3365/2022
Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021
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Anlage 2: Wohnungsbauprogramm 2015, Steckbrief "Gierather Straße"
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-3- Bezirk: Mülheim Gierather Straße Stadtteil: Dellbrück (W 905-009) Wohnungsbaupotenzial gesamt 130 WE Einfamilienhausbau 130 EFH Geschosswohnungsbau Bau- bzw. Erschließungsreife voraussichtlich ab offen Planungsstand B-Plan erforderlich Bebauungsplan-Nr. Flächengröße 7,3 ha Derzeitige Nutzung Grünfläche Eigentumsverhältnisse städtis ch/privat Äußere Erschließung vorhanden Anmerkungen: Weitere Entwicklung abhängig von Raumanalyse Wohnungsbauprogramm 2015 Stand: 05/2007 ANLAGE 2
Anlage 4: Vorentwurf "Westlich Penningsfelder Weg"
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Penningsfelder Weg Penningsfelder WegGierather Straße N M. 1:200Lageplan "Dörflicher Anger" II + DG II + DG II + DG III Typ ScheuneTyp Scheune Typ Haupthaus Carsharing Typ Scheune Typ Speicher Gemeinschaftsraum Testentwurf Westlich Penningsfelder Weg ANLAGE 4
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1599 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
3365/2022
Stand: 03.05.2023
Sachstandsbericht
Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in
Köln-Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom
25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung für die Flächen westlich des Penningsfelder Wegs in
Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines
Bebauungsplans vorzulegen mit dem Ziel ein Wohnquartier mit voraussichtlich
50-60 Wohneinheiten zu ermöglichen.
2. beschließt für die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück
gemäß Anlage 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem
Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nächste Schritte:
Zu Beschlusspunkt 1.):
Aktuell werden Verhandlungen zwischen dem Investor und dem Amt für Liegenschaften bzgl.
der städtischen und mit den Eigentümer*innen der privaten Grundstücke geführt. Wenn diese
erfolgreich verlaufen werden vom Investor orientierende Artenschutz- sowie Klimauntersu-
chungen beauftragt. Mit den vorliegenden Unterlagen wird dann eine Beteiligung der Behör-
den und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. Nach Auswertung
der eingegangenen Stellungnahmen wird die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplans vorgelegt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
22.03.2024
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 3365/2022 Freigabedatum 27.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in Köln- Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung für die Flächen westlich des Penningsfelder Wegs in Köln- Dellbrück gemäß Anlage 1, eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen mit dem Ziel ein Wohnquartier mit voraussichtlich 50-60 Wohneinheiten zu er- möglichen. 2. beschließt für die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anla- ge 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten. Alternative 1: Der Stadtentwicklungsausschuss, beschließt für die Flächen westlich und östlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten. Alternative 2: Der Stadtentwicklungsausschuss hält an einer wohnbaulichen Nutzung beider Flächen analog zum Wohnungsbauprogramm 2015 fest. Dabei sind höhere Ausnutzungspotentiale zu prüfen. Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dellbrück gehört als Wohnort zu einer der beliebtesten Stadtteile im Bezirk Mülheim. Das liegt insbeson- dere an dem vergleichsweise hohen Freiraumangebot und der zugleich guten Anbindung durch den ÖPNV und das Straßennetz. Die Nachfrage nach Wohnraum in diesem Stadtteil ist damit entsprechend hoch. Um dem Bedarf gerecht zu werden, gilt es gemäß der wohnungsbaupolitischen Leitlinien der Stadt Köln (Stadtentwicklungskonzept Wohnen, 2014) nicht nur Nachverdichtungs- und Konversionspotenziale auszuschöpfen, sondern auch neues Bauland zu mobilisieren. Für den Stadtteil Dellbrück wurde hierfür im Zuge des Wohnungsbauprogramms 2015, welches der Rat der Stadt Köln am 29.01.2008 beschlos- sen hat, eine rund 7 ha große Fläche am Siedlungsrand entlang der Gierather Straße identifiziert (siehe Anlage 2, Steckbrief Nr. W 905-009). Die Potenzialfläche teilt sich in eine rund 2 ha große Fläche west- lich und eine etwa 5 ha große Fläche östlich des Penningsfelder Wegs auf. Im Steckbrief ist ein Woh- nungsbaupotenzial von insgesamt 130 WE mit dem Typ "Einfamilienhäuser" verzeichnet. Diese Angabe ist als eine rein überschlägige Einschätzung und nicht als Zielvorgabe zu verstehen. Die Bezirksvertretung Mülheim (BV 9) hat in ihrer Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, auf eine Bebau- ung dieser Flächen in Gänze zu verzichten (s. Anlage 3). Es handelt sich um weitestgehend unbebaute Grünflächen, die teils landwirtschaftlich und teils zu Gar- ten- und Weidezwecken genutzt werden. Im Landschaftsplan sind die Flächen keinem Schutzstatus zu- gewiesen, sie grenzen allerdings direkt an ein Landschaftsschutzgebiet bzw. einen geschützten Land- schaftsbestandteil an. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Regionalplan berücksichtigt dies in seinem aktuellen Fortschreibungsentwurf nur teilweise. Während die westliche Fläche umfänglich als "Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)" mit aufgenommen wurde, ist für den wesentlichen Teil der östlichen Flächen weiterhin die Festlegung "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" vorgesehen. Für beide Flächen gibt es interessierte Investoren mit Entwicklungsabsichten. Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für weitere Planungen unterscheiden sich jedoch, so dass mit vorliegender Vorla- ge jeweils ein gesonderter Beschluss zum unterschiedlichen Umgang mit den beiden Flächen eingeholt werden soll: Westlich Penningsfelder Weg (Beschlusspunkt Nr. 1) Der Verein "LemAn e.V." beabsichtigt mit "Die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH" als Investorin ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu realisieren. Neben städtischen Flurstücken ist der überwiegende Teil der Flächen im Privatbesitz zahlreicher unterschiedlicher Eigentümer*innen. Realistisch ist derzeit der Ankauf von etwa der Hälfte der Potenzialfläche durch die Investorin, so dass das Plangebiet in etwa 1 ha umfassen würde. Erste Testentwürfe zeigen, dass auf dieser Fläche durch eine hofähnliche Gruppierung von zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden eine sinnvolle und an den Charakter der Umgebung ange- passte Fortsetzung der Bebauung entlang des Penningsfelder Wegs möglich ist. Es können hierdurch rund 50 bis 60 WE entstehen (Beispielhaft siehe hierzu Anlage 4). Das Projekt soll sich durch einen ho- hen Anteil geförderten Wohnungsbau (bis zu 60 %) und ein gemeinschaftliches Wohnkonzept auch für Pflegebedürftige auszeichnen. Das Vorhaben ist planbedürftig und fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Zwar stehen die zuvor erwähnten übergeordneten Planwerke (Regionalplan, Landschaftsplan, Flächen- 3 nutzungsplan) einem Bebauungsplan zum Zwecke einer wohnbaulichen Entwicklung nicht entgegen, doch sind noch vor Aufstellung mittels eines Beschlusses der BV 9 Vorbehalte einer Bebauung in die- sem Bereich deutlich gemacht worden. Dabei folgte die BV 9 nicht dem Beschlussvorschlag der Verwal- tung (3408/2021) bezüglich einer Bürgereingabe der "Interessensgemeinschaft Hardthofwiesen" und BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück (vom 08.01.2021). Demnach soll gemäß Vor- schlag der Petenten eine Bebauung westlich des Penningsfelder Wegs "mit allen Mitteln verhindert wer- den". Wesentliches Argument der Petenten ist die ökologische und klimatische Bedeutung der Freiflä- chen. Unterstellt wird die Absicht einer umfassenden Versiegelung der gesamten Potenzialfläche sowie einer reinen Einfamilienhausbebauung (vgl. Steckbrief Wohnungsbauprogramm). Eine eingehendere Auseinandersetzung mit den ökologischen und klimatischen Belangen bezogen auf ein konkretes Be- bauungskonzept im Rahmen eines förmlichen Planverfahrens wurde abgelehnt (vgl. Anlage 3). Im Gegensatz zur Bebauungskonzeption für die Flächen östlich des Penningsfelder Weges „Gierather Straße“, handelt es sich hier um ein innovatives Wohnprojekt mit einem hohen Anteil an geförderten Wohnungen. Ebenso liegt kein Schutzstatus, der eine Bebauung in Gänze ausschließt, vor. Das Poten- zial für eine Unterschutzstellung wurde noch nicht untersucht oder nachgewiesen. Die Verwaltung ist weiterhin der Überzeugung, dass nur auf Grundlage fundiert ermittelter Rahmenbe- dingungen zur tatsächlichen klimatischen Funktion und dem Charakter als Lebensraum für Tiere und Pflanzen eine ausreichend ausgewogene Entscheidung zur Zukunft dieser Fläche möglich ist. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches bietet das ergebnisoffene Bebauungsplanverfahren an dieser Stel- le den geeigneten Rahmen sämtliche relevanten Sachverhalte, wie auch klima- und artenschutzrelevan- ten Belange, im Detail zu untersuchen und nach Vorlage dieser eine ausgewogene Entscheidung zu treffen. Aufgrund der besonderen Sachlage kann es sinnvoll sein, eine erste orientierende Auseinander- setzung mit den durch die Petenten aufgeführten Themen schon vor Beginn eines Bebauungsplanver- fahrens vorzunehmen. Das Ergebnis könnte dabei als Entscheidungsgrundlage für den Stadtentwick- lungsausschuss und der Bezirksvertretung Mülheim dienen, ob überhaupt ein Bebauungsplan an dieser Stelle aufgestellt werden soll oder eine Anpassung des Planungskonzepts sinnvoll wäre. Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Bebauungsplanverfahren für diese Teilfläche anzustoßen und den zuständigen Gremien einen Aufstellungsbeschluss mit hinreichenden Informationen zu den erwähnten Belangen vorzulegen. Gierather Straße (Beschlusspunkt Nr. 2) Die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs sind überwiegend im städtischen Eigentum. Bislang konn- te kein Investor seine Entwicklungsabsichten weiter konkretisieren. Zuletzt wurden der Verwaltung Be- bauungskonzepte mit Einfamilien- und Doppelhäusern (rund 30 WE) vorgelegt. 2019 hat der NABU die Flächen einer floristischen und vegetationskundlichen Erfassung unterzogen. Demnach ist der Vegetationsbestand als Magerweide und teilweise als Silikattrockenrasen zu klassifizie- ren. Die Autoren gehen davon aus, dass die Flächen die Bedingungen für einen gesetzlichen Schutzsta- tus erfüllen. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an. Für die Überplanung bzw. Zerstörung eines Biotops ist die Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Absatz 1 und 2 des Bundesnaturschutzge- setzes durch die untere Naturschutzbehörde notwendig. Da die planerischen Hürden für das Vorhaben unverhältnismäßig erscheinen, schlägt die Verwal- tung vor, Bemühungen zur Planrechtschaffung für diese Teilfläche nicht weiter zu verfolgen. Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Beschlussvorlage zielt zwar auf die nur teilweise Umsetzung der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) in verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ab, so wird letztlich dennoch eine Bebauung von Freiflächen angestrebt. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Kli- maschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden ver- schiedene Umweltgutachten erstellt. 4 Anlagen Anlage 1 Plangebiete "Westlich Penningsfelder Weg" und "Östlich Penningsfelder Weg" Anlage 2 Wohnungsbauprogramm 2015, Steckbrief "Gierather Straße" Anlage 3 Auszug Beschlussprotokoll BV 9 vom 25.10.2021 Anlage 4 Vorentwurf "Westlich Penningsfelder Weg"
Anlage 1: Plangebiete "Westlich Penningsfelder Weg" und "Östlich Penningsfelder Weg"
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WestlichPenningsfelder Weg Gierather Straße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtWohnungsbaupotentialflächenWestlich Penningsfelder Weg und Gierather Straßein Köln - Dellbrück Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3: Auszug Beschlussprotokoll BV 9 vom 25.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 06.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 8.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 öffentlich 2.3 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hardthofwiesen westlich Pennings- felder Weg in Köln-Dellbrück der "Interessensgemeinschaft Hardthof- wiesen" und BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück vom 08.01.2021 3408/2021 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ab- stimmen: Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, noch vor der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" neben sämtlichen anderen pla- nungsrelevanten Sachverhalten insbesondere klima- und artenschutzrechtliche Be- lange zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung muss den zuständi- gen Gremien als Entscheidungsgrundlage für den Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden. Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe, lehnt die Beschlussvorlage der Verwaltung ab und folgt dem Vorschlag der Petenten. (Wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim dringend darum, die geplante Bebauung der Grünfläche westlich des Penningsfelder Weges mit den Ihnen zur Verfügung ste- henden Mitteln zu verhindern) Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3365/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.10.2022
- Erstellt
- 11.10.2022 18:31