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0495/2023

Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff für das Literaturhaus Köln e.V. und Gewährung von institutioneller Förderung

Beschlussvorlage Ausschuss 23.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 14.03.2023, TOP 4.4

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1930 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0495/2023
Stand: 24.10.2023 
Sachstandsbericht  
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff für das Literaturhaus Köln 
e.V. und Gewährung von institutioneller Förderung 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt  
 
die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von 
insgesamt 215.000 Euro in 2023 und 235.000 Euro ab 2024, und dafür 
 
 die Freigabe von 25.000 Euro ab 2023 für den Literaturhaus Köln e.V. aus den im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 
30.09.2022 zugesetzten Mitteln zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“. Der Be-
schluss erfolgt für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung.  
 die Aufnahme der seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses 
geförderten Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen 
in die institutionelle Förderung des Literaturhauses (20.000 Euro p.a.).  
 die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel für das Projekt „Heimspiel“ im Umfang 
von 10.000 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – 
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 
und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literatur-
haus Köln e.V.“ 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde in 2023 bzw. wird auch künftig umgesetzt und die Fördermittel entspre-
chend verausgabt. 
Nächste Schritte:

2 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beschlussvorlage Ausschuss

10091 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0495/2023 
Freigabedatum 
 23.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff für das Literaturhaus Köln 
e.V. und Gewährung von institutioneller Förderung  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt  
 
die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von 
insgesamt 215.000 Euro in 2023 und 235.000 Euro ab 2024, und dafür 
 
 die Freigabe von 25.000 Euro ab 2023 für den Literaturhaus Köln e.V. aus den im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 
30.09.2022 zugesetzten Mitteln zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“. Der Be-
schluss erfolgt für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung.  
 die Aufnahme der seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses 
geförderten Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen 
in die institutionelle Förderung des Literaturhauses (20.000 Euro p.a.).  
 die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel für das Projekt „Heimspiel“ im Umfang 
von 10.000 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – 
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 
und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literatur-
haus Köln e.V.“ 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  215.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    235.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dieser Vorlage sollen auf dem Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022, hier: 
„Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“, basierende, zweckgebundene Mittel für den Litera-
turhaus Köln e.V. freigegeben werden. Da der Träger schon einen Betriebskostenzuschuss 
erhält, werden die Mittel in diesen integriert. Zudem werden zwei bislang regelmäßig bzw. 
jährlich geförderte Projektvorhaben ebenfalls in den Betriebskostenzuschuss überführt. Über 
eine entsprechende Definition der Förderzwecke bleibt die zielgerichtete Verwendung weiter-
hin sichergestellt. 
Literaturhaus (Sparte Literatur): Freigabe von 25.000 Euro  
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen des 
AN/1726/2022 für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung insgesamt 140.000 Euro 
zusätzliche Fördermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ bereitgestellt. Diese Zu-
schüsse sehen eine zusätzliche Fördersumme für den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von 
25.000 Euro vor und wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 
2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachaus-
schusses.  
Die Grundlage für die Förderung des Literaturhaus Köln e.V. ist das Förderkonzept Literatur. 
Mit dem städtischen Zuschuss wird das Literaturhaus in seiner Struktur als Netzwerkort der 
Literaturszene gefestigt. Das Literaturhaus bietet den Kölner Bürger*innen ganzjährig ein um-

