Mandari Insight

AN/1051/2019

Schriftliche Anfrage von Frau Schwab zur Errichtung eines Gedenkortes zum Gedenken an das Deportationslager Köln-Müngersdorf am Walter-Binder-Weg in Köln-Müngersdorf

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.05.2019, TOP 2.1.1

AN_1051_2019 Anlage 3

· application/pdf

Ansehen

AN_1051_2019 Anlage 4

· application/pdf

Ansehen

AN_1051_2019

· application/pdf

Ansehen

AN_1051_2019 Anlage 5

· application/pdf

Ansehen

AN_1051_2019 Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

AN_1051_2019 Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

AN_1051_2019 Anlage 3

50 Zeichen

02°5’z we J1ops.sßunw-Ag yewaß
pueM Jap Bunssawuı3

AN_1051_2019

4085 Zeichen

1 
ANFRAGE  Zur UNB- Beiratssitzung am 20.05.2019 von Dorothea Schwab   Hintergrund  Am 2. Mai 2019 fand, laut Beobachtung einiger Anwohner Müngersdorfs, eine Begehung des BV-Müngersdorfs mit weiteren Personen statt. Hierbei wurde offenbar die geplante Aufstellung der Ungers-Wand via zweier Endpunktmarkierungen (weiße Stäbe) auf der Wiese im LSG -L 11 markiert. (Siehe Anhang Abb. 4: Foto zur BV-Begehung). In den Wochen davor beobachteten einige Anwohner zwei Vermessungen nebst der Anbringung von zwei Messpunkten (als farbige Hülsen in den Boden des Trampelpfads, der in N-S- Achse der Wiese verläuft, eingelassen). Diese Messpunkte könnten, ihrer Lage gemäß, der Herleitung der in den Beschluss- Auflagen (UNB-Sitzung vom 19.11.2018) geforderten Parallelität zum Sportplatz dienen.   Die Bürgerinitiative zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets L11 Köln-Müngersdorf stellte am gleichen Tag, exakt über den BV-Einstichstellen der zwei Markierungsstöcke und über den beiden älteren Vermessungspunkten (Hülsen) mobile, orange Hutmarkierungen auf und veranlasste dokumentierende Luftaufnahmen. Sie finden diese mit den Ergebnissen zusätzlicher Laservermessungen seitens der Initiative hier als Anlage. („Wandeinmessung BV-Müngersdorf 02.05.19_mit Abb5.pdf“).   Die Luftaufnahmen zeigen deutlich, dass die bei der BV-Begehung markierte Wand-Lage (weiße Linie in Abb. 1., 2., 3., 5.) den Auflagen des Beiratsbeschlusses vom 19.11.2018 nicht entspricht. Weder die Parallelität zum Sportplatz noch die festgelegte, möglichst große Nähe zum Walter – Binder – Weg würde bei einer derartigen baulichen Planung als Teil der Auflage umgesetzt werden.    Anfrage Ich frage eine Vorlage des Lageplans an, in dem die Beiratsvorgaben bzgl. der geforderten Bezugspunkte (Parallelität zum Sportplatz, Rand der relevanten Kronentraufen und möglichste Nähe zum WB- Weg) sowie die schlussendliche Wand-Lage durch einen vereidigten Vermessungsingenieur eingemessen sind und aus dem unzweifelhaft hervorgeht, dass die Auflagen durch die Aufstellungsplanung erfüllt werden.  Es sollte sichergestellt werden, dass rechtzeitig vor Baubeginn eine abschließende Freigabe durch den Vorsitzenden Herrn von der Stein erfolgt.  Anlage Abbildungen und ergänzende Bilderklärungen  Abb 1. -3., 5.:  Aktuelle Luftaufnahme mit grafischer Verbindung der BV- Messpunkte zur               Wand-Lage.                              Weiße Linie: Verbindung der Messpunkte aus der BV- Begehung.

