E-Scooter und Leihfahrräder stellen in Köln-Mülheim weiterhin eine Unfallgefahr dar
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1313/2024 vom 24.09.2024
Stand: Am 30.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage 2 E- Scooter und Leihfahrräder stellen auch weiterhin eine Unfallgefahr dar
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 22.09.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates E- Scooter und Leihfahrräder stellen in Köln-Mülheim weiterhin eine Unfallgefahr dar Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, wir nehmen die noch immer nicht beantwortete Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 26.02.2024 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=978165&type=do zum Anlass das Thema erneut mit erweiterten Fragestellungen aufzunehmen und hoffen, dass diese und auch die noch unbeantwortete Anfrage zeitnah von der Verwaltung bearbeitet werden. Unseres Erachtens geht es in erster Linie nicht um das öffentliche Erscheinungsbild, dass durch die ungeordnet, kreuz und quer abgestellten E- Roller und Leihfahrräder entsteht, sondern um die erhebliche Unfallgefahr, die sie für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Scheinbar ist noch keine nachhaltige Lösung für die Problematik gefunden worden oder hat man sie nur noch nicht auf den Bezirk Köln- Mülheim übertragen? Von der BV Köln- Mülheim beschlossene Anträge aus 2021 und 2023 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=330485 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=384703 wurden nicht umgesetzt und die Verwaltung ist nicht bereit separat zu dieser Thematik in einer BV- Sitzung, Frage und Antwort zu stehen. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Zoneneinteilung für das gesamte Stadtgebiet und insbesondere für den Stadtbezirk Köln- Mülheim? 2. Wie sieht das Gesamtkonzept aus, auf das im März 2022 in einer Pressemitteilung hingewiesen wurde und wie der Teil für den Stadtbezirk Köln – Mülheim? https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24470/index.html 3. Um welche Qualitätskriterien handelt es sich, die in der oben genannten Presseerklärung der Stadt erwähnt wurden? 4. In welcher Art und Weise werden Benutzer*innen von E- Scootern und Leihfahrrädern sanktioniert, die ihre Fahrzeige außerhalb der Abstellzonen stehen lassen ? 5. Wieviel Euro fließen durch die Einnahmen der Sondernutzungssatzung pro Jahr in den Stadthaushalt und wofür werden dieselben verwendet? https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2023/2023.12.18_0185- 01_sondernnutzungssatzung.pdf Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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