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3365/2022

Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021

Beschlussvorlage Ausschuss 27.10.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 5.2

Anlage 2: Wohnungsbauprogramm 2015, Steckbrief "Gierather Straße"

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Anlage 4: Vorentwurf "Westlich Penningsfelder Weg"

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1: Plangebiete "Westlich Penningsfelder Weg" und "Östlich Penningsfelder Weg"

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Anlage 3: Auszug Beschlussprotokoll BV 9 vom 25.10.2021

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Anlage 2: Wohnungsbauprogramm 2015, Steckbrief "Gierather Straße"

523 Zeichen

-3-
Bezirk:     Mülheim Gierather Straße
Stadtteil:  Dellbrück (W 905-009) 
Wohnungsbaupotenzial  gesamt   130 WE
Einfamilienhausbau          130 EFH 
Geschosswohnungsbau      
Bau- bzw. Erschließungsreife 
voraussichtlich ab offen  
Planungsstand      B-Plan erforderlich
Bebauungsplan-Nr. 
Flächengröße   7,3 ha
Derzeitige Nutzung Grünfläche
Eigentumsverhältnisse städtis
ch/privat
Äußere Erschließung    vorhanden
Anmerkungen:
Weitere Entwicklung abhängig von Raumanalyse
Wohnungsbauprogramm 2015
Stand: 05/2007
ANLAGE 2

Anlage 4: Vorentwurf "Westlich Penningsfelder Weg"

259 Zeichen

Penningsfelder Weg
Penningsfelder WegGierather Straße
N
M. 1:200Lageplan
"Dörflicher Anger"
II + DG
II + DG
II + DG
III
Typ ScheuneTyp Scheune
Typ Haupthaus
Carsharing
Typ Scheune
Typ Speicher
Gemeinschaftsraum
Testentwurf Westlich Penningsfelder Weg
ANLAGE 4

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1599 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3365/2022
Stand: 03.05.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in 
Köln-Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 
25.10.2021 zur Vorlage 3408/2021 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung für die Flächen westlich des Penningsfelder Wegs in 
Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines 
Bebauungsplans vorzulegen mit dem Ziel ein Wohnquartier mit voraussichtlich 
50-60 Wohneinheiten zu ermöglichen. 
2. beschließt für die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück 
gemäß Anlage 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem 
Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Nächste Schritte: 
Zu Beschlusspunkt 1.): 
Aktuell werden Verhandlungen zwischen dem Investor und dem Amt für Liegenschaften bzgl. 
der städtischen und mit den Eigentümer*innen der privaten Grundstücke geführt. Wenn diese 
erfolgreich verlaufen werden vom Investor orientierende Artenschutz- sowie Klimauntersu-
chungen beauftragt. Mit den vorliegenden Unterlagen wird dann eine Beteiligung der Behör-
den und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. Nach Auswertung 
der eingegangenen Stellungnahmen wird die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebau-
ungsplans vorgelegt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
22.03.2024

Beschlussvorlage Ausschuss

10133 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 3365/2022 
Freigabedatum 27.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zum Umgang mit der Wohnungsbaupotenzialfläche "Gierather Straße in Köln-
Dellbrück" betreffend des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 zur 
Vorlage 3408/2021  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung für die Flächen westlich des Penningsfelder Wegs in Köln-
Dellbrück gemäß Anlage 1, eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans 
vorzulegen mit dem Ziel ein Wohnquartier mit voraussichtlich 50-60 Wohneinheiten zu er-
möglichen. 
2. beschließt für die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anla-
ge 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem Ziel einer wohnbaulichen 
Entwicklung zu verzichten.  
 
Alternative 1:  
Der Stadtentwicklungsausschuss, beschließt für die Flächen westlich und östlich des Penningsfelder 
Wegs in Köln-Dellbrück gemäß Anlage 1, auf die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht mit dem 
Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu verzichten. 
 
