2989/2023
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk
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Anlage 3 Lageplan Haltestelle Hopfenstr
3476 Zeichen
M
0.1/3
0.5/12
0.1/5
0.5/12
0.5/12
0.5/12
0.6/14
0.1/5
0.1/4
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pfl.
Gehweg
Pfl.
Weg
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Gehweg
Pfl.
Weg
Pfl.
Asph.
Pfl.
Weg Einfahrt TG
Weg
Pfl.
W
eg
P
P
P
P
P
P
II SD
199
II SD
173
II SD
197
II SD
195
II SD
171
5097
5479
4864
4863
5096
5149
5127
4880
4883
4862 4861
4875
5124
TB a=0
a=18
a=18
HB a=18-12
HB a=15-18
Erneuerung
SK 50x30
neuer Standort
Beleuchtung
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Bez8
841 mm 297 mm
(664/5) (664/5)
21.03.2023
21.03.2023
21.03.2023
23.03.2023
28.03.2023
8 / Merheim Lageplan
Entwurfsplanung
/ 24.01.2023
/ 24.01.2023
X X
Linie 157
Hopfenstraße (FR Holweide)
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
Anlage 3
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
644/5 StVO-Anordnung
KVB Bushaltestelle
Rhein Energie
665/21
Bauausführung
Versetzen Straßenbeleuchtung
09.03.2023
06.03.2023
14.03.2023
21.03.2023
Anlage 2 Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210 ff
5418 Zeichen
3. Nahverkehrsplan Köln Seite 211 Modifizierung des ÖPNV-Angebots durch die Gesamtanzahl an Fahrgästen bezogen auf die Anzahl der Haltestellen im Linienverlauf. Somit sind die Linien nach ihrer Bedeutung priorisiert. Haltestellen mit einem besonderen sensiblen Umfeld (z.B. Krankenhäuser, Seni- orenwohnheime, soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Friedhöfe) werden unabhängig von den tatsächlichen Fahrgastzahlen im Rahmen der linienweisen Bearbeitung ausgebaut. Bis 2022 werden die Haltestellen der 7 Buslinien 127 , 157 , 133, 160, 147 ,120 und 140 in Angriff genommen. Die Hal- testellen an den übrigen 24 Linien können somit absehbar erst ab 2022 umgebaut werden. Dies betrifft ebenso die Bushaltestellen, die weniger als 50 Ein- und Aussteiger aufweisen. Verschiebungen in der Prioritätensetzung können sich im Rahmen von vorgezogenen Haltestellenumbauten zur Mobilitätssicherung schutzbedürftiger Fahrgastgrup- pen ebenso ergeben wie infolge weitergehender bzw. grundlegender Straßenumbauten. Rangfolge Linie Anzahl au szubauender Haltestellen Ein- und Aussteigerinnen und Austeiger (Mittelwert je Haltestelle) Barrierefreier Ausbau bis 2022: 1 127 21 657 2 157 29 601 3 1331 3 515 4 160 20 460 5 147 13 437 6 1202 21 411 7 140 36 397 1 B ezieht sich nur auf den nördlichen Linienabschnitt „Chlodwigplatz“ – „Breslauer Platz/Hbf. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurde dieser Linienast von der Buslinie 106 bedient. 2 Für die Haltestelle „Kallbergstraße“ liegen noch keine Daten vor. Rangfolge Linie Anzahl au szubauender Haltestellen Ein- und Aussteiger (Mittelwert je Haltestelle) Barrierefreier Ausbau ab 2022: 8 155 19 378 9 141/143 40 369 10 145/1491 10 368 11 121 33 313 12 126 19 289 13 154 24 287 14 125 20 266 15 130 28 264 16 131 31 252 17 161 7 251 18 122 12 249 19 162 16 248 20 139 14 206 21 135 15 198 22 164 10 195 23 1422 11 161 Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan Rangfolge Linie Anzahl auszubauender Haltestellen Ein- und Aussteiger (Mittelwert je Haltestelle) 24 25 26 27 28 – – – 163 2 157 156 3 142 1503 8 133 144 6 110 1384 1 89 1535 1 – 1586 2 – 1907 4 – 1 Die Haltestellen im Neubaugebiet Widdersdorf Süd werden durch den Erschließungsträger als barrierefreie Bu skaps ausgebaut. Somit sind auch die ausschließ lich von der Linie 149 (und 962) bedienten Haltestellen bereits ausgebaut oder werden zeitnah ausgebaut. Für die Haltestelle „Curt-Stenvert-Bogen“ liegen noch keine Daten vor. 2 Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 142 ab der Haltestelle Universitätsstr aße in Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden vorrangig ausgebaut. