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Beantwortung Anfrage AN/0333/2018 der Ratsgruppe Pro Köln
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0775/2018 vom 13.03.2018
Stand: Am 20.03.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 13.03.2018 0775/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 20.03.2018 Beantwortung Anfrage AN/0333/2018 der Ratsgruppe Pro Köln zur Sicherheit an Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Mit Anfrage AN/0333/2018 vom 01. März 2018 stellt die Ratsgruppe Pro Köln drei Fragen zur Sicher- heit an den Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung. Frage: a) An welchen ober- und unterirdischen KVB-Haltestellen bzw. in deren näheren Umgebung ist es in den Jahren 2016 und 2017 zu tätlichen Angriffen, Raubüberfällen und anderen schweren Straftaten gekommen? Antwort der Verwaltung zur Frage a.: Kriminalitätsbekämpfung liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Bei der Stadt Köln werden daher weder Statistiken über Straftaten geführt, noch Maßnahmen zu deren Bekämpfung veranlasst. Lediglich im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention werden Maßnahmen, wie z.B. Grünschnitt und Be- leuchtung von der Stadtverwaltung durchgeführt. Fragen: b) Welche technischen, personellen und sonstigen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sind von Seiten der KVB, des Ordnungsamtes und von Landes- und Bundespolizei in diesen Gefahrenbereichen bereits umgesetzt worden? c) Welche zusätzlichen technischen, personellen und sonstigen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in diesen Bereichen könnten durch die KVB, städtisches Ordnungsamt und Landes- und Bundespolizei ergriffen werden? Antwort der Verwaltung zu den Fragen b. und c.: Das für die Kriminalitätsbekämpfung zuständige Polizeipräsidium Köln ist als Landesbehörde keine Organisationseinheit der Stadtverwaltung Köln und plant ihre Einsätze in eigener Zuständigkeit. Glei- ches gilt für die Bundespolizei. Hinsichtlich der Maßnahmen des Ordnungsdienstes wird auf die Be- antwortung der Frage a. verwiesen. Gleichwohl werden die Haltestellen der KVB im Rahmen der all- gemeinen Zuständigkeiten des Ordnungsdienstes, z.B. zur Überwachung der Kölner Stadtordnung kontrolliert und Verstöße z.B. Hinterlassen von Verunreinigungen, entsprechend geahndet. Statistiken über Verstöße an KVB-Haltestellen werden nicht geführt. Bei besonderen Beschwerdelagen werden anlassbezogen einzelne Schwerpunktaktionen von KVB, Ordnungsdienst und Polizei durchgeführt. 2 Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Köln Vertreterinnen und Vertreter in den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Köln entsendet. Damit ist die Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Köln gewährleistet. Fragen zu Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung sind daher im Polizeibeirat zu adressieren. Gez. Reker
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