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2743/2020

Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.1.15

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

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Ansehen

Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

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Ansehen

Anlage 0 Begründung zur unmittelbaren Einbringung in den Rat

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Ansehen

Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

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Ansehen

Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2575 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2743/2020 
Freigabedatum 
07.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Ab-
satz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2021 fest. 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2021 die Finanzierung mit einem Umlagesatz 
von  
7,20 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte  
0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte  
0,04 % für Beihilfen Beschäftigte  
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, 
Jahressonderzahlung) 
und einem Gesamtbetrag von 27.164.600 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger. 
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozah-
lung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbin-
dung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgsplan, Vermögens-
plan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsführung eine mittelfristige Fi-
nanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinanzierung sind ebenfalls im Wirt-
schaftsplan dargestellt. 
Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß an-
zuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln entscheidet 
der Rat der Stadt Köln. 
Der für das Jahr 2021 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Stel-
lenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der einzelnen An-
sätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwie-
sen. 
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2024 wird ebenfalls auf die Anlagen verwiesen. 
Anlagen

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

2492 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Ergebnisplanung 2019 bis 2024 
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
1. Umlagen und sonstige Erträge 
a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 29.815.376 28.967.893 28.138.961 27.164.652 26.411.619 24.688.943 24.688.900 
b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 18.665.034 18.134.517 17.615.549 17.005.626 16.741.124 16.725.277 16.490.271 
c) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 315.000 270.000 320.000 271.735 
d) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 570.000 560.000 550.000 803.492 645.976 602.428 787.262 
e) Sonstige betriebliche Erträge 100 100 100 1.500 2.700 10.500 1.532 
f) Kostenerstattung Gebietszentrum 298.590 298.590 298.590 343.679 231.277 262.514 239.926 
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 1 0 0 190 
Summe Erträge 49.709.100 48.311.100 46.953.200 45.633.950 44.302.696 42.609.662 42.479.816 
3. Aufwendungen für Beihilfefälle 
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen 28.163.300 27.343.000 26.546.600 25.773.400 25.258.581 23.580.272 24.173.416 
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen 
u. Beschäftigte 17.630.800 17.117.300 16.618.700 16.134.673 16.010.265 15.974.219 15.114.439 
4. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 1.742.800 1.717.000 1.691.600 1.666.649 1.536.175 1.433.145 1.373.200 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 
für Altersversorgung und Unterstützung 881.000 868.000 855.200 842.527 445.772 626.969 805.108 
c) Sonstiger Personalaufwand 700 700 700 700 450 500 600 ,
5. Abschreibungen 
a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen- 
stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 25.000 24.500 24.000 23.500 20.000 21.600 17.211 
b) Sonstige Abschreibungen 127.300 124.800 122.400 120.000 15.000 15.000 107.031 
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Aufwand für EDV 314.100 307.900 301.900 296.000 294.000 278.757 276.094 
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 64.000 62.700 61.500 60.300 56.000 59.500 60.006 
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 142.400 139.600 136.900 134.200 112.846 102.654 104.614 
d) Bürobedarf 13.900 13.600 13.300 13.000 9.400 8.900 9.755 
e) Sonstige Aufwendungen 603.800 592.000 580.400 569.000 544.207 508.146 143.933 
Summe Aufwendungen 49.709.100 48.311.100 46.953.200 45.633.950 44.302.696 42.609.662 42.185.409 
7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0
8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 294.407

Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

559 Zeichen

Beamte 
BGr. 
Laufbahngruppe 2 
A 14 
A 13_22 
A 13_21 1,00 
A 12 
A 11 1,00 0,70 
A 10 1,00 0,75 (1 Tzst.) 
A 9_21 
Laufbahngruppe 1 
A 9_12 2,00 
A 8 20,00 (6 Tzst.) 
25,00 1,45 
Beschäftigte 
EGr. 
AT-B 2 0,20 
E 12 1,00 
E 10 1,00 0,50 
E 9c 1,00 
E 9b 
E 9a 2,00 
E 8 3,00 0,40 
E 7 0,40 
E 6 
E 5 
E 4 0,60 
8,20 1,90 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
Stellenplan 
zum 
Soll 2021 Soll 2021 
Wirtschaftsjahr 2021 
Unmittelbar Beschäftigte 
der Beihilfekasse 
(GF und 1100/3) 
Soll 2021 
Mittelbar Beschäftigte 
der Beihilfekase 
(1100 und 1100/1) 
Soll 2021

Anlage 0 Begründung zur unmittelbaren Einbringung in den Rat

810 Zeichen

Begründung der unmittelbaren Einbringung in die Sitzung des Rates am 10.12.2020 
 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in der Fassung vom 15.11.2015 be-
schließt der Rat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse der Stadt Köln.  
Um die Aufgaben der Beihilfekasse ab 01.01.2021 verlässlich wahrnehmen zu können und damit 
die volle Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung des Wirtschafts-
plans 2021 noch im Dezember 2020 zwingend erforderlich.  
Eine reguläre Beratungsfolge kann aufgrund der derzeitigen Situation nicht eingehalten werden, so 
dass eine unmittelbare Einbringung in die Sitzung des Rates notwendig ist. 
Aufgrund noch erforderlicher Abstimmungen zwischen den Fachämtern und dem Rechnungsprü-
fungsamt war eine fristgerechte Vorlage nicht möglich.

Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

1779 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Erfolgsplan 2021 
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ergebnis 2019 
Euro Euro Euro 
1. Umlagen und sonstige Erträge 
a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 27.164.652 26.411.619 24.688.900 
b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 17.005.626 16.741.124 16.490.271 
c) Erstattung Beihilfen 315.000 270.000 271.735 
d) Kostenerstattung für die Abwicklung 
der Beihilfe 803.492 645.976 787.262 
e) Sonstige betriebliche Erträge 1.500 2.700 1.532 
f) Kostenerstattung Gebietszentrum 343.679 231.277 239.926 
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 0 190 
Summe Erträge 45.633.950 44.302.696 42.479.816 
3. Aufwendungen für Beihilfefälle 
a) Beihilfezahlungen an Versorgungs- 
empfänger/innen 25.773.400 25.258.581 24.173.416 
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen 
u. Beschäftigte 16.134.673 16.010.265 15.114.439 
4. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 1.666.649 1.536.175 1.373.200 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 
für Altersversorgung und Unterstützung 842.527 445.772 805.108 
c) Sonstiger Personalaufwand 700 450 600 
5. Abschreibungen 
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- 
gensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 23.500 20.000 17.211 
b) Sonstige Abschreibungen 120.000 15.000 107.031 
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Aufwand für EDV 296.000 294.000 276.094 
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 60.300 56.000 60.006 
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 134.200 112.846 104.614 
d) Bürobedarf 13.000 9.400 9.755 
e) Sonstige Aufwendungen 569.000 544.207 143.933 
Summe Aufwendungen 45.633.950 44.302.696 42.185.409 
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- 
tätigkeit 0 0 294.407 
8. Erträge aus Verlustübernahme 0
Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 294.407

Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

10096 Zeichen

/ 2  
 
Beihilfekasse der Stadt Köln  
Wirtschaftsplan 2021 - Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas-
sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. 
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß 
anzuwenden. 
Der Wirtschaftsplan 2021 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2020 in Verbindung 
mit der für das Wirtschaftsjahr 2021 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind 
auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen berück-
sichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften 
zugeordnet sind und deren Dienstherr die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwal-
tungsmanagement rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbetrieben, Sonder-
vermögen und Eigengesellschaften ab. 
Die Positionen im Erfolgsplan 2021 im Einzelnen: 
Erträge: 
Zu 1. a) und b) Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen-
dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das 
Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt 44.170.278 Euro. Der Anteil der Beihilfezahlun-
gen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen am Gesamtvo-
lumen der für das Wirtschaftsjahr 2021 kalkulierten Beihilfeaufwendungen be-
trägt rund 61,50 %, der für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte rund 
38,50 %. Hieraus ergibt sich ein Umlagebedarf für Versorgungsempfänger und 
Versorgungsempfängerinnen in Höhe von 27.164.652 Euro, für aktive Beamtin-
nen/Beamte und Beschäftigte in Höhe von 17.005.626 Euro. 
Zu 1. c) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzansprüche 
gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi-
gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur 
Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). 
Zu 1. d) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkostenpau-
schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrerinnen/Lehrer sowie der nicht am Um-
lageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaf-
ten und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen 
Anteils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für 
der Lehrerinnen und Lehrer gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur 
Kostendeckung werden ab 01.01.2021 pro bearbeiteten Fall 30 Euro berechnet. 
Für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilneh-
menden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften und für den Kun-
denkreis der Gemeinde Nettersheim werden ab 01.01.2021 pro Bearbeitungsvor-
gang 27 Euro berechnet. 
Zu 1. e) Dieser Posten enthält die sonstigen betrieblichen Erträge, die nicht unter die übri-
gen Positionen fallen. 
Zu 1. f) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewiesen. 
Diese berechnet sich anhand der Personal- und Sachkosten für das Gebietszent-
rum nach den jeweils aktuell von der KGSt veröffentlichten durchschnittlichen 
Kosten. Die in 2021 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in 
voller Höhe ab. 
Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der Sparkasse 
KölnBonn abgewickelt. Eine Verzinsung kann derzeit nicht erreicht werden.

