Mandari Insight

2989/2023

Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss 29.11.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 7.5

Anlage 3 Lageplan Haltestelle Hopfenstr

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Anlage 2 Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210 ff

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Anlage 5 Lageplan Haltestelle Eggerbachstraße

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Lageplan Haltestelle Bevingsweg

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Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 8.1.1.docx

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Lageplan Haltestelle Hopfenstr

3476 Zeichen

M
0.1/3 
0.5/12 
0.1/5 
0.5/12 
0.5/12 
0.5/12 
0.6/14 
0.1/5 
0.1/4 
Pfl. 
Pfl. 
Pfl. 
Asph. 
Pfl. 
Gehweg 
Pfl. 
Weg 
Pfl. 
Pfl. 
Pl. 
Pfl. 
Pfl. 
Gehweg 
Pfl. 
Weg 
Pfl. 
Asph. 
Pfl. 
Weg Einfahrt TG 
Weg 
Pfl. 
W
eg 
P
P
P
P
P
P
II SD 
199 
II SD 
173 
II SD 
197 
II SD 
195 
II SD 
171 
5097 
5479 
4864 
4863 
5096 
5149 
5127 
4880 
4883 
4862 4861 
4875 
5124 
TB a=0 
a=18 
a=18 
HB a=18-12 
HB a=15-18 
Erneuerung 
SK 50x30 
neuer Standort 
Beleuchtung 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Bez8 
841 mm 297 mm 
(664/5) (664/5) 
 
21.03.2023 
 
 
21.03.2023 
 
 
21.03.2023 
 
23.03.2023 
28.03.2023 
8 / Merheim Lageplan 
Entwurfsplanung 
             / 24.01.2023 
             / 24.01.2023 
X X
Linie 157 
Hopfenstraße   (FR Holweide) 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
Anlage 3 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/ 
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
644/5 StVO-Anordnung 
KVB Bushaltestelle 
Rhein Energie 
665/21 
Bauausführung 
Versetzen Straßenbeleuchtung 
09.03.2023 
06.03.2023 
14.03.2023 
21.03.2023

Anlage 2 Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210 ff

5418 Zeichen

3. Nahverkehrsplan Köln Seite 211 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
durch die Gesamtanzahl an Fahrgästen bezogen auf die Anzahl der Haltestellen im Linienverlauf. Somit sind die Linien 
nach ihrer Bedeutung priorisiert. Haltestellen mit einem besonderen sensiblen Umfeld (z.B. Krankenhäuser, Seni-
orenwohnheime, soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Friedhöfe) werden unabhängig von den 
tatsächlichen Fahrgastzahlen im Rahmen der linienweisen Bearbeitung ausgebaut. 
Bis 2022 werden die Haltestellen der 7 Buslinien 127 , 157 , 133, 160, 147 ,120 und 140 in Angriff genommen. Die Hal-
testellen an den übrigen 24 Linien können somit absehbar erst ab 2022 umgebaut werden. Dies betrifft ebenso die 
Bushaltestellen, die weniger als 50 Ein- und Aussteiger aufweisen. Verschiebungen in der Prioritätensetzung können 
sich im Rahmen von vorgezogenen Haltestellenumbauten zur Mobilitätssicherung schutzbedürftiger Fahrgastgrup-
pen ebenso ergeben wie infolge weitergehender bzw. grundlegender Straßenumbauten. 
Rangfolge Linie Anzahl au szubauender 
Haltestellen 
Ein- und Aussteigerinnen 
und Austeiger (Mittelwert je 
Haltestelle) 
Barrierefreier Ausbau bis 2022: 
1 127 21 657 
2 157 29 601 
3 1331 3 515 
4 160 20 460 
5 147 13 437 
6 1202 21 411 
7 140 36 397 
1  B
ezieht sich nur auf den nördlichen Linienabschnitt „Chlodwigplatz“ – „Breslauer Platz/Hbf. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurde dieser Linienast 
von der Buslinie 106 bedient. 
2  Für die Haltestelle „Kallbergstraße“ liegen noch keine Daten vor. 
Rangfolge Linie Anzahl au szubauender 
Haltestellen 
Ein- und Aussteiger 
(Mittelwert je Haltestelle) 
Barrierefreier Ausbau ab 2022: 
8 155 19 378 
9 141/143 40 369 
10 145/1491 10 368 
11 121 33 313 
12 126 19 289 
13 154 24 287 
14 125 20 266 
15 130 28 264 
16 131 31 252 
17 161 7 251 
18 122 12 249 
19 162 16 248 
20 139 14 206 
21 135 15 198 
22 164 10 195 
23 1422 11 161 
Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan

