3119/2022
Sachstandsmitteilung zu den Kölner Nacht- und Abendmärkten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 25.04.2023 3119/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 25.05.2023 Sachstandsmitteilung zu den Kölner Nacht- und Abendmärkten Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.01.2022 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Befragung zur Nutzung der Kölner Wo- chenmärkte (Anlage 2 „Zusammenfassung Wochenmarkt-Befragung 2019“, 0949/2020) ein Konzept für die Etablierung von Wochen- und Schlemmermärkten für die Abendstunden zu entwickeln. Hier sollen alle Stadtbezirke im Sinne des Einzel- handelszentrenkonzept (EHZK) bedacht werden. 2. Es soll eine Ausschreibung für Markbetreibende im Q1 2022 durchgeführt werden, damit spätestens in 2022 die ersten Nacht- und Abendmärkte stattfinden können. 3. Hierbei sind insbesondere Biomärkte, regionale Erzeuger*innen, Street Food Angebo- te, Märkte für den Austausch von Essensspenden und Konzepte gegen Konsumgüter- und Lebensmittelverschwendung zu bevorzugen. Auch sollen Anbieter für Eisen- und Haushaltswaren, Reparaturwerkstätten und Upcycling Berücksichtigung finden, um z.B. fehlende Baumärkte auszugleichen. 4. Es soll auf die Inklusion aller Bürger*innen geachtet werden, durch bspw. Schaffung von Sitzgelegenheiten auch für mitgebrachtes Essen. 5. Die Märkte sollen auch in Hinblick auf die Infrastruktur vor Ort ganzheitlich ausgestattet werden. Die Müllvermeidung soll ein nachvollziehbares Konzept aufweisen, sodass sie einen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns leisten. Hierzu gehört eine Biotonne, Wasser- und Stromanschlüsse und ein WC Konzept für die Beschicker und Besucher. 6. Bekannte Akteure wie der Ernährungsrat, Marktschwärmer, Regionalwert AG usw. sind in die Planungen einzubeziehen. 7. Die Bezirksvertretungen sollen für Vorschläge für Standorte in ihren Bezirken mitein- gebunden werden. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Umsetzung des Beschlusses liegt in der Verantwortung von verschiedenen Ämtern der Verwaltung. Die grundsätzlichen Überlegungen und Herausforderungen in Bezug auf den Auf- trag werden im Folgenden erläutert. Besetzung und Betreuung der Wochenmärkte insbesondere die Etablierung eines neu- en Wochenmarktes auf dem Neumarkt: Die in der Fragestellung 3 und 6 genannten Anbieter*innen und Erzeuger*innen finden sich bereits heute in Teilen auf den bestehenden Wochen- und Biomärkten der Stadt Köln wieder. Die Verwaltung steuert die Besetzung der Wochenmärkte mit Händlerinnen und Händlern dahingehend, dass die Wochenmärkte i.S.d. Gewerbeordnung der Versorgung mit Lebensmit- 2 teln dienen. Nachgeordnet finden sich Waren des täglichen Bedarfs, in untergeordneter An- zahl auch Eisenwaren, handwerkliche Erzeugnisse sowie Bekleidung, Stoffe und Blumen. Die Zusammensetzung des Angebotes ergibt sich zudem aus den standortabhängigen Bedarfen. Das Wechselspiel zwischen örtlicher Nachfrage und funktionierendem Marktangebot lässt sich jedoch konzeptionell nur bedingt im Vorfeld planen, sondern gleicht in der Praxis eher einem iterativen Verfahren des „Bewerbens und Ausprobierens“ verschiedener Angebote. Die Verwaltung hat mit der Vorlage 1538/2020/1 zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die vom Rat am 09.02.2023 beschlossen wurde, ein umfangreiches Gut- achten vorgelegt, in dem auch sämtliche Kölner Wochenmärke in ihrem Besatz beschrieben und ggf. mögliche Profilierungsstrategien skizziert werden. Auf dieser empirischen Grundlage lässt sich die aktuelle Marktversorgung im Stadtgebiet gut beschreiben. Im nächsten Schritt können von der Verwaltung, Empfehlungen für ergänzende Angebote inklusive möglicher Standorte gegeben werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass (neue) Wochenmärkte i. d. R. nicht geeignet sind, um quantitative Versorgungsdefizite zu beheben, sondern dort beson- ders gut funktionieren, wo