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. 3 Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 150 ab der Haltestelle Gummersbacher Str aße in Fahrtrichtung Kalk werden vorrangig ausgebaut. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. 4 Für die Haltestellen „GVZ Süd“ und „Am Eifeltor“ liegen noch keine Daten vor. 5 Neue Haltestelle „Lüderichstraße“ nicht ausgebaut; Nachfrage noch nicht erhoben. 6 Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben. 7 Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben. 3. Nahverkehrsplan Köln Modifizierung des ÖPNV-Angebots Seite 212 - Tabelle 8-8: Prioritätenliste zum linienbezogenen barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, Stand 2016 Quelle: K VB AG Haltestellen, die ausschließlich von den Buslinien 158 und 190 angefahren werden, sind nicht in der Bewertung enthalten, da auf diesen Linien zum Zeitpunkt der Analyse noch keine Nachfrageerhebung durchgeführt wurde und sich gegebenenfalls noch Änderungen in der Linienführung ergeben können. Daher kann eine Einsortierung in die Prioritätenliste noch nicht erfolgen. 8.3.3 Busbeschleunigung Zusätzlich zu den in Kapitel 5.2.3 beschriebenen, bereits vorhandenen Busbeschleunigungsmaßnahmen ist eine Prüfung, ob eine Ausweitung im bestehenden Liniennetz erfolgen kann, vorgenommen worden. Der Umsetzung etwaiger Maßnahmen steht eine Reihe von Hindernissen entgegen, zum Beispiel zu enge Straßenquerschnitte ode r ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Hauptverkehrs- bzw. Ausfallstraßen. Des Weiteren ist au fgrund hoher Um baukosten eine Ausweitung der Busbeschleunigungsmaßnahmen nur bei Linienverkehr mit hohen Fahrzeugfolgen (mindestens 10-Minuten-Takt) angemessen. - - - Grundsätzlich stabilisiert eine Busbeschleunigungsmaßnahme den Betriebsablauf, so dass die Einhaltung des F ahr plans und somit die Pünktlichkeit verbessert werden. Busbeschleunigung mit vom übrigen Kfz-Verkehr abgetrennten ÖPNV-Fahrspuren, LSA-Bevorrechtigung oder busverträglichere Umgestaltungen von Straßenräumen (zum Beispiel durch Reduzierung des Parkraumangebotes in den Seitenbereichen und Beseitigung von Busbuchten zugunsten von Fahrbahnrandhaltestellen oder Buskaps) haben aufgrund der erheblichen Störungen des Busverkehrs durch ein hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr auf folgen den Streckenabschnitten, die weitestgehend bereits im 2. Nahverkehrsplan 191 benannt wurden, einen vordringlichen Bedarf: 1. Äußere Kanalstraße (zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße): Buslinien 139, 140, 141 und 143 jeweils im 20-Minuten-Takt 191 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Nahverkehrsplan Köln. 2003 – 2007. Köln. 2004. S.148.
Anlage 5 Lageplan Haltestelle Eggerbachstraße
3553 Zeichen
0.8/7
0.3/6
0.1/4
0.2/4
0.2/3
1.0/10
Gehweg
Radweg
Radweg
Gehweg
II S
I F
Ga
II S 610
Ga
600
II S
II S
602
I F
I F
608
I S
Asph.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pl. Pl.
Pl.
Pfl.
Asph.
Asph.
Pfl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Pfl.
