V/0385/2025
Bericht zum Antrag „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und Einführung eines Dienste Portals“ (A-R/0017/2024)
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Berichtsvorlage
15801 Zeichen
V/0385/2025
V/0385/2025
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bericht zum Antrag „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und Einführung
eines Dienste Portals„ (A-R/0017/2024)
Beratungsfolge
12.06.2025 Betriebsausschuss der citeq Bericht
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
02.07.2025 Hauptausschuss Bericht
Bericht:
Am 24.04.24 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der
Ratsgruppe Volt „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in Münster und Einfüh-
rung eines Dienste-Portals“ (A-R/0017/2024) vom Rat an den Hauptausschuss verwiesen. Im Fol-
genden bezieht die Verwaltung zu den Beschlusspunkten und Themenstellungen des Antrages um-
fassend Stellung. Die Themen des Antrages sind mit der Beantwortung der Fragen geklärt, damit ist
der Antrag abschließend bearbeitet und erledigt.
1. Digital by Default
Das Thema der Verwaltungsdigitalisierung ist bereits seit 2017 mit dem entsprechenden Rats-
beschluss ein zentrales strategisches Ziel und wird seitdem konsequent auf Basis verschiede-
ner Programme, Projekte und Maßnahmen umgesetzt.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext zum einen das Programm zur Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG bzw. OZG Änderungsgesetz), welches die Stadt Münster Ende
2020 aufgesetzt hat. Auf dieser Basis erfolgt schrittweise eine Umsetzung aller relevanten OZG-
Leistungen, jeweils unter der strategischen Maßgabe, wenn möglich bereits bestehende Lösun-
gen nach zu nutzen (Onlinelösungen der Fachverfahrenshersteller, EfA-Lösungen1) und die ge-
samte Antragsstrecke im Blick zu haben.
In diesem Rahmen wurden bereits alle sog. TOP100-Leistungen umgesetzt sowie auf die sog.
„Fokusleistungen“ des Bundes priorisiert.
1 EfA, „Einer-für-Alle“, siehe hier: https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/efa/efa-node.html
citeq
02.06.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Harbour
Telefon: 492-1549
Harbour@citeq.de
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Zum anderen wurde m it der citeq eigenen Software FISS (Flexibles Informations- und Service
System) ein System entwickelt, das die Erfass ung, Verwaltung und Veröffentlichung der städti-
schen Dienstleistungen (inkl. Zuständigkeiten) in einer zentralen Datenbank ermöglicht. Die
Struktur entspricht dem Bundesstandard XZuFi in den Versionen 2.1, 2.2 sowie der zukünftigen
Version 2.3.1. Öffentliche Schnittstellen ermöglichen die Verwendung der Dienstleistungs- und
Zuständigkeitsdaten in weiteren Systemen, insbesondere zur Darstellung auf den städtischen
Webseiten, aber auch für den Portalverbund oder die D115 Wissensdatenbank. Die Mehrspra-
chigkeit wird aktuell im Rahmen von Überlegungen zur Einbindung externer Übersetzungs-
dienste für die Webseiten der Stadt Münster konzipiert. Zusätzlich integriert ist eine Funktion,
aus verschiedenen Quellen Antragsdaten entgegenzunehmen und vorverarbeitet an nac hfol-
gende Systeme oder bei Bedarf, an Mitarbeitende weiterzuleiten.
Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten ist für die Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Durch
die Nachnutzung von EfA-Lösungen wird auf Grund der Bundes-/Landesumsetzung eine barrie-
refreie Umsetzung gewährleistet, bei weiteren Diensten und Angeboten wird laufend an einer
Verbesserung gearbeitet, siehe auch https://www.stadt-muenster.de/barrierefreiheit.
2. Zentrales Dienste-Portal
Seit Dezember 2024 können Online-Dienste der Stadt Münster zentral unter https://www.stadt-
muenster.de/rathaus/online-services erreicht werden. Bei den Diensten wird nicht nur auf eige-
ne oder Fachverfahrenslösungen zurückgegriffen, es werden zusätzlich Landes- und Bundeslö-
sungen zentral für die Bürgerschaft und Unternehmen der Stadt Münster zur Verfügung gestellt.
