AN/0323/2020
Planungsstrategie für künftige Bauvorhaben im Stadtbezirk Nippes
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
3604 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 04.03.2020 AN/0323/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Planungsstrategie für künftige Bauvorhaben im Stadtbezirk Nippes - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 Nippes bittet den Stadtrat, den StEA und die Verwaltung auf für künftige Bauvorhaben im Stadtbezirk Nippes 1. ein unabhängiges Verkehrsgutachten zu erstellen bevor die weiteren Planungen, z.B. durch eine Jury erstellt werden. 2. sicherzustellen, dass eine ausreichende Zahl an Schul- und Kindergartenplätzen im Stadtbezirk bereits vorhanden ist, wenn die weiteren Planungen durchgeführt werden. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Öffentlichkeit von dem Vorhaben bereits informiert ist, bevor die Planungen bereits in einer Phase angelangt sind, in der nur noch unzureichend von der Bevölkerung Einfluss genommen werden kann. 4. Gutachten zu Verkehr und Umweltverträglichkeit von den betreffenden Ämtern ausführen zu lassen und nicht in der Verantwortlichkeit des Investors zu belassen. 5. die BV5 in allen Phasen laufend zu unterrichten bevor fertige Verwaltungsvorlagen kurzfristig zu den Sitzungen erscheinen und die Anregungen der BV5 mit entsprechender Wertigkeit zu berücksichtigen. /-2- - 2 - Begründung: Das Bauvorhaben Simonskaul ist ein „schönes“ Beispiel dafür, wie wir es eigentlich nicht haben wollen! Da schlummert eine Restmülldeponie mit Schad- und Giftstoffen jahrzehntelang als geschützter Landschaftsbestandteil vor sich hin, weil es allen Beteiligten zu kostspielig ist, das Gelände auszukoffern und zu sanieren und in den Zeiten knappen Wohnraums kommt dann ein Investor und löst das Problem, indem er ein paar Teile auskoffert und ersetzt und alle Untersuchungen bis hin zum Verkehrsgutachten eigenverantwortlich ausführt. Wenn dann alle Planungen bereits durchgeführt sind und die Gutachten dann alle „gut“ sind, werden der staunenden Öffentlichkeit 4 Versionen des Objektes vorgeführt, von denen eine es dann später sein wird. Sogar die Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung an die Verwaltung werden vom Investor bearbeitet. Erst mal soll gebaut werden, weil der Wohnraum knapp ist und der Rest ergibt sich irgendwie später. Et hätt noch immer jot jejange! Genau diese Vorgehensweise wollen wir in unserem Stadtbezirk nicht mehr erleben. Diese Vorgehensweise ist gegenüber der Bezirksvertretung und den Menschen, deren Anliegen sie zu vertreten hat, respektlos und fördert lediglich die Ablehnung solcher Projekte. Am Ende erkennt der Bürger nur noch seine Machtlosigkeit und wird so zur Politikverdrossenheit geführt. Wir wollen zukünftig bei der Planung von derartigen Bauvorhaben eine andere Strategie sehen und ernst genommen werden. Wir kennen die Probleme vor Ort besser als mancher vom Vorhabensträger bezahlte Gutachter und können helfen, die Projekte so zu gestalten, dass sie auch von den anderen Menschen im Veedel nicht nur akzeptiert, sondern auch als bereichernd empfunden werden. Ein schönes Beispiel dafür, wie man es anders machen könnte, liefert die Stadt Aachen mit ihrem Kriterienkatalog für familienfreundliches Bauen. Hier wird bereits im Vorfeld ein Fragenkatalog zu Verkehrsplanung, Schulen, Kindergärten, Jugendheimen usw. abgefragt und abgearbeitet. gez. Baumann gez. Steinbach
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0323/2020
Freigabedatum 10.06.2024
Stand: 07.06.2024
Sachstandsbericht
Planungsstrategie für künftige Bauvorhaben im Stadtbezirk Nippes
- Antrag der SPD-Fraktion -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes bittet den Stadtrat, den Stadtentwicklungsausschuss und die
1. ein unabhängiges Verkehrsgutachten zu erstellen, bevor die weiteren Planungen, z.B.
durch eine Jury erstellt werden.