Alternative 2: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hält an einer wohnbaulichen Nutzung beider Flächen analog zum 
Wohnungsbauprogramm 2015 fest. Dabei sind höhere Ausnutzungspotentiale zu prüfen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Dellbrück gehört als Wohnort zu einer der beliebtesten Stadtteile im Bezirk Mülheim. Das liegt insbeson-
dere an dem vergleichsweise hohen Freiraumangebot und der zugleich guten Anbindung durch den 
ÖPNV und das Straßennetz. Die Nachfrage nach Wohnraum in diesem Stadtteil ist damit entsprechend 
hoch. Um dem Bedarf gerecht zu werden, gilt es gemäß der wohnungsbaupolitischen Leitlinien der Stadt 
Köln (Stadtentwicklungskonzept Wohnen, 2014) nicht nur Nachverdichtungs- und Konversionspotenziale 
auszuschöpfen, sondern auch neues Bauland zu mobilisieren. Für den Stadtteil Dellbrück wurde hierfür 
im Zuge des Wohnungsbauprogramms 2015, welches der Rat der Stadt Köln am 29.01.2008 beschlos-
sen hat, eine rund 7 ha große Fläche am Siedlungsrand entlang der Gierather Straße identifiziert (siehe 
Anlage 2, Steckbrief Nr. W 905-009). Die Potenzialfläche teilt sich in eine rund 2 ha große Fläche west-
lich und eine etwa 5 ha große Fläche östlich des Penningsfelder Wegs auf. Im Steckbrief ist ein Woh-
nungsbaupotenzial von insgesamt 130 WE mit dem Typ "Einfamilienhäuser" verzeichnet. Diese Angabe 
ist als eine rein überschlägige Einschätzung und nicht als Zielvorgabe zu verstehen.  
Die Bezirksvertretung Mülheim (BV 9) hat in ihrer Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, auf eine Bebau-
ung dieser Flächen in Gänze zu verzichten (s. Anlage 3).  
Es handelt sich um weitestgehend unbebaute Grünflächen, die teils landwirtschaftlich und teils zu Gar-
ten- und Weidezwecken genutzt werden. Im Landschaftsplan sind die Flächen keinem Schutzstatus zu-
gewiesen, sie grenzen allerdings direkt an ein Landschaftsschutzgebiet bzw. einen geschützten Land-
schaftsbestandteil an. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen bereits als Wohnbaufläche dargestellt. 
Der Regionalplan berücksichtigt dies in seinem aktuellen Fortschreibungsentwurf nur teilweise. Während 
die westliche Fläche umfänglich als "Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)" mit aufgenommen wurde, ist 
für den wesentlichen Teil der östlichen Flächen weiterhin die Festlegung "Allgemeiner Freiraum- und 
Agrarbereich" vorgesehen. 
Für beide Flächen gibt es interessierte Investoren mit Entwicklungsabsichten. Die Rahmenbedingungen 
und Voraussetzungen für weitere Planungen unterscheiden sich jedoch, so dass mit vorliegender Vorla-
ge jeweils ein gesonderter Beschluss zum unterschiedlichen Umgang mit den beiden Flächen eingeholt 
werden soll: 
 
Westlich Penningsfelder Weg (Beschlusspunkt Nr. 1) 
Der Verein "LemAn e.V." beabsichtigt mit "Die Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH" als Investorin ein 
Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu realisieren. Neben städtischen Flurstücken ist der überwiegende Teil 
der Flächen im Privatbesitz zahlreicher unterschiedlicher Eigentümer*innen. Realistisch ist derzeit der 
Ankauf von etwa der Hälfte der Potenzialfläche durch die Investorin, so dass das Plangebiet in etwa 1 ha 
umfassen würde. Erste Testentwürfe zeigen, dass auf dieser Fläche durch eine hofähnliche Gruppierung 
von zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden eine sinnvolle und an den Charakter der Umgebung ange-
passte Fortsetzung der Bebauung entlang des Penningsfelder Wegs möglich ist. Es können hierdurch 
rund 50 bis 60 WE entstehen (Beispielhaft siehe hierzu Anlage 4). Das Projekt soll sich durch einen ho-
hen Anteil geförderten Wohnungsbau (bis zu 60 %) und ein gemeinschaftliches Wohnkonzept auch für 
Pflegebedürftige auszeichnen. Das Vorhaben ist planbedürftig und fällt in den Anwendungsbereich des 
Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln.  
Zwar stehen die zuvor erwähnten übergeordneten Planwerke (Regionalplan, Landschaftsplan, Flächen-

3 
nutzungsplan) einem Bebauungsplan zum Zwecke einer wohnbaulichen Entwicklung nicht entgegen, 
doch sind noch vor Aufstellung mittels eines Beschlusses der BV 9 Vorbehalte einer Bebauung in die-
sem Bereich deutlich gemacht worden. Dabei folgte die BV 9 nicht dem Beschlussvorschlag der Verwal-
tung (3408/2021) bezüglich einer Bürgereingabe der "Interessensgemeinschaft Hardthofwiesen" und 
BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück (vom 08.01.2021). Demnach soll gemäß Vor-
schlag der Petenten eine Bebauung westlich des Penningsfelder Wegs "mit allen Mitteln verhindert wer-
den". Wesentliches Argument der Petenten ist die ökologische und klimatische Bedeutung der Freiflä-
chen. Unterstellt wird die Absicht einer umfassenden Versiegelung der gesamten Potenzialfläche sowie 
einer reinen Einfamilienhausbebauung (vgl. Steckbrief Wohnungsbauprogramm). Eine eingehendere 
Auseinandersetzung mit den ökologischen und klimatischen Belangen bezogen auf ein konkretes Be-
bauungskonzept im Rahmen eines förmlichen Planverfahrens wurde abgelehnt (vgl. Anlage 3).  
Im Gegensatz zur Bebauungskonzeption für die Flächen östlich des Penningsfelder Weges „Gierather 
Straße“, handelt es sich hier um ein innovatives Wohnprojekt mit einem hohen Anteil an geförderten 
Wohnungen. Ebenso liegt kein Schutzstatus, der eine Bebauung in Gänze ausschließt, vor. Das Poten-
zial für eine Unterschutzstellung wurde noch nicht untersucht oder nachgewiesen. 
Die Verwaltung ist weiterhin der Überzeugung, dass nur auf Grundlage fundiert ermittelter Rahmenbe-
dingungen zur tatsächlichen klimatischen Funktion und dem Charakter als Lebensraum für Tiere und 
Pflanzen eine ausreichend ausgewogene Entscheidung zur Zukunft dieser Fläche möglich ist. Gemäß 
den Vorgaben des Baugesetzbuches bietet das ergebnisoffene Bebauungsplanverfahren an dieser Stel-
le den geeigneten Rahmen sämtliche relevanten Sachverhalte, wie auch klima- und artenschutzrelevan-
ten Belange, im Detail zu untersuchen und nach Vorlage dieser eine ausgewogene Entscheidung zu 
treffen. Aufgrund der besonderen Sachlage kann es sinnvoll sein, eine erste orientierende Auseinander-
setzung mit den durch die Petenten aufgeführten Themen schon vor Beginn eines Bebauungsplanver-
fahrens vorzunehmen. Das Ergebnis könnte dabei als Entscheidungsgrundlage für den Stadtentwick-
lungsausschuss und der Bezirksvertretung Mülheim dienen, ob überhaupt ein Bebauungsplan an dieser 
Stelle aufgestellt werden soll oder eine Anpassung des Planungskonzepts sinnvoll wäre.  
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Bebauungsplanverfahren für diese Teilfläche anzustoßen 
und den zuständigen Gremien einen Aufstellungsbeschluss mit hinreichenden Informationen zu 
den erwähnten Belangen vorzulegen.  
 
