V/0605/2018
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung "Kinderhaus", Von-Humboldt-Str. 1
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Anlage A
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Anlage A zur V/0605/2018 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Herr Forgac hat sein Mandat als Trägervertreter in der Kita „Kinderhaus“ niedergelegt. Es ist von der Bezirksvertretung ein Nachfolger zu bestellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Kita „Kinderhaus“ besteht aus vier Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-Nord wer- den drei Trägervertreter/innen bestellt. Seit 2015 sind von diesen Personen eine weiblich und zwei männlich.
Beschlussvorlage
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V/0605/2018 V/0605/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung "Kinderhaus", Von-Humboldt-Str. 1 Beratungsfolge 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolgerin / Nachfolger von Herrn Marek Forgac wird Frau / Herr …………………… als Trä- gervertreterin / Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung „Kinderhaus“ berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami- lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbei- tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen über- nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Herrn Marek Forgac am 17.03.2015 auf Vorschlag der CDU- Fraktion als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung „Kinderhaus“ berufen. Herr For- gac ist von diesem Amt zurückgetreten. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Amt für Bürger- und Ratsservice 19.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0605/2018 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Humboldt-Straße 1
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0605/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37