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2265/2018

Jahresbericht 2017, Naturschutzwacht Frau Esser, Bezirk 2 Rodenkirchen - Ost

Mitteilung BV 24.09.2018

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Mitteilung BV

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Jahresbericht 2017 BZ 2 Ost Frau Esser

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Mitteilung BV

2608 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2265/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 08.10.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Jahresbericht 2017, Naturschutzwacht Frau Esser, Bezirk 2 Rodenkirchen - Ost 
In der Anlage erhalten Sie den Jahresbericht 2017 der Naturschutzwartin Frau Esser für den Bezirk 2 
Rodenkirchen – Ost zur Kenntnisnahme. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Zur illegalen Entsorgung von Müll im Naturschutzgebiet Am Godorfer Hafen (Sürther Aue) und 
in dessen näheren Umgebung: 
 
Die illegale Müllentsorgung ist ein generelles, stadtweites Problem, das trotz der breiten An-
gebotspalette der AWB immer wieder auftritt. Da in den meisten Fällen keine Hinweise auf 
den Verursacher feststellbar sind, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig als stets zu ver-
anlassen, dass der wilde Müll aufgesammelt wird. 
 
2. Betreten der gerodeten Flächen im Naturschutzgebiet trotz angelegtem Schutzwall aus Ge-
hölzen: 
 
Die Problematik, dass die Flächen von der Bevölkerung betreten werden, ist der Verwaltung 
bekannt. Es sind, wie Frau Esser darauf hinweist, Gehölze als Schutzwall angelegt worden, 
um die Betretung der gerodeten Flächen zu verhindern. Der Schutzwall hat sich leider als 
nicht effizient erwiesen, wie sich an der Herausbildung wilder Trampelpfade feststellen ließ. 
Derzeit wird geprüft, ob entsprechende Verbots- oder Hinweisschilder die Situation entschär-
fen könnten. 
 
3. Rodungsarbeiten in Köln-Godorf während der Vogelbrutzeit: 
 
Der von Frau Esser beschriebene Vorfall ist der Verwaltung bekannt. Für das auf dem bewal-
deten Grundstück an der Buchfinkenstraße 15 geplante Bauvorhaben und die damit verbun-
denen Rodungsarbeiten lag dem Eigentümer eine Genehmigung vor.  
Obwohl in der Baugenehmigung von der Verwaltung auf die Vorschriften des § 39 (5) 
BNatSchG hingewiesen wurde, welcher besagt, dass Rodungsarbeiten in der Zeit vom 1. 
März bis zum 30. September verboten sind, wurde die Fläche jedoch offensichtlich bereits am 
05.07.2017, inmitten der Vogelbrutzeit, gerodet. Außerdem lag dem Bauherrn eine Arten-
schutzrechtliche Prüfung als Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen vor. In der Arten-
schutzrechtlichen Prüfung wurde darauf hingewiesen, dass die Entfernung relevanter Grün-
strukturen zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen ist, um eine Zerstörung 
von Nestern und Eiern zu vermeiden. Es wird von der Verwaltung geprüft, ob ein Verstoß ge-
gen die Vorschriften des § 39 (5) BNatSchG vorliegt.

Jahresbericht 2017 BZ 2 Ost Frau Esser

6469 Zeichen

Jahresbericht 2017
Naturschutzwacht Bezirk 2 Köln Rodenkirchen
Iris Esser

Auch in diesem Jahr kontrollierte ich meinen Bezik wieder regelmäßig, um Veränderungen
und besondere Vorkommnisse wahrzunehmen. Die landschaftlichen Entwicklungen und
Ereignisse die mir innerhalb des Gebietes auffielen gab ich wie gewohnt an die UNB weiter.

Nach wie vor wurde dort über das Jahr hinweg illegal Müll entsorgt, besonders intensiv auf
dem privaten, frei zugänglichen Gelände der HGK am Godorfer Hafen, direkt an dem
Naturschutzgebiet Sürther Aue. Die Müllfunde wurden von mir mit Standortangaben und
Fotographien der AWB gemeldet mit der Bitte um Entsorgung. Dazu nahm ich Kontakt zu
einem der HGK Ansprechpartnern auf, da die Entsorgung der illegalen Müllfunde auf dem
HGK Privatgelände nicht von der AWB durchgeführt werden.

Müllreste und Teile eines Fernsehers fand ich auf einem meiner Rundgänge am
Hafenbecken einen Steilhang runter Richtung Rhein. Die Vermutung liegt Nahe, dass der
Müll leider in den Rhein entsorgt wurde, und ich lediglich noch die Reste davon aus dem
Abhang bergen konnte. Die Stelle wird von mir ebenfalls besonders beobachtet.

Auf den neuen gerodeten Flächen in der Sürther Aue war zu beobachten, dass diese gerne
‚betreten werden, trotz der Gehölze die als Schutzwall angelegt wurden um genau dies zu
verhindern, wie sich durch anfängliches auffinden von Fußspuren und mittlerweile ganz klar
herausgebildeter wilder Trampelpfade feststellen ließ.

Bei einem der Rundgänge entdeckte ich inmitten des Naturschutzgebietes einen
campingähnlichen Zeltplatz mit diversen gesammelten Gebrauchsgegenständen und Müll.
Ich traf niemanden an und informierte das Ordnungsamt mit der Bitte, dort einmal
vorbeizuschauen und - falls man jemanden anträfe - diesen zu bewegen, sein Zelt zu
räumen, den Müll und die Gegenstände wieder zu entfernen und mitzunehmen.
Freundlicherweise informierte mich das Ordnungsamt noch am selben Tag, dass man
jemanden angetroffen habe, und man dem scheinbar obdachlosem Herrn zwei Tage Zeit
gegeben hätte seine Zeltstätte abzubauen und das Naturschutzgebiet zu verlassen.

