0866/2024
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 13.03.2024 0866/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 18.03.2024 Rat 21.03.2024 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. übl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 90.000,00 € 1401 15 Transferaufwen- dungen Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2023/2024 wurden bei der Koordinationsstelle Klimaschutz (Vlll/2) für Projekte zum "Ehrenamt und Klimaschutz" 90.000 € per anno zugesetzt. Am 04.12.2023 hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beschlossen, diese Mittel (je 10.000 €) den Stadtbezirken zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements durch Klima- bzw. Umweltschutzprojekte zur Verfügung zu stellen. 90.000,00 € 1401 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. I/ 02 2 üpl. 77.754,07 € 2.772,70 € 0415 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufgrund des Abrechnungsverhaltens vieler Honorarkräfte ist der bereits bewiligte Mehrbedarf in Höhe von 327.102,57 € bei der Rheinischen Musikschule zu niedrig kalkuliert. 80.526,77 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. IV/ 403 über- und außerplanmäßiger Aufwand - 2023 Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0866/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 13.03.2024
- Erstellt
- 01.03.2024 11:05