Die Zusammenfassung aller Dienste mit „Portalcharakter“ oder verteilt in den einzelnen Fachbe-
reichen ist offen und vom System (FISS) unabhängig, d.h. wird insbesondere durch das Amt für
Kommunikation (Amt 13) eigenständig definiert werden. Die Darstellung ist dabei weitestgehend
beliebig und kann an den jeweiligen Einsatzzweck angepasst werden. So ist beispielsweise ein
„Sozialauftritt“ mehrerer Ämter im Rahmen des Stadthauses 4 geplant. Gleiches gilt auch für die
techn. Barrierefreiheit im Sinne der WCAG bzw. BITV. Eine Barrierefreiheit im Sinne eines me-
dienbruchfreien Onlineprozesses kann jeweils nur einzeln in Verbindung mit den jeweiligen „Be-
reitstellenden“ von Diensten geprüft und ggf. realisiert werden.
2.1. Technische Grundlagen
Das System baut auf dem weithin genutzten Framework „Laravel“ auf. Die Such- und Filterfunk-
tionen nutzen derzeit Datensatzfilter. Eine Anbindung an die dedizierte Suchdatenbank „Apache
Solr“ ist im Zuge der Integration der Suchdatenbank in die Site stadt -muenster.de geplant.
Folgende Schnittstellen zum Informationsangebot sind bislang realisiert:
- XZuFi 2.1 Import von Organisationseinheiten und Dienstleistungen zur Initialbefüllung (wird
derzeit nicht weiter gepflegt)
- XZuFi 2.1, 2.2, 2.3.1 Export Dienstleistungen, Organisationseinheiten und Onlinedienstinfor-
mationen im sog. „Fundstellen“ Austausch
- öffentliche graphQL API zum Abruf der Dienstleistungsdaten
Geplant ist neben einer bereits umgesetzten Anbindung an das Landesredaktionssystem (holen
von Inhalten) eine weitere Anbindung des neuen Landesredaktionssystems „Linie6Plus“ um
auch münsterspezifische Daten in den Portalverbund zurück zu geben.
Folgende Schnittstellen zu Formular/Antragsdaten sind bislang realisiert:
- Typo3 Formulardaten Import, Transformation und Weiterleitung
- Mach FormSolutions Import, Transformation und Weiterleitung
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Die Formularschnittstellen sind als Plugins realisiert und können um weitere spezifische Import-
und Exportschnittstellen ergänzt werden. Die Transformation kann als Einzelverarbeitung erfol-
gen oder aggregierte Informationen erstellen.
Geplant ist in der zweiten Jahreshälfte die pilothafte Anbindung des DMS Doxis von der Firma
SER.
Im Folgenden eine Sicht auf die Datenströme rund um FISS:
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2.2. Veröffentlichung des Portals unter Open-Source-Lizenz
Eine Veröffentlichung als Open-Source ist derzeit nicht geplant, auch wenn die Stadt Münster
grundsätzlich dem Open-Source-Gedanken sehr offen gegenübersteht: so setzt die citeq auch
heute in der städtischen IT-Infrastruktur umfangreich Open-Source-Software ein. Beispiele fin-
den sich im Bereich der Datenbankmanagementsysteme (z.B. Postgres, Maria DB), Server-
Betriebssysteme (Linux), Content Management System (Typo3), Softwareentwicklung (Git etc.),
Grafiksoftware (GIMP).
Eine entsprechende Bereitstellung würde zu erheblichen personellen Aufwänden für Community
Betreuung (Pull Requests, Issuetracker), Anpassungen für einen generischen Betrieb außerhalb
der münsterspezifischen Infrastruktur sowie einer umfassenden Anwendungs-, Betriebs- und
Entwicklungsdokumentation führen, die über die intern erforderlichen Notwendigkeiten weit hin-
ausgehen.