Rangfolge Linie Anzahl auszubauender 
Haltestellen 
Ein- und Aussteiger 
(Mittelwert je Haltestelle) 
24 
25 
26 
27 
28 
– 
– 
– 
163 2 157 
156 3 142 
1503 8 133 
144 6 110 
1384 1 89 
1535 1 – 
1586 2 – 
1907 4 – 
1 Die Haltestellen im Neubaugebiet Widdersdorf Süd werden durch den Erschließungsträger als barrierefreie Bu skaps ausgebaut. Somit sind auch die ausschließ 
lich von der Linie 149 (und 962) bedienten Haltestellen bereits ausgebaut oder werden zeitnah ausgebaut. Für die Haltestelle „Curt-Stenvert-Bogen“ liegen noch 
keine Daten vor. 
2 Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 142 ab der Haltestelle Universitätsstr aße in Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden vorrangig 
ausgebaut. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. 
3 Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 150 ab der Haltestelle Gummersbacher Str aße in Fahrtrichtung Kalk werden vorrangig 
ausgebaut. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. 
4 Für die Haltestellen „GVZ Süd“ und „Am Eifeltor“ liegen noch keine Daten vor. 
5 Neue Haltestelle „Lüderichstraße“ nicht ausgebaut; Nachfrage noch nicht erhoben. 
6 Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben. 
7 Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben. 
3. Nahverkehrsplan Köln 
Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
Seite 212 
-
Tabelle 8-8: Prioritätenliste zum linienbezogenen barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, Stand 2016 
Quelle: K VB AG 
Haltestellen, die ausschließlich von den Buslinien 158 und 190 angefahren werden, sind nicht in der Bewertung 
enthalten, da auf diesen Linien zum Zeitpunkt der Analyse noch keine Nachfrageerhebung durchgeführt wurde und 
sich gegebenenfalls noch Änderungen in der Linienführung ergeben können. Daher kann eine Einsortierung in die 
Prioritätenliste noch nicht erfolgen. 
8.3.3 Busbeschleunigung 
Zusätzlich zu den in Kapitel 5.2.3 beschriebenen, bereits vorhandenen Busbeschleunigungsmaßnahmen ist eine 
Prüfung, ob eine Ausweitung im bestehenden Liniennetz erfolgen kann, vorgenommen worden. Der Umsetzung 
etwaiger Maßnahmen steht eine Reihe von Hindernissen entgegen, zum Beispiel zu enge Straßenquerschnitte ode r 
ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Hauptverkehrs- bzw. Ausfallstraßen. Des Weiteren ist au fgrund hoher Um 
baukosten eine Ausweitung der Busbeschleunigungsmaßnahmen nur bei Linienverkehr mit hohen Fahrzeugfolgen 
(mindestens 10-Minuten-Takt) angemessen. 
-
-
-
Grundsätzlich stabilisiert eine Busbeschleunigungsmaßnahme den Betriebsablauf, so dass die Einhaltung des F ahr 
plans und somit die Pünktlichkeit verbessert werden. 
Busbeschleunigung mit vom übrigen Kfz-Verkehr abgetrennten ÖPNV-Fahrspuren, LSA-Bevorrechtigung oder 
busverträglichere Umgestaltungen von Straßenräumen (zum Beispiel durch Reduzierung des Parkraumangebotes 
in den Seitenbereichen und Beseitigung von Busbuchten zugunsten von Fahrbahnrandhaltestellen oder Buskaps) 
haben aufgrund der erheblichen Störungen des Busverkehrs durch ein hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr auf folgen 
den Streckenabschnitten, die weitestgehend bereits im 2. Nahverkehrsplan 191 benannt wurden, einen vordringlichen 
Bedarf: 
1. Äußere Kanalstraße (zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße): 
Buslinien 139, 140, 141 und 143 jeweils im 20-Minuten-Takt 
191 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Nahverkehrsplan Köln. 2003 – 2007. Köln. 2004. S.148.

