0495/2023
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff für das Literaturhaus Köln e.V. und Gewährung von institutioneller Förderung
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1930 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
0495/2023
Stand: 24.10.2023
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff für das Literaturhaus Köln
e.V. und Gewährung von institutioneller Förderung
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt
die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von
insgesamt 215.000 Euro in 2023 und 235.000 Euro ab 2024, und dafür
die Freigabe von 25.000 Euro ab 2023 für den Literaturhaus Köln e.V. aus den im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom
30.09.2022 zugesetzten Mitteln zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“. Der Be-
schluss erfolgt für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung.
die Aufnahme der seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses
geförderten Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen
in die institutionelle Förderung des Literaturhauses (20.000 Euro p.a.).
die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel für das Projekt „Heimspiel“ im Umfang
von 10.000 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 –
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushaltsjahren 2023
und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literatur-
haus Köln e.V.“
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 bzw. wird auch künftig umgesetzt und die Fördermittel entspre-
chend verausgabt.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0495/2023 Freigabedatum 23.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff für das Literaturhaus Köln e.V. und Gewährung von institutioneller Förderung Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von insgesamt 215.000 Euro in 2023 und 235.000 Euro ab 2024, und dafür die Freigabe von 25.000 Euro ab 2023 für den Literaturhaus Köln e.V. aus den im Haus- haltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mitteln zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“. Der Be- schluss erfolgt für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung. die Aufnahme der seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses geförderten Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen in die institutionelle Förderung des Literaturhauses (20.000 Euro p.a.). die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel für das Projekt „Heimspiel“ im Umfang von 10.000 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literatur- haus Köln e.V.“ Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun- gen. Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 215.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 235.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dieser Vorlage sollen auf dem Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022, hier: „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“, basierende, zweckgebundene Mittel für den Litera- turhaus Köln e.V. freigegeben werden. Da der Träger schon einen Betriebskostenzuschuss erhält, werden die Mittel in diesen integriert. Zudem werden zwei bislang regelmäßig bzw. jährlich geförderte Projektvorhaben ebenfalls in den Betriebskostenzuschuss überführt. Über eine entsprechende Definition der Förderzwecke bleibt die zielgerichtete Verwendung weiter- hin sichergestellt. Literaturhaus (Sparte Literatur): Freigabe von 25.000 Euro Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen des AN/1726/2022 für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung insgesamt 140.000 Euro zusätzliche Fördermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ bereitgestellt. Diese Zu- schüsse sehen eine zusätzliche Fördersumme für den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von 25.000 Euro vor und wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachaus- schusses. Die Grundlage für die Förderung des Literaturhaus Köln e.V. ist das Förderkonzept Literatur. Mit dem städtischen Zuschuss wird das Literaturhaus in seiner Struktur als Netzwerkort der Literaturszene gefestigt. Das Literaturhaus bietet den Kölner Bürger*innen ganzjährig ein um- 3 fangreiches Literaturprogramm mit Veranstaltungen und Gesprächen. Der Schwerpunkt liegt auf Neuerscheinungen. Mit der zusätzlichen Fördersumme von 25.000 Euro sollen das Litera- turhaus Köln als Impulsgeber und Vernetzungsstruktur für die Szene gestärkt, die punktuelle Öffnung des Hauses für Literaturveranstalter*innen und zugleich eine Diversifizierung des eigenen Literaturhauspublikums ermöglicht werden. Konkret in Planung ist das „Literaturlabor Köln“ als Format, in dem neue Programmideen und größere Professionalität bei der Pro- grammarbeit gemeinsam mit Veranstalter*innen der freien Szene entwickelt werden. Bei dem zweiten Format „Die offene Tür“ wird das