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V/0385/2025

Bericht zum Antrag „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und Einführung eines Dienste Portals“ (A-R/0017/2024)

Vorlagen 22.05.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 02.07.2025, TOP 3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

15801 Zeichen

V/0385/2025 
V/0385/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zum Antrag „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und Einführung 
eines Dienste Portals„ (A-R/0017/2024) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Betriebsausschuss der citeq Bericht 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Am 24.04.24 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der 
Ratsgruppe Volt „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in Münster und Einfüh-
rung eines Dienste-Portals“ (A-R/0017/2024) vom Rat an den Hauptausschuss verwiesen. Im Fol-
genden bezieht die Verwaltung zu den Beschlusspunkten und Themenstellungen des Antrages um-
fassend Stellung. Die Themen des Antrages sind mit der Beantwortung der Fragen geklärt, damit ist 
der Antrag abschließend bearbeitet und erledigt.  
 
 
1. Digital by Default 
 
Das Thema der Verwaltungsdigitalisierung ist bereits seit 2017 mit dem entsprechenden Rats-
beschluss ein zentrales strategisches Ziel und wird seitdem konsequent auf Basis verschiede-
ner Programme, Projekte und Maßnahmen umgesetzt. 
 
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext zum einen das Programm zur Umsetzung des 
Onlinezugangsgesetzes (OZG bzw. OZG Änderungsgesetz), welches die Stadt Münster Ende 
2020 aufgesetzt hat. Auf dieser Basis erfolgt schrittweise eine Umsetzung aller relevanten OZG-
Leistungen, jeweils unter der strategischen Maßgabe, wenn möglich bereits bestehende Lösun-
gen nach zu nutzen (Onlinelösungen der Fachverfahrenshersteller, EfA-Lösungen1) und die ge-
samte Antragsstrecke im Blick zu haben. 
 
In diesem Rahmen wurden bereits alle sog. TOP100-Leistungen umgesetzt sowie auf die sog. 
„Fokusleistungen“ des Bundes priorisiert. 
                                                 
1 EfA, „Einer-für-Alle“, siehe hier: https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/efa/efa-node.html 
citeq 
 
02.06.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Harbour 
Telefon: 492-1549 
Harbour@citeq.de

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V/0385/2025 
 
Zum anderen wurde m it der citeq eigenen Software FISS (Flexibles Informations- und Service 
System) ein System entwickelt, das die Erfass ung, Verwaltung und Veröffentlichung der städti-
schen Dienstleistungen (inkl. Zuständigkeiten) in einer zentralen Datenbank ermöglicht. Die 
Struktur entspricht dem Bundesstandard XZuFi in den Versionen 2.1, 2.2 sowie der zukünftigen 
Version 2.3.1. Öffentliche Schnittstellen ermöglichen die Verwendung der Dienstleistungs- und 
Zuständigkeitsdaten in weiteren Systemen, insbesondere zur Darstellung auf den städtischen 
Webseiten, aber auch für den Portalverbund oder die D115 Wissensdatenbank.  Die Mehrspra-
chigkeit wird aktuell im Rahmen von Überlegungen zur Einbindung externer Übersetzungs-
dienste für die Webseiten der Stadt Münster konzipiert. Zusätzlich integriert ist eine Funktion, 
aus verschiedenen Quellen Antragsdaten entgegenzunehmen und vorverarbeitet an nac hfol-
gende Systeme oder bei Bedarf, an Mitarbeitende weiterzuleiten. 
 
Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten ist für die Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Durch 
die Nachnutzung von EfA-Lösungen wird auf Grund der Bundes-/Landesumsetzung eine barrie-
refreie Umsetzung gewährleistet, bei weiteren Diensten und Angeboten wird laufend an einer 
Verbesserung gearbeitet, siehe auch  https://www.stadt-muenster.de/barrierefreiheit.  
 