durch ein bestehendes breites Versorgungsangebot bereits Kun- denfrequenz vorhanden ist. Märkte tragen dort zur qualitativen Verbesserung des Angebots und zur städtebaulichen Belebung bei. Im Einklang mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind hier in erster Linie Standorte innerhalb oder nahe bei den Bezirkszen- tren zu prüfen. Die so ermittelten, potenziellen Standorte werden um die bestehende Auslastung der bevor- zugten Plätze ergänzt. Der im genannten Prozess mitbetrachtete Neumarkt ist bspw. bereits an ca. 25 Wochen im Jahr anderweitig belegt. Für jedwede Art von Märkten stünden an dieser Stelle noch 150-170 Werktage zur Verfügung. Zudem befindet sich am Apostelnkloster an zwei Tagen ein Wochenmarkt, welcher in direkter Konkurrenz stünde. Die Verwaltung bezieht sich auch auf die Ergebnisse des Arbeitskreises „Plätze mit besonde- rem Handlungsbedarf“, in dessen 4. Sitzung am 25.11.2021 festgehalten wurde, dass der Neumarkt möglichst mit einem (täglichen) Wochenmarkt, alternativ mit einem Sondermarkt mit Wochenmarktanteilen belebt werden soll. Dennoch hat die Verwaltung im Zeitraum von Ende September bis Mitte Oktober 2022 eine Interessenabfrage bzgl. des Neumarktes unter den mehr als 400 verzeichneten Wochen- markthändlerinnen und -händlern vorgenommen. Im Ergebnis fanden sich weniger als 40, zumeist negative Rückmeldungen, so dass sich derzeit auch für den Neumarkt keine Händle- rinnen und Händler finden lassen, die das gesetzliche Grundsortiment für einen Wochenmarkt abdecken. Dieses Grundsortiment bestimmt sich nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung (Metz- ger, Fisch, Käse, Obst und Gemüse). Besetzung und Betreuung von Ökomärkten: Biomärkte, regionale Erzeuger*innen, Street Food Angebote, Märkte für den Austausch von Essensspenden, Märkte mit Konzepten gegen Konsumgüter- und Lebensmittelverschwen- dung, aber auch Märkte mit Anbieter*innen für Eisen- und Haushaltswaren, Reparaturwerk- stätten und Upcycling entsprechen nicht den Anforderungen an einen Wochenmarkt im Sinne der Gewerbeordnung. Gleichwohl ist es bereits heute so, dass sich ökologisch, nachhaltig oder fair produzierte Waren auf den Wochenmärkten finden. Eine Besonderheit bilden hier die etablierten Ökomärkte, deren gesamtes Sortiment sich auf ökologisch produzierte Lebensmittel erstreckt. Waren des täglichen Bedarfs oder andere Nicht-Lebensmittel finden sich auch hier nur in untergeordneter Anzahl. Eine Rückmeldung der AgrarKonzept GmbH, welche die Ökomärkte im Auftrag der Verwaltung durchführt, zeigt, dass hier bereits eine Marktsättigung erfolgt ist. Darüber hinaus setzt sich die Verwaltung im Rahmen einer kommunalen Ernährungsstrategie mit Unterstützungsmöglichkeiten für die regionale Landwirtschaft auseinander. Das Grundla- genpapier „Impulse für die kommunale Ernährungswende - Eine Ernährungsstrategie für Köln und Umgebung; Handlungsfelder, Bestandsaufnahme und Zielvorgaben“ ist aus der erfolgrei- chen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln und dem Ernährungsrat hervorgegangen und 3 vom Rat bereits im Jahr 2020 zur Leitlinie der kommunalen Ernährungspolitik erklärt worden. Die Ernährungsstrategie enthält zahlreiche Forderungen bzw. Maßnahmenvorschläge, um eine bessere Versorgung der Stadtgesellschaft mit regionalen und nachhaltig erzeugten Le- bensmitteln zu erreichen und somit auch die regionale Landwirtschaft zu unterstützen. Danach braucht Köln eine Drehscheibe zur Aggregation, Lagerung, Verarbeitung, Verteilung und Vermarktung regionaler sowie nachhaltig erzeugter Lebensmittel. Mit einer stärkeren Fo- kussierung auf regionale und nachhaltige Produkte können auch Gründungen regionaler landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften sowie die Förderung von Regionalmarken zu einer besseren Versorgung der Stadtgesellschaft mit regionalen und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln beitragen. Darüber hinaus