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2299/2026

Beantwortung einer mündl. Anfrage aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 23.02.2026

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.08.2026

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.09.2026, TOP 4.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3615 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2299/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 
Mobilitätsausschuss 22.09.2026 
 
Beantwortung einer mündl. Anfrage von Herrn Intveen aus der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 26.05.2026 betr. „ÖPNV-
Netzentwicklung - Sachstand 2025„, 1258/2026 
Herr Intveen stellt im Zusammenhang mit der Beantwortung 1258/2026 einer mündlichen An-
frage aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 23.02.2026 betr. 
"ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025" (2779/2025) folgende Nachfragen: 
 
Frage 1: „Zu welcher der vier jährlichen Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten-
politik darf das Gremium mit der Vorlage dieses Berichtes zur Barrierefreiheit rechnen?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wird den Bericht bis zum Jahresende fertigen, so dass dieser das Gremium 
voraussichtlich in der ersten Sitzung 2027 erreichen wird. In dem Bericht wird die Verwaltung 
sich zunächst auf den Stand der Barrierefreiheit an Bushaltestellen fokussieren, da über den 
Stand der Barrierefreiheit an Stadtbahnhaltestellen derzeit im Rahmen der jährlichen Mittei-
lung zur ÖPNV-Netzentwicklung berichtet wird. Diese Mitteilung soll den politischen Gremien 
Ende 2026 vorgelegt werden, so dass die Verwaltung in dem Bericht zur Barrierefreiheit An-
fang 2027 auf diese Inhalte verweisen kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Aufbau 
eines regelmäßigen Berichtswesens zur Barrierefreiheit im ÖPNV mit schrittweisen Optimie-
rungen, sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der zeitlichen Verortung im Jahresverlauf ein-
hergehen, wird. 
 
Frage 2: „Welchen Einfluss und Folgen haben und hatten Budgetüberschreitungen konsumti-
ver oder investiver Art, also außerhalb ursprünglicher Haushaltsansätze innerhalb und außer-
halb des Dezernats Mobilität auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Realisierung von 
Barrierefreiheit im ÖPNV und speziell auf die Maßnahme ‚barrierefreier Ausbau Linie 13 ‚L1, 
L2?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Aus Sicht der Verwaltung haben Budgetüberschreitungen konsumtiver oder investiver Art au-
ßerhalb der ursprünglichen Haushaltsansätze bislang keine Auswirkungen auf die Erfüllung 
der gesetzlichen Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV gehabt. Für die 
Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Linie 13 (L1 und L2) sind aus finanzieller Sicht 
keine Verzögerungen aufgrund fehlender Haushaltsmittel oder Budgetüberschreitungen ein-
getreten.

2 
 
Ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Absicherung dieser Maßnahmen ist die Gewährung 
von Fördermitteln. Damit werden der städtische Haushalt entlastet und finanzielle Spielräume 
für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau des 
ÖPNV geschaffen. 
 
Soweit sich Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ergeben haben bzw. 
ergeben, sind diese aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen auf begrenzte Personalkapazi-
täten und die erforderliche Projektorganisation zurückzuführen, nicht jedoch auf fehlende 
Haushaltsmittel. Für den Teilabschnitt L1 der Linie 13 kann mit der Realisierung erst nach Auf-
stellung einer entsprechenden Projektgruppe begonnen werden. Für den Teilabschnitt L2 
(Subbelrather Straße/Gürtel – Haltestelle Nußbaumerstraße, Linien 5 und 13) wurde der Bau-
beschluss bereits gefasst. Zudem wurden im Bereich der Bestandsbäume Wurzelsuchschach-
tungen durchgeführt; derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.

Beratungsverlauf (2)

01.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Orte (2)

  • Subbelrather Straße
  • Nußbaumerstraße

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Details

Aktenzeichen
2299/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.08.2026
Erstellt
13.08.2026 17:43