3. Bund-ID-Integration
Mit der Bund-ID, künftig als Deutschland-ID bezeichnet, können sich Bürger:innen für Verwal-
tungsleistungen identifizieren und authentifizieren. Dabei stehen unterschiedliche Vertrauens-
stufen zur Verfügung (Benutzername/Passwort, Elster-Zertifikat, Online-Ausweis), die alle unter
dem Label „Verwendung Deutschland-ID“ laufen.
In Münster steht die Bund-ID bei allen EfA-Diensten inkl. der Portaldienste wie dem Wirtschafts-
serviceportal NRW oder der Sozialplattform zur Verfügung. Bei den Formularen erfolgt dies in
Abhängigkeit des jeweiligen Angebots (siehe 3.3.2), grundsätzlich ist die Bund-ID in der hierfür
verwendeten Softwarelösung Mach FormSolutions integriert. Eine direkte Anbindung kann im
Bedarfsfall erstellt werden. Geplant ist weiterhin die Integration des MUK (Mein Unternehmens-
konto) in die fachlich erforderlichen Assistenten.
3.1. Anteil Bund-ID-fähiger Leistungen und Ziel
Aktuell sind 70 Formularassistenten und mehr als 50 EfA-Dienste mit der Bund-ID verknüpft.
Auf Basis von Anforderungen der Fachämter wird der Ausbau ständig erweitert.
Grundsätzlich verfolgt die Stadt Münster, analog zu den Bundes- und Länderangeboten, die
Strategie, das Bund-ID-Verfahren zielgerichtet entsprechend der Angebote einzusetzen: so wird
z.T. (noch) bewusst auf eine entsprechende Integration verzichtet, wenn es funktional möglich
ist, aber gleichzeitig damit die Niedrigschwelligkeit des Angebots erhöht werden kann (Stich-
wort: Ausgrenzungsgefahr von bestimmten Personenkreisen). Als Beispiel kann hier etwa bei
der Formularlösung die Hundesteuer genannt werden (mit Bund ID), im Vergleich zum Aufent-
haltstitel (ohne Bund-ID). Wenn sinnvoll passend (etwa auf Grund der Rückkanal-Thematik), er-
folgt jeweils eine anlassbezogene Anpassung.
Wie dargelegt, verfolgt die Stadt Münster auch das Ziel der Nachnutzungen von Onlinediensten
nach dem EfA-Prinzip. Diese Dienste müssen gem. den EfA-Mindestanforderungen über die
Bund-ID-Option verfügen. Die Vertrauensstufe wird hier allerdings allein durch den Dienstbe-
treiber bzw. das federführende Bundesland festgelegt und die Stadt Münster kann hier keine
Anpassung vornehmen. Praktisch bedeutet dies, dass bspw. das Ministerium für Arbeit und So-
ziales NRW bei der Sozialplattform das Ziel der Niedrigschwelligkeit der Antragsstellung verfolgt
und somit die niedrigste Vertrauensstufe für die Antragsstellung ausreichend ist.
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4. Berichterstattung an die Gremien
Die citeq informiert regelmäßig in verschiedenen Gremien und Formaten über den aktuellen
Fortschritt der unterschiedlichen Digitalisierungsprojekte und –maßnahmen. So wurde ein Pro-
jektdashboard mit einem Kennzahlensystem sowie zugehörigen Statusberichten entwickelt,
welche 2-wöchentlich aktualisiert werden. Zudem wird monatlich in Projektkonferenzen auf Lei-
tungsebene berichtet und an den Dezernenten für Personal, Organisation, Ordnung und IT und
weitere Stellen in der Verwaltung reportet, inklusive einer quartalsweisen Teilnahme an den
Projektkonferenzen durch den Dezernenten.
Darauf aufbauend berichtet die Betriebsleitung regelmäßig im Betriebsausschuss der citeq (z.B.
über die Nutzung der Online-Dienste, FISS, die Verwendung der Bund-ID und Stand der OZG-
Umsetzung) sowie informiert nach thematischer Passung bzw. Notwendigkeit den Verwaltungs-
vorstand (VV) und den Ausschuss APDOSO. Im Januar 2025 etwa hat die citeq gemeinsam mit
dem Amt für Kommunikation (Amt 13) die Planung für die weiteren Schritte im Rahmen des
Ausbaus von Webauftritt und FISS im VV der Stadt Münster berichtet.
