AN/2532/2021
Ausweisung eines weiteren Schwimmbereichs am Fühlinger See
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
846 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52
Vorlagen-Nummer
AN/2532/2021
Stand: 02.09.2024
Sachstandsbericht
Ausweisung eines weiteren Schwimmbereichs am Fühlinger See
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und an welchem Ort am Fühlinger See ein weite-
rer Schwimmbereich unter Beaufsichtigung eines externen Betreibers realisiert werden kann.
Die Ergebnisse und die Optionsflächen sollen der BV 6 und den zuständigen Ausschüssen zur
Beratung vorgelegt werden. Bei der Prüfung müssen insbesondere Belange des Landschafts-
schutzes und eine weitere Ermöglichung der stillen Erholung berücksichtigt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zwei Badestellen wurden im Mai 2024 am Fühlinger See eröffnet.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV6)
3231 Zeichen
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der FDP Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2532/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 Ausweisung eines weiteren Schwimmbereichs am Fühlinger See Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten darum, den folgenden Antrag auf die Tagesord nung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und an welchem Ort am Fühlinger See ein weiterer Schwimmbereich unter Beaufsichtigung eines externen Betreibers realisiert werden kann. Die Ergebn isse und die Optionsflächen sollen der BV 6 und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden. Bei der Prüfung müssen insbesondere Belange des Landschaftsschutzes und eine weitere Ermöglichung der stillen Erholung berücksichtigt werden. Begründung: Am Fühlinger See herrscht seit über 35 Jahren ein allgemeines Schwimmverbot, von dem lediglich eine Ausnahme für den See 5 und den Blackfoot Beach gilt. Trotzdem werden die übrigen Seen und zum Teil sogar die Regattabahn gerade in den Sommermonaten vo n vielen Menschen zum Baden genutzt. Da es aber keine flächendeckende Überwachung des Bereichs gibt – welche als solche auch kaum möglich ist – kommt es immer wieder zu zum Teil tödlichen Unfällen. Im Zuge der Erneuerung von Informationsschildern kam es in der Öffentlichkeit zu einer neueren Debatte über das Schwimmverbot am See. Zum Teil wird sogar gefordert, dieses komplett aufzuheben, was aber aufgrund der enormen Haftungsrisiken für die Stadt Köln nicht zu verantworten ist. Die Verwaltung hat aber auch in Richtung der Öffentlichkeit signalisiert, dass unter der Voraussetzung, dass ein externer Betreiber die Verkehrssicherungspflichten der Stadt übernimmt, eine Öffnung weiterer Seen für einen Schwimmbetrieb möglich wäre. Diese - 2 - Option sollte nun evaluiert werden, um dem Bedürfnis der Menschen nach weiteren Freizeitangeboten gerecht zu werden. Durch die potenzielle Eröffnung eines weiteren Schwimmbereichs besteht die Möglichkeit, den Freizeitdruck auf die übrigen Seen abzuschwächen, wodurch es zu weniger Verstößen gegen das Schwimmverbot, zu weniger Unfällen und im Ergebnis zu weniger Todesfällen kommen würde. Gleichzeitig würden die Menschen einen weiteren Ort zur auch sportlichen Betätigung gewinnen. Dabei müsste diese potenzielle Nutzung in einen schonende n Ausgleich mit den übrigen Aspekten des Fühlinger Sees gebracht werden. Namentlich muss berücksichtigt werden, dass der Fühlinger See als Teil eines Landschaftsschutzgebiets einen schützenswerten Naturraum darstellt, der nicht übermäßig beeinträchtigt werden darf. Zusätzlich gehen viele Menschen gerne auf den naturnahen Pfaden spazieren. Um diese Nutzungen nicht zu sehr einzuschränken, sollten möglichst mehrere Optionen herausgestellt werden und den politischen Gremien vorgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Inan Gökpinar Joshua Schlimgen Für die SPD-Fraktion FDP-Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2532/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6 (FDP)
- Datum
- 26.11.2021
- Erstellt
- 23.11.2021 19:54