Anlage 5 Lageplan Haltestelle Eggerbachstraße

3553 Zeichen

0.8/7 
0.3/6 
0.1/4 
0.2/4 
0.2/3 
1.0/10 
Gehweg 
Radweg 
Radweg 
Gehweg 
II S 
I F 
Ga 
II S 610 
Ga 
600 
II S 
II S 
602 
I F 
I F 
608 
I S 
Asph. 
Pl. 
Pl. 
Asph. 
Pl. 
Pl. 
Pfl. 
Pl. 
Pl. Pl. 
Pl. 
Pfl. 
Asph. 
Asph. 
Pfl. 
Pl. 
Pl. 
Asph. 
Pl. 
Pfl. 
450 
53/1 
369 
520 
295 
485 
226/12 
a=18 a=18 
TB a=0 
Neuer Standort 
Beleuchtung 
Fahrgastunterstand 
Bestand 
TB a=0 
TB a=0 
Fahrgastunterstand 
versetzen 
Takt. Elemente durch 
40/40 Platten ersetzen 
HB a=12-18 HB a=18-4 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Bez8 
900 mm 297 mm 
             / 22.02.2023 
             / 22.02.2023 
(664/5) (664/5) 
 
21.03.2023 
 
 
21.03.2023 
 
 
21.03.2023 
 
 
23.03.2023 
 
28.03.2023 
Lageplan 
Entwurfsplanung 
Linie 157 
Eggerbachstraße   (FR Holweide) 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
8 / Merheim 
X X
Anlage 5 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/ 
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
644/5 StVO-Anordnung 
673/14 Grünflächenversiegelung 
KVB 
Rhein Energie 
Bushaltestelle 
Versetzen Straßenbeleuchtung 
665/21 Bauausführung 
09.03.2023 
09.03.2023 
06.03.2023 
14.03.2023 
21.03.2023

Beschlussvorlage Ausschuss

14314 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2989/2023 
Freigabedatum 07.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) 
der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Umbau der 
Bushaltestellen Hopfenstraße, Bevingsweg und Eggerbachstraße auf der KVB-Linie 
157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 338.000 € umzusetzen.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 20.000€ für den barrierefreien Umbau von drei Haltestellen auf 
der KVB-Linie 157 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen 
für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung 
Haltestellen Niederflurbusse, Haushaltsjahr 2024. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   338.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 304.200 €      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.        € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.760 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   6.084 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Planungshistorie 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Ja-
nuar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personen-
nahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der 
Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestel-
len erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Menschen eine Verbesserung zu 
erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 
7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigen-
den pro Tag in der Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2 - Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln, S. 210 ff). 
 
Auf dem Linienweg der KVB-Linie 157 sind insgesamt 29 Haltestellen barrierefrei aus-
zubauen. Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden 
verschiedene Arbeitspakete gebildet. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für den Stadtbe-
zirk Kalk folgende Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden: 
 Hopfenstraße

3 
 Bevingsweg 
 Eggerbachstraße 
 
Die KVB-Linie 157 verläuft vom Stadtteil Dünnwald über die Stadtteile Höhenhaus, 
Holweide, Merheim und Neubrück bis nach Ostheim. Die allgemeinen Betriebszeiten 
liegen zwischen 4.00 und 1.00 Uhr (nachfolgender Tag). Von Dünnwald bis zur Sigwin-
straße erfolgt die Bedienung der Bushaltestellen nur zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und 
zwischen 13.00 und 19.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Zwischen Sigwinstraße und 
Ostheim fährt die Linie 157 im 20-Minuten-Takt, in der Hauptverkehrszeit zwischen 
Holweide und Ostheim im 10-Minuten-Takt. In Dünnwald erfolgt durch die Linie 157 
keine Bedienung der Bushaltestellen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. Alternativ können 
in diesem Zeitraum die Buslinien 155 und 156 genutzt werden. Die Taktfolgezeiten in 
Gegenrichtung von Ostheim nach Dünnwald folgen dem 20-Minuten-Takt. Um das 
hohe Fahrgastaufkommen ab Ostheim zu bewältigen, wird die KVB-Linie 157 zwi-
schen 5.00 und 20.00 Uhr zusätzlich bis zu den Haltestellen Eggerbachstraße, Hol-
weide S-Bahn oder Sigwinstraße verdichtet, so dass die Bushaltestellen im 10-Minu-
ten-Takt bedient werden.  
 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard ent-
wickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die 
Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten 
mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig ange-
fahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mittels Bodenindikatoren 
ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18 
m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 
 