3 
fangreiches Literaturprogramm mit Veranstaltungen und Gesprächen. Der Schwerpunkt liegt 
auf Neuerscheinungen. Mit der zusätzlichen Fördersumme von 25.000 Euro sollen das Litera-
turhaus Köln als Impulsgeber und Vernetzungsstruktur für die Szene gestärkt, die punktuelle 
Öffnung des Hauses für Literaturveranstalter*innen und zugleich eine Diversifizierung des 
eigenen Literaturhauspublikums ermöglicht werden. Konkret in Planung ist das „Literaturlabor 
Köln“ als Format, in dem neue Programmideen und größere Professionalität bei der Pro-
grammarbeit gemeinsam mit Veranstalter*innen der freien Szene entwickelt werden. Bei dem 
zweiten Format „Die offene Tür“ wird das Literaturhaus seine Räume und Ressourcen mit der 
immer diverseren lokalen Literaturszene teilen. In einem kuratierten Prozess können unter-
schiedliche Akteur*innen die Räume des Hauses nutzen. Beide Projekte werten die lokale 
Literaturszene auf. Eine Entwicklung, die das Literaturhaus Köln stark befördern kann und will. 
Projekt „Heimspiel“ und Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchau-
tor*innen, Aufnahme in die institutionelle Förderung (Betriebskostenzuschuss) 
Für das Publikum zwischen vier und 15 Jahren bietet das Junge Literaturhaus (als Teil des 
Literaturhaus Köln e.V.) vom Bilderbuchkino bis zur Lesung viel Spaß mit Büchern, um auch 
die Jüngsten für Bücher zu gewinnen. Zwei Förderungen des Kulturamtes, die den Wirkungs-
kreis des Jungen Literaturhauses erweitern und auch eine Autor*innenförderung im Bereich 
Kinder- und Jugendbuch eingeführt haben, sollen nun vom Projektkostenzuschussbereich in 
die institutionelle Förderung überführt werden. Ziel ist, die Förderungen zu bündeln und somit 
die Förderabwicklung für den Zuschussnehmer (und die Kulturverwaltung) zu vereinfachen. 
Bei dem Projekt „Heimspiel“ handelt es sich um eine jährliche Veranstaltung, bei der rund 60 
Autor*innen aus NRW in Kölner Schulen mit Lesungen zu Gast sind. Initiiert und viele Jahre 
organisiert wurde „Heimspiel“ von der Kölner Autorin Ute Wegmann, die das Format 2022 an 
das Team des Jungen Literaturhauses übergeben hat. Seither findet das Format zweimal pro 
Jahr (Mai/November) mit jeweils 30 Lesungen statt, was für das Interesse beider Seiten – der 
Autor*innen und Schulen – spricht, deren Vernetzung fördert und insgesamt die (Teil-)Szene 
der Kinder-/Jugendbuchliteratur in Köln stärkt. 
Die Vergabe von zwei Stipendien an Autor*innen der Kinder- und Jugendbuchliteratur durch 
den Literaturhaus Köln e. V. war bisher im Projektförderbereich des Literaturreferates verortet. 
Diese Maßnahme entwickelte sich aus Gesprächen der Literaturszene während der Kul-
turentwicklungsplanung. Als komplementäre Förderung zur Finanzierung der zwei Stipendien 
konnte das Literaturhaus Köln e.V. die Imhoff Stiftung gewinnen. Die Kinder- und Jugend-
buchstipendien werden bereits seit 2019 vergeben. Sie ergänzen hervorragend die Vergabe 
der zwei Dieter-Wellershoff-Stipendien für Kölner Autor*innen, die in dem bisherigen jährli-
chen Betriebskostenzuschuss für Struktur und Programm des Literaturhaus Köln e.V. bereits 
enthalten sind (vgl. 3981/2017). 
Anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln 
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbe-
trages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Dies ist hier mit 
Blick auf die Mittel für „Heimspiel“ (10.000 Euro) der Fall, da Mittel aus der Position „Projekt-
förderung Literatur“ für die Position „Literaturhaus Köln e.V.“ verwendet werden sollen. Über 
eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss.  
Die Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendbuchliteratur“ in Höhe von 20.000 Euro 
wird statt als Projektkostenzuschuss künftig als Betriebskostenzuschuss ausgezahlt. 
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. 
Der Betriebskostenzuschuss für den Literaturhaus Köln e. V. in Höhe von 160.000 Euro er-
höht sich somit ab 2023 durch die Freigabe von 25.000 Euro im Rahmen zusätzlicher För-
dermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ und weitere 30.000 Euro durch die Auf-
nahme bisheriger Projektkostenzuschussmittel in die institutionelle Förderung auf 215.000 
Euro.

4 
Für 2024 sieht der Haushalt 2023/2024 eine Budgetaufstockung für den Literaturhaus Köln 
e.V. in Höhe von 20.000 Euro vor. Diese soll dazu dienen, Autor*innen-Honorare angemessen 
zu erhöhen sowie die personelle Besetzung des Literaturhauses entsprechend aufzustocken 
und in Teilbereichen zu professionalisieren, so dass auch die Umsetzung von neuen Projek-
ten möglich wird. Der Betriebskostenzuschuss für das Literaturhaus Köln e. V. erhöht sich 
somit ab 2024 auf 235.000 Euro. 
 
Finanzierung 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von 185.000 Euro in 
2023 bzw. 205.000 Euro in 2024 für den Literaturhaus Köln e. V. im Teilergebnisplan des Kul-
turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen inkl. mittelfristiger Finanzplanung berücksichtigt.  
Durch die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln aus dem gleichen Teilergebnisplan 
in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ (10.000 
Euro) sowie der Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendliteratur“ (20.000 Euro) zu-
gunsten der Position „Literaturhaus Köln e.V.“ stehen Gesamtmittel für den Betriebskostenzu-
schuss in Höhe von 215.000 Euro in 2023 bzw. 235.000 Euro in 2024 zur Verfügung. 
Die in 2025ff erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 235.000 Euro wird das Dezernat für 
Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0495/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.02.2023
Erstellt
06.02.2023 17:24