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3385/2022

Belastungen des städtischen Haushaltes im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 21.10.2022

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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1717 Zeichen

Dezernat Erträge Aufwendungen 
01 Amt der 
Oberbürgermeisterin 
0101 Politische Gremien, Verwaltungsführung 
und internationale Angelegenheiten 0 93.287 
13 Amt für Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit 
0111 Sonstige Innere Verwaltung 0 2.446 
16 Amt für Integration und 
Vielfalt 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 0 528.748 
1000 Zentrale Dienste 0106 Zentrale Dienstleistungen 0 69.137 
11 Personal- und 
Verwaltungsmanagement 
0103 Personal- und Organisationsmanagement -554 239.207 
33 Ausländeramt 0209 Ausländerangelegenheiten 0 473.744 
40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgaben 0 970 
403 Rheinische Musikschule 0415 Rheinische Musikschule 0 8.718 
42 Amt für Weiterbildung 0414 Volkshochschule -8.618 8.560 
51 Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 
0603 Kindertagesbetreuung 0 3.313 
0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 0 508.025 
5111 Kinder- u. Jugendpädagog. 
Einrichtung d. Stadt Köln 
0601 Kinder- und jugendpädagogische 
Einrichtung -274 27.362 
50 Amt für Soziales und 
Senioren 
0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 0 14.168.917 
53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdienste -663.795 1.089.040 
1003 Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung 
und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 0 499 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum -27.170.009 45.974.440 
Dez. VII 43 Stadtbibliothek 0418 Stadtbibliothek 0 3.819 
12 Amt für 
Informationsverarbeitung 
0104 IT- und Kommunikationsdienste 0 105.301 
15 Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik 
0210 Statistik und Informationsmanagement 0 86.557 
-27.843.250 63.392.089 Summe 
56 
Dez. IX 
Amt Produktgruppe 
Ist 
30.09. 
Amt für Wohnungswesen 
Dez. OB 
Dez. I 
Dez. IV 
Dez. V 
Detailansicht 
(Angaben in Euro)

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

15098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.10.2022 
 3385/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022 
 
Belastungen des städtischen Haushaltes im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme 
und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen 
hier: Bericht auf Grundlage des Buchungsstandes 30.09.2022 
Die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden anlässlich des 
Krieges in der Ukraine anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlun-
gen wurden in der Finanzbuchhaltung aus Transparenzgründen auf einschlägigen Positionen erfasst 
(Kontierung). Diese Buchungen wurden zum Stichtag 30.09.2022 ausgewertet. Über diese Be- und 
Entlastungen des städtischen Haushaltes wird der Rat hiermit gemäß § 6 Abs. 1 Verordnung zur An-
wendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Un-
terbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im 
Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenauf-
nahme) unterrichtet. In einem weiteren Schritt wird auch der Bezirksregierung gemäß § 6 Abs. 2 
KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme berichtet. 
Dieser Bericht behandelt entsprechend der oben genannten rechtlichen Vorgaben die in diesem Zu-
sammenhang stehenden und gebuchten Be- und Entlastungen des städtischen Haushaltes zum Bu-
chungsstand 30.09.2022. Es ist möglich, dass einzelne Belastungen bis zu diesem Stichtag noch 
nicht ergebniswirksam geworden sind (z. B. weil eine Rechnungsstellung und in der Folge die Bu-
chung noch aussteht) und somit erst mit dem nächsten Bericht ausgewiesen werden. Endgültig be-
lastbare Summen der im Jahresverlauf angefallenen Belastungen werden erst mit dem Jahresab-
schluss 2022 dargestellt werden können. Aus diesem Grund wurde der Bericht auch um entspre-
chend kurze Ausführungen zu den voraussichtlichen diesbezüglichen Belastungen zum Jahresende 
(Prognosen) ergänzt. 
1. Ergebnisrechnung 
1.1 Übersicht 
In der konsumtiven Ergebnisrechnung lässt sich der aktuelle Stand der im Zusammenhang mit der 
Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden entstandenen Belastungen (Buchungen) wie 
folgt zusammenfassen: 
 
Ist
30.09.
-27.843.250
63.392.089
35.548.839
Summe ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Zusammenfassung
(Angaben in Euro)
Summe ordentliche Erträge

2 
 
Im Bereich der Erträge wurden stadtweit Mehrerträge in Höhe von rd. 27,8 Mio. Euro gebucht. Diesen 
Erträgen stehen Mehraufwendungen in Höhe von 63,4 Mio. Euro gegenüber, sodass sich insgesamt 
eine Netto-Belastung von rd. 35,5 Mio. Euro für die Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen 
Schutzsuchenden bis zum 30.09. ergibt. 
Die Summe der Mehrerträge in Höhe von 27,8 Mio. Euro ist auf die Zuweisung des Bundes zur Betei-
ligung an den Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von 
Schutzsuchenden entstanden sind, und auf Erträge aus Benutzungsgebühren zurückzuführen. 
Die Mehraufwendungen von rd. 63,4 Mio. Euro resultieren überwiegend aus Mehraufwendungen im 
Bereich der Transferleistungen, die an die Schutzsuchenden gezahlt wurden, und aus Mehraufwen-
dungen für die Unterbringung der Schutzsuchenden in Mietunterkünften und Beherbergungsbetrie-
ben. 
 
