhove-
weg)
- DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V.
3. Kooperationen
Die Kooperation muss nachweislich verbindlich sein.
Ein antragstellender Verein hat aktiv eine Kooperation mit einem anderen Verein:
- DJK Germania Mauritz 1906 e. V. mit Telekom Post SV 1930 Münster e. V.
Diese gelebte Kooperation und die Auswirkungen auf die Jahresnutzungsstundenzahl, durch z. B.
Trainingszeiten von Kooperationsmannschaften, sind bei der Berechnung der derzeitigen und zu-
künftigen Nutzungsintensität berücksichtigt.
Bei der Klassifizierung wird unterschieden zwischen:
0 Punkte nein
1 Punkt eingeschränkt möglich
2 Punkte möglich
3 Punkte gut möglich
Die Vereine, die eine Kooperation aktiv leben und umsetzen erhalten 3 Punkte.
Alle anderen antragstellenden Vereine haben angegeb en, dass sie perspektivisch Kooperations-
vereinbarungen mit Schulen (offener Ganztagsbereich ) und/oder anderen Vereinen eingehen und
aufbauen möchten bzw. dies vorstellbar und auch ums etzbar ist. Der ESV Münster 1927 e. V. hat
hierzu schon eine schriftliche Vereinbarung mit dem BSV Fortuna Münster e. V. Der BSV Fortuna
Münster e. V. wird die Sportanlage des ESV Münster 1927 e. V. aber erst ab dem Zeitpunkt nut-
zen, ab dem dort ein Kunstrasenplatz zur Verfügung bzw. die Sportanlage entsprechend saniert
ist.
Bei diesen Vereinen wurde der Punktwert 2 = möglich vergeben.
K4) Platz- und Umfeldsituation
1. Art und Anzahl der Plätze
Bei der Art der Plätze wird nach Belagsart (Rasen, Kunstrasen, Tenne, Kunststoff, Asphalt) und
Größe der Plätze (Großspielfeld, Kleinspielfeld und Trainingsspielfeld) unterschieden. Zu Grunde
gelegt wurden die im Sportamt statistisch erfassten Daten. Unter dem Begriff „Ballwiese“ werden
die Spielfelder / Flächen erfasst, die tatsächlich für Trainingszwecke (Fußball) genutzt werden
können bzw. zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Bei der Klassifizierung wurden verschiedene Gruppen danach gebildet, jeden – auch perspektivi-
schen – Antrag auf Umwandlung o. Ä. entsprechend de r in der Stadt Münster auf den einzelnen
Sportanlagen anzutreffenden Platzsituation bewerten zu können. Jede Gruppe wird mit einem
Punktwert bewertet. Die höchste Punktzahl erhält di e Gruppe mit der geringsten Anzahl an Plät-
zen. Umso mehr Plätze auf der Sportanlage vorhanden sind, umso geringer ist die Punktzahl.
Anlage 2
Seite 6 von 6
2. Zustand der jeweiligen Plätze, bzw. des umzuwandelnden Platzes
Der Zustand der jeweiligen Plätze, bzw. des umzuwan delnden Platzes wurde durch das Sportamt
ermittelt. Anhand einer Sanierungsübersicht werden zur mittel- bis langfristigen Arbeits- und Pla-
nungsgrundlage anstehende und notwendige Sanierunge n von Spielfeldern erfasst. Im Rahmen
von Begehungen und Sichtung der Aktenlage wurde die se umfangreiche Sanierungsübersicht mit
den Angaben zum Baujahr, zur Normgröße, Belagsart, Lage, Überlassung – ja/ nein, vorhandene
Beregnungsanlage erstellt.
Der Zustand der jeweiligen Plätze wurde mit Schulno ten von 1 – 6 bewertet. Diese ermittelten No-
ten werden für den umzuwandelnden Platz in die Nutzwertanalyse übernommen.
3. Strukturelle Gegebenheiten
Bei den strukturellen Gegebenheiten wurden die Verh ältnisse vor Ort wie z. B. vorhandene sanitä-
re Ausstattung, Umkleiden, Parkplätze u. ä. durch d as Sportamt begutachtet und bewertet. Die
Klassifizierung unterscheidet zwischen:
1 Punkt nicht erfüllt
2 Punkte teilweise erfüllt
3 Punkte erfüllt
Anlage 4_zur Vorlage 0677_NWA_Platzbewertung
820 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V 0677/2011 Zustand des Platzes Kriterien 1 sehr gut optimal Keine Unebenheiten Keine Staunässe gute Scherfestigkeit (Zustand wird bei Neualagen in den ersten Jahren erreicht) 2 gut ideal Keine Probleme 3 befriedigend durchschnittlich Trainings - und Spielbetrieb möglich Kaum Unebenheiten 4 ausreichend sanierungswürdig vermehrte Pfützenbildung (Einholung Bodengutachten) Unebenheiten Vermischung von Fein- und Grobkornmaterial starker Pflegeaufwand 5 mangelhaft Mängel Verdichtung, starke Pfützenbildung, Staunässe großflächige Unebenheiten 6 ungenügend große Mängel normale Pflegemaßnahmen greifen nicht meh r großflächig stark verdichtet, wasserundurchlässig Abnutzungen und altersbedingter Verschließ durch Nutzungs- intensität (z. B. Schichtenaufbau, Dränage) Sanierungskriterien Zustand/Note
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (33)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0677/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37