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AN/0635/2017

Teilsperrung der Philippstraße, 50823 Köln für Kraftfahrzeuge über 7,5t

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.05.2017, TOP 8.2

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

3824 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.04.2017 
AN/0635/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 8.2 
Teilsperrung der Philippstraße, 50823 Köln für Kraftfahrzeuge über 7,5t 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt, die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
möge beschließen: 
 
I. Die Stadt Köln, als Straßenverkehrsbehörde, beschränkt den Straßenverkehr in der 
Philippstraße in 50823 Köln für die regelmäßige Durchfahrt mit Kraftfahrzeuge über 7,5t zum 
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.  
 
II. Die Stadt Köln trifft auch die notwendigen Anordnungen durch Aufstellung von LKW-
Durchfahrtsverbotsschildern, Verbotszeichen 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" mit 
dem Zusatzzeichen 1052-35 "7,5t" (Roter Kreis mit weißer Innenfläche in dem ein Lastwagen 
abgebildet ist und einem weißen Schild mit der Zahl 7,5t). 
 
Begründung: 
 
Die Philippstraße in 50823 Köln-Ehrenfeld hat sich in den zurückliegenden Jahren zu einer 
Wohnstraße entwickelt. Sie liegt verkehrsgünstig zwischen der Venloer Straße und der 
Subbelrather Straße nahe der S-Bahn-Haltestelle am Ehrenfeld-Gürtel. Die Innenstadt ist in 
wenigen Minuten per Auto oder Stadtbahn zu erreichen.

- 2 - 
 
An der Ecke Stammstraße, Philippstraße 55-57, befindet sich die Städtische 
Kindertageseinrichtung Philippstraße, und das Sozialpsychiatrisches Zentrum Ehrenfeld liegt in der 
Philippstraße 72 bis 74, das der Kölner Verein für Rehabilitation e.V. betreibt.  
An der Philippstraße werden Änderungsschneidereien als Gewerbe betrieben. 
Die Straße selbst ist sehr schmal und aus diesem Grund als Einbahnstraße ausgewiesen. Die 
ebenfalls schmalen Bürgersteige entsprechen in ihrer Breite nicht mehr den heute für Bürgersteige 
geltenden Vorschriften. Kein Bürgersteig dürfte unter 2,50 Meter dimensioniert sein, dies ist aber 
in der Philippstraße nicht der Fall. Große und breite LKW stellen eine Gefahr für Fußgänger dar.  
Beim Einfahren in die Straße besteht die Problematik der fehlenden Sichtbeziehungen zwischen 
LKW-Fahrern und Fußgängern.  
Die regelmäßige Durchfahrt von LKW führt bei Anwohnern und Nutzern der vorgenannten 
Einrichtungen wegen der hohen Verkehrsbelastung zu gesundheitlichen Beeinträchtigen, vor 
denen sie zu schützen sind. Zudem soll ein LKW-Durchfahrtsverbot zu einer Verbesserung des 
Verkehrsflusses beitragen und einen hohen Ausweichverkehr verhindern. 
Anders, als durch ein Durchfahrtsverbot für LKW´s über 7,5 t lässt sich die Belästigungen durch 
den Fahrzeugverkehr nicht verhüten. 
 Aus diesem Grund ist es notwendig, dass das Durchfahrtverbot für LKW ausgesprochen wird und 
mit Verkehrschildern eine Teilsperrung für Kraftfahrzeuge über 7,5t geregelt wird.  
 
   
 
Eine Beeinträchtung der Rettung oder der Müllentsorgung ist mit dem Durchfahrsverbot nicht zu 
besorgen. Fahrzeuge der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und 
des Zolldienstes sind von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, 
soweit dies zur Erfüllung ihrer spezifischen hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich ist; sie 
nehmen insoweit Sonderrechte wahr. 
Für Rettungsfahrzeuge gilt dies, sofern bei der medizinischen Versorgung höchste Eile geboten ist. 
Ansonsten genießen noch gekennzeichnete Straßenbaufahrzeuge, solche der Müllabfuhr und 
Telekommunikationsmessfahrzeuge Sonderrechte in Bezug auf die Straßenbenutzung und das 
Halten und Parken. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Martin Berg 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0635/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27