2 
Abb. 1 und 2:  Gestrichelte weiße Linie:                             Unter Beibehaltung des durch den Bürgerverein gesteckten nördlichen Wand- Lagepunkts (M1 bzw. in Abb. 2  W1) erfolgte seitens Initiative eine skizzierte  Lageveränderung der Wand unter Berücksichtigung der Kronentraufe der  umgekippten Robinie und im Hinblick der Auflagen des Beiratsbeschlusses:    a) Größtmögliche Nähe zum WB- Weg unter Berücksichtigung des Schutzes der Kronentraufbereiche. b) Parallelität zur Sportplatzachse  Bezieht man die Wandlage jedoch nur auf die Kronentraufbereiche der vitalen Bäume Esche, Eiche, Ahorn (und nicht auf die umgestürzte Robinie, wie dies   zunächst in Abb. 1 und 2 noch eingezeichnet wurde) und verschiebt man den  willkürlichen gesetzten Wandendpunkt M1 Richtung WB- Weg, so kann mit  der gesamten Wand sogar noch weiter an den WB- Weg herangerückt  werden, als in Abb.1 und 2 mit gestrichelter Linie skizziert wurde. Dies kommt  den Auflagen des Beiratsbeschlusses näher!   Abb 5:              Bei Verschiebung des nördlichen Wandendpunkts (M1) nach Norden hin erfolgt eine Lageveränderung der Wand (gelbe Linie), die eine größere Nähe  zum WB- Weg zulässt, als bei Abb. 1 und 2 gestrichelt skizziert wurde und  unter gleichzeitiger Wahrung der Parallelität zur Sportplatzachse.   Die Angeben zu: Entfernung zwischen Stamm in 1 m Höhe und der maximalen  Ausdehnung der jeweiligen Kronentraufenbereiche wurden mit einem exakten Lasermessgerät gemessen (hier: +/- 5 cm).  Abb.4.  Foto, dass ein Anwohner von der BV-Begehung am 2.5.2019 aufnahm. Hier: Die zwei weißen Markierungsstäbe der Begehung sind sichtbar.

AN_1051_2019 Anlage 5

62 Zeichen

$KRUQ  P 
(LFKH   P 
(VFKH  P 
$EE

AN_1051_2019 Anlage 1

464 Zeichen

"USp.ıaM j.14nJjab ueJjay ajneiyuauo.y aıp ue
Jayeu JojoW Z PueM aıp ssnw
uszjasnzwn ssnjyIsagsjeNlag -gNN uap un

Ssnjy>sagqsje.nag ine] ayneıyusuosy aıNI80%
--inz puejsgqy ‘16zq Anyyassıoy -—-

ges sjontw SyJopsJeßhunw -Ag Sop
| bun.apjlen 87513 auswwouaßloa- ZW

34953

Hops.aßunw-ujey ul 6L0Z !eW'zo we u9ia

ulayıy]od Ju JJopsıaßuny- ulasarsabıng bunyabag ınej
Bunzyeyasqy /Bunssawuıg

geissjanlw sjsopsıabunw/-Ag sap
bunsaysew. 34a auawwousßloa- | W

NYJOHYV

AN_1051_2019 Anlage 2

648 Zeichen

(as1nH) sınaluaßuısbunssauliaa sap
»piundssay Jauassejaßuıg
In

<- aaneuaypsz hun

ua. asalM ul sne bay -gM woA

ajne4jusuoıy Jap bunuyapsny sjewixew w 94'Z72
| aluıgoy

ıl.

jJopsıaßbunw-Ag sap Piundsbunssawiaa -ans
<-M

jopsisßunn-Ag sap Iyundsbunssaw.aa -QHON

(sHopssaßunw-Ag sap uapjundssay uap Jaqn aızejd sjIoMa[ aynyulemuage.ns abueio) L-M

{asınH) sınalusßuısbunssaw.aa sap Jyundssay JauassejaßuNg
ZW

|] ununnnnnnn 3 1} N 1 8 A

=
%
a
x
a
»
u
1
=
„

yayßıneusßun Jauıs uw Guns

anz uıy Puaßbesu
sbaM Japuıg JaneM sap neud

w 6£'8/07'9
7 3918

Pr

w 9277 /01'9 ,

wss’oz/ yz'Lı
34913

Zaun

%
©
%
%

DL P2 77
weg'g2/ SS'zı - 2
NNaly Layaıa

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1051/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.05.2019
Erstellt
12.07.2019 08:40