1.2 Erträge und Aufwendungen im Detail 
Die Gesamtbelastung von insgesamt rd. 35,5 Mio. Euro ist im Wesentlichen in drei Ämtern entstan-
den, wie die nachstehende Tabelle verdeutlicht: 
 
Dezernat Amt Erträge Aufwendungen Saldo
50 - Amt für Soziales und Senioren 0 14.168.917 14.168.917
56 - Amt für Wohnungswesen -27.170.009 45.974.939 18.804.930
53 - Gesundheitsamt -663.795 1.089.040 425.245
-27.833.804 61.232.896 33.399.093
-9.447 2.159.193 2.149.746
-27.843.250 63.392.089 35.548.839
Summe restliche Ämter
Gesamtsumme
Summe Dezernat V
Ämtersummen
(Angaben in Euro)
Ist
30.09.
DEZ-V
 
Eine detaillierte Übersicht der gesamtstädtischen Auswirkungen ist in der Anlage 1 beigefügt. 
Die größten Belastungen für die Aufnahme und Unterbringung der anlässlich des Krieges in der Ukra-
ine eingereisten Personen sind im „Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen“ entstanden und 
dort insbesondere bei den Ämtern 50, 53 und 56.  
 
50 – Amt für Soziales und Senioren 
Seit Beginn des Krieges und bis zum Stichtag 30.09. sind ca. 12,5 Mio. Euro an Transferleistungen 
gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete Personen aus der Ukraine gezahlt 
worden. Auch im Zusammenhang mit dem errichteten Welcome Center am Kölner Hauptbahnhof sind 
Mehraufwendungen entstanden, die bereits in Höhe von 1,7 Mio. Euro abgerechnet worden sind. 
Ein Großteil der Aufwendungen und Erträge kann noch nicht zutreffend und periodengerecht zuge-
ordnet werden, sodass die dargestellten Ist-Buchungen zum Stichtag 30.09.2022 zwangsläufig noch 
unvollständig sind. Die voraussichtliche Netto-Belastung aufgrund des Ukraine-Krieges zeichnet sich 
daher nur in der Prognose zum Jahresende ab. 
Hintergrund: 
Durch den von der Bundesregierung zum 01.06.2022 beschlossenen Rechtskreiswechsel ukraini-
scher Schutzsuchender in den Leistungsbezug gemäß SGB II bzw. SGB XII haben vermehrt Schutz-
suchende Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (sog. Kosten der Unterkunft (KdU)). Aufgrund 
der Vielzahl an Anträgen auf diese Leistungen kommt es bisher zu Verzögerungen im Rahmen der 
KdU-Abrechnung. Bis zur Bewilligung von SGB II Leistungen erhalten Schutzsuchende weiterhin 
Transferleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hier ist mit einer späteren Erstat-
tung durch das Jobcenter Köln zu rechnen. In der Folge ist für diesen Teil auch die durch die Stadt 
Köln in Anspruch genommene pauschale Kostenerstattung vom Land NRW nach § 3 und § 4 Flücht-
lingsaufnahmegesetz (FlüAG) in Höhe von 1.125 Euro pro Kopf und Monat für bisherige AsylbLG-