Bei meinem darauffolgenden Kontrollgang waren Zelt und Gebrauchsgegenstände
verschwunden. Säckeweise Müll hingegen lag verstreut zurückgelassen herum und wurde
von mir eingesammelt und entfernt.

Liegengelassene Grillreste und Druckspuren - vermutlich von einem Zelt - fand ich ein
andermal in Sürth, unterhalb des Sürther Leinpfades runter Richtung Rhein, eingebettet in
sehr schöner Baumlandschaft (das sah "nur" nach illegalem grillen und Zelten aus - nicht
nach häuslichem Einrichten wie zuvor geschildert). Dort konnte ich nur noch die Müllreste
entfernen.

Ein andermal bemerkte ich einen herrenlosen Hund im Naturschutzgebiet. Leider viel zu
scheu um diesen anzulocken und einzufangen. Ich meldete diesen und fand heraus, dass
bereits eine Tierschutzorganisation nach der entlaufenen Hündin suchte. Ich machte
daraufhin andere Passanten aufmerksam, falls sie den Hund sehen sollten seine Position an

entsprechenden Kontakt zu melden. Später traf ich mich noch mit Vertretern einer
Tierschutzorganisation vor Ort und Stelle, um die Sichtung genau anzuzeigen. Ich verfolgte
daraufhin über eine homepage den Stand um die Hündin, während ich an Folgetagen vor
Ort Ausschau hielt um weiteren Kontakt zu melden, bis ich erfuhr das der Hund
wohlbehalten Zuhause und außerhalb des Gebietes war.

In Godorf wurde ich auf ein Gelände aufmerksam, an dem Rodungsarbeiten an dichtem
'Gehölz, hochgewachsene Brombeeren, Bäume u. ä. während der Vogelbrutzeit
durchgeführt wurden. Auf mein Nachfragen hin wußten die dortigen Arbeiter nicht, ob eine
Genehmigung vorlag oder nicht. Während die Arbeiter mehrmals versuchten Ihren
Vorgesetzten zu erreichen, fragte ich bei der UNB nach. Es konnte geklärt werden, dass eine
Genehmigung für das Grundstück vorlag.

Nach der Klärung berichteten ortsansässige Beobachter, dass sie den ganzen Morgen über
sehen konnten wie während der Rodung immer wieder Vögel aus dem wild gewachsenem
Grün hervorflogen, laut schreiend, panisch und aufgeregt in der Nähe bleibend. Die
Anwohner und ich versuchten daraufhin gemeinsam vom Geländerand aus nach Nestern
Ausschau zu halten. Das bisschen Restgehölz war aber so hoch und undurchdringlich dicht
zugewachsen, dass es uns von außen her nicht möglich war im Innern potenziell vorhandene
belebte Nester auszumachen.

Ebenfalls in Godorf traf ich eine Großfamilie an, die auf einer Wiese hinter der dortigen
Kirche Müllsäckeweise voll mitgebrachten Fleisches grillen wollte und gerade dabei war, sich
einen Grill mithilfe eines riesigen Rostes und Steinen zusammenzubasteln. Ich suchte das
Gespräch mithilfe eines Übersetzers und erklärte, dass das dort verboten sei. Zudem die
Gefahr bestand, dass durch den dortigen Spielplatz später Kinder durch die glühenden
Kohlen laufen, oder diese aus neugierde anfassen können und sich daran verbrennen. Ich
‚empfahl öffentliche Grillpältze aufzusuchen, wie z. B. den in Rodenkirchen, und bat darum
alles wieder einzupacken. Als ich wenig später die Wiese erneut kontrollierte, konnte ich
feststellen, dass der Platz verlassen worden war.

Mit einer Nachbar-Naturschutzwartin regten wir ein Treffen an mit Vertretern der
biologischen Station Finkens Garten, zum Kennenlernen und für den gemeinsamen
Austausch. Besonders der Aspekt der Wissenvertiefung und Förderung für ein besseres
Verständniss der Besonderheiten innerhalb meines Gebietes bildete für mich persönlich den
‚Schwerpunkt. Auch um zu erfahren, wie die Arbeiten der biologischen Sation genau
aussehen. Bei einem sehr angenehmen Treffen in Finkens Garten besprachen wir auch die
Möglichkeit, sich im kommenden Jahr (2018) in den jeweiligen Gebieten vor Ort zu
verabreden.

In erster Linie privat besuchte ich dann das Grillfest in Finkens Garten, es war aber ebenso
eine sehr schöne Kontakpflege.

Außerdem nahm ich zur Fortbildung an Abendveranstaltungen des NABU und BUND teil,
besonders hervorheben möchte ich das Thema Instektensterben als Empfehlung für jeden
Interessierten.

Im Landschaftsschutzgebiet Weißer Bogen waren auch in diesem Jahr kaum
Verschmutzungen innerhalb der Natur vorzufinden. Höchstens nicht nennenswerte
Kleinigkeiten, die ich selbst von Hand auflesen konnte. Im Forstbotanischen Garten war es
ähnlich. Dort wurde ich lediglich fündig durch liegengelassene Rückstände von wildem
Grillen, ein andermal durch Picknickreste. Beides wurde von mir entfernt.

2

Beratungsverlauf (2)

08.10.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2265/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.09.2018
Erstellt
05.07.2018 11:43