3517/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 28.10.2024 (AN/1290/2024) bezgl. "Sprachstandsfeststellung an Kölner Schulen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5093 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 19.11.2024 3517/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 28.10.2024 (AN/1290/2024) bezgl. "Sprachstandsfeststellung an Kölner Schulen" Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung folgender Frage: Wie der Presseberichterstattung der vergangenen Tage zu entnehmen war, steigt die Zahl der Kölner Kinder, die wegen mangelnder Schulreife nicht eingeschult werden, immer weiter an. Besonders auffällig ist die steigende Anzahl an Kindern, bei denen im Zuge der Schulein- gangsuntersuchung Mängel bei der Sprachentwicklung festgestellt wurden. Fast die Hälfte der Kinder wies Auffälligkeiten bei der Sprachenwicklung auf, die Hälfte derer, also ca. ein Viertel aller Kölner Vorschulkinder, hat Behandlungsbedarf bei der Sprachentwicklung. Zwei Jahre vor der Einschulung findet für diejenigen Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, der sogenannte Delfin 4 Test statt. Mit diesem soll der Sprachstand der Kinder festgestellt und entschieden werden, ob Förderbedarf besteht. Dieser Test ist verpflichtend, anschließende Kurse ebenfalls – andernfalls werden Bußgelder für die Erziehungsberechtig- ten fällig. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Kinder im Kölner Stadtgebiet wurden in den vergangenen beiden Jah- ren nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut und mussten somit im Alter von vier Jahren die Sprachstandsfeststellung absolvieren? Im Jahr 2022 waren 1107 Kinder verpflichtet an der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Im Jahr 2023 waren es 1119 Kinder. 2. Bei wie vielen Kindern wurde im Zuge des Delfin 4 Tests in den vergangenen beiden Jahren ein Sprachdefizit festgestellt? Im Jahr 2022 wurde bei 106 Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchten, ein Sprach- förderbedarf festgestellt. Bei einem Kind wurde im Zuge der Testung festgestellt, dass es, ob- wohl es eine Kindertageseinrichtung besuchte, einen Förderbedarf hatte. Im Jahr 2023 hat sich die Anzahl auf 96 verringert. 3. Inwieweit wurden Sprachfördermaßnahmen angeordnet und wie viele Kinder nahmen im Anschluss an einer Sprachfördermaßnahme teil? 2 Von den 106 an das Jugendamt gemeldeten Kindern mit Sprachförderbedarf im Jahr 2022 waren nach Überprüfung 38 ohne Kitaplatz. Alle 38 Kinder wurden zu Sprachförderkursen ein- geladen, davon haben 17 Kinder teilgenommen. 2023 wurden 96 Kinder an das Jugendamt gemeldet, davon waren nach Überprüfung 41 ohne Kitaplatz, diese Kinder wurden alle zu Sprachförderkursen eingeladen, davon wiederrum ha- ben 23 Kinder an den Sprachförderkursen teilgenommen. 4. Wie viele Kinder konnten am Test nicht teilnehmen, da die Teilnahme durch die Eltern verhindert wurde? 2022 konnten bis zum Ende des Feststellungszeitraums 860 Verfahren nicht vollständig abge- schlossen werden. 2023 waren es 890 Verfahren. Dass ein Verfahren nicht abgeschlossen werden kann, liegt erfahrungsgemäß fast ausschließlich an der fehlenden Mitwirkung der El- tern, die sich auf mehrfache Kontaktaufnahmen nicht zurückmelden. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung, dass die Sprachstandsfeststellung im Alter von vier Jahren seit 2014 nicht mehr bei allen Kindern, sondern lediglich bei je- nen Kindern durchgeführt wird, die keine Kindertageseinrichtung besuchen? Die sprachliche Entwicklung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird im Alltag regel- mäßig beobachtet und in verpflichtenden sprachlichen Bildungsdokumentationen aufgeschrie- ben (siehe §§18,19 KiBiz). Der Sprachstand jedes einzelnen Kitakindes wird so kontinuierlich festgehalten. Die sprachliche Bildungsdokumentation dient der Planung der individuellen Sprachbildung und Sprachförderung jedes Kitakindes. Für die Erfassung kindlicher Sprachkompetenzen sind punktuelle Messungen in Form von Test- oder Screening Verfahren nur unzureichend geeignet, da sie den Prozess der Sprach- entwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen. Pädagogisch sinnvoll sind entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungsverfahren, wie sie in der Kita erfolgen, da sie eine Beurteilung der kindlichen Sprachkompetenzen im Alltag der Kindertageseinrichtungen ermöglichen. Die relevanten Sprachkompetenzen werden nicht in künstlich herbeigeführten Situationen erhoben, sondern in realen Alltagssituationen beo- bachtet und dokumentiert. Beobachtungsverfahren bilden damit am deutlichsten die Kompe- tenzen ab, über die Kinder tatsächlich verfügen. In den vergangenen Jahren hat sich in der Kita-Praxis gezeigt, dass, neben den entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtungsverfahren, die alltagsintegrierte Sprachförderung die pädagogisch sinnvollste Methode ist, um den Kindern eine gute Sprachbildung und Sprachför- derung zu ermöglichen Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3517/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 06.11.2024 12:18