2. sicherzustellen, dass eine ausreichende Zahl an Schul- und Kindergartenplätzen im Stadt-
bezirk bereits vorhanden ist, wenn die weiteren Planungen durchgeführt werden.
3. dafür Sorge zu tragen, dass die Öffentlichkeit von dem Vorhaben bereits informiert ist, be-
vor die Planungen bereits in einer Phase angelangt sind, in der nur noch unzureichend
von der Bevölkerung Einfluss genommen werden kann.
4. Gutachten zu Verkehr und Umweltverträglichkeit von den betreffenden Ämtern ausführen
zu lassen und nicht in der Verantwortlichkeit des Investors zu belassen.
5. die Bezirksvertretung Nippes in allen Phasen laufend zu unterrichten, bevor fertige Ver-
waltungsvorlagen kurzfristig zu den Sitzungen erscheinen und die Anregungen der Be-
zirksvertretung Nippes mit entsprechender Wertigkeit zu berücksichtigen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1.
In der Vorbereitung größerer, planungsrelevanter Bauvorhaben ist es üblich, durch die Vorha-
benträgerin erste verkehrliche Voruntersuchungen durchführen zu lassen, um die generellen
Grundlagen für die weitere Planung zu ermitteln, beispielsweise für die Auslobung eines Wett-
bewerbsverfahrens. Ein umfassendes Verkehrskonzept kann erst auf Grundlage einer konkre-
ten Entwurfsplanung erstellt werden, in der Regel im Zuge eines formal vorgegebenen Bebau-
ungsplanverfahrens, in welches sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Be-
lange bereits frühzeitig eingebunden werden.
Zu 2.
In der oben beschriebenen frühzeitigen Beteiligung werden auch die Schul-und Kinderbetreu-
ungsbedarfszahlen bei den zuständigen Fachämtern abgefragt, in der Regel noch vor Auslo-
bung eines Wettbewerbs. Die durch das Vorhaben ausgelösten Bedarfszahlen werden in der
weiteren Planung berücksichtigt.
2
Zu 3.
Regelmäßige Praxis ist es, die Bürgerschaft bereits in das Wettbewerbsverfahren einzubezie-
hen, wie es beispielsweise im Vorhaben Simonskaul praktiziert wurde. Hier wurde in einer Öf-
fentlichkeitsveranstaltung den Bürgern die Möglichkeit eröffnet, direkt mit den teilnehmenden
Architekten die Entwürfe der ersten Phase des Wettbewerbs zu diskutieren. Die Anmerkungen
wurden aufgenommen und den Planungsbüros für die Bearbeitung der zweiten Phase zur
Verfügung gestellt. Eine Vielzahl dieser Anregungen kann hierdurch frühzeitig in das Planver-
fahren einfließen. Dass diese Anregungen einer Abwägung unterliegen und nicht alle Wün-
sche in allen Entwürfen berücksichtigt werden können, entspricht der Natur eines Planungs-
prozesses.
Zu 4.
Die Gutachter werden bei sogenannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VEPs) durch
die Vorhabenträger beauftragt, die fachliche Begleitung und Kontrolle erfolgt über die jeweils
zuständigen Fachämter. Hierdurch wird eine neutrale Begutachtung sichergestellt. Lediglich
bei städtischen Angebotsbebauungsplänen, beispielsweise zur Entwicklung von Schulgrund-
stücken, ist die Beauftragung durch die Stadt notwendig.
Zu 5.
In dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren für Bauleitpläne ist vor allem der Satzungsbe-
schluss notwendiger Verfahrensbestandteil. Die Stadt Köln fasst darüber hinaus zu Beginn
des Verfahrens einen Einleitungs- und/oder Aufstellungsbeschluss sowie nach Auswertung
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung einen gesetzlich nicht vorgesehenen Vorgabenbeschluss,
mit dem die Politik die Verwaltung mit der weiteren Vorgehensweise im weiteren Planungspro-
zess unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bürger beauftragt. Die Verwaltung betei-
ligt demnach die Politik bereits zum jetzigen Zeitpunkt umfassender, als gesetzlich vorge-
schrieben. Der Bezirksvertretung steht in Bauleitplanverfahren eine beratende Funktion zu,
Entscheidungsgremien sind der Stadtentwicklungsausschuss und der Rat.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Simonskaul
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0323/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 04.03.2020
- Erstellt
- 04.03.2020 11:26