2. Zentrales Dienste-Portal 
 
Seit Dezember 2024 können Online-Dienste der Stadt Münster zentral unter https://www.stadt-
muenster.de/rathaus/online-services erreicht werden. Bei den Diensten wird nicht nur auf eige-
ne oder Fachverfahrenslösungen zurückgegriffen, es werden zusätzlich Landes- und Bundeslö-
sungen zentral für die Bürgerschaft und Unternehmen der Stadt Münster zur Verfügung gestellt. 
Die Zusammenfassung aller Dienste mit „Portalcharakter“ oder verteilt in den einzelnen Fachbe-
reichen ist offen und vom System (FISS) unabhängig, d.h. wird insbesondere durch das Amt für 
Kommunikation (Amt 13) eigenständig definiert werden. Die Darstellung ist dabei weitestgehend 
beliebig und kann an den jeweiligen Einsatzzweck angepasst werden. So ist beispielsweise ein 
„Sozialauftritt“ mehrerer Ämter im Rahmen des Stadthauses 4 geplant. Gleiches gilt auch für die 
techn. Barrierefreiheit im Sinne der WCAG bzw. BITV. Eine Barrierefreiheit im Sinne eines me-
dienbruchfreien Onlineprozesses kann jeweils nur einzeln in Verbindung mit den jeweiligen „Be-
reitstellenden“ von Diensten geprüft und ggf. realisiert werden.  
 
2.1. Technische Grundlagen 
 
Das System baut auf dem weithin genutzten Framework „Laravel“ auf. Die Such- und Filterfunk-
tionen nutzen derzeit Datensatzfilter. Eine Anbindung an die dedizierte Suchdatenbank „Apache 
Solr“ ist im Zuge der Integration der Suchdatenbank in die Site stadt -muenster.de geplant. 
Folgende Schnittstellen zum Informationsangebot sind bislang realisiert: 
- XZuFi 2.1 Import von Organisationseinheiten und Dienstleistungen zur Initialbefüllung (wird 
derzeit nicht weiter gepflegt) 
- XZuFi 2.1, 2.2, 2.3.1 Export Dienstleistungen, Organisationseinheiten und Onlinedienstinfor-
mationen im sog. „Fundstellen“ Austausch 
- öffentliche graphQL API zum Abruf der Dienstleistungsdaten 
Geplant ist neben einer bereits umgesetzten Anbindung an das Landesredaktionssystem (holen 
von Inhalten) eine weitere Anbindung des neuen Landesredaktionssystems „Linie6Plus“ um 
auch münsterspezifische Daten in den Portalverbund zurück zu geben.  
Folgende Schnittstellen zu Formular/Antragsdaten sind bislang realisiert: 
- Typo3 Formulardaten Import, Transformation und Weiterleitung 
- Mach FormSolutions Import, Transformation und Weiterleitung

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Die Formularschnittstellen sind als Plugins realisiert und können um weitere spezifische Import- 
und Exportschnittstellen ergänzt werden. Die Transformation kann als Einzelverarbeitung erfol-
gen oder aggregierte Informationen erstellen. 
Geplant ist in der zweiten Jahreshälfte die pilothafte Anbindung des DMS Doxis von der Firma 
SER.  
Im Folgenden eine Sicht auf die Datenströme rund um FISS:

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2.2. Veröffentlichung des Portals unter Open-Source-Lizenz 
 
Eine Veröffentlichung als Open-Source ist derzeit nicht geplant, auch wenn die Stadt Münster 
grundsätzlich dem Open-Source-Gedanken sehr offen gegenübersteht: so setzt die citeq auch 
heute in der städtischen IT-Infrastruktur umfangreich Open-Source-Software ein. Beispiele fin-
den sich im Bereich der Datenbankmanagementsysteme (z.B. Postgres, Maria DB), Server-
Betriebssysteme (Linux), Content Management System (Typo3), Softwareentwicklung (Git etc.), 
Grafiksoftware (GIMP).  
 
Eine entsprechende Bereitstellung würde zu erheblichen personellen Aufwänden für Community 
Betreuung (Pull Requests, Issuetracker), Anpassungen für einen generischen Betrieb außerhalb 
der münsterspezifischen Infrastruktur sowie einer umfassenden Anwendungs-, Betriebs- und 
Entwicklungsdokumentation führen, die über die intern erforderlichen Notwendigkeiten weit hin-
ausgehen.  
 
