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AN/2532/2021

Ausweisung eines weiteren Schwimmbereichs am Fühlinger See

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (FDP) 26.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.12.2021, TOP 8.2.3

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV6)

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Sachstandsbericht BV

846 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2532/2021
Stand: 02.09.2024 
Sachstandsbericht  
Ausweisung eines weiteren Schwimmbereichs am Fühlinger See 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und an welchem Ort am Fühlinger See ein weite-
rer Schwimmbereich unter Beaufsichtigung eines externen Betreibers realisiert werden kann. 
Die Ergebnisse und die Optionsflächen sollen der BV 6 und den zuständigen Ausschüssen zur 
Beratung vorgelegt werden. Bei der Prüfung müssen insbesondere Belange des Landschafts-
schutzes und eine weitere Ermöglichung der stillen Erholung berücksichtigt werden. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zwei Badestellen wurden im Mai 2024 am Fühlinger See eröffnet. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV6)

3231 Zeichen

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der FDP 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2532/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 
 
Ausweisung eines weiteren Schwimmbereichs am Fühlinger See 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten darum, den folgenden Antrag auf die Tagesord nung der Bezirksvertretung 6 
(Chorweiler) zu setzen. 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und an welchem Ort am Fühlinger See ein 
weiterer Schwimmbereich unter Beaufsichtigung eines externen Betreibers realisiert werden 
kann. Die Ergebn isse und die Optionsflächen sollen der BV 6 und den zuständigen 
Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden. Bei der Prüfung müssen insbesondere 
Belange des Landschaftsschutzes und eine weitere Ermöglichung der stillen Erholung 
berücksichtigt werden. 
Begründung: 
Am Fühlinger See herrscht seit über 35 Jahren ein allgemeines Schwimmverbot, von dem 
lediglich eine Ausnahme für den See 5 und den Blackfoot Beach gilt. Trotzdem werden die 
übrigen Seen und zum Teil sogar die Regattabahn gerade in den Sommermonaten vo n 
vielen Menschen zum Baden genutzt. Da es aber keine flächendeckende Überwachung des 
Bereichs gibt – welche als solche auch kaum möglich ist – kommt es immer wieder zu zum 
Teil tödlichen Unfällen. 
Im Zuge der Erneuerung von Informationsschildern kam es in  der Öffentlichkeit zu einer 
neueren Debatte über das Schwimmverbot am See. Zum Teil wird sogar gefordert, dieses 
komplett aufzuheben, was aber aufgrund der enormen Haftungsrisiken für die Stadt Köln 
nicht zu verantworten ist. 
Die Verwaltung hat aber auch in Richtung der Öffentlichkeit signalisiert, dass unter der 
Voraussetzung, dass ein externer Betreiber die Verkehrssicherungspflichten der Stadt 
übernimmt, eine Öffnung weiterer Seen für einen Schwimmbetrieb möglich wäre. Diese

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Option sollte nun evaluiert werden, um dem Bedürfnis der Menschen nach weiteren 
Freizeitangeboten gerecht zu werden. 
Durch die potenzielle Eröffnung eines weiteren Schwimmbereichs besteht die Möglichkeit, 
den Freizeitdruck auf die übrigen Seen abzuschwächen, wodurch es zu weniger Verstößen 
gegen das Schwimmverbot, zu weniger Unfällen und im Ergebnis zu weniger Todesfällen 
kommen würde. Gleichzeitig würden die Menschen einen weiteren Ort zur auch sportlichen 
Betätigung gewinnen. 
Dabei müsste diese potenzielle Nutzung in einen schonende n Ausgleich mit den übrigen 
Aspekten des Fühlinger Sees gebracht werden. Namentlich muss berücksichtigt werden, 
dass der Fühlinger See als Teil eines Landschaftsschutzgebiets einen schützenswerten 
Naturraum darstellt, der nicht übermäßig beeinträchtigt werden darf. Zusätzlich gehen viele 
Menschen gerne auf den naturnahen Pfaden spazieren. Um diese Nutzungen nicht zu sehr 
einzuschränken, sollten möglichst mehrere Optionen herausgestellt werden und den 
politischen Gremien vorgestellt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Inan Gökpinar       Joshua Schlimgen 
Für die SPD-Fraktion      FDP-Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

09.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2532/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6 (FDP)
Datum
26.11.2021
Erstellt
23.11.2021 19:54