V/0328/2024
Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks)
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Beschlussvorlage
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V/0328/2024 V/0328/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks) Beratungsfolge 06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Gleichstellung beschließt die Teilaufhebung des Sperrvermerks für den Mietkos- tenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Geschlech- ter Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 4.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Am 23.11.2023 hat der Ausschuss für Gleichstellung mit Mehrheit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt und die Internationale Fraktion Die Partei /ÖDP zur Erhöhung des Zuschusses für den T-I-MS e.V. für Mietkosten für den Verein in Höhe von 14.400 € inklusive Sperrvermerk zuge- stimmt. Amt für Gleichstellung 21.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Chmielorz Telefon: 492-1706 Chmielorz@stadt- muenster.de - 2 - V/0328/2024 Der Sperrvermerk sieht vor: Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Verein durch Kooperationen mit / Untervermietung an andere queere Vereine oder Initiativen die Mietkosten redu- ziert. Außerdem erwartet die Politik, wie bereits im vergangenen Jahr angeregt, dass TIMS sich über die Mitgliedschaft in einem Dachverband (z.B. Der Paritätische) in Fragen von Vereinsführung, Mittelbe- wirtschaftung, Ehrenamtskoordination usw. professionell beraten und begleiten lässt. Nach Einleitung dieser Schritte und einem entsprechenden Bericht im Ausschuss für Gleichstellung werden die Mittel entsperrt. Der Verein T-I-MS e. V. hat für das Jahr 2024 fristgerecht einen umfassenden Finanzierungsplan und einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Schritte bezüglich des Sperrvermerks vorgelegt. Demnach hat der Verein einen Antrag auf Aufnahme in den Paritätischen Landesverband NRW gestellt und ein Auf- nahmegespräch geführt. Über die Aufnahme entscheidet das Gremium des Landesverbandes im August 2024. Laut Auskunft von T-I-MS e. V. steht der Aufnahme nichts im Wege. erste Schritte zur Untervermietung der Vereinsräume eingeleitet. Dazu gehören: das Anfragen der Genehmigung zur Untervermietung durch die Vermieterin, das Erstellen eines Exposés, die Erstellung eines rechtssicheren Untermietvertrages durch das Steuerbüro des Vereins und das Angebot zur Anmietung der Räume an unterschiedliche Vereine, Gruppen und Interes- sent*innen innerhalb und außerhalb der queeren Community. Ein Untermietvertrag wurde bisher nicht abgeschlossen. die Spendenakquise für das Jahr 2024 intensiviert, so dass die Spendeneinnahmen bis Mai 2024 sich im Vergleich zum Jahr 2023 mehr als verdoppelt haben. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung anerkennt die sorgfältig vorbereiteten Schritte des Vereins und das erfolgreiche Be- mühen um Erhöhung der Eigenmittel zunächst durch Spenden und empfiehlt auf dieser Grundlage, den Sperrvermerk in Höhe von 4.800 € (1/3 der vom Ausschuss für Gleichstellung beschlossenen Summe für die Erhöhung des Zuschusses) aufzuheben. Mit Blick auf den vorgelegten Finanzierungsplan bleibt die Liquidität des Vereins gesichert. Wenn der Verein weitere erfolgreiche Schritte umgesetzt hat, kann ggf. eine weitere Aufhebung des Sperrver- merks nach Bericht im Ausschuss von der Politik beschlossen werden. gez. Markus Lewe Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/0328/2024 Kurzüberblick Aufhebung des Sperrvermerkes den Mietkostenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. betref- fend Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel der Trägerförderung von Beratungsstellen für trans* und inter* Per- sonen und deren An- und Zugehörige umgesetzt. Finanzierung Produktgruppe: 0104 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Grundlage ist der vom Rat der Stadt Münster bestätigte Beschluss des AGL vom 23.11.2023 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt dient unmittelbar dem Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0328/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2024
- Erstellt
- 13.05.2024 12:53