3 
 
Leistungen dementsprechend zurückzuzahlen.  
Die Abrechnung durch die Verwaltung, die Erstattung durch das Jobcenter Köln sowie die Rückzah-
lung der FlüAG-Pauschale erfolgen sukzessive und damit einhergehend die zutreffende und perio-
dengerechte Buchung der Aufwendungen und Erträge. 
Prognose: 
Bis zum Jahresende werden für Leistungen nach dem AsylbLG insgesamt Mehraufwendungen in 
Höhe von rd. 16,3 Mio. Euro erwartet. Hinzu kommen Mehraufwendungen für die Hilfen zur Gesund-
heit, die voraussichtlich mit 11,0 Mio. Euro zu berücksichtigen sind. Demgegenüber stehen Erträge in 
Höhe von 23,0 Mio. Euro im Rahmen der FlüAG-Pauschale, wobei bereits entstandene Rückzahlun-
gen in Abzug gebracht wurden. 
Im Rahmen der SGB XII Leistungen werden bis zum Jahresende Aufwendungen in Höhe von ca. 6,4 
Mio. Euro für ukrainische Schutzsuchende erwartet. Hiervon werden ca. 3,8 Mio. Euro für Grundsi-
cherungs-Leistungen gemäß 4. Kapitel SGB XII erstattet. 
Aktuell ist noch nicht abzusehen, in welcher Höhe Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach 
SGB II bis zum Jahresende entstehen. Auch die entsprechende Höhe der Erträge kann aktuell nicht 
prognostiziert werden. 
Einschließlich der Aufwendungen für das Welcome-Center und der unsicheren Prognose für die Kos-
ten der Unterkunft werden zum 31.12.2022 insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 36,1 Mio. 
Euro prognostiziert. Demgegenüber stehen prognostizierte Erträge in Höhe von rd. 27,3 Mio. Euro. 
Dies führt zu einer Belastung des Haushaltes in Höhe von rd. 8,8 Mio. Euro. In dieser Mehrbelastung 
sind die aktuell nicht prognostizierbaren (zusätzlichen) Belastungen für die Kosten der Unterkunft 
nicht enthalten. Auch im Berichtswesen 08/2022 (Vorlage 3184/2022) wird auf diese Prognoseunsi-
cherheit hingewiesen. 
 
56 – Amt für Wohnungswesen 
Im Amt 56 betreffen die Auswirkungen weiterhin nahezu ausschließlich die Produktgruppe „1004 – 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum“.  
Auf der Aufwandsseite sind Mietaufwendungen für die Unterbringung in Unterkünften (ca. 10,5 Mio. 
Euro, davon ca. 5,7 Mio. Euro für die Erstunterbringung in der KölnMesse), Aufwendungen für die Un-
terbringung in Beherbergungsbetrieben (ca. 21,6 Mio. Euro) sowie Aufwendungen für Bewachungs-
leistungen (ca. 5,4 Mio. Euro) entstanden. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 8,5 Mio. resultie-
ren aus der Unterhaltung der Unterbringungsobjekte und aus der Betreuung der Bewohner*innen. 
 
Demgegenüber stehen Erträge für Benutzungsgebühren in Höhe von ca. 2,4 Mio. Euro sowie die 
erste und zweite Tranche der Zuweisung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammen-
hang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in 
Höhe von ca. 24,8 Mio. Euro. Die Erträge zum Stichtag 30.09.2022 sind in diesem Bereich jedoch 
noch unvollständig. Die Erstellung der Bescheide für die Nutzungsgebühren verzögert sich bis zur 
vollständigen Realisierung der bereits bewilligten Personalzusetzungen, sodass sich die entsprechen-
den Erträge voraussichtlich erst im Laufe der kommenden Buchungsstände auswirken. 
Insgesamt sind derzeit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 46,0 Mio. Euro und Mehrerträge in Höhe 
von rd. 27,2 Mio. Euro gebucht worden, wobei ca. 4.000 ukrainische Schutzsuchende untergebracht 
sind. 
Prognose: 
Zum Jahresende werden sich voraussichtlich für das gesamte Jahr Mehraufwendungen in Höhe von 
94,3 Mio. Euro und Mehrerträge in Höhe von 31,4 Mio. Euro ergeben, sodass von einer Nettobelas-
tung zum 31.12.2022 von rd. 62,9 Mio. Euro ausgegangen werden kann.  
Die zu erwartende Belastung des Haushaltes durch die Unterbringung der Flüchtlinge wurde in glei-
cher Höhe auch zum Berichtswesen 08/2022 prognostiziert.

4 
 
53 - Gesundheitsamt 
Die wesentlichen Mehraufwendungen im Gesundheitsamt betreffen den Betrieb einer Corona-Test-
stelle, den Personaleinsatz von Sanitäter*innen im Welcome Center und die Bereitstellung von medi-
zinischem Fachpersonal in den Notunterkünften. In diesem Zusammenhang sind außerdem entspre-
chende Erstattungen durch die Bezirksregierung Köln eingegangen. 
Zum 30.09.2022 sind bisher Aufwendungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro gebucht worden. Demge-
genüber stehen Erträge in Höhe von 0,7 Mio. Euro. 
Prognose: 
Die Gesamtaufwendungen bis zum 31.12.2022 werden aller Voraussicht nach rund 1,2 Mio. Euro be-
tragen. Weitere Mehrerträge zu den bereits gebuchten 0,7 Mio. Euro werden nicht erwartet. Dies führt 
zu eine Netto-Belastung von 0,5 Mio. Euro zum 31.12.2022. Diese Belastungen wurden in gleicher 
Höhe auch zum Berichtswesen 08/2022 prognostiziert. 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend ergeben sich in den drei am stärksten betroffenen Ämtern 50, 53 und 56 zum Bu-
chungsstand 30.09. Mehrerträge in Höhe von 27,8 Mio. Euro und Mehraufwendungen in Höhe von 
61,2 Mio. Euro, sodass eine Belastung von rd. 33,4 Mio. Euro resultiert. Zum Jahresende 2022 prog-
nostizieren diese Dienststellen zusammenfassend eine voraussichtliche Netto-Belastung in Höhe von 
72,2 Mio. Euro, die sich aus Mehraufwendungen in Höhe von 131,6 Mio. Euro und Mehrerträgen in 
Höhe von 59,4 Mio. Euro ergibt. 
2. Investive Finanzrechnung 
Die städtischen Regelungen zur Operationalisierung der Verordnung sehen vor, dass für Investitionen 
explizit im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden eigene Fi-
nanzstellen eingerichtet werden und sie damit als separate Maßnahmen im Haushalt geführt werden. 
Zum Buchungsstand 30.09 wurde durch das Amt für Wohnungswesen die Beschaffung einer Contai-
neranlage zur Unterbringung von 80 Personen umgesetzt und führte zu einer Auszahlung in Höhe 
von 1,3 Mio. Euro. 
 
