SV-2009/0073
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 23.10.2009 betr. Sicherung der Belange mobilitätseingeschränkter Straßenbahnfahrgäste in Arheilgen / Neuregelung HEAG mobilo Verlustausgleich
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SV-2009/0073
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Vorlage-Nr. SV-2009/0073
STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT
LAUTESCHLÄGERSTRASSE 38 64289 DARMSTADT
TELEFON: 0 61 51/6 14 30 TELEFAX: 0 61 51/6 14 01
E-MAIL: FRAKTION@GRUENE-DARMSTADT.DE
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 23.10.2009 betr. Sicherung der Belange
mobilitätseingeschränkter Straßenbahnfahrgäste in Arheilgen / Neuregelung HEAG
mobilo Verlustausgleich
23.10.2009
ANTRAG
Sicherung der Belange mobilitätseingeschränkter Straßenbahnfahrgäste in Arheilgen / Neuregelung
HEAG mobilo Verlustausgleich
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
• unverzüglich einen für mobilitätseingeschränkte Personen geeigneten Betrieb der
Straßenbahn in Arheilgen entsprechend der Planfeststellung sicherzustellen,
• hierzu den von der HEAG mobilo im Rahmen der Planungen zugesagten und nun nicht
umgesetzten durchgehenden Fahrbetrieb mit Beiwagen nachdrücklich einzufordern,
• zu prüfen, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung dieser Zusage durch die HEAG mobilo
auf bereits erhaltene und noch erwartete Fördergelder im Rahmen des Straßenbahnausbaus
in Arheilgen sowie deren weiteren Baufortschritt haben kann und
• bis zum Jahresende gemeinsam mit der DADINA und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg das
ungeeignete Instrument des pauschalen Verlustausgleichs mindestens für die Bereiche
Fahrbetrieb Straßenbahn, Infrastrukturbereitstellung, Vertrieb und
Verkehrsleitstelle/Verkehrsinformation durch spartenbezogene Verkehrs- bzw. Liefer-
/Leistungsverträge zwischen Aufgabenträgern und HEAG mobilo zu ersetzen, in denen die
Vergütung anhand klar definierter Qualitäts- und Leistungskriterien erfolgt.
Begründung:
Eine besondere Herausforderung beim Ausbau der Straßenbahn in Arheilgen war die Sicherstellung
des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestellen. Da an mehreren Haltestellen aufgrund von
Grundstückszufahrten ein Ausbau mit einem sog. Hochbord, welches einen ebenerdigen Einstieg in
die Niederflurfahrzeuge erlaubt, nicht über die komplette Länge der Haltestelle erfolgen konnte, wurde
dort nur jeweils der Haltebereich des Straßenbahnbeiwagens vollständig behindertengerecht
ausgebaut. Die Zustimmung der Behindertenverbände zu der Planung, die eine grundlegende
Voraussetzung für die Förderung mit Lands- und Bundesmittel darstellt, wurde dabei nur unter der
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vertraglichen Zusicherung der HEAG mobilo erteilt, dass durchgehend ein Betrieb mit Beiwagen
erfolgt.
Bereits in den Schulsommerferien 2009 wurden jedoch im Rahmen der durch die Baustelle in
Eberstadt bedingten Fahrplanänderungen und gegen den Protest der Behindertenverbände
ausschließlich Fahrzeuge ohne Anhänger eingesetzt. Verbunden damit war eine deutliche
Erschwernis für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Mütter mit Kinderwagen und andere
mobilitätseingeschränkte ÖPNV-Fahrgäste, denen die Nutzung der eigens dafür hergestellten
Infrastruktur verwehrt wurde. Trotzdem ist es auch seitdem wiederholt zu Einsätzen von Fahrzeugen
ohne Anhänger gekommen, die sich zudem speziell seit der Woche vor den Schulherbstferienstark
häufen. Gleichzeitig plant die HEAG mobilo, dieser mangelhaften Bedienung ihrer eigenen Linien zum
Trotz, während den Herbstferien den Verleih einer Straßenbahn und eines Beiwagens nach Gera.
Auf Grundlage dieser Tatsachen überlegen die Behindertenverbände bereits, Ihre Zustimmung zur
Planung des zweiten Bauabschnitts zurückzuziehen. Es steht daher zu befürchten, dass für den
zweiten Bauabschnitt der Straßenbahn keine Fördergelder mehr bewilligt werden. Für den Weiterbau
der Straßenbahn würde dies bedeuten, dass eine behindertengerechte Umplanung des Weiterbaus im
Sinne der Verbände erfolgen müsste, womit ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich wäre.
Rückforderungen vom Land bereits gewährter Fördergelder für den ersten Bauabschnitt sind nicht
auszuschließen.
Der Stadt Darmstadt sind dabei ebenso wie der DADINA als gemeinsame Aufgabenträger für das
Linienbündel derzeit überwiegend die Hände gebunden. Im Gegensatz zum Busverkehr gibt es für
den Straßenbahnverkehr keinen Verkehrsvertrag, auf dessen Basis die Verkehrsleistung erbracht
wird. Formal sind Stadt und DADINA zwar Aufgabenträger, haben jedoch so gut wie keinen Einfluss
auf den Betrieb der Straßenbahn. Vor dem Hintergrund der beschriebenen möglichen Konsequenzen
für das Projekt in Arheilgen ist der Magistrat dennoch gefordert, die planfeststellungskonforme
Straßenbahnbedienung in Arheilgen mit allen möglichen Mittel unverzüglich zu sichern.
Christopher Sperling Brigitte Lindscheid
Doris Fröhlich (Fraktionsvorsitzende)
Iris Behr
(Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Lauteschlägerstraße 38
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2009/0073
- Typ
- Antrag
- Datum
- 23.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00