 
3. Bund-ID-Integration 
 
Mit der Bund-ID, künftig als Deutschland-ID bezeichnet, können sich Bürger:innen für Verwal-
tungsleistungen identifizieren und authentifizieren. Dabei stehen unterschiedliche Vertrauens-
stufen zur Verfügung (Benutzername/Passwort, Elster-Zertifikat, Online-Ausweis), die alle unter 
dem Label „Verwendung Deutschland-ID“ laufen. 
In Münster steht die Bund-ID bei allen EfA-Diensten inkl. der Portaldienste wie dem Wirtschafts-
serviceportal NRW oder der Sozialplattform zur Verfügung. Bei den Formularen erfolgt dies in 
Abhängigkeit des jeweiligen Angebots (siehe 3.3.2), grundsätzlich ist die Bund-ID in der hierfür 
verwendeten Softwarelösung Mach FormSolutions integriert. Eine direkte Anbindung kann im 
Bedarfsfall erstellt werden. Geplant ist weiterhin die Integration des MUK (Mein Unternehmens-
konto) in die fachlich erforderlichen Assistenten. 
 
 
3.1. Anteil Bund-ID-fähiger Leistungen und Ziel 
 
Aktuell sind 70 Formularassistenten und mehr als 50 EfA-Dienste mit der Bund-ID verknüpft. 
Auf Basis von Anforderungen der Fachämter wird der Ausbau ständig erweitert. 
 
Grundsätzlich verfolgt die Stadt Münster, analog zu den Bundes- und Länderangeboten, die 
Strategie, das Bund-ID-Verfahren zielgerichtet entsprechend der Angebote einzusetzen: so wird 
z.T. (noch) bewusst auf eine entsprechende Integration verzichtet, wenn es funktional möglich 
ist, aber gleichzeitig damit die Niedrigschwelligkeit des Angebots erhöht werden kann (Stich-
wort: Ausgrenzungsgefahr von bestimmten Personenkreisen). Als Beispiel kann hier etwa bei 
der Formularlösung die Hundesteuer genannt werden (mit Bund ID), im Vergleich zum Aufent-
haltstitel (ohne Bund-ID). Wenn sinnvoll passend (etwa auf Grund der Rückkanal-Thematik), er-
folgt jeweils eine anlassbezogene Anpassung. 
 
Wie dargelegt, verfolgt die Stadt Münster auch das Ziel der Nachnutzungen von Onlinediensten 
nach dem EfA-Prinzip. Diese Dienste müssen gem. den EfA-Mindestanforderungen über die 
Bund-ID-Option verfügen. Die Vertrauensstufe wird hier allerdings allein durch den Dienstbe-
treiber bzw. das federführende Bundesland festgelegt und die Stadt Münster kann hier keine 
Anpassung vornehmen. Praktisch bedeutet dies, dass bspw. das Ministerium für Arbeit und So-
ziales NRW bei der Sozialplattform das Ziel der Niedrigschwelligkeit der Antragsstellung verfolgt 
und somit die niedrigste Vertrauensstufe für die Antragsstellung ausreichend ist.

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4. Berichterstattung an die Gremien 
 
Die citeq informiert regelmäßig in verschiedenen Gremien und Formaten über den aktuellen 
Fortschritt der unterschiedlichen Digitalisierungsprojekte und –maßnahmen. So wurde ein Pro-
jektdashboard mit einem Kennzahlensystem sowie zugehörigen Statusberichten entwickelt, 
welche 2-wöchentlich aktualisiert werden. Zudem wird monatlich in Projektkonferenzen auf Lei-
tungsebene berichtet und an den Dezernenten für Personal, Organisation, Ordnung und IT und 
weitere Stellen in der Verwaltung reportet, inklusive einer quartalsweisen Teilnahme an den 
Projektkonferenzen durch den Dezernenten. 
 
Darauf aufbauend berichtet die Betriebsleitung regelmäßig im Betriebsausschuss der citeq (z.B. 
über die Nutzung der Online-Dienste, FISS, die Verwendung der Bund-ID und Stand der OZG-
Umsetzung) sowie informiert nach thematischer Passung bzw. Notwendigkeit den Verwaltungs-
vorstand (VV) und den Ausschuss APDOSO. Im Januar 2025 etwa hat die citeq gemeinsam mit 
dem Amt für Kommunikation (Amt 13) die Planung für die weiteren Schritte im Rahmen des 
Ausbaus von Webauftritt und FISS im VV der Stadt Münster berichtet.  
 