Aufwendungen:  
Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp-
fängerinnen/Versorgungsempfänger und aktive Beamtinnen/Beamte und Be-
schäftigte auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2020 erfolgten bezie-
hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. 
Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2020 anfallenden Ausgabevolumen 
wurde für das Jahr 2021 für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsemp-
fänger eine Kostensteigerung in Höhe von 7,5 %, für aktive Beamtinnen/Be-
amte und Beschäftigte eine Kostensteigerung in Höhe von 2,5 % hinzugerech-
net. Hierbei wurde berücksichtigt, dass aufgrund der Corona-Pandemie im 
nächsten Jahr mit Nachholeffekten zu rechnen ist. Der demografische Wandel, 
der in naher Zukunft zu einem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger 
führen wird, wurde ebenfalls berücksichtigt. Es ist außerdem für 2021 mit einer 
erhöhten Anzahl an aktiven Beamten zu rechnen.  
Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Personalaufwand für die Dienststelle 
1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für 
- den Geschäftsführer 1100 (anteilig)  
- die unmittelbaren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Beihilfekasse (1100/3)  
- die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Personen der Ab 
teilung Finanzen und Verwaltung (1100/1) ebenfalls anteilig. 
Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden entsprechend den Annahmen 
im gesamtstädtischen Haushaltsplan Gehaltssteigerungen in Höhe von 1,5 % 
berücksichtigt. Bei den Beamtinnen/Beamten wurde ebenfalls eine Erhöhung 
der Vorjahresbesoldung um 1,5 % einkalkuliert. Es wurde 1 zusätzliche Stelle 
in der Sachbearbeitung einkalkuliert. 
Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamtin-
nen/Beamten seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den mo-
natlichen Bezügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzah-
lung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November. 
Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie-
hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende 
Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. 
Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz-
versorgung und Beihilfen für die unmittelbar sowie anteilig für die mittelbar mit 
den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der 
Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“. Die Position beinhaltet zudem die 
vom Personal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zuführungen zu den 
Personalrückstellungen für die zukünftigen Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger der Beihilfekasse in Höhe von insgesamt 
580.000 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Wert aus dem Jahresabschluss 
der Beihilfekasse für 2019. 
Zu 5. a) und b) Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf 
Forderungen ausgewiesen. 
Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand 
für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb 
der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und 
Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts-
jahr 2020.  
Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausgewiesen.

Ermittlung der Umlagen: 
Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) 
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger liegen im 
bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2020 unter dem Planwert. Gleiches gilt für die Pflegeauf-
wendungen sowie die Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte. Hier macht sich bemerkbar, 
dass aufgrund der Corona-Pandemie Behandlungen nicht stattgefunden haben. Die Ansätze wur-
den angepasst. Es wird mit Nachholeffekten gerechnet. 
Nach dem Wirtschaftsplan 2021 ergibt sich für die Versorgungsempfänger ein Umlagebedarf in 
Höhe von insgesamt 27.164.652 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen Anteil am 
Gesamtvolumen 72,39 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfän-
ger, 17,03 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfän-
ger und 10,58% auf die ehemaligen Beschäftigten. 
Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 
19.664.500 Euro  für Beihilfen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 
(Vorjahr: 18.760.200 Euro)  
  4.626.100 Euro  für Beihilfen Pflege Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemp-
fänger (Vorjahr 4.490.000 Euro) 
  2.874.000 Euro für ehemalige Beschäftigte (Vorjahr 3.161.500 Euro). 
 
Aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte 
Für die aktiven Beamtinnen/ Beamten sowie die Beschäftigten sind die Beihilfeaufwendungen und 
die Aufwendungen für die Pflege ebenfalls gesunken und liegen unter dem Planwert für 2020. 
Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass die Corona-Pandemie die Ursache dafür ist. 
Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2021 eine Kostensteigerung von 
2,5 % abgenommen. Der für 2020 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht. Ur-
sächlich für die angenommene Steigerung bei den Beamteninnen/Beamten ist die erwartete allge-
meine Kostensteigerung sowie mögliche Nachholeffekte durch die Corona-Pandemie. Darüber hin-
aus ist weiterhin mit einer steigenden Zahl von Beamtinnen/Beamten zu rechnen. 
Die Beihilfeumlagen für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte bemessen sich gemäß 
§ 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der vom Dienstherrn zu zah-
lenden Besoldung ohne Mehrarbeit für die Beamtinnen/Beamten beziehungsweise der vom Arbeit-
geber zu zahlenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und 
Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes wurden die 
zu erwartenden gesamtstädtischen Personalkosten zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage 
hierzu waren den Kalkulationen des Personal- und Verwaltungsmanagements für den gesamtstäd-
tischen Haushalt 2021 sowie die eigene Hochrechnung aufgrund der Umlagezahlung für den Mo-
nat 08/2020. Aufgrund der erwarteten deutlichen Steigerung der gesamtstädtischen Personalkos-
ten ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamte trotz des steigenden Ausgabevolumens eine Sen-
kung des Umlagesatzes. 
Ab dem 01.01.2021 ergeben sich folgende Umlagesätze: 
7,20 % für Beihilfen Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 7,24%) 
0,11% für Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 0,11 %) 
0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,04 %)

Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

239 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Vermögensplan 2021 
Mittelherkunft Euro 
1. Zuführung von der Beihilfekasse 0
2. Abschreibungen 23.500 
23.500 
Mittelverwendung Euro 
1. Beschaffung von Inventar 23.500 
2. Sonstige Vermögensausgaben 0
23.500

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 4.1.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2743/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2020
Erstellt
31.08.2020 15:03