Weitere notwendige Investitionen finden – falls erforderlich – im Regelbetrieb statt. Das für die Aufga-
benerfüllung erforderliche Anlagevermögen ist entweder bereits vorhanden oder lässt sich nicht expli-
zit der Unterbringung und Versorgung aus der Ukraine geflüchteter Menschen zuschreiben. 
3. Bewertung 
Die derzeitigen Buchungen zum Stichtag 30.09.2022 zeigen eine Nettobelastung von rd. 35,5 Mio. 
Euro für die Unterbringung Schutzsuchender in Folge des Ukraine-Krieges. Die derzeitigen Progno-
sen zeigen, dass die bis Jahresende zu erwartenden Belastungen darüber hinausgehen werden.  
Im Hinblick auf die finanziellen Belastungen durch den Ukraine-Krieg können die zu erwartenden fi-
nanzwirtschaftlichen Auswirkungen nur mit Hilfe von Erstattungen von Bund und Land kompensiert 
werden. Über die bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststehenden und eingegangenen Erstattungen 
hinaus werden weitere Hilfen insbesondere im Bereich der Unterbringung der Flüchtlinge dringend 
benötigt. 
 
Nicht umfasst von der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme 
sind nach wie vor die mittelbaren finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Haushalt, 
zum Beispiel durch den Anstieg der Energie-, Lebensmittel- und Kraftstoffpreise. Auch diese Auswir-
kungen werden den Haushalt jedoch im Laufe dieses Jahres sowie insbesondere in den Folgejahren 
ebenso wie die Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden stark be-
lasten.

5 
 
Angesichts der massiven Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg soll den städtischen Haushalten für 
die Jahre 2022ff. die Möglichkeit gegeben werden, diese Belastungen im Jahresabschluss zu isolie-
ren (=Bilanzierungshilfe). 
Bisher war es den Kommunen möglich, nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) 
Corona-bedingte Belastungen in den Jahren 2020 bis einschließlich 2022 zu isolieren. 
Eine entsprechende Ausweitung dieses Gesetzes zur zusätzlichen Isolierung der Belastungen auf-
grund des Ukraine-Krieges wurde als Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/997) am 
28.09.2022 in den Landtag eingebracht (jetzt: „NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz, NKF-
CUIG“). Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine Isolierung der Belastungen aufgrund des Ukraine-
Krieges in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen ist. Die Isolierung der aus der COVID-19-Pande-
mie resultierenden Belastungen soll über das Jahr 2022 hinaus bis zum Jahr 2023 erweitert werden. 
Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird aktuell im Dezember 2022 gerechnet. 
 
Die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges werden sich daher wie auch die Corona-beding-
ten Belastungen voraussichtlich nicht im Jahresergebnis 2022 niederschlagen. Sie werden vielmehr 
durch die Bilanzierungshilfe isoliert, die über die Buchung eines außerordentlichen Ertrags gebildet 
wird. Bei den außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF-CUIG handelt es sich je-
doch nicht um eine tatsächliche Verbesserung, sondern um eine Verschiebung der Haushaltsbelas-
tung in die Zukunft, da die mit der Isolierung zu bildende Bilanzierungshilfe voraussichtlich ab dem 
Jahr 2026 ratierlich über 50 Jahre abzuschreiben bzw. alternativ im Jahresabschluss 2026 (bisher 
2025, Änderung mit NKF-CUIG) einmalig ganz oder anteilig mit der allgemeinen Rücklage zu verrech-
nen ist und damit die zukünftigen Haushalte und nachfolgenden Generationen belastet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3385/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
21.10.2022
Erstellt
12.10.2022 23:09