 
5. Ressourcen  
Die Verwaltungsdigitalisierung ist eine der zentralen Aufgaben der citeq, wodurch das gesamte 
Personal der citeq zu einem wesentlichen Anteil genau hierauf abzielt und einzahlt. Zudem 
wurde mit dem Team „Digitalisierungsprojekte“ innerhalb der citeq explizit ein Team gebildet, 
welches ganz dezidiert insbesondere eine professionelle Durchführung der Programme „OZG-
Umsetzung“ und „Einführung allgemeine E-Akte bzw. Fachakte“ für die Stadt Münster durch-
führt sowie für das Thema open data zuständig ist. Die operative technische Durchführung und 
Umsetzung wird dabei durch die entsprechenden technischen Teams sowie durch die Mitarbeit 
in den jeweiligen Ämtern (wie z.B. Testen, Integration in die Arbeitsabläufe) gewährleistet. 
 
Die Umsetzung wird durch eine sorgfältige Finanzplanung gestützt: Auf Basis von Kalkulationen 
und Kostenschätzungen ist jeweils citeq-seitig Budget für die Implementierung, Schnittstel-
lenumsetzung und den Betrieb eingestellt, um auf das Auslaufen der Kostenübernahme durch 
den Bund und das Land entsprechend der wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht reagieren zu können. 
Im Rahmen des Projekts IT-Steuerung wird zudem aktuell das Thema IT-Budget und IT-
Controlling neu ausgerichtet. 
 
 
6. Hemmnisse und Abhängigkeiten 
 
Das größte Hemmnis und damit auch das größte Risiko hinsichtlich einer raschen Umsetzung 
liegt in den hohen externen Abhängigkeiten: So ist derzeit auf Landesebene, konkret durch das 
Fachministerium MHKBD, keine klare Nachnutzungsstrategie für EfA-Dienste erkennbar, 
wodurch das Nachnutzungsangebot für die Kommunen in NRW gering ausfällt. Zudem ist die 
Qualität der EfA-Dienste zum Teil noch optimierungsbedürftig. 
 
Gleichzeitig wird durch die hohe Heterogenität der Fachverfahrenshersteller verbunden mit ei-
ner Monopolstellung auf einzelnen Gebieten eine kostengünstige und schnelle Anbindung bzw. 
Anpassung der Fachverfahren behindert. Erschwert wird dies durch eine immer noch sehr hohe 
dezentrale Umsetzung von IT-Prozessen, die bundeseinheitlich zur Verfügung gestellt werden 
sollten (sog. Dresdner Forderung). 
 
In verschiedenen Gremien wird versucht, dem entgegen zu wirken, allerdings ist hier die Wir-
kungskraft als Kommune nur eingeschränkt gegeben. 
 
Ähnlich verhält es sich mit dem Risiko der immer noch ungeklärten Kostenübernahme durch 
den Bund und das Land bei der Nachnutzung von den verschiedenen EfA-Diensten. Derzeit er-

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folgt die Kostenübernahme nahezu vollständig durch den Bund bzw. die Länder. Wie die ge-
naue zukünftige Regelung aussehen wird, ist derzeit noch offen. Um dem zu begegnen sind auf 
Basis von Kalkulationen entsprechende Mittel im Finanzplan vorgesehen (siehe 5.).  
 
Eine weitere Herausforderung ist der notwendige personelle Ressourcenbedarf: Neben einer 
technischen Implementierung geht es bei der Digitalisierung oftmals auch um Prozessverände-
rungen, was eine entsprechende organisatorische Begleitung durch das Personal- und Organi-
sationsamt (Amt 10) sowie korrespondierende zeitliche Ressourcen bei den Ämtern erfordern, 
die oftmals nicht gegeben sind.  
 
Dem wird durch entsprechende Berücksichtigung in den Projektplänen begegnet sowie durch 
Maßnahmen/Projekte, wie etwa der „Einführung der allgemeinen E-Akte“, die Prozesse verein-
fachen, um auf diesem Weg die personelle Flexibilität zu erhöhen. 
 
Aktuell entstehen zudem Mehraufwände für die Anbindung des neuen Landesredaktionssys-
tems Linie6Plus. Der Wechsel durch di e Landesredaktion wurde relativ kurzfristig vorgenom-
men und erfordert aktuell eine komplette Schnittstellen -Neuanbindung. Im Rahmen der Anbin-
dung zeigen sich derzeit technische und inhaltliche Unstimmigkeiten, insbesondere auch in Be-
zug auf den XZuFi Bundes-Standard. 
 
