3052/2022
Einflussnahme der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln auf die Krankenhausplanung NRW 2022 (AN/1636/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 23.09.2022 3052/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.09.2022 Einflussnahme der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln auf die Krankenhausplanung NRW 2022 (AN/1636/2022) Die Fraktion Die LINKE stellt folgende Fragen zur Einflussnahme der Kommunalen Gesundheitskon- ferenz Köln auf die Krankenhausplanung NRW 2022 an die Verwaltung: 1. Wann, in welcher Intensität und in welchem Zeitraum wird sich die Arbeitsgruppe Krankenhauspla- nung mit der neuen Krankenhausplanung 2022 beschäftigen und Empfehlungen zur Thematik für die kommunale Gesundheitskonferenz erarbeiten? 2. Welche Einflussmöglichkeiten hat die kommunale Gesundheitskonferenz Köln auf die Kranken- hausplanung 2022 ihrer Kommune? 3. Wie wird die medizinische Versorgung des Rechtsrheinischen berücksichtigt? 4. Wie sah die Stellungnahme der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zur Krankenhauspla- nung 2021 aus? 5. Gibt es einen Austausch mit anderen Kommunen bzw. eine wechselseitige Unterstützung, um kommunale Krankenhäuser bzw. 100prozentige Tochterunternehmen der jeweiligen Städte Stadt zu stärken und wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Da mit der neuen Krankenhausplanung auch ein neues Umsetzungsverfahren implementiert wird, kann hier nur die geplante Verfahrensweise beschrieben werden. Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen starten die Verhandlungen zu den regionalen Planungskonzepten zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen ab dem 17. November 2022. Sie sind grundsätzlich spätestens nach sechs Monaten abzuschließen. Danach übernimmt die jeweilige Bezirksre- gierung die Verfahrensleitung und bezieht dann weitere Beteiligte auf regionaler und überregi- onaler Ebene mit ein. Zu den weiteren mittelbar Beteiligten gehört auch die Kommunale Ge- sundheitskonferenz. Nachdem die Verwaltung durch die Bezirksregierung Köln über den Abschluss des jeweiligen regionalen Planungskonzeptes informiert wurde, erarbeitet die Arbeitsgruppe Krankenhaus- 2 planung jeweils eine Handlungsempfehlung und schlägt diese der Kommunalen Gesundheits- konferenz Köln zum Beschluss vor. Der Beschluss der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln mit dem Text der Handlungsempfehlung wird der Bezirksregierung Köln übermittelt. Zu 2.: Grundsätzlich kann die Kommunale Gesundheitskonferenz gemäß § 14 Absatz 1 Kranken- hausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) eine Stellungnahme zum regionalen Planungskonzept abgeben. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln gibt diese Stellungnahme wie oben beschrieben gegenüber der Bezirksregierung Köln ab. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW entscheidet abschließend. Zu 3.: Wie die medizinische Versorgung des Rechtsrheinischen im Rahmen der neuen Kranken- hausplanung berücksichtigt wird, ist der Verwaltung nicht bekannt. Die stationäre Versorgung wird in den Verhandlungen zu den regionalen Planungskonzepten zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen abgestimmt werden. Ob sich diese explizit in linksrheinische und rechtsrheinische stationäre Versorgung gliedern wird, bleibt ab- zuwarten. Zu 4.: Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln hat in 2021 fünf regionale Planungskonzepte mit Themen wie Ausbau weiterer Betten für Gynäkologie und Geburtshilfe, Ausbau weiterer geri- atrischer Betten, Ausbau weiterer Betten und Plätze für Psychiatrie/ Psychotherapie unter- stützt. Zu 5.: Die regionalen Planungskonzepte sind bisher spezifisch auf die Situation und Bedarfe der ein- zelnen Krankenhäuser oder der Kooperationen einzelner Krankenhäuser bezogen. Einen Aus- tausch mit anderen Kommunen auf der Ebene der AG Krankenhausplanung bezüglich der Er- stellung von Handlungsempfehlungen zu regionalen Planungskonzepte gibt es daher nicht. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3052/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.09.2022
- Erstellt
- 15.09.2022 11:01