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3028/2022

Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden

Beschlussvorlage Ausschuss 24.11.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.09.2022, TOP 12.1

Anlage 2 - Ausschnitt Lindgens-Areal

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Anlage 3 - Ansicht Hochhaus Lindgens -Areal

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Anlage 1 - Hochpunkte im Mülheimer-Süden

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Ausschnitt Lindgens-Areal

162 Zeichen

Hochpunkt ca. 65m
Baufeld 3
Auszug aus dem Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
zum Lindgens-Areal 
61/613
Stand: 08.09.2022
Otto-Langen-Quartier
Anlage 2

Anlage 3 - Ansicht Hochhaus Lindgens -Areal

63 Zeichen

Hochpunkt im Lindgens-Areal, Blick von der Hafenstraße
Anlage 3

Anlage 1 - Hochpunkte im Mülheimer-Süden

129 Zeichen

Geplante Hochpunkte im Mülheimer Süden
geplante Hochpunkte
Legende
vorläufiger Planungsstand: April 2022 © Thomas Zimmer
"OMBHF

Beschlussvorlage Ausschuss

7534 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 
 3028/2022 
Freigabedatum 
 15.09.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 
 
Angesichts des weit entwickelten und eng abgestimmten Planungsstandes mit einer hohen städte-
baulichen und architektonischen Qualität wird auf ein Qualifizierungsverfahren bei städtebaulich mar-
kanten und stadtbildprägenden Gebäuden entgegen der sonst üblichen Verfahrensstandards verzich-
tet. Die weiteren Planungen werden eng von der Ständigen Jury Mülheimer Süden begleitet und mit 
dieser abgestimmt. Die Politik wird in die fachliche Beratung zur Gestaltung des Hochpunktes mit 
einbezogen. 
 
Alternative 1:  
Für den Hochpunkt im Lindgens-Areal wird ein Qualifizierungsverfahren entsprechend der Empfeh-
lung der Ständigen Jury Mülheimer Süden durchgeführt, wonach vorgeschlagen wird, aufgrund des 
engen Gestaltungszusammenhangs des Hochpunktes mit der angrenzenden Gebäudestruktur diese 
(Baufeld 3) in das Qualifizierungsverfahren miteinzubeziehen. 
 
Alternative 2:  
Für den Hochpunkt im Lindgens-Areal wird ein Qualifizierungsverfahren als Fassadenwettbewerb 
entsprechend des Vorschlags des Investors durchgeführt. Das Verfahren betrifft nur den Hochpunkt 
in der bereits geplanten Lage und seiner abgestimmten Kubatur. Angrenzende Gebäude werden nicht 
mit in das Verfahren einbezogen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 29.09.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Planung des Lindgens-Areals mit dem städtebaulich markanten Hochpunkt im Bereich des Au-
enweges/Hafenstraße als Eingang in das Quartier ist bereits weit fortgeschritten und wurde von der 
Ständigen Jury Mülheimer Süden intensiv begleitet und immer weiter qualifiziert. Die entsprechenden 
Niederschriften (Session-Nr.: 4033/2021, 4355/2021, 0426/2022, 2174/2022) wurden dem Stadtent-
wicklungsausschuss und der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zur Kenntnis gegeben.  
 
Die Ständige Jury hat sich intensiv mit dem Entwurf des Büros trint + kreuder d.n.a. architekten und 
der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung der Gebäude auseinander gesetzt. In dem ite-
rativen Prozess mit dem Architekten wurde insbesondere für den Hochpunkt und die Platzbebauung 
gemeinsam mit dem Architekten eine qualitätsvolle architektonische Lösung gefunden. Sie hebt be-
sonders den angemessen und behutsamen Umgang mit der meist historischen und teilweise unter 
Denkmalschutz stehenden Bestandsbebauung hervor. Die bereits jetzt schon realisierten und in Pla-
nung befindlichen Bauten zeigen, dass auf besondere Weise der industrielle Charakter des Gebietes 
aufgegriffen wird und so die Geschichte und Bedeutung des Ortes auch zukünftig erlebbar bleibt. 
 
Bereits im Werkstattverfahren Mülheimer Süden inkl. Hafen 2013/2014 wurden mögliche Hochpunkte 
im Gesamtraum Mülheimer Süden als Grundlage für die weiteren Entwicklungen zu einem urbanen 
Quartier öffentlich diskutiert. Insbesondere Standorte an städtebaulich markanten und das Gesamt-
konzept räumlich prägenden Orten entlang des Auenwegs und dessen geplanter Verlängerung bis an 
den Bergischen Ring wurden dabei betrachtet und in das Planungskonzept aufgenommen. Auch für 
den Bereich Lindgens-Areal wurde seinerzeit ein möglicher städtebaulicher Hochpunkt in das Ge-
samtkonzept integriert. 
 
