2533/2024
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 Aufwand 2024
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 13.249,00 € 0111 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Durch den Leasingvertrag mit der Mercedes-Benz Leasing GmbH fallen beim Dezernatsbüro Kunst und Kultur überplanmäßige Aufwendungen für die Leasingraten des Dienstfahrzeuges des Beigeordneten an. 13.249,00 € 0412 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. VII/ 44 2 üpl. 13.000,00 € 0111 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Durch einen außerplanmäßigen gerichtlichen Vergleich entsteht im Dezernatsbüro Kunst und Kultur ein Mehrbedarf. 13.000,00 € 0416 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. VII/ 41 3 üpl. 176.000,00 € 1202 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Es besteht eine Forderung des Finanzamts gegen den Stadtbahnverbund Rhein-Sieg (SRS), die zu begleichen ist. Bei Schuldenfreiheit kann im nächsten Jahr die Liquidierung/ Löschung der SRS im Handelsregister erfolgen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung. 176.000,00 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II/ II-2 4 üpl. 2.362.426,41 € 1601 15 Transferauf- wendungen Der Strukturförderfond zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges soll gemäß Beschluss vom Dringlichkeitsantrag AN/2179/2023 vom 07.12.2023 von 5 Mio.€ auf 10 Mio.€ aufgestockt werden. Zur Finanzierung wird die Verwaltung gem. Punkt 5 des Ratsbeschlusses beauftragt, die beabsichtigte Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende auf den 01.07.2024 vorzuziehen und die Verwendung der Restmittel aus dem Strukturförderfonds aus dem Jahre 2023 abhängig von den im Rahmen des Jahresabschlusses zu treffenden Entscheidungen zur Ermächtigungsübertragung vorzusehen. Es wurden insgesamt Ermächtigungsübertragungen (2023 nach 2024) von 2.637.573,59 € aus dem Strukturförderfonds bewilligt. Daraus ergibt sich ein verbleibender Betrag von 2.362.426,41 €, der überplanmäßig durch die Mehrerträge aus der Kulturförderabgabe bereitgestellt wird. 2.362.426,41 € 1601 1 Steuern und ähnliche Abgaben Dez. II/ 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 5 üpl. 275.000,00 € 350.000,00 € 245.000,00 € 170.000,00 € 200.000,00 € 136.000,00 € 0403 0405 0406 0407 0408 0410 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (1228/2024) wurde am 09.07.2024 die Verwendung der Mittel aus dem Renovierungsprogramm der Museen in 2024 beschlossen. Nun sollen nach entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilergebnispläne der Museen umgeschichtet werden. 1.376.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ VII/4 6 üpl. 240.000,00 € 0101 15 Transferauf- wendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat die Förderung des „Filmfestival Cologne 2024" in Höhe von 240.000 € beschlossen und erteilt die Freigabe der veranschlagten konsumtiven zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 240.000 € zur Durchführung der Maßnahme (Beschlussvorlage 1112/2024). Durch die neue Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 durch die Servicestelle Events, Film und Fernsehen wird diese Aufgabe vom Amt der Oberbürgermeisterin übernommen. 240.000,00 € 1501 15 Transferauf- wendungen Dez. OB/ 01 7 üpl. 421.318,00 € 1703 15 Transferauf- wendungen Es sind diverse Anträge auf Mittel aus der Waisenhausstiftung bei der Stiftungsverwaltung eingegangen. Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage über ausreichende Mittel. 421.318,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. II/ 20 8 üpl. 39.240,00 € 0411 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Ergänzend zu den Mitteln für die Sonderausstellungen sind Mittel für die Museumsnacht bislang bei Referat für Museumsangelegenheiten (VII/4) veranschlagt. Die Umsetzung in 2024 wird nunmehr vom Museumsdienst (4522) übernommen. Entsprechend sollen die Aufwandsermächtigungen von VII/4 zu 4522 umgeschichtet werden. 39.240,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ VII/4 4522 Seite 3 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 9 üpl. 2.948.500,00 € 0601 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen KidS (5111) benötigt zur Deckung von in 2024 noch erforderlich werdenden Mehrbedarfen 2.948.500 €. Bei den von 5111 vorgehaltenen Angeboten handelt es sich um pflichtige Leistungen nach dem SGB VIII. Es besteht seitens der Personensorgeberechtigten ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff i.V.m. § 36 sowie § 35a i.V.m. § 36 SGB VIII. Des Weiteren ist die Platzierung von Minderjährigen in Maßnahmen der lnobhutnahmen als aktiver Kinderschutz nach § 42 SGB VIII und § 1666 BGB ebenfalls eine zu erbringende Pflichtaufgabe. Die sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen zur Erbringung von Pflichtleistungen in der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung gegeben. 