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2478/2018

Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die städtebauliche Entwicklung des Vegla-Geländes in Porz-Mitte

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.09.2018, TOP 16.3

Anlage 3

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_mit B-Planbereichen

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Anlage 3

131 Zeichen

Anlage 3
N
Stadtplanungsamt Firmenareal GlaswerkVerkleinerter Bebauungsplan 74389/02 in.|OQ3RU]XQG.|OQ=QGRUI
XQPD‰VWlEOLFK

Anlage 2

124 Zeichen

Anlage 2

M

Stadtplanungsamt

Firmenareal Glaswerk
Verkleinerter Bebauungsplan 74392/03in Köln

Porz

unmaßstäblich &

ee
a

Beschlussvorlage Ausschuss

5066 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Müss Az 
Vorlagen-Nummer 
 2478/2018 
Freigabedatum 
14.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die städtebauliche Entwicklung des Vegla-
Geländes in Porz-Mitte 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Dialog mit der ansässigen Firma die 
Nutzungsoptionen für mindergenutzte Grundstücksteile zu ermitteln und darauf aufbauend ein Kon-
zept für verschiedene Nutzungsarten zu entwickeln.  
 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss bestätigt, dass Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des 
Areals die rechtskräftigen Bebauungspläne 74392/03 vom 27.09.2003, Arbeitstitel Glasstraße in Köln-
Porz und 74389/02 vom 16.12.1974, Arbeitstitel Kaiserstraße, BUBA, Gartenweg in Köln-Porz und 
Zündorf sein sollen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.05.2018 unter anderem folgenden Beschluss 
einstimmig gefasst: 
 
"Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauf-
tragen, ein Konzept für die Nutzung der nicht mehr genutzten Flächen des ehem. Vegla-
Geländes in Porz-Mitte zur städtebaulichen Entwicklung zu erarbeiten. Dabei sind die ver-
schiedenen Nutzungsarten, wie Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen zu untersuchen. 
 
Das Ergebnis ist der Bezirksvertretung Porz vorzulegen." 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das gesamte Areal der glasproduzierenden Firma, welches sich auch in deren Eigentum befindet, 
liegt im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne. 
 Bebauungsplan Nr. 74392/03 vom 27.09.2003, Arbeitstitel Glasstraße in Köln-Porz 
Dieser Bebauungsplan sieht in Ergänzung der unter Denkmalschutz stehenden Siedlung 
"Germania" am Concordiaplatz und in der Germania- und Glasstraße eine Wohnbebauung 
vor, öffentliche Grünflächen und zonierte Gewerbegebiete. Für den ersten Bauabschnitt hat 
die glasproduzierende Firma ihre Flächen veräußert, die Wohnbebauung ist inzwischen reali-
siert. Für den zweiten Bauabschnitt hat die Firma die Veräußerungsgespräche abgebrochen, 
aus Sorge vor möglichen Betriebsbeeinträchtigungen durch herannahende Wohnbebauung 
soll der 2. Bauabschnitt nicht mehr realisiert werden.  
 
 Bebauungsplan Nr. 74389/02 vom 16.12.1974, Arbeitstitel Kaiserstraße, Hasenkaul, Garten-
weg, Poststraße in Köln-Porz und Zündorf 
Dieser Bebauungsplan setzt zonierte Gewerbe- und Industriegebiete fest. In den Zonen 5, 7 
und 8 sind Betriebe mit unterschiedlichem Emissions- und Erschütterungsverhalten zulässig.  
 
Die Nutzungsintensitäten des Areals sind zweigeteilt: der nördliche Teil des Werksgeländes im Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes Glasstraße wird seit einigen Jahren nicht mehr selbst genutzt, 
sondern ist vermietet, hier sind auch Mindernutzungen festzustellen. 
 
Auf dem südlichen Werksgelände befindet sich die größte Floatglas-Anlage Europas. Floatglas ist 
Flachglas, welches im Floatprozess, oder auch Floatglasverfahren, hergestellt wird, ein endlos-
kontinuierlicher Prozess, bei dem die flüssige Glasschmelze fortlaufend von einer Seite auf ein Bad 
aus flüssigem Zinn geleitet wird. Auf diesem schwimmt (engl. to float) das Glas. Die Anlage fällt unter 
das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Anlage nach 2.8, gemäß Abstandserlass für Abstände 
zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und 
sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände fällt die Anlage unter die Abstandsklasse IV 
= 500 m, lfd. Nr. 42). Ausschließlich in Köln-Porz wird außerdem ein neuartiges Verfahren zur Be-
handlung von Beschichtungen per Laser eingesetzt. Diese Produktionsstätte mit 300 Beschäftigten im 
Dreischichtbetrieb produziert täglich 900 t Glas. Weltweit sind der Firma rund 180.000 Mitarbeiter 
beschäftigt. Die Branche ist großem Konkurrenzdruck aus dem Ausland ausgesetzt. 
 
Für das nördliche Areal hat die Firma bereits vor 2 Jahren gegenüber der Verwaltung geäußert, dass 
der zweite Bauabschnitt der Wohnbebauung nicht realisiert werden wird. Die Firma beabsichtigt, die 
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu beantragen und die Fläche in ein Misch- und Ge-
werbegebiet umzuwandeln, welches das Emissionsverhalten des südlichen Produktionsstandortes 
vollumfänglich sichert.

3 
 
Die Verwaltung schlägt vor, für den aus Anlage 4 ersichtlichen Grundstücksbereich mit einer Größe 
von ca. 20 ha gemeinsam mit der Firma ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, welches den Anforde-
rungen aus der südlich angrenzenden Glasproduktion Rechnung trägt.  
 
 
 
Anlagen 
1 Übersicht über das Firmenareal 
2 Auszug Bebauungsplan Nr. 74392/03 vom 27.09.2003, Arbeitstitel Glasstraße in Köln-Porz 
3 Auszug Bebauungsplan Nr. 74389/02 vom 16.12.1974, Arbeitstitel Kaiserstraße, BUBA, Gar-
tenweg in Köln-Porz und Zündorf 
4 Heute mindergenutztes Firmenareal

Anlage 1_mit B-Planbereichen

429 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt Firmenareal GlaswerkXQG*HOWXQJVEHUHLFKHGHUUHOHYDQWHQ%HEDXXQJVSOlQHLQ.|OQ3RU]
0D‰VWDE0 200100 400600 Meter
B-Plan Nummer 74392/03B-Plan Nummer 74389/02Eigentum Glaswerk

Anlage 4

376 Zeichen

Stadtplanungsamt

Anlage 4

Firmenareal Glaswerk in Köln - Porz
Mindergenutztes Firmenareal

2.9,

Spielplatz!

Maßstab 1:5 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
50 0 100 200 300 Meter tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu

diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

ME u |

Beratungsverlauf (1)

20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Glasstraße
  • Poststraße
  • Gartenweg
  • Concordiaplatz
  • Kaiserstraße
  • Hasenkaul

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Details

Aktenzeichen
2478/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2018
Erstellt
26.07.2018 09:47