 
2. Planung 
2.1 Hopfenstraße (1 Haltekante) 
Die Bushaltestelle Hopfenstraße befindet sich im Stadtteil Merheim an der Straße Auf 
dem Eichenbrett, auf Höhe des Grundstücks Am Sonnenhut 173. Beide Haltekanten 
befinden sich direkt gegenüber. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim ist barrierefrei 
ausgebaut. Taktile Elemente und Buskapborde mit einer Bordhöhe von 18 cm sind 
vorhanden. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand und einem Abfallbehälter 
ausgestattet. 
Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite. Die Haltestelle ist ebenfalls als Halten am Fahrbahnrad ausgeführt. Die 
Höhe des Hochbordes beträgt etwa 12 cm. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein 
barrierefreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einer 
Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. 
 
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle soll die Aufstellung eines 
Fahrgastunterstandes ermöglicht werden. An der jetzigen Haltestellenposition ist dies 
nicht möglich, da die benötigte Fläche nicht im Besitz der Stadt Köln ist. Ein Erwerb ist 
aufgrund des Bebauungsplans nicht möglich. Die Fläche befindet sich hinter der fest-
gesetzten Straßenbegrenzungslinie. Die neue Haltekante wird weiter westlich der jetzi-
gen Haltekante, auf derzeitigen Parkständen, positioniert. Durch den Wegfall der zwei 
Parkstände hat die neue Haltestelle eine Tiefe von etwa 3,90 m. Eine Aufstellung ei-
nes Fahrgastunterstands ist möglich. Die Haltekante soll mit 18 cm hohen Buskapstei-
nen, taktilen Elementen mit einem kontrastreichen Begleitstreifen und mit einem Abfall-
eimer ausgestattet werden. Die Fahrbahnmarkierung wird an beiden Haltekanten er-
neuert. 
 
Die Entwurfsplanung ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.  
 
2.2 Haltestelle Bevingsweg (2 Haltekanten) 
Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich am Kieskaulerweg, zwischen 
den Häusern der Hausnummer 8 und 20g. Die Haltestelle ist als Fahrbahnrandhalte-
stelle mit einem etwa 7 cm hohen Hochbord ausgeführt. Taktile Elemente sind nicht

4 
vorhanden. Ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle 
ist mit einem Fahrgastunterstand und einen Abfallbehälter ausgestattet.  
Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich nördlich der Gegenrichtung, 
auf der Fußfallstraße, gegenüber der Hausnummer 76 und 78. Die Haltestelle ist eben-
falls als Fahrbahnradhaltestelle ausgeführt. Die Rundbordhöhe beträgt etwa 3 cm. 
Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ist 
nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand, einem Abfallbehälter 
und einer dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet.  
Aufgrund der aktuellen Position der einzelnen Haltekanten sind diese nicht direkt in 
Sichtweite.  
 
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wird die Lage der Haltekan-
ten geändert. Die neue Haltestelle soll auf der Fußfallstraße 64-66 und 71-73 direkt 
gegenüber voneinander positioniert werden. Die Haltekanten werden in Richtung Fahr-
bahn vorgezogen, damit ein Halten am Fahrbahnrand ermöglicht wird. Diese sollen mit 
18 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Die be-
stehenden Fahrgastunterstände bleiben bestehen. Beide Haltekanten werden mit ei-
nem Abfallbehälter und jeweils drei Fahrradnadeln ausgestattet. Die dynamische Fahr-
gastinformation in Fahrtrichtung Dünnwald wird an die neu positionierte Haltestelle ver-
setzt.  
Im kompletten Ausbaubereich wird die Hinterkante mit dreizeiligen Kleinpflaster ausge-
stattet, was gleichzeitig für sehbeeinträchtige Personen als Führungslinie dienen soll.  
 
