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2009/0143

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 52 - Berliner Allee 7 und 9 - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 07.04.2009

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2009/0143

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2009/0143

3538 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.04.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0143 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan W 52 - Berliner Allee 7 und 9 - (Aufstellungsbe-
schluss) 
 
Vorlage vom: 07.04.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Antrag der Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs GmbH zur Einleitung eines Bebauungs-
planverfahrens wird zugestimmt. 
Für die Grundstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück 64/68 und Flurstück 64/67 (Berliner 
Allee 7 und 9) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, mit 
der Zielsetzung, die Errichtung einer Neubebauung mit Beherbergungsbetrieben, Schulungs- und Bü-
roflächen, einem Fitnessstudio und einer Parkierungsanlage für ca. 300 Stellplätze zu ermöglichen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0143 vom 07.04.2009:  
 
Die Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs GmbH hat mit Schreiben vom 29.01.2009 einen An-
trag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gestellt, mit dem Ziel, ihre Grundstücke nördlich der Einmündung des Haardtrings 
in die Berliner Allee (Gemarkung Darmstadt, Flur 17, Flurstück 64/67 und 64/68) städtebaulich neu 
zu ordnen und besser auszunutzen. 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  (ohne Maßstab) 
 
 
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Grundfläche von ca. 11.500 m². 
Für das Gebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt weist das Gebiet als Gewerbliche Baufläche aus. 
Demgemäß sind auch künftig gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Die Nährmittelwerke Werner 
Engel Verwaltungs GmbH (Vorhabenträger) beabsichtigt auf dem östlichen Grundstücksteil im 
Kreuzungsbereich Berliner Allee/Haardtring ein Hotel als fünfgeschossige Bebauung mit Staffelge-
schoss zu errichten. Auf dem westlichen Grundstücksteil entlang des Haardtrings ist eine vierge-
schossige Bebauung mit Staffelgeschoss für weitere Beherbergungs-, Schulungs- und Büroflächen, 
sowie einem Fitnessstudio geplant. Die Parkierungsanlage ist im nördlichen Gr undstücksteil vorge-
sehen.

3 
 
... 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens zu schaffen, ist 
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, den der Vorhabenträger auf Grundlage des Vorhaben- und 
Erschließungsplans in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt aufstellt, erforderlich. 
Im noch zu schließenden Durchführungs- und Erschließungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan wird sich der Vorhabenträger verpflichten, alle Kosten der Planung, der Durchfüh-
rung und der Erschließung des Projektes, zu tragen. 
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Antrag der Nährmittelwerke Werner Engel Verwaltungs 
GmbH entsprochen und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. 
 
 
Der Dezernent VI: 
i.V. 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 07.04.2009 
61.4 ha  Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 178
TOP 13
TOP 22

Orte (2)

  • Berliner Allee 7
  • Haardtring

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0143
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00