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3517/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 28.10.2024 (AN/1290/2024) bezgl. "Sprachstandsfeststellung an Kölner Schulen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5093 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 19.11.2024 
 3517/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion im Ausschuss Schule und 
Weiterbildung vom 28.10.2024 (AN/1290/2024) bezgl. "Sprachstandsfeststellung an 
Kölner Schulen" 
Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung folgender Frage: 
 
Wie der Presseberichterstattung der vergangenen Tage zu entnehmen war, steigt die Zahl der 
Kölner Kinder, die wegen mangelnder Schulreife nicht eingeschult werden, immer weiter an. 
Besonders auffällig ist die steigende Anzahl an Kindern, bei denen im Zuge der Schulein-
gangsuntersuchung Mängel bei der Sprachentwicklung festgestellt wurden. Fast die Hälfte der 
Kinder wies Auffälligkeiten bei der Sprachenwicklung auf, die Hälfte derer, also ca. ein Viertel 
aller Kölner Vorschulkinder, hat Behandlungsbedarf bei der Sprachentwicklung. 
 
Zwei Jahre vor der Einschulung findet für diejenigen Kinder, die keine Kindertageseinrichtung 
besuchen, der sogenannte Delfin 4 Test statt. Mit diesem soll der Sprachstand der Kinder 
festgestellt und entschieden werden, ob Förderbedarf besteht. Dieser Test ist verpflichtend, 
anschließende Kurse ebenfalls – andernfalls werden Bußgelder für die Erziehungsberechtig-
ten fällig.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen, die 
die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Wie viele Kinder im Kölner Stadtgebiet wurden in den vergangenen beiden Jah-
ren nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut und mussten somit im Alter 
von vier Jahren die Sprachstandsfeststellung absolvieren? 
 
Im Jahr 2022 waren 1107 Kinder verpflichtet an der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. 
Im Jahr 2023 waren es 1119 Kinder. 
 
2. Bei wie vielen Kindern wurde im Zuge des Delfin 4 Tests in den vergangenen 
beiden Jahren ein Sprachdefizit festgestellt? 
 
Im Jahr 2022 wurde bei 106 Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchten, ein Sprach-
förderbedarf festgestellt. Bei einem Kind wurde im Zuge der Testung festgestellt, dass es, ob-
wohl es eine Kindertageseinrichtung besuchte, einen Förderbedarf hatte. 
Im Jahr 2023 hat sich die Anzahl auf 96 verringert. 
 
3. Inwieweit wurden Sprachfördermaßnahmen angeordnet und wie viele Kinder 
nahmen im Anschluss an einer Sprachfördermaßnahme teil?

2 
 
Von den 106 an das Jugendamt gemeldeten Kindern mit Sprachförderbedarf im Jahr 2022 
waren nach Überprüfung 38 ohne Kitaplatz. Alle 38 Kinder wurden zu Sprachförderkursen ein-
geladen, davon haben 17 Kinder teilgenommen. 
 
2023 wurden 96 Kinder an das Jugendamt gemeldet, davon waren nach Überprüfung 41 ohne 
Kitaplatz, diese Kinder wurden alle zu Sprachförderkursen eingeladen, davon wiederrum ha-
ben 23 Kinder an den Sprachförderkursen teilgenommen. 
 
4. Wie viele Kinder konnten am Test nicht teilnehmen, da die Teilnahme durch die 
Eltern verhindert wurde? 
 
2022 konnten bis zum Ende des Feststellungszeitraums 860 Verfahren nicht vollständig abge-
schlossen werden. 2023 waren es 890 Verfahren. Dass ein Verfahren nicht abgeschlossen 
werden kann, liegt erfahrungsgemäß fast ausschließlich an der fehlenden Mitwirkung der El-
tern, die sich auf mehrfache Kontaktaufnahmen nicht zurückmelden. 
 
5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung, dass die Sprachstandsfeststellung im Alter 
von vier Jahren seit 2014 nicht mehr bei allen Kindern, sondern lediglich bei je-
nen Kindern durchgeführt wird, die keine Kindertageseinrichtung besuchen? 
 
Die sprachliche Entwicklung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird im Alltag regel-
mäßig beobachtet und in verpflichtenden sprachlichen Bildungsdokumentationen aufgeschrie-
ben (siehe §§18,19 KiBiz). Der Sprachstand jedes einzelnen Kitakindes wird so kontinuierlich 
festgehalten. Die sprachliche Bildungsdokumentation dient der Planung der individuellen 
Sprachbildung und Sprachförderung jedes Kitakindes. 
 
Für die Erfassung kindlicher Sprachkompetenzen sind punktuelle Messungen in Form von 
Test- oder Screening Verfahren nur unzureichend geeignet, da sie den Prozess der Sprach-
entwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen. 
Pädagogisch sinnvoll sind entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungsverfahren, wie 
sie in der Kita erfolgen, da sie eine Beurteilung der kindlichen Sprachkompetenzen im Alltag 
der Kindertageseinrichtungen ermöglichen. Die relevanten Sprachkompetenzen werden nicht 
in künstlich herbeigeführten Situationen erhoben, sondern in realen Alltagssituationen beo-
bachtet und dokumentiert. Beobachtungsverfahren bilden damit am deutlichsten die Kompe-
tenzen ab, über die Kinder tatsächlich verfügen. 
In den vergangenen Jahren hat sich in der Kita-Praxis gezeigt, dass, neben den entwicklungs- 
und prozessbegleitenden Beobachtungsverfahren, die alltagsintegrierte Sprachförderung die 
pädagogisch sinnvollste Methode ist, um den Kindern eine gute Sprachbildung und Sprachför-
derung zu ermöglichen 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3517/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.11.2024
Erstellt
06.11.2024 12:18