AN/1051/2019
Schriftliche Anfrage von Frau Schwab zur Errichtung eines Gedenkortes zum Gedenken an das Deportationslager Köln-Müngersdorf am Walter-Binder-Weg in Köln-Müngersdorf
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AN_1051_2019 Anlage 3
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1 ANFRAGE Zur UNB- Beiratssitzung am 20.05.2019 von Dorothea Schwab Hintergrund Am 2. Mai 2019 fand, laut Beobachtung einiger Anwohner Müngersdorfs, eine Begehung des BV-Müngersdorfs mit weiteren Personen statt. Hierbei wurde offenbar die geplante Aufstellung der Ungers-Wand via zweier Endpunktmarkierungen (weiße Stäbe) auf der Wiese im LSG -L 11 markiert. (Siehe Anhang Abb. 4: Foto zur BV-Begehung). In den Wochen davor beobachteten einige Anwohner zwei Vermessungen nebst der Anbringung von zwei Messpunkten (als farbige Hülsen in den Boden des Trampelpfads, der in N-S- Achse der Wiese verläuft, eingelassen). Diese Messpunkte könnten, ihrer Lage gemäß, der Herleitung der in den Beschluss- Auflagen (UNB-Sitzung vom 19.11.2018) geforderten Parallelität zum Sportplatz dienen. Die Bürgerinitiative zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets L11 Köln-Müngersdorf stellte am gleichen Tag, exakt über den BV-Einstichstellen der zwei Markierungsstöcke und über den beiden älteren Vermessungspunkten (Hülsen) mobile, orange Hutmarkierungen auf und veranlasste dokumentierende Luftaufnahmen. Sie finden diese mit den Ergebnissen zusätzlicher Laservermessungen seitens der Initiative hier als Anlage. („Wandeinmessung BV-Müngersdorf 02.05.19_mit Abb5.pdf“). Die Luftaufnahmen zeigen deutlich, dass die bei der BV-Begehung markierte Wand-Lage (weiße Linie in Abb. 1., 2., 3., 5.) den Auflagen des Beiratsbeschlusses vom 19.11.2018 nicht entspricht. Weder die Parallelität zum Sportplatz noch die festgelegte, möglichst große Nähe zum Walter – Binder – Weg würde bei einer derartigen baulichen Planung als Teil der Auflage umgesetzt werden. Anfrage Ich frage eine Vorlage des Lageplans an, in dem die Beiratsvorgaben bzgl. der geforderten Bezugspunkte (Parallelität zum Sportplatz, Rand der relevanten Kronentraufen und möglichste Nähe zum WB- Weg) sowie die schlussendliche Wand-Lage durch einen vereidigten Vermessungsingenieur eingemessen sind und aus dem unzweifelhaft hervorgeht, dass die Auflagen durch die Aufstellungsplanung erfüllt werden. Es sollte sichergestellt werden, dass rechtzeitig vor Baubeginn eine abschließende Freigabe durch den Vorsitzenden Herrn von der Stein erfolgt. Anlage Abbildungen und ergänzende Bilderklärungen Abb 1. -3., 5.: Aktuelle Luftaufnahme mit grafischer Verbindung der BV- Messpunkte zur Wand-Lage. Weiße Linie: Verbindung der Messpunkte aus der BV- Begehung. 2 Abb. 1 und 2: Gestrichelte weiße Linie: Unter Beibehaltung des durch den Bürgerverein gesteckten nördlichen Wand- Lagepunkts (M1 bzw. in Abb. 2 W1) erfolgte seitens Initiative eine skizzierte Lageveränderung der Wand unter Berücksichtigung der Kronentraufe der umgekippten Robinie und im Hinblick der Auflagen des Beiratsbeschlusses: a) Größtmögliche Nähe zum WB- Weg unter Berücksichtigung des Schutzes der Kronentraufbereiche. b) Parallelität zur Sportplatzachse Bezieht man die Wandlage jedoch nur auf die Kronentraufbereiche der vitalen Bäume Esche, Eiche, Ahorn (und nicht auf die umgestürzte Robinie, wie dies zunächst in Abb. 1 und 2 noch eingezeichnet wurde) und verschiebt man den willkürlichen gesetzten Wandendpunkt M1 Richtung WB- Weg, so kann mit der gesamten Wand sogar noch weiter an den WB- Weg herangerückt werden, als in Abb.1 und 2 mit gestrichelter Linie skizziert wurde. Dies kommt den Auflagen des Beiratsbeschlusses näher! Abb 5: Bei Verschiebung des nördlichen Wandendpunkts (M1) nach Norden hin erfolgt eine Lageveränderung der Wand (gelbe Linie), die eine größere Nähe zum WB- Weg zulässt, als bei Abb. 1 und 2 gestrichelt skizziert wurde und unter gleichzeitiger Wahrung der Parallelität zur Sportplatzachse. Die Angeben zu: Entfernung zwischen Stamm in 1 m Höhe und der maximalen Ausdehnung der jeweiligen Kronentraufenbereiche wurden mit einem exakten Lasermessgerät gemessen (hier: +/- 5 cm). Abb.4. Foto, dass ein Anwohner von der BV-Begehung am 2.5.2019 aufnahm. Hier: Die zwei weißen Markierungsstäbe der Begehung sind sichtbar.
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AN_1051_2019 Anlage 1
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AN_1051_2019 Anlage 2
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1051/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 12.07.2019 08:40