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2533/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 19.09.2024

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Anlage 2 Aufwand 2024

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Ansehen

Anlage 3 Auszahlung 2024

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand 2023

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 Aufwand 2024

7451 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 13.249,00 € 0111 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Durch den Leasingvertrag mit der Mercedes-Benz Leasing GmbH 
fallen beim Dezernatsbüro Kunst und Kultur überplanmäßige 
Aufwendungen für die Leasingraten des Dienstfahrzeuges des 
Beigeordneten an.
13.249,00 € 0412 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. VII/
44
2 üpl. 13.000,00 € 0111 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Durch einen außerplanmäßigen gerichtlichen Vergleich entsteht im 
Dezernatsbüro Kunst und Kultur ein Mehrbedarf. 
13.000,00 € 0416 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. VII/
41
3 üpl. 176.000,00 € 1202 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Es besteht eine Forderung des Finanzamts gegen den 
Stadtbahnverbund Rhein-Sieg (SRS), die zu begleichen ist. Bei 
Schuldenfreiheit kann im nächsten Jahr die Liquidierung/ Löschung 
der SRS im Handelsregister erfolgen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung 
bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung.
176.000,00 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage
Dez. II/
II-2
4 üpl. 2.362.426,41 € 1601 15
Transferauf-
wendungen
Der Strukturförderfond zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges soll gemäß Beschluss 
vom Dringlichkeitsantrag AN/2179/2023 vom 07.12.2023 von 5 Mio.€ 
auf 10 Mio.€ aufgestockt werden. Zur Finanzierung wird die 
Verwaltung gem. Punkt 5 des Ratsbeschlusses beauftragt, die 
beabsichtigte Ausweitung der Kulturförderabgabe auf 
Geschäftsreisende auf den 01.07.2024 vorzuziehen und die 
Verwendung der Restmittel aus dem Strukturförderfonds aus dem 
Jahre 2023 abhängig von den im Rahmen des Jahresabschlusses zu 
treffenden Entscheidungen zur Ermächtigungsübertragung 
vorzusehen. Es wurden insgesamt Ermächtigungsübertragungen 
(2023 nach 2024) von 2.637.573,59 € aus dem Strukturförderfonds 
bewilligt. Daraus ergibt sich ein verbleibender Betrag von 2.362.426,41 
€, der überplanmäßig durch die Mehrerträge aus der 
Kulturförderabgabe bereitgestellt wird. 
2.362.426,41 € 1601 1
Steuern und 
ähnliche Abgaben
Dez. II/
20
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
5 üpl. 275.000,00 €
350.000,00 €
245.000,00 €
170.000,00 €
200.000,00 €
136.000,00 €
0403
0405
0406
0407
0408
0410
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (1228/2024) wurde am 
09.07.2024 die Verwendung der Mittel aus dem 
Renovierungsprogramm der Museen in 2024 beschlossen. 
Nun sollen nach entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel 
haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilergebnispläne der 
Museen umgeschichtet werden. 
1.376.000,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII/
VII/4
6 üpl. 240.000,00 € 0101 15
Transferauf-
wendungen
 Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat die Förderung des 
„Filmfestival Cologne 2024" in Höhe von 240.000 € beschlossen und 
erteilt die Freigabe der veranschlagten konsumtiven 
zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 240.000 € 
zur Durchführung der Maßnahme (Beschlussvorlage 1112/2024). 
Durch die neue Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 durch die 
Servicestelle Events, Film und Fernsehen wird diese Aufgabe vom Amt 
der Oberbürgermeisterin übernommen.
240.000,00 € 1501 15
Transferauf-
wendungen
Dez. OB/ 
01
7 üpl. 421.318,00 € 1703 15
Transferauf-
wendungen
Es sind diverse Anträge auf Mittel aus der Waisenhausstiftung bei der 
Stiftungsverwaltung eingegangen. 
Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage über ausreichende Mittel. 
421.318,00 € 1601 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. II/
20
8 üpl. 39.240,00 € 0411 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Ergänzend zu den Mitteln für die Sonderausstellungen sind Mittel für 
die Museumsnacht  bislang bei Referat für Museumsangelegenheiten 
(VII/4) veranschlagt. Die Umsetzung in 2024 wird nunmehr vom 
Museumsdienst (4522) übernommen. Entsprechend sollen die 
Aufwandsermächtigungen von VII/4 zu 4522 umgeschichtet werden.
39.240,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII/
VII/4 4522