450
53/1
369
520
295
485
226/12
a=18 a=18
TB a=0
Neuer Standort
Beleuchtung
Fahrgastunterstand
Bestand
TB a=0
TB a=0
Fahrgastunterstand
versetzen
Takt. Elemente durch
40/40 Platten ersetzen
HB a=12-18 HB a=18-4
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Bez8
900 mm 297 mm
/ 22.02.2023
/ 22.02.2023
(664/5) (664/5)
21.03.2023
21.03.2023
21.03.2023
23.03.2023
28.03.2023
Lageplan
Entwurfsplanung
Linie 157
Eggerbachstraße (FR Holweide)
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
8 / Merheim
X X
Anlage 5
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
644/5 StVO-Anordnung
673/14 Grünflächenversiegelung
KVB
Rhein Energie
Bushaltestelle
Versetzen Straßenbeleuchtung
665/21 Bauausführung
09.03.2023
09.03.2023
06.03.2023
14.03.2023
21.03.2023
Beschlussvorlage Ausschuss
14314 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2989/2023 Freigabedatum 07.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Hopfenstraße, Bevingsweg und Eggerbachstraße auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 338.000 € umzusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 20.000€ für den barrierefreien Umbau von drei Haltestellen auf der KVB-Linie 157 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen Niederflurbusse, Haushaltsjahr 2024. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 338.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 304.200 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.760 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 6.084 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Ja- nuar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personen- nahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestel- len erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigen- den pro Tag in der Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Auf dem Linienweg der KVB-Linie 157 sind insgesamt 29 Haltestellen barrierefrei aus- zubauen. Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden verschiedene Arbeitspakete gebildet. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für den Stadtbe- zirk Kalk folgende Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden: Hopfenstraße 3 Bevingsweg Eggerbachstraße Die KVB-Linie 157 verläuft vom Stadtteil Dünnwald über die Stadtteile Höhenhaus, Holweide, Merheim und Neubrück bis nach Ostheim. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4.00 und 1.00 Uhr (nachfolgender Tag). Von Dünnwald bis zur Sigwin- straße erfolgt die Bedienung der Bushaltestellen nur zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 19.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Zwischen Sigwinstraße und Ostheim fährt die Linie 157 im 20-Minuten-Takt, in der Hauptverkehrszeit zwischen Holweide und Ostheim im 10-Minuten-Takt. In Dünnwald erfolgt durch die Linie 157 keine Bedienung der Bushaltestellen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. Alternativ können in diesem Zeitraum die Buslinien 155 und 156 genutzt werden. Die Taktfolgezeiten in Gegenrichtung von Ostheim nach Dünnwald folgen dem 20-Minuten-Takt. Um das hohe Fahrgastaufkommen ab Ostheim zu bewältigen, wird die KVB-Linie 157 zwi- schen 5.00 und 20.00 Uhr zusätzlich bis zu den Haltestellen Eggerbachstraße, Hol- weide S-Bahn oder Sigwinstraße verdichtet, so dass die Bushaltestellen im 10-Minu- ten-Takt bedient werden. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard ent- wickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig ange- fahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2. Planung 2.1 Hopfenstraße (1 Haltekante) Die Bushaltestelle Hopfenstraße befindet sich im Stadtteil Merheim an der Straße Auf dem Eichenbrett, auf Höhe des Grundstücks Am Sonnenhut 173. Beide Haltekanten befinden sich direkt gegenüber. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim ist barrierefrei ausgebaut. Taktile Elemente und Buskapborde mit einer Bordhöhe von 18 cm sind vorhanden. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand und einem Abfallbehälter ausgestattet. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Haltestelle ist ebenfalls als Halten am Fahrbahnrad ausgeführt. Die Höhe des Hochbordes beträgt etwa 12 cm. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einer Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle soll die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes ermöglicht werden. An der jetzigen Haltestellenposition ist dies nicht möglich, da die benötigte Fläche nicht im Besitz der Stadt Köln ist. Ein Erwerb ist aufgrund des Bebauungsplans nicht möglich. Die Fläche befindet sich hinter der fest- gesetzten Straßenbegrenzungslinie. Die neue Haltekante wird weiter westlich der jetzi- gen Haltekante, auf derzeitigen Parkständen, positioniert. Durch den Wegfall der zwei Parkstände hat die neue Haltestelle eine Tiefe von etwa 3,90 m. Eine Aufstellung ei- nes Fahrgastunterstands ist möglich. Die Haltekante soll mit 18 cm hohen Buskapstei- nen, taktilen Elementen mit einem kontrastreichen Begleitstreifen und mit einem Abfall- eimer ausgestattet werden. Die Fahrbahnmarkierung wird an beiden Haltekanten er- neuert. Die Entwurfsplanung ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 2.2 Haltestelle Bevingsweg (2 Haltekanten) Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich am Kieskaulerweg, zwischen den Häusern der Hausnummer 8 und 20g. Die Haltestelle ist als Fahrbahnrandhalte- stelle mit einem etwa 7 cm hohen Hochbord ausgeführt. Taktile Elemente sind nicht 4 vorhanden. Ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand und einen Abfallbehälter ausgestattet. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich nördlich der Gegenrichtung, auf der Fußfallstraße, gegenüber der Hausnummer 76 und 78. Die Haltestelle ist eben- falls als Fahrbahnradhaltestelle ausgeführt. Die Rundbordhöhe beträgt etwa 3 cm. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand, einem Abfallbehälter und einer dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet. Aufgrund der aktuellen Position der einzelnen Haltekanten sind diese nicht direkt in Sichtweite. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wird die Lage der Haltekan- ten geändert. Die neue Haltestelle soll auf der Fußfallstraße 64-66 und 71-73 direkt gegenüber voneinander positioniert werden. Die Haltekanten werden in Richtung Fahr- bahn vorgezogen, damit ein Halten am Fahrbahnrand ermöglicht wird. Diese sollen mit 18 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Die be- stehenden Fahrgastunterstände bleiben bestehen. Beide Haltekanten werden mit ei- nem Abfallbehälter und jeweils drei Fahrradnadeln ausgestattet. Die dynamische Fahr- gastinformation in Fahrtrichtung Dünnwald wird an die neu positionierte Haltestelle ver- setzt. Im kompletten Ausbaubereich wird die Hinterkante mit dreizeiligen Kleinpflaster ausge- stattet, was gleichzeitig für sehbeeinträchtige Personen als Führungslinie dienen soll. Zur Entwurfsplanung wird auf den in der Anlage 4 beigefügten Lageplan verwiesen. 2.3 Haltestelle Eggerbachstraße (1 Haltekante) Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich auf der Ostmerheimer Straße, gegenüber der Hausnummer 600-602. Die Haltestelle ist als Fahrbahnrandhaltestelle mit einem 18cm hohen Buskapboard ausgeführt. Ein barrierefreier Ausbau der Halte- stelle ist nicht erforderlich. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich nördlich der Gegenrichtung, auf der Ostmerheimer Straße 608-610. Die Haltestelle ist ebenfalls als Fahrbahnrand- haltestelle ausgeführt. Die Rundbordhöhe beträgt etwa 3 cm. Taktile Elemente sind vorhanden, die aber nicht dem aktuellen Standard entsprechen. Dennoch ist ein barri- erefreier Zugang zu den Bussen nicht möglich. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgast- unterstand und einem Abfallbehälter ausgestattet. Aufgrund vorhandener Gehwegüberfahrten an der aktuellen Position ist eine Haltekan- tenlänge von mindesten 15 m nicht möglich. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle soll die Lage der Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald geändert werden. Die neue Haltestelle soll weiter südlich positioniert werden, zwischen dem Brückenbauwerk und der Hausnummer 600 auf der Ostmerheimer Straße. Das Halten am Fahrbahnrand wird beibehalten. Die 15 m lange Haltekante wird mit 18 cm hohen Buskapsteinen, taktilen Elementen und mit einem kontrastreichen Begleit- streifen ausgestattet. Im kompletten Ausbaubereich wird die Hinterkante mit 3 - zeili- gem Kleinpflaster ausgestattet. Hinter dem Kleinpflasterstreifen wird die Haltestelle er- weitert, um Platz für den bestehenden Fahrgastunterstand und einen Abfallbehälter zu schaffen. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird in der Grünfläche platziert. Die Entwurfsplanungen sind den beigefügten Lageplänen in Anlage 5 zu entnehmen. 3. Kosten und Zeitplan Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der drei Haltestellen (vier Haltekan- ten) auf der KVB-Linie 157 betragen rd. 338.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwick- lung der Maßnahme erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2024 mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden in 2024 kassenwirksam. Der Umbau erfolgt dann 2025 und 2026. 5 4. Förderung Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaß- nahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Per- sonennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Der Zweckverband go.Rheinland GmbH als Zuwendungsgeber hat die Maßnahme bereits (intern) eingeplant. Ein Antrag auf För- derung wird seitens der Stadt Köln in Kürze gestellt. Bei entsprechender Bewilligung beträgt der Fördersatz 90% der Gesamtkosten. Demnach kommt es ggf. zu einer För- derung in Höhe von rd. 304.200 €. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 338.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von rd. 20.000 €, das Haushaltsjahr 2025 ein Betrag von rd. 200.000 € und auf das Haushaltsjahr 2026 ein Betrag von rd. 118.000 €. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 20.000 € steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stra- ßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil- planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen Niederflurbusse, zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 in Höhe von 318.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haus- haltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Aus- bau und Anpassung Niederflurbusse entsprechend einplanen. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 ab dem Haushaltsjahr 2027 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 6.760 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umla- gen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 6.084 € berück- sichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen (ggf. inklusive der Erträge aus der Auflösung von Son- derposten mit Blick auf die mögliche Förderung), ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. 6. Erläuterungen zum Klimaschutz Das Dezernat Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und Liegenschaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategie- papier Köln mobil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Per- sonennahverkehr und bietet den Bürger*innen eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduk- tion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 6 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210 ff Anlage 3 Lageplan Haltestelle Hopfenstraße Anlage 4 Lageplan Haltestelle Bevingsweg Anlage 5 Lageplan Haltestelle Eggerbachstraße Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 8.1.1.
Anlage 4 Lageplan Haltestelle Bevingsweg
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934 1179/46
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578/78
SK 30x50
neu
Einfahrtsschwelle
Neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
FGU 4,0m x 1,6m
(Bestand)
FGU 4,0m x 1,3m
(Bestand)
Entwässerungsrinne
NW150*2,0
DFI
DFI
optional
2x SK 30x50
erneuert
2x SK 30x50
erneuert
Umbau Rhein Energie
M
M
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Bez8
841 mm 400 mm
8 / Merheim Lageplan / 08.05.2023
/ 08.05.2023
Linie 157
Bevingsweg
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
22.06.2023
___
11.07.2023
11.07.2023
11.07.2023
(664/5) (664/5)
Entwurfsplanung
XX
Anlage 4
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
644/5 StVO-Anordnung
KVB Bushaltestelle
Rhein Energie Versetzen Straßenbeleuchtung
665/21 Bauausführung
22.06.2023
26.06.2023
22.06.2023
11.07.2023
Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 8.1.1.docx
2425 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 24.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.11.2023 öffentlich 8.1.1 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk 2989/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. betreff: "Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk" (2989/2023) AN/2097/2023 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: I. Beschluss: Die vorliegende Beschlussvorlage wird um den folgenden Punkt 3 ergänzt: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den vom Rat der Stadt Köln be- schlossenen Leitlinien wird auf der untersten Intensitätsstufe durchge- führt werden. (Beispielhaft könnte die in Beschlussvorlage 3760/2023 dargelegte Beteiligung sein). Abstimmung: Einstimmig zugestimmt. Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung nicht anwesend. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Beschluss ab- stimmen: II: Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Um- bau der Bushaltestellen Hopfenstraße, Bevingsweg und Eggerbachstraße auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 338.000 € umzusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 20.000€ für den barrierefreien Umbau von drei Hal- testellen auf der KVB-Linie 157 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teil- planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen Niederflurbusse, Haushalts- jahr 2024. 3. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den vom Rat der Stadt Köln beschlosse- nen Leitlinien wird auf der untersten Intensitätsstufe durchgeführt werden. (Beispielhaft könnte die in Beschlussvorlage 3760/2023 dargelegte Beteiligung sein). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
950 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2989/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 15.09.2023 07:22