Zur Entwurfsplanung wird auf den in der Anlage 4 beigefügten Lageplan verwiesen. 
 
2.3 Haltestelle Eggerbachstraße (1 Haltekante) 
Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich auf der Ostmerheimer Straße, 
gegenüber der Hausnummer 600-602. Die Haltestelle ist als Fahrbahnrandhaltestelle 
mit einem 18cm hohen Buskapboard ausgeführt. Ein barrierefreier Ausbau der Halte-
stelle ist nicht erforderlich.  
Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich nördlich der Gegenrichtung, 
auf der Ostmerheimer Straße 608-610. Die Haltestelle ist ebenfalls als Fahrbahnrand-
haltestelle ausgeführt. Die Rundbordhöhe beträgt etwa 3 cm. Taktile Elemente sind 
vorhanden, die aber nicht dem aktuellen Standard entsprechen. Dennoch ist ein barri-
erefreier Zugang zu den Bussen nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgast-
unterstand und einem Abfallbehälter ausgestattet. 
 
Aufgrund vorhandener Gehwegüberfahrten an der aktuellen Position ist eine Haltekan-
tenlänge von mindesten 15 m nicht möglich. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus 
der Bushaltestelle soll die Lage der Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald geändert 
werden. Die neue Haltestelle soll weiter südlich positioniert werden, zwischen dem 
Brückenbauwerk und der Hausnummer 600 auf der Ostmerheimer Straße.  
Das Halten am Fahrbahnrand wird beibehalten. Die 15 m lange Haltekante wird mit 18 
cm hohen Buskapsteinen, taktilen Elementen und mit einem kontrastreichen Begleit-
streifen ausgestattet. Im kompletten Ausbaubereich wird die Hinterkante mit 3 - zeili-
gem Kleinpflaster ausgestattet. Hinter dem Kleinpflasterstreifen wird die Haltestelle er-
weitert, um Platz für den bestehenden Fahrgastunterstand und einen Abfallbehälter zu 
schaffen. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird in der Grünfläche platziert. 
 
Die Entwurfsplanungen sind den beigefügten Lageplänen in Anlage 5 zu entnehmen.  
 
 
3. Kosten und Zeitplan 
Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der drei Haltestellen (vier Haltekan-
ten) auf der KVB-Linie 157 betragen rd. 338.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwick-
lung der Maßnahme erfolgt sukzessive.  
 
Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2024 mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. 
Diese werden in 2024 kassenwirksam. Der Umbau erfolgt dann 2025 und 2026.

5 
 
4. Förderung 
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaß-
nahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Per-
sonennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Der Zweckverband go.Rheinland GmbH als 
Zuwendungsgeber hat die Maßnahme bereits (intern) eingeplant. Ein Antrag auf För-
derung wird seitens der Stadt Köln in Kürze gestellt. Bei entsprechender Bewilligung 
beträgt der Fördersatz 90% der Gesamtkosten. Demnach kommt es ggf. zu einer För-
derung in Höhe von rd. 304.200 €. 
 
 
5. Finanzierung 
Die Gesamtkosten in Höhe von 338.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt 
auf das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von rd. 20.000 €, das Haushaltsjahr 2025 ein 
Betrag von rd. 200.000 € und auf das Haushaltsjahr 2026 ein Betrag von rd. 118.000 
€. 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 20.000 € steht im 
Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stra-
ßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen Niederflurbusse, zur Verfügung. 
 
Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Haushaltsjahre 2025 und 
2026 in Höhe von 318.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haus-
haltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Aus-
bau und Anpassung Niederflurbusse entsprechend einplanen. 
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 ab dem Haushaltsjahr 2027 ein entsprechender Ansatz in der 
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in 
Höhe von 6.760 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 6.084 € berück-
sichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für 
die bilanziellen Abschreibungen (ggf. inklusive der Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten mit Blick auf die mögliche Förderung), ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
6. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Das Dezernat Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die 
sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und 
Liegenschaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategie-
papier Köln mobil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Per-
sonennahverkehr und bietet den Bürger*innen eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im 
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduk-
tion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz 
bewertet werden. 
 
 
Anlagen

6 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210 ff 
Anlage 3 Lageplan Haltestelle Hopfenstraße 
Anlage 4 Lageplan Haltestelle Bevingsweg 
Anlage 5 Lageplan Haltestelle Eggerbachstraße 
Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 8.1.1.

Anlage 4 Lageplan Haltestelle Bevingsweg

3971 Zeichen

T. 
T. 
T. 
T. 
T. 
T. 
M
M
M
M
INFO 
0,3/6 
22 24 
I SA I SA 
26 
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II KW
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20g 
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I
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13 
11 
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66 
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67 
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Asph. 
Pl. 
Asph. 
Pl. 
Pfl. 
Pl. 
Asph. 
Pl. 
Pfl. 
Pl. 
Asph. 
190 
567 
133 
932 
931 
617/75 
344 
46/3 
289 
46/2 
273 
272 
46/6 
270 
1184/46 
271 
277 
1180/46 
454 
934 1179/46 
1183/46 
343 
191 
578/78 
SK 30x50 
neu 
Einfahrtsschwelle 
Neuer Standort 
Beleuchtung 
Umbau Rhein Energie 
FGU 4,0m x 1,6m 
(Bestand) 
FGU 4,0m x 1,3m 
(Bestand) 
Entwässerungsrinne 
NW150*2,0 
DFI 
DFI 
optional 
2x SK 30x50 
erneuert 
2x SK 30x50 
erneuert 
Umbau Rhein Energie 
M
M
Ausbauende 
Anschluss an Bestand 
Ausbauende 
Anschluss an Bestand 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/ 
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Bez8 
841 mm 400 mm 
8 / Merheim Lageplan              / 08.05.2023 
             / 08.05.2023 
Linie 157 
Bevingsweg 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
22.06.2023 
            ___ 
 
 
11.07.2023 
 
 
11.07.2023 
 
 
11.07.2023 
 
(664/5) (664/5) 
Entwurfsplanung 
XX
Anlage 4 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
644/5 StVO-Anordnung 
KVB Bushaltestelle 
Rhein Energie Versetzen Straßenbeleuchtung 
665/21 Bauausführung 
22.06.2023 
26.06.2023 
22.06.2023 
11.07.2023

Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 8.1.1.docx

2425 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 24.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 23.11.2023 
öffentlich 
8.1.1 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen 
(vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk 
2989/2023 
Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.  betreff: "Baubeschluss für 
den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) 
der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk" (2989/2023) 
AN/2097/2023 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der Fraktion 
Die LINKE. abstimmen: 
 
I. Beschluss:  
 
Die vorliegende Beschlussvorlage wird um den folgenden Punkt 3 ergänzt: 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den vom Rat der Stadt Köln be-
schlossenen Leitlinien wird auf der untersten Intensitätsstufe durchge-
führt werden. 
(Beispielhaft könnte die in Beschlussvorlage 3760/2023 dargelegte Beteiligung sein). 
 
Abstimmung: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung 
nicht anwesend. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Beschluss ab-
stimmen: 
II: Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Um-
bau der Bushaltestellen Hopfenstraße, Bevingsweg und Eggerbachstraße auf

der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
338.000 € umzusetzen.  
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 20.000€ für den barrierefreien Umbau von drei Hal-
testellen auf der KVB-Linie 157 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen Niederflurbusse, Haushalts-
jahr 2024. 
3. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den vom Rat der Stadt Köln beschlosse-
nen Leitlinien wird auf der untersten Intensitätsstufe durchgeführt werden. 
(Beispielhaft könnte die in Beschlussvorlage 3760/2023 dargelegte Beteiligung 
sein). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung 
nicht anwesend.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

950 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere 
Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2989/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.11.2023
Erstellt
15.09.2023 07:22