2299/2026
Beantwortung einer mündl. Anfrage aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 23.02.2026
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3615 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2299/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Beantwortung einer mündl. Anfrage von Herrn Intveen aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 26.05.2026 betr. „ÖPNV- Netzentwicklung - Sachstand 2025„, 1258/2026 Herr Intveen stellt im Zusammenhang mit der Beantwortung 1258/2026 einer mündlichen An- frage aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 23.02.2026 betr. "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025" (2779/2025) folgende Nachfragen: Frage 1: „Zu welcher der vier jährlichen Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik darf das Gremium mit der Vorlage dieses Berichtes zur Barrierefreiheit rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wird den Bericht bis zum Jahresende fertigen, so dass dieser das Gremium voraussichtlich in der ersten Sitzung 2027 erreichen wird. In dem Bericht wird die Verwaltung sich zunächst auf den Stand der Barrierefreiheit an Bushaltestellen fokussieren, da über den Stand der Barrierefreiheit an Stadtbahnhaltestellen derzeit im Rahmen der jährlichen Mittei- lung zur ÖPNV-Netzentwicklung berichtet wird. Diese Mitteilung soll den politischen Gremien Ende 2026 vorgelegt werden, so dass die Verwaltung in dem Bericht zur Barrierefreiheit An- fang 2027 auf diese Inhalte verweisen kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Aufbau eines regelmäßigen Berichtswesens zur Barrierefreiheit im ÖPNV mit schrittweisen Optimie- rungen, sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der zeitlichen Verortung im Jahresverlauf ein- hergehen, wird. Frage 2: „Welchen Einfluss und Folgen haben und hatten Budgetüberschreitungen konsumti- ver oder investiver Art, also außerhalb ursprünglicher Haushaltsansätze innerhalb und außer- halb des Dezernats Mobilität auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Realisierung von Barrierefreiheit im ÖPNV und speziell auf die Maßnahme ‚barrierefreier Ausbau Linie 13 ‚L1, L2?“ Antwort der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung haben Budgetüberschreitungen konsumtiver oder investiver Art au- ßerhalb der ursprünglichen Haushaltsansätze bislang keine Auswirkungen auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV gehabt. Für die Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Linie 13 (L1 und L2) sind aus finanzieller Sicht keine Verzögerungen aufgrund fehlender Haushaltsmittel oder Budgetüberschreitungen ein- getreten. 2 Ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Absicherung dieser Maßnahmen ist die Gewährung von Fördermitteln. Damit werden der städtische Haushalt entlastet und finanzielle Spielräume für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV geschaffen. Soweit sich Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ergeben haben bzw. ergeben, sind diese aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen auf begrenzte Personalkapazi- täten und die erforderliche Projektorganisation zurückzuführen, nicht jedoch auf fehlende Haushaltsmittel. Für den Teilabschnitt L1 der Linie 13 kann mit der Realisierung erst nach Auf- stellung einer entsprechenden Projektgruppe begonnen werden. Für den Teilabschnitt L2 (Subbelrather Straße/Gürtel – Haltestelle Nußbaumerstraße, Linien 5 und 13) wurde der Bau- beschluss bereits gefasst. Zudem wurden im Bereich der Bestandsbäume Wurzelsuchschach- tungen durchgeführt; derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Subbelrather Straße
- Nußbaumerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2299/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.08.2026
- Erstellt
- 13.08.2026 17:43