2009/0143
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 52 - Berliner Allee 7 und 9 - (Aufstellungsbeschluss)
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2009/0143
3538 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 09.04.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0143 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan W 52 - Berliner Allee 7 und 9 - (Aufstellungsbe- schluss) Vorlage vom: 07.04.2009 Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs GmbH zur Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens wird zugestimmt. Für die Grundstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück 64/68 und Flurstück 64/67 (Berliner Allee 7 und 9) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, mit der Zielsetzung, die Errichtung einer Neubebauung mit Beherbergungsbetrieben, Schulungs- und Bü- roflächen, einem Fitnessstudio und einer Parkierungsanlage für ca. 300 Stellplätze zu ermöglichen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0143 vom 07.04.2009: Die Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs GmbH hat mit Schreiben vom 29.01.2009 einen An- trag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) gestellt, mit dem Ziel, ihre Grundstücke nördlich der Einmündung des Haardtrings in die Berliner Allee (Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück 64/67 und 64/68) städtebaulich neu zu ordnen und besser auszunutzen. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (ohne Maßstab) Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Grundfläche von ca. 11.500 m². Für das Gebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist das Gebiet als Gewerbliche Baufläche aus. Demgemäß sind auch künftig gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Die Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs GmbH (Vorhabenträger) beabsichtigt auf dem östlichen Grundstücksteil im Kreuzungsbereich Berliner Allee/Haardtring ein Hotel als fünfgeschossige Bebauung mit Staffelge- schoss zu errichten. Auf dem westlichen Grundstücksteil entlang des Haardtrings ist eine vierge- schossige Bebauung mit Staffelgeschoss für weitere Beherbergungs-, Schulungs- und Büroflächen, sowie einem Fitnessstudio geplant. Die Parkierungsanlage ist im nördlichen Gr undstücksteil vorge- sehen. 3 ... Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens zu schaffen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, den der Vorhabenträger auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt aufstellt, erforderlich. Im noch zu schließenden Durchführungs- und Erschließungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird sich der Vorhabenträger verpflichten, alle Kosten der Planung, der Durchfüh- rung und der Erschließung des Projektes, zu tragen. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Antrag der Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs GmbH entsprochen und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Der Dezernent VI: i.V. Wolfgang Glenz Bürgermeister Darmstadt, 07.04.2009 61.4 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Berliner Allee 7
- Haardtring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0143
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.04.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00