Seite 3
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
9 üpl. 2.948.500,00 € 0601 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
KidS (5111) benötigt zur Deckung von in 2024 noch erforderlich 
werdenden Mehrbedarfen 2.948.500 €. 
Bei den von 5111 vorgehaltenen Angeboten handelt es sich um 
pflichtige Leistungen nach dem SGB VIII. Es besteht seitens der 
Personensorgeberechtigten ein Rechtsanspruch auf Gewährung von 
Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff i.V.m. § 36 sowie § 35a i.V.m. § 36 
SGB VIII. 
Des Weiteren ist die Platzierung von Minderjährigen in Maßnahmen 
der lnobhutnahmen als aktiver Kinderschutz nach § 42 SGB VIII und § 
1666 BGB ebenfalls eine zu erbringende Pflichtaufgabe. 
Die sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund der gesetzlichen 
Grundlagen zur Erbringung von Pflichtleistungen in der Kinder- und 
Jugendpädagogischen Einrichtung gegeben. 
2.948.500,00 € 1601 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. IV/
51111
10 üpl. 150.000,00 €
158.000,00 €
150.000,00 €
139.250,00 €
100.000,00 €
170.500,00 €
42.000,00 €
103.350,00 €
0403
0404
0405
0406
0407
0408
0410
0409
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 14. Mai 2024 
(0693/2024) und am 18. Juni 2024 (1704/2024) die Verwendung der 
Mittel für Sonderausstellungen. Nun sollen nach entsprechendem 
Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich 
zutreffenden Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 
1.013.100,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII/
VII/4

Seite 4
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
11 üpl. 293.761,16 € 1501 15
Transferauf-
wendungen 
Die e.E. Veranstaltungszentrum der Stadt Köln erhält aus dem 
Haushalt regelmäßig eine Schuldendiensterstattung für die 
Finanzierung von Großmaßnahmen der Vergangenheit (z. B. 
Sanierung der Flora), deren Volumen die Finanzkraft der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung übersteigt. Für drei in 2023 
auslaufende Darlehen i.H.v. rund 23 Mio.€  musste eine Umschuldung 
vorgenommen werden. Aufgrund der in 2023 stark gestiegenen Zinsen 
weicht der neu verhandelte Zinsaufwand von den Anfang 2022 zum 
Hpl. Aufstellungsverfahren 2023/2024 kalkulierten Planwerten ab 
(5.043.761, 16 € statt 4.750.000 €). Die Mittel für die etwas höhere 
Tilgung (4.906.285,70 € statt 4.900.000 €) können im Rahmen des 
Planansatzes zur Verfügung gestellt werden. 
Nach Vorlage des Jahresabschlusses der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs GmbH wurden von dort die nicht benötigten 
Mittel in 2024 erstattet und können hier somit zur Deckung genutzt 
werden. 
293.761,16 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage
Dez. II/ 
II-2

Anlage 3 Auszahlung 2024

2049 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
1 apl. 108.853,51 € 0301 9
Auzahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Es werden investive Mehrbedarfe zur Finanzierung 
der Einrichtung der Förderschule 
Sportplatzstraße benötigt. Die Deckung für die 
Auszahlungsermächtigung steht auf der 
Einzelfinanzstelle Berufskolleg Westerwaldstraße 
zur Verfügung. Hier wurden Mittel für die 
Einrichtung des Automatisierungslabors 
veranschlagt. Die Maßnahme wurde aufgegeben.
108.853,51 € 0301 9
Auszahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Dez.IV/ 
40
2 üpl. 60.000,00 € 0204 9
Auzahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Kfz-
Zulassungsstelle sind neben der Neumöblierung 
von Arbeitsplätzen umfangreiche Beschaffungen im 
DV-Bereich und Beschaffungen zur 
behindertengerechten Austattung von 
Arbeitsplätzen notwendig.
60.000,00 € 0211 9
Auszahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Dez.I/
34
3 üpl. 5.693.517,20 € 1202 11
Auszahlungen von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Auf Basis der ÖPNV -Pauschale erfolgt durch das 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (Amt 68) 
eine Weiterleitung erhaltener Zuwendungen an die 
KVB zur Finanzierung der Sanierung/ Beschaffung 
von Stadtbahnwagen. 
5.693.517,20 € 1202 8
Auszahlung für 
Baumaßnahmen
Dez. III/
68/69
4 üpl. 2.400,00 € 0111 9
Auzahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Für Beschaffungen von Büromöbeln im 
Dezernatsbüro Soziales, Gesundheit und Wohnen 
werden überplanmäßige Auszahlungen 
bereitgestellt. Die Deckung steht aufgrund von 
Wenigerauszahlungen im Amt für Wohnungswesen 
zur Verfügung.
2.400,00 € 1601 12
Sonstige 
Investitions-
auszahlungen
Dez. V/
56
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 3
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Anlage 1 Aufwand 2023

1187 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 360.000,00 € 0601 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden von KidS (5111) zum 
Ausgleich des Fehlbedarfes bei den vertraglichen Auszahlungen an 
die familiären Bereitschaftsfamilien (FFB; lnobhutnahmen von 0-4-
jährigen Kindern) und Erziehungsstellen (EST) 360.000 € benötigt, die 
aufgrund der Inflation gestiegen sind.  
360.000,00 € 1601 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. IV/
5111
2 üpl. 6.563.220,26 € 0301 Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Aufgrund des gestiegenen IST-Flächenverechnungspreises 2023 
besteht beim Amt für Schulentwicklung ein Mehrbedarf bei den 
Schulmieten in Höhe von 6.563.220,26 €. 
6.563.220,26 € 1601 01
Steuern und 
ähnliche Abgaben
Dez IV/ 
40
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 19.09.2024 
 2533/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2533/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
19.09.2024
Erstellt
21.08.2024 10:53