5. Ressourcen
Die Verwaltungsdigitalisierung ist eine der zentralen Aufgaben der citeq, wodurch das gesamte
Personal der citeq zu einem wesentlichen Anteil genau hierauf abzielt und einzahlt. Zudem
wurde mit dem Team „Digitalisierungsprojekte“ innerhalb der citeq explizit ein Team gebildet,
welches ganz dezidiert insbesondere eine professionelle Durchführung der Programme „OZG-
Umsetzung“ und „Einführung allgemeine E-Akte bzw. Fachakte“ für die Stadt Münster durch-
führt sowie für das Thema open data zuständig ist. Die operative technische Durchführung und
Umsetzung wird dabei durch die entsprechenden technischen Teams sowie durch die Mitarbeit
in den jeweiligen Ämtern (wie z.B. Testen, Integration in die Arbeitsabläufe) gewährleistet.
Die Umsetzung wird durch eine sorgfältige Finanzplanung gestützt: Auf Basis von Kalkulationen
und Kostenschätzungen ist jeweils citeq-seitig Budget für die Implementierung, Schnittstel-
lenumsetzung und den Betrieb eingestellt, um auf das Auslaufen der Kostenübernahme durch
den Bund und das Land entsprechend der wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht reagieren zu können.
Im Rahmen des Projekts IT-Steuerung wird zudem aktuell das Thema IT-Budget und IT-
Controlling neu ausgerichtet.
6. Hemmnisse und Abhängigkeiten
Das größte Hemmnis und damit auch das größte Risiko hinsichtlich einer raschen Umsetzung
liegt in den hohen externen Abhängigkeiten: So ist derzeit auf Landesebene, konkret durch das
Fachministerium MHKBD, keine klare Nachnutzungsstrategie für EfA-Dienste erkennbar,
wodurch das Nachnutzungsangebot für die Kommunen in NRW gering ausfällt. Zudem ist die
Qualität der EfA-Dienste zum Teil noch optimierungsbedürftig.
Gleichzeitig wird durch die hohe Heterogenität der Fachverfahrenshersteller verbunden mit ei-
ner Monopolstellung auf einzelnen Gebieten eine kostengünstige und schnelle Anbindung bzw.
Anpassung der Fachverfahren behindert. Erschwert wird dies durch eine immer noch sehr hohe
dezentrale Umsetzung von IT-Prozessen, die bundeseinheitlich zur Verfügung gestellt werden
sollten (sog. Dresdner Forderung).
In verschiedenen Gremien wird versucht, dem entgegen zu wirken, allerdings ist hier die Wir-
kungskraft als Kommune nur eingeschränkt gegeben.
Ähnlich verhält es sich mit dem Risiko der immer noch ungeklärten Kostenübernahme durch
den Bund und das Land bei der Nachnutzung von den verschiedenen EfA-Diensten. Derzeit er-
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folgt die Kostenübernahme nahezu vollständig durch den Bund bzw. die Länder. Wie die ge-
naue zukünftige Regelung aussehen wird, ist derzeit noch offen. Um dem zu begegnen sind auf
Basis von Kalkulationen entsprechende Mittel im Finanzplan vorgesehen (siehe 5.).
Eine weitere Herausforderung ist der notwendige personelle Ressourcenbedarf: Neben einer
technischen Implementierung geht es bei der Digitalisierung oftmals auch um Prozessverände-
rungen, was eine entsprechende organisatorische Begleitung durch das Personal- und Organi-
sationsamt (Amt 10) sowie korrespondierende zeitliche Ressourcen bei den Ämtern erfordern,
die oftmals nicht gegeben sind.
Dem wird durch entsprechende Berücksichtigung in den Projektplänen begegnet sowie durch
Maßnahmen/Projekte, wie etwa der „Einführung der allgemeinen E-Akte“, die Prozesse verein-
fachen, um auf diesem Weg die personelle Flexibilität zu erhöhen.