In technischen Austauschterminen (durch den KDN initiiert), werden die aktuell noch offenen 
technischen Punkte versucht zu klären. Die citeq hat um Erweiterung der Gruppe durch die 
Landesredaktion und TSA (Hersteller des Landesredaktionssystems) zur zielorientierten Lösung 
gebeten.  
 
Die fachlichen Inhalte im Redaktionssystem des Landes (die durch die Landes- und Bundesmi-
nisterien zur Verfügung gestellt werden) sind sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht ausrei-
chend, um eine vollumfängliche Übernahme und damit wegfallende Doppelpflege in den Kom-
munen zu gewährleisten. So stehen am Beispiel der zum 01.05.25 in Kraft getretenen neuen 
Regelungen für Lichtbilder für Ausweisanträge bis heute keine aktuellen Daten im Landesredak-
tionssystem zur Verfügung (das ist kein Einzelfall).  
Durch den Austausch mit der Landesredaktion und regelmäßige Hinweise auf fehlende Daten, 
wird versucht auf die Bedeutung von aktuellen Informationen im Redaktionssystem aufmerksam 
zu machen. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  
Ratsantrag „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und Einführung eines 
Dienste-Portals“ (A-R/0017/2024)

A_R_0017_2024

6200 Zeichen

Münster, 15.04.2024 
 
Ratsantrag 
 
Antrag zur vollständigen Digitalisierung der 
Verwaltungsdienstleistungen in Münster und Einführung eines 
Dienste-Portals 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die jüngste Beschleunigung der Bereitstellung von Online-Dienstleistungen für 
Bürger*innen wird begrüßt. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt werden. Nach 
dem Prinzip "Digital by Default, Accessible to All" verpflichtet sich die Stadt, alle 
Dienste, für die das möglich ist, primär digital anzubieten, dabei aber stets die 
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bürger*innen zu gewährleisten. 
 
2. Der Rat bekräftigt das Ziel für die Stadt Münster eine konsequente Ende-zu-Ende-
Digitalisierung zu realisieren, um Services schneller abarbeiten zu können, moderne 
Arbeitgeberin zu sein und in Zeiten des Fachkräftemangels personelle 
Ressourcenanforderungen reduzieren zu können. Dazu sollen weiterhin verstärkt 
EfA-Lösungen und Fachverfahren genutzt werden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Dienste-Portal für Bürger*innen 
und Unternehmen bereitzustellen, in dem alle Dienste der Stadt gebündelt werden. 
Dieses Portal soll übersichtlich einen barrierefreien Zugang zu 
Verwaltungsdienstleistungen bieten und die Möglichkeit eröffnen, auch externe 
Dienste von Bund und Land aufzufinden und zu verlinken. Weiterhin sollen die 
Dienstleistungen auch über die Fachamtsseiten abrufbar sein. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt proaktiv auf die Änderungen des sogenannten OZG 
2.0 / OZGÄndG, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, zu reagieren. 
Alle Verfahren mit Identifikation sollen schnellstmöglich auf das Bund-ID-Verfahren 
umgestellt werden und bei möglichst vielen Dienstleistungen soll eine 
Stammdatenübernahme aus der Bund-ID ermöglicht werden. Bei möglichst vielen 
Dienstleistungen soll außerdem das Bund-ID-Postfach genutzt werden.  Die 
Umsetzung verbindlicher Standards und offener Schnittstellen muss genauso 
berücksichtigt werden, wie die Forderung nach mehr Open-Source-Software (OSS). 
 
Antrag an den Rat A-R/0017/2024

5. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin sicherzustellen, dass alle Dienste 
mindestens den Anforderungen des OZG-Leitbildes entsprechen. In der nächsten 
Ausbaustufe sollen die digitalisierten Dienste möglichst nach dem Once-Only-Prinzip 
angeboten werden. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuständigen Gremien, insbesondere den 
APDOSO, kontinuierlich über den Fortschritt bei der Implementierung der erweiterten 
OZG-Dienste und der Einführung der modernen Identifikationsverfahren zu 
informieren. 
 
