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0866/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 13.03.2024

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Anlage 1 Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 Aufwand

1355 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. übl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 90.000,00 € 1401 15
Transferaufwen-
dungen
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 
2023/2024 wurden bei der Koordinationsstelle Klimaschutz (Vlll/2) für 
Projekte zum "Ehrenamt und Klimaschutz" 90.000 € per anno 
zugesetzt. 
Am 04.12.2023 hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen 
und Beschwerden beschlossen, diese Mittel (je 10.000 €) den 
Stadtbezirken zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements durch 
Klima- bzw. Umweltschutzprojekte zur Verfügung zu stellen. 
90.000,00 € 1401 16
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Dez. I/ 
02
2 üpl. 77.754,07 €
2.772,70 €
0415 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Aufgrund des Abrechnungsverhaltens vieler Honorarkräfte ist der 
bereits bewiligte Mehrbedarf in Höhe von 327.102,57 € bei der 
Rheinischen Musikschule zu niedrig kalkuliert.
80.526,77 € 1601 16
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Dez. IV/
403
über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2024 
 0866/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0866/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
13.03.2024
Erstellt
01.03.2024 11:05