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V/0328/2024

Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks)

Vorlagen 13.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 06.06.2024, TOP 6

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3675 Zeichen

V/0328/2024 
V/0328/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Gleichstellung beschließt die Teilaufhebung des Sperrvermerks für den Mietkos-
tenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Geschlech-
ter 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 4.800  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Am 23.11.2023 hat der Ausschuss für Gleichstellung mit Mehrheit dem Antrag von Bündnis 90/Die 
Grünen, SPD, Volt und die Internationale Fraktion Die Partei /ÖDP zur Erhöhung des Zuschusses für 
den T-I-MS e.V. für Mietkosten für den Verein in Höhe von 14.400 € inklusive Sperrvermerk zuge-
stimmt. 
 
Amt für Gleichstellung 
 
21.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Chmielorz 
Telefon: 492-1706 
Chmielorz@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0328/2024 
Der Sperrvermerk sieht vor: Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Verein durch 
Kooperationen mit / Untervermietung an andere queere Vereine oder Initiativen die Mietkosten redu-
ziert. 
Außerdem erwartet die Politik, wie bereits im vergangenen Jahr angeregt, dass TIMS sich über die 
Mitgliedschaft in einem Dachverband (z.B. Der Paritätische) in Fragen von Vereinsführung, Mittelbe-
wirtschaftung, Ehrenamtskoordination usw. professionell beraten und begleiten lässt. 
Nach Einleitung dieser Schritte und einem entsprechenden Bericht im Ausschuss für Gleichstellung 
werden die Mittel entsperrt. 
 
 
Der Verein T-I-MS e. V. hat für das Jahr 2024 fristgerecht einen umfassenden Finanzierungsplan und 
einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Schritte bezüglich des Sperrvermerks vorgelegt. 
 
Demnach hat der Verein 
 
 einen Antrag auf Aufnahme in den Paritätischen Landesverband NRW gestellt und ein Auf-
nahmegespräch geführt. Über die Aufnahme entscheidet das Gremium des Landesverbandes 
im August 2024. Laut Auskunft von T-I-MS e. V. steht der Aufnahme nichts im Wege. 
 
 erste Schritte zur Untervermietung der Vereinsräume eingeleitet. Dazu gehören: das Anfragen 
der Genehmigung zur Untervermietung durch die Vermieterin, das Erstellen eines Exposés, 
die Erstellung eines rechtssicheren Untermietvertrages durch das Steuerbüro des Vereins und 
das Angebot zur Anmietung der Räume an unterschiedliche Vereine, Gruppen und Interes-
sent*innen innerhalb und außerhalb der queeren Community. 
Ein Untermietvertrag wurde bisher nicht abgeschlossen. 
 
 die Spendenakquise für das Jahr 2024 intensiviert, so dass die Spendeneinnahmen bis Mai 
2024 sich im Vergleich zum Jahr 2023 mehr als verdoppelt haben. 
 
 
Vorschlag der Verwaltung 
 
Die Verwaltung anerkennt die sorgfältig vorbereiteten Schritte des Vereins und das erfolgreiche Be-
mühen um Erhöhung der Eigenmittel zunächst durch Spenden und empfiehlt auf dieser Grundlage,  
 
den Sperrvermerk in Höhe von 4.800 € 
 
(1/3 der vom Ausschuss für Gleichstellung beschlossenen Summe für die Erhöhung des Zuschusses) 
aufzuheben. 
 
Mit Blick auf den vorgelegten Finanzierungsplan bleibt die Liquidität des Vereins gesichert. Wenn der 
Verein weitere erfolgreiche Schritte umgesetzt hat, kann ggf. eine weitere Aufhebung des Sperrver-
merks nach Bericht im Ausschuss von der Politik beschlossen werden. 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlagen

Anlage A

1122 Zeichen

Anlage A zur V/0328/2024 
Kurzüberblick 
Aufhebung des Sperrvermerkes den Mietkostenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. betref-
fend 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel der Trägerförderung von Beratungsstellen für trans* und inter* Per-
sonen und deren An- und Zugehörige umgesetzt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0104 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Grundlage ist der vom Rat der Stadt Münster bestätigte Beschluss des AGL vom 23.11.2023 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt dient unmittelbar dem Ziel der Gleichstellung 
aller Geschlechter.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0328/2024
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2024
Erstellt
13.05.2024 12:53