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AN/1313/2024

E-Scooter und Leihfahrräder stellen in Köln-Mülheim weiterhin eine Unfallgefahr dar

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 24.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 7.2.4

Anfrage 2 E- Scooter und Leihfahrräder stellen auch weiterhin eine Unfallgefahr dar

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Anfrage 2 E- Scooter und Leihfahrräder stellen auch weiterhin eine Unfallgefahr dar

3192 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
22.09.2024 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
E- Scooter und Leihfahrräder stellen in Köln-Mülheim weiterhin eine Unfallgefahr dar  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
wir nehmen die noch immer nicht beantwortete Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 
26.02.2024 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=978165&type=do 
zum Anlass das Thema erneut mit erweiterten Fragestellungen aufzunehmen und hoffen, dass 
diese und auch die noch unbeantwortete Anfrage zeitnah von der Verwaltung bearbeitet 
werden. 
Unseres Erachtens geht es in erster Linie nicht um das öffentliche Erscheinungsbild, dass 
durch die ungeordnet, kreuz und quer abgestellten E- Roller und Leihfahrräder entsteht, 
sondern um die erhebliche Unfallgefahr, die sie für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. 
Scheinbar ist noch keine nachhaltige Lösung für die Problematik gefunden worden oder hat 
man sie nur noch nicht auf den Bezirk Köln- Mülheim übertragen?

Von der BV Köln- Mülheim beschlossene Anträge aus 2021 und 2023  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=330485 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=384703 
 
    wurden nicht umgesetzt und die Verwaltung ist nicht bereit separat zu dieser Thematik  in  
    einer  BV- Sitzung, Frage und Antwort zu stehen. 
 
    Wir bitten daher um  die Beantwortung  folgender Fragen: 
  
 
1. Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Zoneneinteilung für das gesamte Stadtgebiet  
    und insbesondere für den Stadtbezirk Köln- Mülheim?  
 
2. Wie sieht das Gesamtkonzept aus, auf das im März 2022 in einer Pressemitteilung  
    hingewiesen wurde und wie der Teil für den Stadtbezirk Köln – Mülheim? 
 
  https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24470/index.html 
 
 
3. Um welche Qualitätskriterien handelt es sich, die in der oben genannten Presseerklärung  
    der Stadt erwähnt wurden? 
 
4. In welcher Art und Weise werden Benutzer*innen von E- Scootern und Leihfahrrädern  
    sanktioniert, die ihre Fahrzeige außerhalb der Abstellzonen stehen lassen ?  
 
 5. Wieviel Euro fließen durch die Einnahmen der Sondernutzungssatzung pro Jahr  in den  
     Stadthaushalt und wofür werden dieselben verwendet? 
 
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2023/2023.12.18_0185-
01_sondernnutzungssatzung.pdf 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
      DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/1313/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
24.09.2024
Erstellt
24.09.2024 09:17