Mandari Insight

0474/2018

REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 19.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 19.03.2018, TOP 12.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1687 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 0474/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
 
REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand 
hier: Mündliche Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Klemm aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2018, TOP 12.15 
„Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wann die Verwaltung den Be-
schluss der BV 4 zur Sperrung der Philippstraße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen umsetze.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwal-
tung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung konnte bisher nicht 
abschließend erfolgen. 
 
Bis zum 30.03.2018 finden noch genehmigte Arbeiten für die RheinEnergie AG in der Philippstraße 
zwischen der Venloer Straße bis zur Stammstraße statt. Diese sehen unter anderem eine Vollsper-
rung der Philippstraße vor. Im Anschluss ist die Sanierung der Fahrbahndecke in diesem Bereich 
geplant. 
 
Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten ist das Befahren mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t mo-
mentan nicht möglich. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Verkehrszählung durchgeführt um zu ermitteln, ob eine Not-
wendigkeit zur Anordnung einer Durchfahrtsbeschränkung für Lastkraftwagen über 7,5 t für den Be-
reich besteht, denn beschränkende Anordnungen dürfen nur dort erfolgen, wo die Beschränkung 
zwingend erforderlich ist.

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0474/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
19.02.2018
Erstellt
13.02.2018 08:27