2.948.500,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. IV/ 51111 10 üpl. 150.000,00 € 158.000,00 € 150.000,00 € 139.250,00 € 100.000,00 € 170.500,00 € 42.000,00 € 103.350,00 € 0403 0404 0405 0406 0407 0408 0410 0409 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 14. Mai 2024 (0693/2024) und am 18. Juni 2024 (1704/2024) die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Nun sollen nach entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 1.013.100,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII/ VII/4 Seite 4 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 11 üpl. 293.761,16 € 1501 15 Transferauf- wendungen Die e.E. Veranstaltungszentrum der Stadt Köln erhält aus dem Haushalt regelmäßig eine Schuldendiensterstattung für die Finanzierung von Großmaßnahmen der Vergangenheit (z. B. Sanierung der Flora), deren Volumen die Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung übersteigt. Für drei in 2023 auslaufende Darlehen i.H.v. rund 23 Mio.€ musste eine Umschuldung vorgenommen werden. Aufgrund der in 2023 stark gestiegenen Zinsen weicht der neu verhandelte Zinsaufwand von den Anfang 2022 zum Hpl. Aufstellungsverfahren 2023/2024 kalkulierten Planwerten ab (5.043.761, 16 € statt 4.750.000 €). Die Mittel für die etwas höhere Tilgung (4.906.285,70 € statt 4.900.000 €) können im Rahmen des Planansatzes zur Verfügung gestellt werden. Nach Vorlage des Jahresabschlusses der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH wurden von dort die nicht benötigten Mittel in 2024 erstattet und können hier somit zur Deckung genutzt werden. 293.761,16 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II/ II-2
Anlage 3 Auszahlung 2024
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 108.853,51 € 0301 9 Auzahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Es werden investive Mehrbedarfe zur Finanzierung der Einrichtung der Förderschule Sportplatzstraße benötigt. Die Deckung für die Auszahlungsermächtigung steht auf der Einzelfinanzstelle Berufskolleg Westerwaldstraße zur Verfügung. Hier wurden Mittel für die Einrichtung des Automatisierungslabors veranschlagt. Die Maßnahme wurde aufgegeben. 108.853,51 € 0301 9 Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez.IV/ 40 2 üpl. 60.000,00 € 0204 9 Auzahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Kfz- Zulassungsstelle sind neben der Neumöblierung von Arbeitsplätzen umfangreiche Beschaffungen im DV-Bereich und Beschaffungen zur behindertengerechten Austattung von Arbeitsplätzen notwendig. 60.000,00 € 0211 9 Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez.I/ 34 3 üpl. 5.693.517,20 € 1202 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Auf Basis der ÖPNV -Pauschale erfolgt durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (Amt 68) eine Weiterleitung erhaltener Zuwendungen an die KVB zur Finanzierung der Sanierung/ Beschaffung von Stadtbahnwagen. 5.693.517,20 € 1202 8 Auszahlung für Baumaßnahmen Dez. III/ 68/69 4 üpl. 2.400,00 € 0111 9 Auzahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Für Beschaffungen von Büromöbeln im Dezernatsbüro Soziales, Gesundheit und Wohnen werden überplanmäßige Auszahlungen bereitgestellt. Die Deckung steht aufgrund von Wenigerauszahlungen im Amt für Wohnungswesen zur Verfügung. 2.400,00 € 1601 12 Sonstige Investitions- auszahlungen Dez. V/ 56 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 3 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.
Anlage 1 Aufwand 2023
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 360.000,00 € 0601 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden von KidS (5111) zum Ausgleich des Fehlbedarfes bei den vertraglichen Auszahlungen an die familiären Bereitschaftsfamilien (FFB; lnobhutnahmen von 0-4- jährigen Kindern) und Erziehungsstellen (EST) 360.000 € benötigt, die aufgrund der Inflation gestiegen sind. 360.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. IV/ 5111 2 üpl. 6.563.220,26 € 0301 Sonstige ordentl. Aufwendungen Aufgrund des gestiegenen IST-Flächenverechnungspreises 2023 besteht beim Amt für Schulentwicklung ein Mehrbedarf bei den Schulmieten in Höhe von 6.563.220,26 €. 6.563.220,26 € 1601 01 Steuern und ähnliche Abgaben Dez IV/ 40 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 19.09.2024 2533/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2533/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.09.2024
- Erstellt
- 21.08.2024 10:53