Literaturhaus seine Räume und Ressourcen mit der immer diverseren lokalen Literaturszene teilen. In einem kuratierten Prozess können unter- schiedliche Akteur*innen die Räume des Hauses nutzen. Beide Projekte werten die lokale Literaturszene auf. Eine Entwicklung, die das Literaturhaus Köln stark befördern kann und will. Projekt „Heimspiel“ und Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchau- tor*innen, Aufnahme in die institutionelle Förderung (Betriebskostenzuschuss) Für das Publikum zwischen vier und 15 Jahren bietet das Junge Literaturhaus (als Teil des Literaturhaus Köln e.V.) vom Bilderbuchkino bis zur Lesung viel Spaß mit Büchern, um auch die Jüngsten für Bücher zu gewinnen. Zwei Förderungen des Kulturamtes, die den Wirkungs- kreis des Jungen Literaturhauses erweitern und auch eine Autor*innenförderung im Bereich Kinder- und Jugendbuch eingeführt haben, sollen nun vom Projektkostenzuschussbereich in die institutionelle Förderung überführt werden. Ziel ist, die Förderungen zu bündeln und somit die Förderabwicklung für den Zuschussnehmer (und die Kulturverwaltung) zu vereinfachen. Bei dem Projekt „Heimspiel“ handelt es sich um eine jährliche Veranstaltung, bei der rund 60 Autor*innen aus NRW in Kölner Schulen mit Lesungen zu Gast sind. Initiiert und viele Jahre organisiert wurde „Heimspiel“ von der Kölner Autorin Ute Wegmann, die das Format 2022 an das Team des Jungen Literaturhauses übergeben hat. Seither findet das Format zweimal pro Jahr (Mai/November) mit jeweils 30 Lesungen statt, was für das Interesse beider Seiten – der Autor*innen und Schulen – spricht, deren Vernetzung fördert und insgesamt die (Teil-)Szene der Kinder-/Jugendbuchliteratur in Köln stärkt. Die Vergabe von zwei Stipendien an Autor*innen der Kinder- und Jugendbuchliteratur durch den Literaturhaus Köln e. V. war bisher im Projektförderbereich des Literaturreferates verortet. Diese Maßnahme entwickelte sich aus Gesprächen der Literaturszene während der Kul- turentwicklungsplanung. Als komplementäre Förderung zur Finanzierung der zwei Stipendien konnte das Literaturhaus Köln e.V. die Imhoff Stiftung gewinnen. Die Kinder- und Jugend- buchstipendien werden bereits seit 2019 vergeben. Sie ergänzen hervorragend die Vergabe der zwei Dieter-Wellershoff-Stipendien für Kölner Autor*innen, die in dem bisherigen jährli- chen Betriebskostenzuschuss für Struktur und Programm des Literaturhaus Köln e.V. bereits enthalten sind (vgl. 3981/2017). Anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbe- trages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Dies ist hier mit Blick auf die Mittel für „Heimspiel“ (10.000 Euro) der Fall, da Mittel aus der Position „Projekt- förderung Literatur“ für die Position „Literaturhaus Köln e.V.“ verwendet werden sollen. Über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Die Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendbuchliteratur“ in Höhe von 20.000 Euro wird statt als Projektkostenzuschuss künftig als Betriebskostenzuschuss ausgezahlt. Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. Der Betriebskostenzuschuss für den Literaturhaus Köln e. V. in Höhe von 160.000 Euro er- höht sich somit ab 2023 durch die Freigabe von 25.000 Euro im Rahmen zusätzlicher För- dermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ und weitere 30.000 Euro durch die Auf- nahme bisheriger Projektkostenzuschussmittel in die institutionelle Förderung auf 215.000 Euro. 4 Für 2024 sieht der Haushalt 2023/2024 eine Budgetaufstockung für den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von 20.000 Euro vor. Diese soll dazu dienen, Autor*innen-Honorare angemessen zu erhöhen sowie die personelle Besetzung des Literaturhauses entsprechend aufzustocken und in Teilbereichen zu professionalisieren, so dass auch die Umsetzung von neuen Projek- ten möglich wird. Der Betriebskostenzuschuss für das Literaturhaus Köln e. V. erhöht sich somit ab 2024 auf 235.000 Euro. Finanzierung Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von 185.000 Euro in 2023 bzw. 205.000 Euro in 2024 für den Literaturhaus Köln e. V. im Teilergebnisplan des Kul- turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen inkl. mittelfristiger Finanzplanung berücksichtigt. Durch die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln aus dem gleichen Teilergebnisplan in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ (10.000 Euro) sowie der Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendliteratur“ (20.000 Euro) zu- gunsten der Position „Literaturhaus Köln e.V.“ stehen Gesamtmittel für den Betriebskostenzu- schuss in Höhe von 215.000 Euro in 2023 bzw. 235.000 Euro in 2024 zur Verfügung. Die in 2025ff erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 235.000 Euro wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0495/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 06.02.2023 17:24