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Sanierung Umkleidehauses Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Ausschuss 3682/2018 vom 26.11.2018

Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 3682/2018 Freigabedatum 26.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim Sanierung des städtischen Umkleidehauses Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung des städtischen Umklei- dehauses auf der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 145.000,-- €. Entsprechende investive Auszahlungsermächtigungen sind im Teilfinanz- plan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Zentralansatz Sportpauschale) veranschlagt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 145.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 145.000 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4833 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 4833 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Verein SC Köln-Mülheim-Nord ist seit langer Zeit Mieter der Sportanlage Rixdorfer Straße. Die Sportanlage besteht aus einem Tennen-Großspielfeld mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage und einem städtischen Umkleidehaus. Der Verein hat auf der Sportanlage in Eigenregie ein separat stehendes Clubheim errichtet. Im Jahr 2007 wurde das Dach des städtischen Umkleidehauses saniert, da es undicht geworden war. Der Rest des Gebäudes war seinerzeit schon in keinem guten Zustand, wurde jedoch im Rahmen der Dachsanierung nicht angetastet. Inzwischen hat sich der Zustand des Gebäudes weiter verschlech- tert, so dass die Nutzung nur noch eingeschränkt möglich ist. Die Heizungs- und Warmwasserberei- tungsanlage weist ständige Störungen auf, die wasserführenden Leitungen sind derart verkalkt, dass an den Duschköpfen nur noch begrenzt Wasser ankommt. Die elektrischen Anlagen des Gebäudes sind über 50 Jahre alt und entsprechen in keiner Weise mehr heutigen Sicherheitsstandards. Das gesamte Gebäude hat keine Wärmedämmung, Fenster und Türen bestehen aus einfachsten Materia- lien (Einfachverglasung, Stahlblech). In den Sanitärräumen gibt es diverse Fliesenschäden, die eine Unfallgefahr darstellen. Des Weiteren existieren keine separaten Funktionsräume (Umkleiden, Du- schen, Toiletten) für das Schiedsrichterpersonal, das heißt, sie müssen sich z. B. nach Beendigung des Spielbetriebes in den Mannschaftsräumen duschen und umziehen, was bereits mehrfach zu problematischen Situationen geführt hat. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren ist die Sanierung des Umkleidehauses und die Schaffung von Funktionsräumen für die Schiedsrichter drin- gend erforderlich. Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten der Gesamtmaßnahme mit rund 145.000,-- € (brutto) ermittelt. Entsprechende investive Auszahlungsermächtigungen sind in Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Zentralansatz Sportpauschale), veranschlagt.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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