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0775/2018

Beantwortung Anfrage AN/0333/2018 der Ratsgruppe Pro Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 13.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2804 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer  13.03.2018 
 0775/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 20.03.2018 
 
Beantwortung Anfrage AN/0333/2018 der Ratsgruppe Pro Köln zur Sicherheit an Haltestellen 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
Mit Anfrage AN/0333/2018 vom 01. März 2018 stellt die Ratsgruppe Pro Köln drei Fragen zur Sicher-
heit an den Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung. 
 
Frage: 
 
a) An welchen ober- und unterirdischen KVB-Haltestellen bzw. in deren näheren Umgebung ist 
es in den Jahren 2016 und 2017 zu tätlichen Angriffen, Raubüberfällen und anderen schweren 
Straftaten gekommen? 
 
Antwort der Verwaltung zur Frage a.: 
 
Kriminalitätsbekämpfung liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Bei der Stadt Köln werden daher weder 
Statistiken über Straftaten geführt, noch Maßnahmen zu deren Bekämpfung veranlasst. Lediglich im 
Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention werden Maßnahmen, wie z.B. Grünschnitt und Be-
leuchtung von der Stadtverwaltung durchgeführt. 
 
Fragen: 
 
b) Welche technischen, personellen und sonstigen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit 
sind von Seiten der KVB, des Ordnungsamtes und von Landes- und Bundespolizei in diesen 
Gefahrenbereichen bereits umgesetzt worden? 
 
c) Welche zusätzlichen technischen, personellen und sonstigen Maßnahmen zur Erhöhung der 
Sicherheit in diesen Bereichen könnten durch die KVB, städtisches Ordnungsamt und Landes- 
und Bundespolizei ergriffen werden? 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen b. und c.: 
 
Das für die Kriminalitätsbekämpfung zuständige Polizeipräsidium Köln ist als Landesbehörde keine 
Organisationseinheit der Stadtverwaltung Köln und plant ihre Einsätze in eigener Zuständigkeit. Glei-
ches gilt für die Bundespolizei. Hinsichtlich der Maßnahmen des Ordnungsdienstes wird auf die Be-
antwortung der Frage a. verwiesen. Gleichwohl werden die Haltestellen der KVB im Rahmen der all-
gemeinen Zuständigkeiten des Ordnungsdienstes, z.B.  zur Überwachung der Kölner Stadtordnung 
kontrolliert und Verstöße z.B. Hinterlassen von Verunreinigungen, entsprechend geahndet. Statistiken 
über Verstöße an KVB-Haltestellen werden nicht geführt. Bei besonderen Beschwerdelagen werden 
anlassbezogen einzelne Schwerpunktaktionen von KVB, Ordnungsdienst und Polizei durchgeführt.

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Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Köln Vertreterinnen und Vertreter in den 
Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Köln entsendet. Damit ist die Beteiligung der politischen Gremien 
der Stadt Köln gewährleistet. Fragen zu Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung sind daher im 
Polizeibeirat zu adressieren. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

20.03.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0775/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
13.03.2018
Erstellt
09.03.2018 10:14