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SV-2009/0073

Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 23.10.2009 betr. Sicherung der Belange mobilitätseingeschränkter Straßenbahnfahrgäste in Arheilgen / Neuregelung HEAG mobilo Verlustausgleich

Antrag 23.10.2009

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SV-2009/0073

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SV-2009/0073

4683 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2009/0073 
 
 
 
 
STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
LAUTESCHLÄGERSTRASSE 38    64289 DARMSTADT 
TELEFON: 0 61 51/6 14 30    TELEFAX: 0 61 51/6 14 01 
E-MAIL: FRAKTION@GRUENE-DARMSTADT.DE 
 
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 23.10.2009 betr. Sicherung der Belange 
mobilitätseingeschränkter Straßenbahnfahrgäste in Arheilgen / Neuregelung HEAG 
mobilo Verlustausgleich 
 
          
23.10.2009 
  
ANTRAG 
Sicherung der Belange mobilitätseingeschränkter Straßenbahnfahrgäste in Arheilgen / Neuregelung 
HEAG mobilo Verlustausgleich 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, 
• unverzüglich einen für mobilitätseingeschränkte Personen geeigneten Betrieb der 
Straßenbahn in Arheilgen entsprechend der Planfeststellung sicherzustellen, 
• hierzu den von der HEAG mobilo im Rahmen der Planungen zugesagten und nun nicht 
umgesetzten durchgehenden Fahrbetrieb mit Beiwagen nachdrücklich einzufordern, 
• zu prüfen, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung dieser Zusage durch die HEAG mobilo 
auf bereits erhaltene und noch erwartete Fördergelder im Rahmen des Straßenbahnausbaus 
in Arheilgen sowie deren weiteren Baufortschritt haben kann und 
• bis zum Jahresende gemeinsam mit der DADINA und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg das 
ungeeignete Instrument des pauschalen Verlustausgleichs mindestens für die Bereiche 
Fahrbetrieb Straßenbahn, Infrastrukturbereitstellung, Vertrieb und 
Verkehrsleitstelle/Verkehrsinformation durch spartenbezogene Verkehrs- bzw. Liefer-
/Leistungsverträge zwischen Aufgabenträgern und HEAG mobilo zu ersetzen, in denen die 
Vergütung anhand klar definierter Qualitäts- und Leistungskriterien erfolgt. 
Begründung: 
Eine besondere Herausforderung beim Ausbau der Straßenbahn in Arheilgen war die Sicherstellung 
des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestellen. Da an mehreren Haltestellen aufgrund von 
Grundstückszufahrten ein Ausbau mit einem sog. Hochbord, welches einen ebenerdigen Einstieg in 
die Niederflurfahrzeuge erlaubt, nicht über die komplette Länge der Haltestelle erfolgen konnte, wurde 
dort nur jeweils der Haltebereich des Straßenbahnbeiwagens vollständig behindertengerecht 
ausgebaut. Die Zustimmung der Behindertenverbände zu der Planung, die eine grundlegende 
Voraussetzung für die Förderung mit Lands- und Bundesmittel darstellt, wurde dabei nur unter der

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vertraglichen Zusicherung der HEAG mobilo erteilt, dass durchgehend ein Betrieb mit Beiwagen 
erfolgt. 
Bereits in den Schulsommerferien 2009 wurden jedoch im Rahmen der durch die Baustelle in 
Eberstadt bedingten Fahrplanänderungen und gegen den Protest der Behindertenverbände 
ausschließlich Fahrzeuge ohne Anhänger eingesetzt. Verbunden damit war eine deutliche 
Erschwernis für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Mütter mit Kinderwagen und andere 
mobilitätseingeschränkte ÖPNV-Fahrgäste, denen die Nutzung der eigens dafür hergestellten 
Infrastruktur verwehrt wurde. Trotzdem ist es auch seitdem wiederholt zu Einsätzen von Fahrzeugen 
ohne Anhänger gekommen, die sich zudem speziell seit der Woche vor den Schulherbstferienstark 
häufen. Gleichzeitig plant die HEAG mobilo, dieser mangelhaften Bedienung ihrer eigenen Linien zum 
Trotz, während den Herbstferien den Verleih einer Straßenbahn und eines Beiwagens nach Gera. 
Auf Grundlage dieser Tatsachen überlegen die Behindertenverbände bereits, Ihre Zustimmung zur 
Planung des zweiten Bauabschnitts zurückzuziehen. Es steht daher zu befürchten, dass für den 
zweiten Bauabschnitt der Straßenbahn keine Fördergelder mehr bewilligt werden. Für den Weiterbau 
der Straßenbahn würde dies bedeuten, dass eine behindertengerechte Umplanung des Weiterbaus im 
Sinne der Verbände erfolgen müsste, womit ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich wäre. 
Rückforderungen vom Land bereits gewährter Fördergelder für den ersten Bauabschnitt sind nicht 
auszuschließen. 
Der Stadt Darmstadt sind dabei ebenso wie der DADINA als gemeinsame Aufgabenträger für das 
Linienbündel derzeit überwiegend die Hände gebunden. Im Gegensatz zum Busverkehr gibt es für 
den Straßenbahnverkehr keinen Verkehrsvertrag, auf dessen Basis die Verkehrsleistung erbracht 
wird. Formal sind Stadt und DADINA zwar Aufgabenträger, haben jedoch so gut wie keinen Einfluss 
auf den Betrieb der Straßenbahn. Vor dem Hintergrund der beschriebenen möglichen Konsequenzen 
für das Projekt in Arheilgen ist der Magistrat dennoch gefordert, die planfeststellungskonforme 
Straßenbahnbedienung in Arheilgen mit allen möglichen Mittel unverzüglich zu sichern. 
 
Christopher Sperling     Brigitte Lindscheid 
Doris Fröhlich      (Fraktionsvorsitzende) 
Iris Behr 
(Stadtverordnete)

Beratungsverlauf (5)

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Orte (1)

  • Lauteschlägerstraße 38

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2009/0073
Typ
Antrag
Datum
23.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00