Aktuell entstehen zudem Mehraufwände für die Anbindung des neuen Landesredaktionssys-
tems Linie6Plus. Der Wechsel durch di e Landesredaktion wurde relativ kurzfristig vorgenom-
men und erfordert aktuell eine komplette Schnittstellen -Neuanbindung. Im Rahmen der Anbin-
dung zeigen sich derzeit technische und inhaltliche Unstimmigkeiten, insbesondere auch in Be-
zug auf den XZuFi Bundes-Standard.
In technischen Austauschterminen (durch den KDN initiiert), werden die aktuell noch offenen
technischen Punkte versucht zu klären. Die citeq hat um Erweiterung der Gruppe durch die
Landesredaktion und TSA (Hersteller des Landesredaktionssystems) zur zielorientierten Lösung
gebeten.
Die fachlichen Inhalte im Redaktionssystem des Landes (die durch die Landes- und Bundesmi-
nisterien zur Verfügung gestellt werden) sind sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht ausrei-
chend, um eine vollumfängliche Übernahme und damit wegfallende Doppelpflege in den Kom-
munen zu gewährleisten. So stehen am Beispiel der zum 01.05.25 in Kraft getretenen neuen
Regelungen für Lichtbilder für Ausweisanträge bis heute keine aktuellen Daten im Landesredak-
tionssystem zur Verfügung (das ist kein Einzelfall).
Durch den Austausch mit der Landesredaktion und regelmäßige Hinweise auf fehlende Daten,
wird versucht auf die Bedeutung von aktuellen Informationen im Redaktionssystem aufmerksam
zu machen.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Ratsantrag „Vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und Einführung eines
Dienste-Portals“ (A-R/0017/2024)
A_R_0017_2024
6200 Zeichen
Münster, 15.04.2024 Ratsantrag Antrag zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in Münster und Einführung eines Dienste-Portals Der Rat möge beschließen: 1. Die jüngste Beschleunigung der Bereitstellung von Online-Dienstleistungen für Bürger*innen wird begrüßt. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt werden. Nach dem Prinzip "Digital by Default, Accessible to All" verpflichtet sich die Stadt, alle Dienste, für die das möglich ist, primär digital anzubieten, dabei aber stets die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bürger*innen zu gewährleisten. 2. Der Rat bekräftigt das Ziel für die Stadt Münster eine konsequente Ende-zu-Ende- Digitalisierung zu realisieren, um Services schneller abarbeiten zu können, moderne Arbeitgeberin zu sein und in Zeiten des Fachkräftemangels personelle Ressourcenanforderungen reduzieren zu können. Dazu sollen weiterhin verstärkt EfA-Lösungen und Fachverfahren genutzt werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Dienste-Portal für Bürger*innen und Unternehmen bereitzustellen, in dem alle Dienste der Stadt gebündelt werden. Dieses Portal soll übersichtlich einen barrierefreien Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen bieten und die Möglichkeit eröffnen, auch externe Dienste von Bund und Land aufzufinden und zu verlinken. Weiterhin sollen die Dienstleistungen auch über die Fachamtsseiten abrufbar sein. 4. Die Verwaltung wird beauftragt proaktiv auf die Änderungen des sogenannten OZG 2.0 / OZGÄndG, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, zu reagieren. Alle Verfahren mit Identifikation sollen schnellstmöglich auf das Bund-ID-Verfahren umgestellt werden und bei möglichst vielen Dienstleistungen soll eine Stammdatenübernahme aus der Bund-ID ermöglicht werden. Bei möglichst vielen Dienstleistungen soll außerdem das Bund-ID-Postfach genutzt werden. Die Umsetzung verbindlicher Standards und offener Schnittstellen muss genauso berücksichtigt werden, wie die Forderung nach mehr Open-Source-Software (OSS). Antrag an den Rat A-R/0017/2024 5. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin sicherzustellen, dass alle Dienste mindestens den Anforderungen des OZG-Leitbildes entsprechen. In der nächsten Ausbaustufe sollen die digitalisierten Dienste möglichst nach dem Once-Only-Prinzip angeboten werden. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuständigen Gremien, insbesondere den APDOSO, kontinuierlich über den Fortschritt bei der Implementierung der erweiterten OZG-Dienste und der Einführung der modernen Identifikationsverfahren zu informieren. Begründung: Die umfassende Digitalisierung nach dem Prinzip “Digital by Default, Accessible to All” verbunden mit der Einführung eines Dienste-Portals, unterstützt durch moderne Identifikationsverfahren wie die BundID, forciert den Übergang zu einer innovativen und bürger*innenzentrierten Verwaltung in Münster. Diese Maßnahmen stärken nicht nur das Vertrauen in die digitalen Services der Stadt, sondern schützen auch die Daten der Bürger*innen effektiver. Durch die frühzeitige Anpassung an die unstrittigen Punkte des sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen OZG 2.0 und die Betonung auf "Digital by Default, Accessible to All" positioniert sich Münster deutlich für eine digitale Verwaltungsmodernisierung. Die Umsetzung dieser Strategie fördert eine inklusive, transparente und effiziente digitale Verwaltung, die den Anforderungen und Erwartungen der Bürgerinnen gerecht wird. Die Verwaltung hat insbesondere in den letzten Monaten zahlreiche Anstrengungen unternommen, um viele Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen bereitzustellen. Dabei gibt es im Wesentlichen noch zwei Nachteile: Erstens fehlt ein übersichtliches Dienstleistungsportal, das interaktiv einen schnellen Zugriff auf die Dienstleistungen ermöglicht. Das muss keine aufwändige Software sein, sondern es genügt eine interaktive, filterbare, durchsuchbare und übersichtliche Liste der Dienstleistungen mit Informationen zum Verfahren und direkten Links zu den Online- Implementierungen. Dabei soll sich auch an den bestehenden OZG-Diensten zum Beispiel unter den Subdomains “formular.stadt-muenster.de” und “buergerdienste.citeq.de” orientiert werden. Eine schrittweise Entwicklung und kontinuierliche Weiterentwicklung wäre der beste Weg, um bereits zeitnah über eine erste Sammelstelle aller Dienste zu verfügen. Damit Bürger*innen Angebote und Dienste, die Sie benötigen, schnell auffinden, kann dieses Portal zukünftig mit einem virtuellen Beratungsangebot ergänzt werden. Chatbots und künstliche Intelligenz können insbesondere dann weiterhelfen, wenn Bürger*innen den genauen Namen eines Angebots nicht kennen – denn die Begriffe der Lebensrealität der Bürger*innen stimmen nicht immer mit den Begriffen überein, in denen die Verwaltung denkt und arbeitet. Die Veröffentlichung unter einer Open-Source-Lizenz wäre hierbei wünschenswert, um die benötigte Transparenz und das Vertrauen der Bürger*innen zu unterstützen. Zweitens ist nach der Formulareingabe durch die Bürger*innen in einer Mehrheit der Fälle ein Medienbruch vorhanden und es erfolgt eine manuelle Übertragung in das Fachverfahren Antrag an den Rat A-R/0017/2024 oder sogar eine Bearbeitung in Papierform. Ziel der Stadt muss hier die Ende-Zu-Ende- Digitalisierung sein. Das digitale Ausfüllen von PDF-Formularen und deren Versand per E- Mail sind bekannte Beispiele für eine fehlgeleitete oder missverstandene Umsetzung der Digitalisierung. Ein Schlüsselelement der digitalen Transformation ist die Implementierung moderner Identifikationsverfahren, insbesondere der BundID. Diese fortschrittlichen Methoden sind entscheidend, um OZG-Dienste digital bereitstellen und im geplanten Dienste-Portal integrieren zu können. Sie ermöglichen eine sichere, einfache und einheitliche Authentifizierung für alle Bürger*innen und sind grundlegend für die Realisierung des "Digital by Default, Accessible to All"-Prinzips. gez. Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Helene Goldbeck Christoph Kattentidt Dr. Tanja Andor Martin Grewer Albert Wenzel und Fraktion und Fraktion Antrag an den Rat A-R/0017/2024
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0385/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 12:28