sieht die Ernährungsstrategie eine Ergänzung durch weitere, dezentrale Orte zur Distribution regionaler und nachhaltiger Lebensmittel vor. Im Sin- ne des Ziels der klimaneutralen Stadt plädiert die Ernährungsstrategie dafür, die Treibhaus- gas-Emissionen durch moderne Logistikkonzepte für den Lebensmitteltransport (z. B. E- Mobilität) signifikant zu reduzieren. Konzeptionierung und Betreuung besonderer Marktformen: Neben der Marktsättigung im Bereich der Ökomärkte lässt sich auch ein grundsätzlicher Rückgang von Wochenmarkthändler*innen, also auf der Angebotsseite feststellen. Die Reali- tät zeigt, dass es sowohl für die Wochenmärkte als auch für Öko- bzw. Sondermärkte schwie- rig ist, neue Händlerinnen und Händler mit zusätzlichem Sortiment zu finden. Ein Grund dafür ist darin zu sehen, dass Abendmärkte deutlich erweiterte Arbeitszeiten und erhöhten organi- satorischen Aufwand für die Wochenmarktbeschicker*innen bedeuten. Ergänzend ist der zusätzliche Betreuungsbedarf durch die Wochenmarktaufsichten hervorzu- heben, der durch die Verschiebung bestehender oder die Ergänzung neuer Markttermine ent- steht. Das vorhandene Personal deckt kaum die Betreuung der derzeit vorhandenen Wo- chenmärkte ab. Die Verwaltung stellt öffentliche Flächen – je nach Verfügbarkeit und Konzeptionierung– für diese Sondermärkten, zu denen – nach oben genannten inhaltlichem Schwerpunkt – auch Schlemmer- und Abendmärkte gehoren, zur Verfügung. Das Thema Inklusion sowie die Frage der infrastrukturellen Organisation und Anbindung nebst Ver- und Entsorgung (Fragen 4 und 5) sind im Rahmen der konzeptionellen Vorüberle- gungen zu bedenken und so festzulegen, dass die in der Anfrage geschilderten Anforderun- gen möglichst umfassend erfüllt werden können. Bei einer Konzeptvergabe ist die Erstellung eines entsprechend gestalteten Kriterienkatalogs erforderlich. Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Ämterübergreifende Zusammenarbeit Die Einführung der o.g. Marktformen stellt einen vielversprechenden Baustein in der strategi- schen Weiterentwicklung der Kölner Märkte dar. Es handelt sich dabei um einen komplexen Baustein, dessen Umsetzung nur in einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit der Ämter für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und Amt für öffentliche Ordnung und ggf. weiteren Dienststellen erfolgreich erfolgen kann. Es ist künftig zu klären, wo und in welchem Umfang hierfür personelle Ressourcen bereitzustellen sind. Bedarfsermittlung in den Stadtbezirken Die Art der Bedarfsermittlung ist noch zu klären. Liegen diese Ergebnisse vor, so ist verwal- tungsintern aus ordnungs- und verkehrsrechtlicher Sicht zu klären, welche Plätze für neue Marktformen in Frage kommen. Danach kann der ermittelte Bedarf dem Angebot aus der Händlerschaft gegenübergestellt werden. Dabei ist bereits eine Erweiterung des Blickfelds auf 4 neue Sortimente und Angebote vorzunehmen Beratung und Abstimmung mit der GFI Die Verwaltung hat darüber hinaus Kontakt mit der Gemeinschaft zur Förderung der Interes- sen der Deutschen Frischemärkte e.V. (GFI) aufgenommen, um dort konzeptionelle Unter- stützung zu erhalten. Die Schaffung neuer Marktformen ist auch in anderen Kommunen ein Thema. Hier bündelt die GFI Fachwissen und kann bei der Erarbeitung konzeptioneller Lö- sungen beraten. Die Verwaltung wird die Rückmeldungen und Erkenntnisse in die Konzeptio- nierung neuer Marktformen einfließen lassen. Das Ziel ist eine bedarfsgerechte Einführung von neuen Marktformen, deren Zusammensetzung möglichst breit gefächert sein darf. Regionale Lebensmittel Auf Basis der Handlungsempfehlungen der Regionalstudie zur Landwirtschaft in Köln und Umgebung wird ein Handlungskonzept erstellt, welches vor den Sommerferien in die politi- sche Beratung eingebracht werden soll. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3119/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 21.09.2022 13:41