Begründung: 
Die umfassende Digitalisierung nach dem Prinzip “Digital by Default, Accessible to All” 
verbunden mit der Einführung eines Dienste-Portals, unterstützt durch moderne 
Identifikationsverfahren wie die BundID, forciert den Übergang zu einer innovativen und 
bürger*innenzentrierten Verwaltung in Münster. Diese Maßnahmen stärken nicht nur das 
Vertrauen in die digitalen Services der Stadt, sondern schützen auch die Daten der 
Bürger*innen effektiver. Durch die frühzeitige Anpassung an die unstrittigen Punkte des sich 
im Gesetzgebungsverfahren befindlichen OZG 2.0 und die Betonung auf "Digital by Default, 
Accessible to All" positioniert sich Münster deutlich für eine digitale 
Verwaltungsmodernisierung. Die Umsetzung dieser Strategie fördert eine inklusive, 
transparente und effiziente digitale Verwaltung, die den Anforderungen und Erwartungen der 
Bürgerinnen gerecht wird. 
Die Verwaltung hat insbesondere in den letzten Monaten zahlreiche Anstrengungen 
unternommen, um viele Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen bereitzustellen. 
Dabei gibt es im Wesentlichen noch zwei Nachteile: 
Erstens fehlt ein übersichtliches Dienstleistungsportal, das interaktiv einen schnellen Zugriff 
auf die Dienstleistungen ermöglicht. Das muss keine aufwändige Software sein, sondern es 
genügt eine interaktive, filterbare, durchsuchbare und übersichtliche Liste der 
Dienstleistungen mit Informationen zum Verfahren und direkten Links zu den Online-
Implementierungen. Dabei soll sich auch an den bestehenden OZG-Diensten zum Beispiel 
unter den Subdomains “formular.stadt-muenster.de” und “buergerdienste.citeq.de” orientiert 
werden. Eine schrittweise Entwicklung und kontinuierliche Weiterentwicklung wäre der beste 
Weg, um bereits zeitnah über eine erste Sammelstelle aller Dienste zu verfügen. Damit 
Bürger*innen Angebote und Dienste, die Sie benötigen, schnell auffinden, kann dieses 
Portal zukünftig mit einem virtuellen Beratungsangebot ergänzt werden. Chatbots und 
künstliche Intelligenz können insbesondere dann weiterhelfen, wenn Bürger*innen den 
genauen Namen eines Angebots nicht kennen – denn die Begriffe der Lebensrealität der 
Bürger*innen stimmen nicht immer mit den Begriffen überein, in denen die Verwaltung denkt 
und arbeitet. Die Veröffentlichung unter einer Open-Source-Lizenz wäre hierbei 
wünschenswert, um die benötigte Transparenz und das Vertrauen der Bürger*innen zu 
unterstützen. 
Zweitens ist nach der Formulareingabe durch die Bürger*innen in einer Mehrheit der Fälle 
ein Medienbruch vorhanden und es erfolgt eine manuelle Übertragung in das Fachverfahren 
Antrag an den Rat A-R/0017/2024

oder sogar eine Bearbeitung in Papierform. Ziel der Stadt muss hier die Ende-Zu-Ende-
Digitalisierung sein. Das digitale Ausfüllen von PDF-Formularen und deren Versand per E-
Mail sind bekannte Beispiele für eine fehlgeleitete oder missverstandene Umsetzung der 
Digitalisierung. 
Ein Schlüsselelement der digitalen Transformation ist die Implementierung moderner 
Identifikationsverfahren, insbesondere der BundID. Diese fortschrittlichen Methoden sind 
entscheidend, um OZG-Dienste digital bereitstellen und im geplanten Dienste-Portal 
integrieren zu können. Sie ermöglichen eine sichere, einfache und einheitliche 
Authentifizierung für alle Bürger*innen und sind grundlegend für die Realisierung des "Digital 
by Default, Accessible to All"-Prinzips. 
 
gez. 
 
Sylvia Rietenberg  Lia Kirsch  Helene Goldbeck  
Christoph Kattentidt  Dr. Tanja Andor Martin Grewer  
Albert Wenzel   und Fraktion  
und Fraktion 
 
Antrag an den Rat A-R/0017/2024

Beratungsverlauf (3)

12.06.2025 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0385/2025
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2025
Erstellt
22.05.2025 12:28