Aufbauend auf das Werkstattergebnis, das die Grundlage für die Planungen im Mülheimer Süden ist, 
wurde die Anordnung der Hochpunkte im Mülheimer Süden aufgrund ihrer übergeordneten Bedeu-
tung mit der Ständigen Jury diskutiert und insbesondere hinsichtlich deren Lage und Höhe weiter qua-
lifiziert, immer unter Berücksichtigung eines stimmigen städtebaulichen Gesamtkonzeptes. 
 
Die Hochpunkte reihen sich wie an einer „Perlenkette“ entlang des Auenweges über die Deutz-
Mülheimer Straße ins Deutz-Areal auf (s. Anlage 1). Da der Hochpunkt im Lindgens-Areal in unmittel-
barem städtebaulichen Zusammenhang mit den geplanten Hochpunkten im benachbarten Deutz-
Areal mit einer Höhe von ca. 65 m steht und mit diesen korrespondiert, wurde deren Höhe auch für 
das Lindgens-Areal festgelegt. Der ursprüngliche Vorschlag des Architekten auf einen Hochpunkt an 
dieser Stelle zu verzichten, fand bei der Jury keine Zustimmung, da dies nicht der gestalterischen 
Grundlage des Werkstattergebnisses entspricht. 
 
Im Hinblick auf das weitere Vorgehen nimmt die Ständige Jury wie folgt Stellung:  
 
„Ausdrücklich begrüßt die Ständige Jury Mülheimer Süden den grundsätzlichen Anspruch der Stadt 
Köln, für Hochpunkte und Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung Wettbewerbsverfah-
ren durchzuführen. Abweichend von dieser Regel hält sie im Falle des Hochhauses am Eingang zum 
Lindgens-Areal ein solches Verfahren auf Grund besonderer Umstände jedoch für entbehrlich und

3 
nicht zielführend: 
 
 Die städtebaulichen Rahmenbedingungen haben sich durch die denkmalpflegerische Ent-
scheidung zur Erhaltung der Industriebauten südlich des Auenweges wesentlich zum des 
Stand des Werkstattverfahrens geändert. 
 
 Bauherr und Architekt haben darauf zunächst mit dem Vorschlag eines Verzichtes auf den 
Hochpunkt reagiert. Dies fand in der Ständigen Jury wegen der übergeordneten Bedeutung 
der Anordnung von Hochpunkten entlang des Auenweges im Ergebnis des Werkstattverfah-
rens jedoch keine Zustimmung. 
 
 Daraufhin hat sich die Ständige Jury gemeinsam mit den Architekten in mehreren Sitzungen 
und intensiven Beratungen wiederholt mit der Höhe und Gestaltung des Turmes und der 
Platzbebauung auseinandergesetzt; in einem iterativen Prozess wurde durch die Architekten 
eine städtebaulich-architektonische Lösung entwickelt, die mit dem Eingangsbauwerk des 
Turmes ein ablesbares Quartier von eigener Identität schafft, durch die einheitliche Architek-
tursprache dem Platz eine maßstäblich angemessene Fassung gibt und durch seine architek-
tonische Handschrift in besondere Weise den industriellen Charakter antizipierend fort-
schreibt.  
 
 Aus Sicht der Ständigen Jury ist damit bereits zum jetzigen Stand eine sehr qualitätsvolle und 
hochwertige Architektur an diesem wichtigen Standort zu erwarten, weshalb ein Wettbewerbs-
verfahren in diesem speziellen Fall entbehrlich erscheint und unter Umständen sogar kontra-
produktiv sein kann. Zielführender scheint hier bei gegebenenfalls notwendigen Änderungs- 
und Anpassungsbedarfen eher eine fortlaufende Beratung, die die Ständige Jury deshalb der 
Stadt Köln und den Bauherren/Architekten angeboten hat. 
 
 
Sollte die Stadt Köln aus prinzipiellen Erwägungen entgegen dieser Empfehlung der Ständigen Jury 
an einem Wettbewerbsverfahren festhalten wollen, so kann und sollte sich dieser in keinem Fall nur 
auf die Fassaden beschränken, sondern müsste sich zur Erlangung echter Alternativen auf die ge-
samte Architektur des Hochhauses einschließlich der angrenzenden Platzbebauung beziehen.“ 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diesem Votum zu folgen, jedoch soll aufgrund der besonderen Bedeutung 
die Politik in die Beratung mit eingebunden werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Hochpunkte im Mülheimer Süden 
Anlage 2: Ausschnitt Lindgens-Areal 
Anlage 3: Ansicht Hochhaus Lindgens-Areal

Beratungsverlauf (2)

29.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
3028/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.11.2022
Erstellt
13.09.2022 12:32