Gierather Straße (Beschlusspunkt Nr. 2) 
Die Flächen östlich des Penningsfelder Wegs sind überwiegend im städtischen Eigentum. Bislang konn-
te kein Investor seine Entwicklungsabsichten weiter konkretisieren. Zuletzt wurden der Verwaltung Be-
bauungskonzepte mit Einfamilien- und Doppelhäusern (rund 30 WE) vorgelegt.  
2019 hat der NABU die Flächen einer floristischen und vegetationskundlichen Erfassung unterzogen. 
Demnach ist der Vegetationsbestand als Magerweide und teilweise als Silikattrockenrasen zu klassifizie-
ren. Die Autoren gehen davon aus, dass die Flächen die Bedingungen für einen gesetzlichen Schutzsta-
tus erfüllen. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an. Für die Überplanung bzw. Zerstörung 
eines Biotops ist die Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Absatz 1 und 2 des Bundesnaturschutzge-
setzes durch die untere Naturschutzbehörde notwendig.  
Da die planerischen Hürden für das Vorhaben unverhältnismäßig erscheinen, schlägt die Verwal-
tung vor, Bemühungen zur Planrechtschaffung für diese Teilfläche nicht weiter zu verfolgen. 
 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Beschlussvorlage zielt zwar auf die nur teilweise Umsetzung der vorbereitenden Bauleitplanung  
(Flächennutzungsplan) in verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ab, so wird letztlich dennoch 
eine Bebauung von Freiflächen angestrebt. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem 
derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Kli-
maschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein 
Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden 
geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden ver-
schiedene Umweltgutachten erstellt.

4 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Plangebiete "Westlich Penningsfelder Weg" und "Östlich Penningsfelder Weg" 
Anlage 2 Wohnungsbauprogramm 2015, Steckbrief "Gierather Straße" 
Anlage 3 Auszug Beschlussprotokoll BV 9 vom 25.10.2021 
Anlage 4 Vorentwurf "Westlich Penningsfelder Weg"

Anlage 1: Plangebiete "Westlich Penningsfelder Weg" und "Östlich Penningsfelder Weg"

417 Zeichen

WestlichPenningsfelder Weg
Gierather Straße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtWohnungsbaupotentialflächenWestlich Penningsfelder Weg und Gierather Straßein Köln - Dellbrück
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3: Auszug Beschlussprotokoll BV 9 vom 25.10.2021

1604 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 06.01.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 8.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 25.10.2021 
öffentlich 
2.3 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hardthofwiesen westlich Pennings-
felder Weg in Köln-Dellbrück der "Interessensgemeinschaft Hardthof-
wiesen" und BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück 
vom 08.01.2021 
3408/2021 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ab-
stimmen: 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe-
tenten für die Eingabe. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, noch vor der Aufstellung eines Bebauungsplans für 
das Gebiet "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" neben sämtlichen anderen pla-
nungsrelevanten Sachverhalten insbesondere klima- und artenschutzrechtliche Be-
lange zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung muss den zuständi-
gen Gremien als Entscheidungsgrundlage für den Aufstellungsbeschluss vorgelegt 
werden. 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe, lehnt die 
Beschlussvorlage der Verwaltung ab und folgt dem Vorschlag der Petenten. 
(Wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim dringend darum, die geplante Bebauung 
der Grünfläche westlich des Penningsfelder Weges mit den Ihnen zur Verfügung ste-
henden Mitteln zu verhindern) 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD)

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3365/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.10.2022
Erstellt
11.10.2022 18:31