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3682/2018

Sanierung Umkleidehauses Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Ausschuss 26.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.12.2018, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3528 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3682/2018 
Freigabedatum  26.11.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim 
Sanierung des städtischen Umkleidehauses 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung des städtischen Umklei-
dehauses auf der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim mit voraussichtlichen Gesamtkosten 
in Höhe von 145.000,-- €. Entsprechende investive Auszahlungsermächtigungen sind im Teilfinanz-
plan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Zentralansatz Sportpauschale) 
veranschlagt. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   145.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 145.000  100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4833 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   4833 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Verein SC Köln-Mülheim-Nord ist seit langer Zeit Mieter der Sportanlage Rixdorfer Straße. Die 
Sportanlage besteht aus einem Tennen-Großspielfeld mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage 
und einem städtischen Umkleidehaus. Der Verein hat auf der Sportanlage in Eigenregie ein separat 
stehendes Clubheim errichtet. 
Im Jahr 2007 wurde das Dach des städtischen Umkleidehauses saniert, da es undicht geworden war. 
Der Rest des Gebäudes war seinerzeit schon in keinem guten Zustand, wurde jedoch im Rahmen der 
Dachsanierung nicht angetastet. Inzwischen hat sich der Zustand des Gebäudes weiter verschlech-
tert, so dass die Nutzung nur noch eingeschränkt möglich ist. Die Heizungs- und Warmwasserberei-
tungsanlage weist ständige Störungen auf, die wasserführenden Leitungen sind derart verkalkt, dass 
an den Duschköpfen nur noch begrenzt Wasser ankommt. Die elektrischen Anlagen des Gebäudes 
sind über 50 Jahre alt und entsprechen in keiner Weise mehr heutigen Sicherheitsstandards. Das 
gesamte Gebäude hat keine Wärmedämmung, Fenster und Türen bestehen aus einfachsten Materia-
lien (Einfachverglasung, Stahlblech). In den Sanitärräumen gibt es diverse Fliesenschäden, die eine 
Unfallgefahr darstellen. Des Weiteren existieren keine separaten Funktionsräume (Umkleiden, Du-
schen, Toiletten) für das Schiedsrichterpersonal, das heißt, sie müssen sich z. B. nach Beendigung 
des Spielbetriebes in den Mannschaftsräumen duschen und umziehen, was bereits mehrfach zu 
problematischen Situationen geführt hat. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren ist die 
Sanierung des Umkleidehauses und die Schaffung von Funktionsräumen für die Schiedsrichter drin-
gend erforderlich. 
Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten der Gesamtmaßnahme mit rund 
145.000,-- € (brutto) ermittelt. 
Entsprechende investive Auszahlungsermächtigungen sind in Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, 
Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Zentralansatz Sportpauschale), veranschlagt.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3682/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.11.2018
Erstellt
08.11.2018 10:24